EU-Führerscheine, die außerhalb einer Sperrfrist in Deutschland im Ausland unter Beachtung des Wohnsitzerfordernisses erworbenen wurden, berechtigten auch dann in Deutschland zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden war (Oberlandesgericht Hamm, Az.: III-3 RVs 46/12, Urteil vom 26.09.2012).
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?
Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!
Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht
Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten
Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!