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EU-Fahrerlaubnis – Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften in Deutschland

Den Führerschein verloren? Für viele ist die Idee verlockend, eine deutsche Sperre einfach in einem anderen EU-Land zu umgehen. Ein Autofahrer versuchte es mit einer neuen Fahrerlaubnis aus Ungarn, nachdem sein Punktekonto in Flensburg voll war. Doch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein machte dem einen Strich durch die Rechnung: Ohne eine in Deutschland geforderte MPU bleibt die Fahrerlaubnis weiterhin tabu.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 LA 68/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
  • Datum: 11.06.2025
  • Aktenzeichen: 4 LA 68/23
  • Verfahrensart: Zulassungsverfahren zur Berufung
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Person, der in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis begehrte.
  • Beklagte: Die zuständige Behörde, gegen die der Kläger auf Anerkennung seiner ausländischen Fahrerlaubnis klagte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Dem Kläger wurde in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, da er zu viele Punkte im Fahreignungsregister gesammelt hatte. Er machte geltend, nach der Entziehung eine neue ungarische Fahrerlaubnis erworben zu haben, die in Deutschland anzuerkennen sei. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab, da die ungarischen Dokumente lediglich als Ersatz und nicht als neue Fahrerlaubnis nach einer Eignungsprüfung ausgestellt wurden.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob ein Kläger, dem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, mit einer im Ausland neu ausgestellten Fahrerlaubnis hier fahren darf, ohne die in Deutschland erforderliche MPU zu absolvieren. Dies insbesondere, wenn die ausländischen Dokumente nur als Ersatz und nicht als Neuerteilung nach einer Eignungsprüfung ausgestellt wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Dadurch wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.
  • Begründung: Das Gericht sah keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der vorigen Entscheidung und wies die Rügen des Klägers als nicht stichhaltig zurück. Es betonte, dass der Kläger die erforderliche MPU nicht vorgelegt hatte und die ungarischen Dokumente lediglich Ersatzpapiere waren. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wurde ebenfalls verneint.
  • Folgen: Mit der Ablehnung der Berufungszulassung ist das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis verneinte, rechtskräftig. Der Kläger darf somit mit seiner ungarischen Fahrerlaubnis keine Kraftfahrzeuge in Deutschland führen, solange er nicht die hier geforderten Voraussetzungen, insbesondere die MPU, erfüllt.

Der Fall vor Gericht


Führerschein in Ungarn neu gemacht, in Deutschland trotzdem gesperrt?

Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, zum Beispiel weil er zu viele Punkte in Flensburg gesammelt hat, steht vor einem großen Problem. Der Gedanke, die deutsche Sperre einfach zu umgehen, indem man in einem anderen EU-Land eine neue Fahrerlaubnis erwirbt, scheint für viele eine verlockende Lösung zu sein. Doch ist das wirklich so einfach? Genau mit dieser Frage musste sich das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein befassen, in einem Fall, der zeigt, wie kompliziert die Anerkennung ausländischer Führerscheine sein kann.

Der Streitfall: Punkte in Flensburg und ein ungarischer Führerschein

Autofahrer mit ausländischem Führerschein konfrontiert Behörde. Parkverstoß Auto.
Ausländischer Führerschein in Deutschland ungültig: Behörde untersagt Fahrt! Konflikt zwischen Fahrer und Gesetz. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Einem Autofahrer, nennen wir ihn Herr M., wurde im März 2018 in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen. Der Grund: Er hatte die maximal erlaubte Anzahl von acht Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem, besser bekannt als das „Punktekonto in Flensburg“, erreicht. Ein solcher Entzug ist endgültig, und wer seine Fahrerlaubnis zurückhaben möchte, muss in der Regel nachweisen, dass er wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Herr M. wählte jedoch einen anderen Weg. Er erwarb nach dem Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis in Ungarn, zuletzt ausgestellt am 10. September 2019. Mit diesem Dokument in der Hand war er der Meinung, dass er nun auch wieder in Deutschland Auto fahren dürfe, da sich die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich gegenseitig die Führerscheine anerkennen müssen. Die zuständige deutsche Behörde sah das anders. Sie stellte fest, dass Herr M. mit seiner ungarischen Fahrerlaubnis in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen darf. Dagegen klagte Herr M. vor dem Verwaltungsgericht.

Das erste Urteil: Warum das Verwaltungsgericht die Klage abwies

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein wies die Klage von Herrn M. ab. Die Richter waren nicht davon überzeugt, dass Herr M. in Ungarn tatsächlich eine komplett neue Fahrerlaubnis erhalten hatte. Was bedeutet das konkret? Das Gericht ging davon aus, dass die ungarischen Dokumente lediglich als Ersatz für einen angeblich verlorenen Führerschein ausgestellt wurden, also als sogenannte Ersatzdokumente. Sie waren nicht das Ergebnis einer neuen, vollständigen Eignungsprüfung, wie sie nach einem Entzug der Fahrerlaubnis erforderlich wäre.

Wie kam das Gericht zu dieser Einschätzung? Es stützte sich auf eine Auskunft des deutschen Kraftfahrtbundesamtes. Diese Bundesbehörde hatte sich mit dem ungarischen Innenministerium ausgetauscht. Die Antwort aus Ungarn war eindeutig: Die Führerscheine für Herrn M. wurden ausgestellt, weil er zuvor einen Verlust gemeldet hatte. Eine eigenständige Prüfung seiner Fahreignung fand nicht statt. Hinzu kam ein weiterer, entscheidender Punkt: Um in Deutschland nach einem Entzug wegen zu vieler Punkte wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen, muss man in der Regel ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorlegen. Dies ist die oft gefürchtete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die die Fahreignung einer Person genau unter die Lupe nimmt. Ein solches Gutachten hatte Herr M. nicht vorgelegt.

Der Weg in die nächste Instanz: Warum der Autofahrer Berufung einlegen wollte

Mit dieser Entscheidung wollte sich Herr M. nicht zufriedengeben. Er beantragte beim nächsthöheren Gericht, dem Oberverwaltungsgericht, die Zulassung der Berufung. Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, das es ermöglicht, ein erstinstanzliches Urteil von einem höheren Gericht inhaltlich und rechtlich vollständig überprüfen zu lassen. Man bittet also um eine zweite, umfassende Verhandlung des Falles. Dafür muss man aber erst einmal zugelassen werden und triftige Gründe vorbringen.

Herr M. argumentierte, das Verwaltungsgericht habe mehrere Fehler gemacht. Sein Hauptargument: Die Richter hätten fälschlicherweise angenommen, sein ungarischer Führerschein sei nur ein Ersatzdokument. Er habe am 10. September 2019 eine gänzlich neue Fahrerlaubnis erhalten. Außerdem habe das Gericht seine vorgelegten ärztlichen Untersuchungsberichte aus Ungarn nicht ausreichend gewürdigt und hätte weitere Beweise einholen, also direkt bei den ungarischen Behörden nachfragen müssen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: Keine zweite Chance für den Kläger

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte den Antrag von Herrn M. ab. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Das bedeutet, das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig und endgültig. Herr M. darf mit seinem ungarischen Führerschein weiterhin nicht in Deutschland fahren und muss zudem die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen. Aber warum entschieden die Richter so?

Die richterliche Begründung: Ein genauer Blick auf die Argumente

Das Gericht prüfte die von Herrn M. vorgetragenen Gründe für eine Berufung sehr genau und kam zu dem Schluss, dass keiner davon überzeugte. Um das zu verstehen, müssen wir uns die juristische Logik Schritt für Schritt ansehen.

Ernstliche Zweifel? Was das Gericht darunter versteht

Einer der Hauptgründe, eine Berufung zuzulassen, sind ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des ersten Urteils. Das bedeutet aber nicht, dass man nur anderer Meinung sein muss als der erste Richter. Man muss mit stichhaltigen Argumenten aufzeigen, dass eine zentrale Tatsachenfeststellung oder eine wichtige rechtliche Bewertung des Gerichts sehr wahrscheinlich falsch ist.

Herr M. behauptete, die Feststellung des Gerichts, sein Führerschein sei nur ein Ersatzdokument, sei falsch. Das Oberverwaltungsgericht erklärte jedoch, dass die erste Instanz ihre Entscheidung ausführlich begründet hatte – nämlich mit den offiziellen Auskünften der ungarischen Behörden. Herr M. hatte dem keine Beweise entgegengesetzt, die diese offiziellen Informationen widerlegen könnten. Er hatte lediglich seine eigene Sicht der Dinge dargelegt. Ein Gericht hat bei der Bewertung von Beweisen aber einen gewissen Spielraum, die sogenannte Freie richterliche Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Das bedeutet, es muss alle Beweise würdigen und dann nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, was es für wahr hält. Solange diese Bewertung nicht willkürlich oder widersprüchlich ist, ist sie nicht einfach so anfechtbar.

Auch der Vorwurf, das Gericht habe seine ärztlichen Unterlagen aus Ungarn ignoriert, traf nicht zu. Das Gericht hatte die Unterlagen in seinem Urteil erwähnt, ihnen aber nicht den Beweiswert beigemessen, den sich Herr M. erhofft hatte. Sie zu berücksichtigen und sie für nicht ausreichend zu halten, ist etwas völlig anderes, als sie zu ignorieren.

Verletzung der Aufklärungspflicht? Wenn das Gericht nicht weiter nachforschen muss

Herr M. warf dem Gericht vor, es habe seine gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verletzt. Darunter versteht man die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von sich aus so weit wie nötig zu erforschen. Er meinte, das Gericht hätte selbst bei den ungarischen Behörden nachfragen müssen.

Das Oberverwaltungsgericht sah das anders. Zum einen hatte Herr M. in der mündlichen Verhandlung vor dem ersten Gericht keinen förmlichen Beweisantrag gestellt, also nicht offiziell beantragt, diese Auskünfte einzuholen. Zum anderen musste sich dem Gericht eine weitere Nachforschung auch nicht aufdrängen. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine offizielle Bestätigung von einer Behörde vorliegen. Solange es keine handfesten Anzeichen gibt, dass diese Bestätigung falsch oder gefälscht ist, müssen Sie nicht noch bei fünf anderen Stellen nachfragen, ob die erste Auskunft auch wirklich stimmt. Genau so war es hier: Das Gericht hatte die Auskunft aus Ungarn über das Kraftfahrtbundesamt und sah keine Veranlassung, an deren Richtigkeit zu zweifeln.

Fremdsprachige Beweise: Dürfen Richter englische E-Mails lesen?

Ein weiterer Kritikpunkt von Herrn M. war die Verwertung von englischsprachigen E-Mails im Verfahren. Er meinte, dies sei unzulässig, da die Gerichtssprache Deutsch ist. Das Gericht stellte jedoch klar: Dass die Verhandlung auf Deutsch geführt wird (§ 184 GVG), bedeutet nicht, dass ein Richter, der einer Fremdsprache mächtig ist, keine fremdsprachigen Dokumente als Beweis lesen und verstehen darf. Das Gericht kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Übersetzung notwendig ist. Da Herr M. anwaltlich vertreten war und nie behauptet hatte, den Inhalt der E-Mails nicht zu verstehen, sah das Gericht keinen Grund, eine Übersetzung anzuordnen.

Der entscheidende Punkt: Ohne MPU geht es nicht

Selbst wenn man all die anderen Punkte beiseitelässt, scheiterte der Anspruch von Herrn M. an einer zentralen Hürde des deutschen Fahrerlaubnisrechts. Wer in Deutschland seine Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten verliert, muss seine Fahreignung neu nachweisen. Das Gesetz schreibt hierfür in der Regel eine MPU vor. Eine MPU ist weit mehr als ein einfacher Sehtest oder eine allgemeine ärztliche Untersuchung. Sie prüft psychologisch, ob der Betroffene sein früheres Fehlverhalten verstanden hat und sich in Zukunft an die Verkehrsregeln halten wird. Es ist quasi ein „Führerschein-TÜV“ für die charakterliche und geistige Eignung.

Die von Herrn M. vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus Ungarn konnten ein solches deutsches MPU-Gutachten nicht ersetzen. Er hatte nicht dargelegt, dass diese Unterlagen den strengen deutschen Anforderungen an ein Fahreignungsgutachten auch nur annähernd entsprechen. Ohne diesen Nachweis kommt eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland nicht in Betracht.

Keine grundsätzliche Bedeutung: Warum der Fall nicht für alle gilt

Zuletzt prüfte das Gericht, ob der Fall eine grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) haben könnte. Das wäre der Fall, wenn eine bisher ungeklärte Rechtsfrage aufgeworfen würde, deren Beantwortung für eine Vielzahl anderer Fälle wichtig wäre. Herr M. hatte jedoch keine solche fallübergreifende Frage formuliert. Sein Fall drehte sich um die Anwendung bekannter Regeln auf seine ganz spezielle Situation und war daher nicht von grundsätzlicher Bedeutung für die Allgemeinheit.



Die Schlüsselerkenntnisse

Wer seinen deutschen Führerschein wegen zu vieler Punkte verliert und dann einfach einen neuen in einem anderen EU-Land macht, kann damit trotzdem nicht legal in Deutschland fahren. Das Gericht stellte klar, dass deutsche Behörden genau prüfen, ob es sich um eine echte neue Fahrerlaubnis oder nur um ein Ersatzdokument handelt – in diesem Fall war der ungarische Führerschein nur ein Ersatz für einen angeblich verlorenen Schein. Ohne eine bestandene MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) in Deutschland bleibt die Fahrsperre bestehen, auch wenn man im Ausland neue Papiere erhält. Der Versuch, deutsche Führerscheinsperren durch ausländische Dokumente zu umgehen, funktioniert also nicht und kann sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich nach dem Entzug meiner deutschen Fahrerlaubnis einfach eine neue in einem anderen EU-Land machen?

Grundsätzlich gilt in der Europäischen Union der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Das bedeutet, dass ein in einem EU-Land gültig erworbener Führerschein auch in allen anderen EU-Ländern anerkannt wird. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen von diesem Prinzip, die relevant werden, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde.

Einschränkungen durch deutsche Sperrfrist

Wird Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen, wird in der Regel auch eine Sperrfrist verhängt. Während dieser Sperrfrist dürfen Sie in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis erhalten. Ein Führerschein, der in einem anderen EU-Land erworben wurde, wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn er während einer solchen noch laufenden Sperrfrist erteilt wurde. Das gilt auch dann, wenn Sie keine deutsche Sperrfrist mehr haben, aber Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis erhalten dürften (z.B. weil Sie die Fahrerlaubnisprüfung nicht bestanden haben oder die medizinisch-psychologische Untersuchung – MPU – noch nicht erfolgreich absolviert wurde). In diesen Fällen dient die Nichtanerkennung des ausländischen Führerscheins dazu, die deutschen Entziehungs- oder Nichterteilungsgründe nicht zu umgehen.

Das Wohnsitzprinzip

Ein weiterer entscheidender Punkt ist das Wohnsitzprinzip. Um einen Führerschein in einem EU-Land zu erwerben, müssen Sie dort Ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Das bedeutet, dass Sie in diesem Land an mindestens 185 Tagen im Jahr leben müssen, also Ihren Lebensmittelpunkt dort haben. Wenn Sie also weiterhin hauptsächlich in Deutschland leben, aber lediglich zum Zweck des Führerscheinerwerbs eine Adresse im Ausland angeben, spricht man von einem Scheinwohnsitz. Ein Führerschein, der auf Grundlage eines solchen Scheinwohnsitzes im Ausland erworben wurde, ist in Deutschland nicht gültig.

Was dies für das Fahren in Deutschland bedeutet

Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Führerschein nutzen, der aufgrund der genannten Ausnahmen in Deutschland nicht anerkannt wird (weil er während einer Sperrfrist erworben wurde oder das Wohnsitzprinzip nicht beachtet wurde), dann fahren Sie in Deutschland ohne gültige Fahrerlaubnis. Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und kann mit erheblichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Zudem können weitere Folgen wie die Beschlagnahme des Fahrzeugs oder eine längere Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis drohen.


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Wann wird ein im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland nicht anerkannt?

Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die dazu führen, dass er in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. Diese Ausnahmen sollen verhindern, dass deutsche Vorschriften umgangen werden.

Erteilung während einer deutschen Sperrfrist oder eines Fahrverbots

Der wichtigste Grund für die Nichtanerkennung eines EU-Führerscheins ist, wenn dieser erworben wurde, während Sie in Deutschland keine Fahrerlaubnis erhalten durften. Dies ist der Fall, wenn:

  • Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde: Wenn Ihnen Ihr deutscher Führerschein abgenommen wurde (zum Beispiel wegen Alkohol am Steuer oder zu vieler Punkte in Flensburg), wird Ihnen gleichzeitig eine sogenannte Sperrfrist auferlegt. Das ist ein Zeitraum, in dem Sie keine neue Fahrerlaubnis erhalten dürfen. Wenn Sie in dieser Sperrfrist versuchen, im EU-Ausland einen neuen Führerschein zu erwerben, wird dieser in Deutschland nicht anerkannt. Er ist dort wertlos.
  • Sie in Deutschland ein Fahrverbot hatten: Ein Fahrverbot ist meist kürzer als ein Entzug der Fahrerlaubnis. Auch hier gilt: Wenn Sie während eines laufenden deutschen Fahrverbots im EU-Ausland einen Führerschein erwerben, ist dieser in Deutschland nicht gültig.
  • Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland angeordnet war, aber nicht bestanden wurde: Wenn die deutsche Behörde festgestellt hat, dass Sie zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet sind und die Fahrerlaubnis entzogen hat, weil Sie zum Beispiel eine angeordnete MPU nicht bestanden oder nicht gemacht haben, und Sie daraufhin einen Führerschein im EU-Ausland erwerben, wird dieser in Deutschland nicht anerkannt.

Es geht darum, dass Sie durch den Erwerb im Ausland nicht die Voraussetzungen oder Strafen umgehen können, die Ihnen in Deutschland auferlegt wurden. Für Sie bedeutet das: Ist Ihnen in Deutschland der Führerschein entzogen worden und besteht noch eine Sperrfrist oder MPU-Anordnung, können Sie diese nicht durch einen Erwerb im EU-Ausland aushebeln.

Das Wohnsitzprinzip (Ordentlicher Wohnsitz im Ausstellungsland)

Eine weitere entscheidende Voraussetzung für die Anerkennung ist das sogenannte Wohnsitzprinzip. Ein EU-Führerschein wird in Deutschland nur dann anerkannt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Erteilung des Führerscheins in dem Land, das ihn ausgestellt hat, Ihren ordentlichen Wohnsitz hatten.

  • Was ist der „ordentliche Wohnsitz“? Damit ist der Ort gemeint, an dem Sie tatsächlich und dauerhaft leben. Das ist in der Regel dort, wo Sie sich mindestens 185 Tage im Jahr aufhalten, wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen.
  • Warum ist das wichtig? Dieses Prinzip soll den sogenannten „Führerscheintourismus“ verhindern. Stellen Sie sich vor, jemandem wurde in Deutschland der Führerschein entzogen, aber er möchte die deutschen Auflagen (z.B. eine MPU) nicht erfüllen. Wenn diese Person nur für kurze Zeit ins EU-Ausland reist, um dort schnell einen neuen Führerschein zu bekommen, ohne dort wirklich zu leben, dann wird dieser Führerschein in Deutschland nicht anerkannt.
  • Für Sie bedeutet das: Nur ein Führerschein, der in einem EU-Land ausgestellt wurde, in dem Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung auch wirklich Ihren Lebensmittelpunkt hatten, ist in Deutschland gültig.

Kein bloßer Ersatz für einen bereits entzogenen Führerschein

Ein EU-Führerschein, der im Ausland als bloßer Ersatz oder Austausch für einen bereits entzogenen deutschen Führerschein ausgestellt wurde, wird in Deutschland ebenfalls nicht anerkannt, wenn die Voraussetzungen für die deutsche Wiedererteilung noch nicht erfüllt sind. Es muss sich um eine echte Neuerteilung handeln, die den Regeln des Ausstellungslandes und den EU-Vorgaben entspricht, und nicht nur um ein Dokument, das einen in Deutschland nicht mehr gültigen Führerschein ersetzt. Wenn Sie also Ihren deutschen Führerschein verloren haben, während er Ihnen bereits entzogen war, und Sie dann im EU-Ausland nur einen Ersatz beantragen, wird dieser keine Gültigkeit entfalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die deutsche Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen Führerscheins nicht gegeben ist, wenn dieser zur Umgehung deutscher Vorschriften oder Auflagen erworben wurde. Das ist insbesondere der Fall, wenn bei der Erteilung noch eine deutsche Sperrfrist bestand oder das Wohnsitzprinzip nicht beachtet wurde.


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Welche Nachweise der Fahreignung sind in Deutschland nach einem Führerscheinentzug erforderlich?

Nach einem Führerscheinentzug in Deutschland, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder einer hohen Anzahl von Punkten, ist die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an strenge Auflagen gebunden. Der wichtigste und oft unumgängliche Nachweis der Fahreignung ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die MPU ist eine umfassende Begutachtung, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird, um zu klären, ob Sie nach einem Entzug wieder zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind. Es geht dabei nicht nur um Ihr Wissen über Verkehrsregeln, sondern vor allem darum, ob die Gründe, die zum Führerscheinentzug geführt haben, behoben wurden und sich Ihre Einstellung zum Straßenverkehr dauerhaft geändert hat.

Eine MPU besteht in der Regel aus drei Teilen:

  1. Medizinische Untersuchung: Hier wird geprüft, ob körperliche Mängel oder Suchterkrankungen vorliegen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten. Bei Alkohol- oder Drogenbezug sind oft auch Abstinenznachweise erforderlich, die über einen längeren Zeitraum (oft 6 bis 12 Monate) durch Haar- oder Urinproben erbracht werden müssen.
  2. Leistungstests (Reaktionstests): Diese Tests am Computer messen Ihre Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit, die für sicheres Fahren unerlässlich sind.
  3. Psychologisches Gespräch: Dies ist der zentrale Teil der MPU. In einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen müssen Sie glaubhaft darlegen, dass Sie sich kritisch mit den Ursachen Ihres Fehlverhaltens auseinandergesetzt haben und stabile Strategien entwickelt haben, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden. Hier ist es wichtig, Einsicht, Verantwortungsbewusstsein und eine positive Verhaltensänderung zu zeigen.

Weitere mögliche Nachweise

Je nach Einzelfall und den Gründen für den Führerscheinentzug können neben der MPU auch weitere Nachweise oder Voraussetzungen verlangt werden:

  • Absolvierung einer Sperrfrist: Nach dem Entzug des Führerscheins wird vom Gericht eine Sperrfrist verhängt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf dieser Frist kann ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden.
  • Fahrschulausbildung oder Fahrprüfung: In seltenen Fällen kann die Behörde anordnen, dass Sie erneut Teile der theoretischen oder praktischen Fahrprüfung ablegen müssen, wenn Zweifel an Ihren Kenntnissen oder Fähigkeiten bestehen.

Anerkennung ausländischer Bescheinigungen

Die deutschen Behörden legen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug sehr strenge Maßstäbe an. Ausländische Bescheinigungen über Fahreignung oder medizinische Gutachten können die in Deutschland geforderte MPU in der Regel nicht ersetzen. Das deutsche Recht, insbesondere die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), verlangt spezifische Nachweise, die eine umfassende Bewertung der Fahreignung gewährleisten sollen. Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis nach einem Entzug in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass die deutsche Sperre aufgehoben wird oder die MPU umgangen werden kann. Die deutsche Behörde prüft bei der Umschreibung einer solchen ausländischen Fahrerlaubnis, ob die deutschen Wiedererteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.


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Welche Folgen hat es, wenn ich in Deutschland mit einem nicht anerkannten ausländischen Führerschein fahre?

Wenn Sie in Deutschland mit einem ausländischen Führerschein fahren, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt ist, begehen Sie eine schwerwiegende Straftat. Dies wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet, auch wenn Sie im Ausland eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Was bedeutet „nicht anerkannt“?

Grundsätzlich dürfen Sie mit einem ausländischen Führerschein aus den meisten Ländern der Welt nach Ihrer Einreise und Anmeldung in Deutschland bis zu sechs Monate lang fahren. Nach Ablauf dieser Frist oder wenn Ihr Führerschein von vornherein aus einem Land stammt, dessen Fahrerlaubnisse in Deutschland generell nicht anerkannt werden, gilt er hier als ungültig. Um weiterfahren zu dürfen, müssten Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen oder eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

Strafrechtliche Folgen: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) folgende Konsequenzen vor:

  • Geldstrafe: Diese kann in vielen Fällen sehr hoch ausfallen und sich an Ihrem Einkommen orientieren.
  • Freiheitsstrafe: In schweren Fällen oder bei Wiederholung kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
  • Entzug des Fahrzeugs: Das Fahrzeug, mit dem Sie gefahren sind, kann eingezogen werden.
  • Einziehung des ausländischen Führerscheins: Ihr ausländischer Führerschein kann bei einer Kontrolle beschlagnahmt werden.

Stellen Sie sich vor, Sie verursachen einen Unfall: Nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die finanziellen Folgen können verheerend sein.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Deutschland

Neben den direkten Strafen hat das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis auch langfristige Konsequenzen für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis:

  • Sperrfrist: Ein Gericht kann Ihnen eine Sperrfrist auferlegen. Das bedeutet, dass Ihnen für eine bestimmte Zeit – oft mehrere Monate bis Jahre – keine deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie können also auch nicht zur Führerscheinprüfung antreten, selbst wenn Sie die theoretischen und praktischen Voraussetzungen erfüllen würden. Dies verlängert den Weg zu einem gültigen deutschen Führerschein erheblich.

Massive Probleme mit der Kfz-Versicherung

Ein weiterer extrem wichtiger Punkt sind die Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung:

  • Kein Versicherungsschutz: Wenn Sie ein Fahrzeug führen, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, erlischt in der Regel der Versicherungsschutz für Schäden, die Sie verursachen.
  • Regressforderungen: Das bedeutet, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für die Schäden Dritter einstehen müsste, das gezahlte Geld von Ihnen zurückfordern (Regress) kann. Diese Forderungen können Hunderttausende Euro erreichen, insbesondere bei Personenschäden.
  • Eigene Schäden: Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie normalerweise über eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt hätten, werden in einem solchen Fall ebenfalls nicht übernommen.

Für Sie bedeutet das: Die finanziellen Risiken im Falle eines Unfalls sind enorm und können Ihre Existenz bedrohen. Das Fahren mit einem nicht anerkannten ausländischen Führerschein in Deutschland birgt somit erhebliche rechtliche und finanzielle Gefahren.


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Wie erfahren deutsche Behörden von einem im Ausland erworbenen Führerschein oder einem deutschen Führerscheinentzug?

Deutsche Behörden verfügen über verschiedene Wege und Systeme, um Informationen über im Ausland erworbene Führerscheine oder frühere deutsche Führerscheinentzüge zu erhalten. Dies dient dazu, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und zu verhindern, dass behördliche Maßnahmen wie Entziehungen der Fahrerlaubnis umgangen werden.

Zentrale Register in Deutschland

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ist die zentrale Behörde, die relevante Daten zum Straßenverkehr in Deutschland speichert. Hier sind zwei wesentliche Register angesiedelt:

  • Das Fahreignungsregister (FAER): In diesem Register sind alle wichtigen Informationen zur Fahreignung einer Person gespeichert. Dazu gehören unter anderem Punkte bei Verkehrsverstößen, verhängte Fahrverbote und die Entziehung einer Fahrerlaubnis in Deutschland. Wenn Ihnen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, ist dies im FAER vermerkt.
  • Das Fahrerlaubnisregister (FER): Hier sind alle in Deutschland ausgestellten gültigen Fahrerlaubnisse eingetragen.

Diese nationalen Register ermöglichen es deutschen Behörden, jederzeit nachzuvollziehen, ob eine Person eine gültige deutsche Fahrerlaubnis besitzt oder ob ihr diese in der Vergangenheit entzogen wurde.

Der EU-weite Informationsaustausch: EUCARIS

Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gibt es ein spezialisiertes System namens EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System). Dieses System ermöglicht den nationalen Behörden den schnellen und elektronischen Austausch von Informationen über Führerscheine und Fahrzeugzulassungen.

Für Sie bedeutet das im Kontext eines Führerscheins:

  • Erwerb eines ausländischen Führerscheins nach deutschem Entzug: Wenn einer Person in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie anschließend versucht, in einem anderen EU-/EWR-Land einen neuen Führerschein zu erwerben, können die Behörden dieses ausländischen Landes über EUCARIS abfragen, ob in Deutschland eine Fahrerlaubnisentziehung oder ein Fahrverbot vorliegt. Dies ist wichtig, da das sogenannte Wohnsitzprinzip besagt, dass ein Führerschein grundsätzlich in dem Land erworben werden soll, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
  • Kontrolle durch deutsche Behörden: Umgekehrt können deutsche Behörden über EUCARIS prüfen, ob eine Person, die bereits einen deutschen Führerschein besitzt, zusätzlich eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-/EWR-Staat erworben hat. Dies hilft, das sogenannte Mehrfachbesitzverbot zu überwachen, welches grundsätzlich den gleichzeitigen Besitz mehrerer EU-Führerscheine untersagt.

EUCARIS trägt maßgeblich dazu bei, dass Informationen zur Fahreignung und zu Fahrerlaubnissen über Ländergrenzen hinweg verfügbar sind und Versuche, einen deutschen Führerscheinentzug durch den Erwerb eines ausländischen Führerscheins zu umgehen, in der Regel aufgedeckt werden.

Gezielte Anfragen und weitere Informationswege

Auch über die EUCARIS-Datenbank hinaus oder in Fällen, die Nicht-EU-Länder betreffen, gibt es Möglichkeiten der Informationsbeschaffung:

  • Direkte Anfragen: Deutsche Behörden können in begründeten Fällen gezielte Anfragen an Verkehrs- oder Justizbehörden in anderen Staaten stellen, um Auskünfte über ausländische Führerscheine oder dort verhängte Verkehrsstrafen zu erhalten. Solche Anfragen erfolgen oft auf Basis internationaler Abkommen zur Rechtshilfe.
  • Meldepflichten bei Anträgen: Bei bestimmten behördlichen Vorgängen, wie beispielsweise der Beantragung einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in Deutschland oder der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins, sind Sie in der Regel verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu früheren Entziehungen oder im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen zu machen. Falschangaben können weitreichende Konsequenzen haben.

Die Vernetzung der Behörden und der internationale Datenaustausch sind umfassend, um eine hohe Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass Verkehrssünder sich ihrer Verantwortung durch das Ausweichen in andere Länder entziehen können.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ersatzdokumente

Ersatzdokumente sind Führerscheine, die nicht aufgrund einer neuen Fahreignungsprüfung, sondern lediglich als Ersatz für einen verlorenen oder beschädigten Führerschein ausgestellt werden. Sie stellen keine neue Fahrerlaubnis dar, sondern bestätigen nur den bereits bestehenden Führerscheinstatus. Juristisch relevant ist, dass ein solches Dokument nach einem Führerscheinentzug den Entzug nicht außer Kraft setzt und somit keine Berechtigung zum Fahren begründet.

Beispiel: Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, erhalten Sie von der Behörde ein Ersatzdokument, das Ihnen erlaubt, weiterzufahren – vorausgesetzt, Sie hatten keine Sperre oder Entzug. Nach einem Entzug ersetzt ein solches Dokument den Entzug aber nicht, Sie dürfen weiterhin nicht fahren.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die MPU ist eine umfassende Begutachtung, die abgefordert wird, wenn Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen, etwa nach einem Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte oder Alkohol am Steuer. Sie besteht aus medizinischen Untersuchungen, Leistungstests und einem psychologischen Gespräch, in dem geprüft wird, ob die Person ihr Fehlverhalten erkannt und ihr Verhalten geändert hat. Nur nach erfolgreichem Bestehen der MPU kann in Deutschland eine Fahrerlaubnis wiedererteilt werden (§ 11 FeV).

Beispiel: Ein Fahrer, dessen Führerschein wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde, muss vor der Neuerteilung einen MPU-TÜV bestehen, der sicherstellt, dass er zukünftig verkehrstüchtig ist.

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Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das es ermöglicht, ein Urteil der ersten Instanz von einem höheren Gericht vollständig überprüfen zu lassen. Im Verwaltungsverfahren bedarf es zur Zulassung der Berufung oft der Überzeugung des Gerichts, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bestehen (§ 124 Abs. 1 VwGO). Die Berufung dient also der inhaltlichen und rechtlichen Kontrolle, nicht nur einer bloßen Meinungsverschiedenheit.

Beispiel: Wenn ein Verwaltungsgericht einen Führerscheinentzug bestätigt, kann der Betroffene Berufung einlegen, um eine erneute Gerichtsentscheidung durch ein Obergericht zu erhalten – vorausgesetzt, es gibt begründete Zweifel an der erstinstanzlichen Entscheidung.

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Freie richterliche Überzeugungsbildung

Die freie richterliche Überzeugungsbildung bedeutet, dass Richter aufgrund aller vorgelegten Beweise und Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen eigenständig entscheiden dürfen, was sie für wahr halten, ohne an starre Beweisregeln gebunden zu sein (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Diese Freiheit bleibt solange unangreifbar, wie die Entscheidung nachvollziehbar, nicht widersprüchlich oder willkürlich ist.

Beispiel: Ein Gericht wertet vorgelegte ärztliche Gutachten unterschiedlich, weil es deren Aussagekraft unterschiedlich einschätzt. Solange das Gericht seine Gründe klar darlegt, ist diese Bewertung rechtlich zulässig.

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Aufklärungspflicht des Gerichts

Die Aufklärungspflicht verpflichtet das Gericht, den Sachverhalt von Amts wegen so umfassend wie nötig zu ermitteln, damit die Entscheidung auf einer vollständigen Tatsachengrundlage beruht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht unbegrenzt jede noch so entfernte Information einholen muss; es ist nicht verpflichtet, Nachforschungen anzustellen, wenn die vorliegenden Beweise schlüssig sind und keine Anhaltspunkte für Zweifel bestehen.

Beispiel: Liegt dem Gericht eine offizielle Auskunft einer Behörde vor, die nicht angezweifelt wird, muss es nicht zusätzlich andere Stellen kontaktieren, um weitere Beweise einzuholen.

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Wohnsitzprinzip

Das Wohnsitzprinzip besagt, dass eine Fahrerlaubnis in einem EU-Land grundsätzlich nur dann ausgestellt und von Deutschland anerkannt wird, wenn die Person im Ausstellungsland ihren ordentlichen Wohnsitz hat. Ein ordentlicher Wohnsitz ist ein tatsächlicher, nicht nur vorgetäuschter Lebensmittelpunkt, in der Regel mindestens 185 Tage im Jahr. Dieses Prinzip soll „Führerscheintourismus“ verhindern, also das Umgehen nationaler Entziehungs- oder Sperrfristen durch Erwerb eines Führerscheins in einem anderen Staat.

Beispiel: Wenn ein deutscher Fahrer trotz Sperrfrist weiterhin hauptsächlich in Deutschland lebt, aber nur kurzzeitig oder scheinbar in Ungarn gemeldet ist, um dort einen Führerschein zu bekommen, wird dieser Führerschein in Deutschland nicht anerkannt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Dritte EU-Führerscheinrichtlinie): Diese Richtlinie harmonisiert das Fahrerlaubnisrecht innerhalb der Europäischen Union und legt den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen fest. Das bedeutet, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein grundsätzlich in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist. Eine wesentliche Ausnahme besteht jedoch, wenn die Fahrerlaubnis während einer laufenden Entziehung oder Sperre im Wohnsitzstaat erworben wurde, um nationale Vorschriften zu umgehen. Dies soll dem sogenannten „Führerscheintourismus“ entgegenwirken. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Herr M. berief sich auf die gegenseitige Anerkennung seines ungarischen Führerscheins. Die deutschen Behörden lehnten die Anerkennung jedoch ab, da der Führerschein während des Entzugs seiner deutschen Fahrerlaubnis und somit in Umgehung der nationalen Vorschriften erworben wurde.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 3 FeV, § 4 FeV, § 13 FeV und § 14 FeV: Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt in Deutschland die Erteilung, den Entzug und die Neuerteilung von Fahrerlaubnissen sowie die Anforderungen an die Fahreignung. Nach Erreichen der maximalen Punktzahl im Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 FeV) wird die Fahrerlaubnis entzogen und muss neu beantragt werden. Für die Neuerteilung sind in der Regel Nachweise über die Fahreignung zu erbringen, oftmals durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gemäß §§ 13, 14 FeV, um charakterliche Mängel zu beheben. Eine Fahrerlaubnis, die diesen deutschen Anforderungen nicht genügt, ist in Deutschland nicht gültig (§ 3 FeV). → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die deutschen Behörden verlangten von Herrn M. nach dem Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis eine MPU. Da der ungarische Führerschein die strengen deutschen Anforderungen an ein Fahreignungsgutachten nicht erfüllte, durfte er damit in Deutschland nicht fahren.
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), insbesondere § 124 VwGO: Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. § 124 VwGO ist dabei zentral für die Zulassung der Berufung, einem Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil. Eine Berufung wird nur unter bestimmten, im Gesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen zugelassen, wie zum Beispiel bei ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils oder wenn der Fall eine grundsätzliche Bedeutung hat. Die bloße Unzufriedenheit oder abweichende Meinung des Klägers genügen für eine Zulassung nicht. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag von Herrn M. auf Zulassung der Berufung ab, da er keinen der gesetzlich erforderlichen Zulassungsgründe, wie ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils oder eine grundsätzliche Bedeutung des Falles, schlüssig darlegen konnte.
  • Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), insbesondere § 86 VwGO und § 108 VwGO: Diese Paragraphen der Verwaltungsgerichtsordnung regeln wichtige Grundsätze der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung im Verwaltungsprozess. Gemäß § 86 VwGO hat das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, es muss also die notwendigen Tatsachen von sich aus ermitteln. § 108 VwGO besagt, dass das Gericht nach freier Überzeugung entscheidet, welche Beweise es für glaubhaft und welche Tatsachen es für erwiesen hält. Diese freie richterliche Beweiswürdigung gibt dem Gericht einen weiten Beurteilungsspielraum, solange sie nicht willkürlich ist. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass das erstinstanzliche Gericht seine Aufklärungspflicht nicht verletzt und die Beweise zutreffend gewürdigt hatte, da es auf offizielle Auskünfte zurückgreifen durfte und keine weitere Nachforschung geboten war.

Das vorliegende Urteil


Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 4 LA 68/23 – Beschluss vom 11.06.2025


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