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EU-Fahrerlaubnis – Anerkennung in Deutschland – Verletzung Wohnsitzauflage

Ein deutscher Staatsbürger scheitert mit dem Versuch, ein Fahrverbot in Deutschland mithilfe eines polnischen Führerscheins zu umgehen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erklärte den Führerschein für ungültig, da der Mann seinen Wohnsitz offenbar nur zum Schein nach Polen verlegt hatte. Der Fall zeigt, dass die Behörden Scheinwohnsitze im EU-Ausland genau unter die Lupe nehmen, um Missbrauch zu verhindern.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall handelt von einer Person, die eine polnische Fahrerlaubnis erworben hat, um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen.
  • Die Fahrerlaubnis wurde in Polen erlangt, nachdem die deutsche Fahrerlaubnis wegen mangelnder Abstinenzfähigkeit bezüglich berauschender Mittel entzogen wurde.
  • Eine der zentralen Fragen war, ob der Kläger das Wohnsitzprinzip erfüllt hat, das für die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland entscheidend ist.
  • Die polnischen Behörden konnten keine eindeutigen Angaben zum gewöhnlichen Aufenthalt des Klägers in Polen machen.
  • Der Kläger gab allerdings an, während des fraglichen Zeitraums in Deutschland gelebt und gearbeitet zu haben.
  • Das Gericht entschied, dass der Kläger durchgehend in Deutschland gelebt hat und das Wohnsitzprinzip nicht erfüllt war.
  • Somit wurde die Klage, die die Anerkennung der polnischen Fahrerlaubnis zum Ziel hatte, abgewiesen.
  • Die Entscheidung basiert auf der Beweislast, wonach der Kläger die Wohnsitzregelung nicht einhalten konnte.
  • Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen, und das Urteil kann direkt vorläufig vollstreckt werden.
  • Die Auswirkungen sind, dass der Kläger in Deutschland ohne gültige Fahrerlaubnis verbleibt und die rechtlichen Anforderungen für den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis in Deutschland erfüllen muss.

EU-Fahrerlaubnis: Rechtslage und Wohnsitzauflage im Fokus eines Gerichtsurteils

Das Thema der EU-Fahrerlaubnis hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Führerscheine in Deutschland.

Ungültigkeit der polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland
Eine polnische Fahrerlaubnis eines deutschen Staatsbürgers wurde in Deutschland aufgrund fehlender Wohnsitznachweise nicht anerkannt. (Symbolfoto: Flux gen.)

Die Regelungen zur Führerscheinumschreibung und der deutschen Fahrerlaubnis unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben, die oft durch das Wohnsitzgesetz ergänzt werden. Insbesondere für Personen mit einer dualen Staatsbürgerschaft oder längerfristigem Aufenthalt in Deutschland stellt sich die Frage nach der Gültigkeit und den Anforderungen für die Fahrenlaubnis.

Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Wohnsitzauflage, die besagt, dass der Führerschein nur dann gültig ist, wenn der Inhaber seinen Wohnsitz im entsprechenden Land hat. Dies hat direkt Einfluss auf den Führerscheinstatus und die Dauer der Fahrerlaubnis, da Verstöße gegen diese Auflage zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Im Kontext des Verkehrsrechts in Deutschland wird deutlich, wie wichtig die Einhaltung dieser Vorschriften für die Verkehrssicherheit ist, insbesondere für Personen, die einen EU-Führerschein in Deutschland besitzen.

In der Folge wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, der die rechtlichen Herausforderungen und die Rechtslage bezüglich der Wohnsitzauflage in Verbindung mit einer EU-Fahrerlaubnis veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Polnische Fahrerlaubnis eines deutschen Staatsbürgers ungültig

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die polnische Fahrerlaubnis eines deutschen Staatsbürgers in Deutschland nicht anerkannt wird. Der Kläger hatte versucht, mit einem in Polen erworbenen Führerschein das Fahrverbot in Deutschland zu umgehen.

Hintergrund des Falls

Dem Kläger war im Dezember 2014 die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem er ein amtsärztliches Gutachten zur Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit nicht beibringen konnte. Im September 2015 legte er bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland einen polnischen Führerschein vor, der am 3. September 2015 ausgestellt worden war.

Zweifel an Wohnsitz in Polen

Die zuständige deutsche Behörde forderte daraufhin Informationen von den polnischen Behörden an. Diese konnten nicht bestätigen, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung tatsächlich seinen Wohnsitz in Polen hatte. Zwar war er dort vom 26. Juni bis 31. Dezember 2015 gemeldet, jedoch nur für 189 Tage. Für einen ordentlichen Wohnsitz sind mindestens 185 Tage erforderlich.

Widersprüchliche Angaben des Klägers

Der Kläger behauptete, er habe in Polen gelebt und dort eine Firma gegründet. Allerdings hatte er in anderen Verfahren angegeben, im Jahr 2015 durchgehend in Deutschland gearbeitet zu haben. Ein Arbeitgeber in St. Peter-Ording bestätigte seine langjährige Beschäftigung dort. Diese Widersprüche verstärkten die Zweifel an einem tatsächlichen Wohnsitz in Polen.

Gerichtliche Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht sah die Voraussetzungen für die Anerkennung der polnischen Fahrerlaubnis als nicht erfüllt an. Die vom Ausstellungsmitgliedstaat stammenden Informationen wiesen darauf hin, dass der Kläger in Polen lediglich einen Scheinwohnsitz begründet hatte, um die strengeren Bedingungen für den Führerscheinerwerb in Deutschland zu umgehen.

Bedeutung des Urteils

Das Gericht bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Bescheids der deutschen Behörde, die dem Kläger die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland aufgrund der polnischen Fahrerlaubnis aberkannt hatte. Der Fall verdeutlicht die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Wohnsitzauflage beim Erwerb ausländischer EU-Führerscheine.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die Bedeutung der Wohnsitzauflage bei der Anerkennung ausländischer EU-Führerscheine. Es zeigt, dass Behörden und Gerichte Informationen aus dem Ausstellungsland und inländische Indizien heranziehen können, um einen Scheinwohnsitz aufzudecken. Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen innerhalb der EU und stärkt die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Führerscheintourismus zu unterbinden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Personen, die nach einem Führerscheinentzug in Deutschland versuchen, ihre Fahrerlaubnis durch einen EU-Führerschein zu umgehen. Es zeigt, dass deutsche Behörden und Gerichte nun verstärkt prüfen, ob tatsächlich ein Wohnsitz im ausstellenden EU-Land bestand. Selbst wenn Sie formal die Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen knapp erfüllen, können weitere Indizien wie Arbeitsverträge oder widersprüchliche Aussagen Ihren Wohnsitz in Frage stellen. Dies kann zur Ungültigkeit Ihres EU-Führerscheins in Deutschland führen. Um Ihre Mobilität legal wiederzuerlangen, ist es ratsam, den offiziellen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland zu gehen, auch wenn dieser aufwändiger erscheint.


 

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für die Anerkennung eines EU-Führerscheins in Deutschland erfüllt sein?

Für die Anerkennung eines EU-Führerscheins in Deutschland müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ordentlicher Wohnsitz

Die wichtigste Voraussetzung ist das Wohnsitzprinzip. Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in dem EU-Land haben, in dem Sie Ihren Führerschein erworben haben. Ein ordentlicher Wohnsitz liegt vor, wenn Sie sich mindestens 185 Tage im Jahr in diesem Land aufhalten.

Gültigkeit des Führerscheins

Ihr EU-Führerschein muss gültig sein. Abgelaufene Führerscheine werden in Deutschland nicht anerkannt.

Mindestalter

Sie müssen das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter für die jeweilige Führerscheinklasse erreicht haben. Wenn Sie beispielsweise einen Motorradführerschein in einem EU-Land erworben haben, in dem das Mindestalter niedriger ist als in Deutschland, dürfen Sie das Motorrad hier erst ab dem in Deutschland geltenden Mindestalter fahren.

Einhaltung von Sperrfristen

Wenn gegen Sie in Deutschland eine Sperrfrist für den Erwerb eines Führerscheins verhängt wurde, muss diese abgelaufen sein. Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein wird in Deutschland nicht anerkannt, wenn Sie ihn während einer in Deutschland geltenden Sperrfrist erworben haben.

Umschreibung bei Wohnsitzverlegung

Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen, bleibt Ihr EU-Führerschein grundsätzlich gültig. Sie müssen ihn nicht umschreiben lassen. Erst wenn die Gültigkeit Ihres EU-Führerscheins abläuft, müssen Sie ihn in einen deutschen Führerschein umtauschen.

Besondere Regelungen für Studenten

Wenn Sie als Student aus einem anderen EU-Land in Deutschland studieren und seit mindestens sechs Monaten hier sind, können Sie auch ohne ordentlichen Wohnsitz in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben.

Beachten Sie, dass die Verletzung des Wohnsitzprinzips dazu führen kann, dass Ihr EU-Führerschein in Deutschland nicht anerkannt wird. Wenn Sie beispielsweise nur zum Zweck des Führerscheinerwerbs kurzzeitig in ein anderes EU-Land reisen, ohne dort tatsächlich Ihren ordentlichen Wohnsitz zu haben, kann dies als Umgehung der deutschen Vorschriften gewertet werden.


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Wie können deutsche Behörden einen Scheinwohnsitz im EU-Ausland aufdecken?

Deutsche Behörden verfügen über verschiedene Methoden, um einen Scheinwohnsitz im EU-Ausland aufzudecken. Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit spielt dabei eine zentrale Rolle. Durch bilaterale Abkommen mit allen Nachbarstaaten können deutsche Behörden Informationen austauschen und gemeinsame Ermittlungen durchführen.

Überprüfung von Meldedaten

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Meldedaten. Wenn Sie beispielsweise eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land erwerben, müssen Sie dort mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen. Deutsche Behörden können bei Verdacht auf einen Scheinwohnsitz die zuständigen ausländischen Stellen um Auskunft bitten. Dabei wird geprüft, ob Sie tatsächlich unter der angegebenen Adresse gemeldet sind und wie lange Sie sich dort aufhalten.

Indizien für einen Scheinwohnsitz

Behörden achten auf verschiedene Indizien, die auf einen Scheinwohnsitz hindeuten können:

  • Fehlende Arbeitsstelle oder familiäre Bindungen im angeblichen Wohnsitzland
  • Kurze Aufenthaltsdauer
  • Beibehaltung einer Wohnung in Deutschland
  • Regelmäßige Rückkehr nach Deutschland

Wenn Sie beispielsweise in Tschechien gemeldet sind, aber keine nachweisbaren Verbindungen dorthin haben, könnte dies Verdacht erregen.

Datenaustausch und Analysen

Im Rahmen des Prümer Vertrags können deutsche Behörden automatisiert Daten mit anderen EU-Ländern austauschen. Dies ermöglicht es, Informationen über Kraftfahrzeugregister oder andere relevante Daten abzugleichen. Wenn Sie zum Beispiel in Deutschland ein Auto angemeldet haben, aber angeblich im Ausland wohnen, könnte dies Fragen aufwerfen.

Konsequenzen bei Aufdeckung

Wird ein Scheinwohnsitz aufgedeckt, kann dies erhebliche rechtliche Folgen haben. Im Fall einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis kann diese in Deutschland für ungültig erklärt werden. Zudem drohen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn der Scheinwohnsitz zur Umgehung von Steuerpflichten genutzt wurde.

Bedenken Sie, dass die Behörden bei der Prüfung sehr gründlich vorgehen. Wenn Sie tatsächlich ins EU-Ausland umziehen möchten, ist es wichtig, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihren Lebensmittelpunkt nachweisbar zu verlegen.


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Welche Konsequenzen drohen bei Nichtanerkennung eines EU-Führerscheins in Deutschland?

Bei Nichtanerkennung eines EU-Führerscheins in Deutschland drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen. Wenn Sie mit einem nicht anerkannten EU-Führerschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen, begehen Sie eine Straftat nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dies wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet.

Strafrechtliche Folgen

Im Falle einer Verurteilung müssen Sie mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Bei Ersttätern wird in der Regel eine Geldstrafe in Höhe von etwa einem Monatsgehalt verhängt. Wiederholungstäter müssen mit härteren Strafen, einschließlich einer möglichen Haftstrafe, rechnen.

Führerscheinrechtliche Konsequenzen

Neben den strafrechtlichen Folgen kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland aberkennen. Dies bedeutet, dass Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr führen dürfen, selbst wenn Ihr EU-Führerschein in anderen Ländern gültig bleibt.

Weitere mögliche Auswirkungen

  • Eintrag ins Fahreignungsregister: Der Verstoß wird im Fahreignungsregister vermerkt, was sich auf zukünftige Entscheidungen bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis auswirken kann.
  • Versicherungsrechtliche Folgen: Im Falle eines Unfalls kann die Kfz-Versicherung die Leistung verweigern, da Sie ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren sind.
  • Berufliche Konsequenzen: Wenn Sie beruflich auf das Führen von Kraftfahrzeugen angewiesen sind, kann dies erhebliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Situation haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr EU-Führerschein in Deutschland anerkannt wird, sollten Sie dies unbedingt vor dem Fahren klären. Die Nichtanerkennung kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel die Verletzung der Wohnsitzauflage oder der Erwerb des Führerscheins während einer in Deutschland verhängten Sperrfrist. In solchen Fällen ist es ratsam, sich über die Möglichkeiten zur Wiedererlangung einer gültigen Fahrerlaubnis in Deutschland zu informieren.


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Nach einem Führerscheinentzug in Deutschland können Sie Ihre Fahrerlaubnis auf folgendem Weg legal wiedererlangen:

Ablauf der Sperrfrist abwarten

Zunächst müssen Sie die vom Gericht oder der Verwaltungsbehörde festgelegte Sperrfrist vollständig abwarten. Während dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen. Die Dauer der Sperrfrist hängt von der Schwere des Vergehens ab und beträgt in der Regel zwischen 1 und 24 Monaten.

Antrag auf Neuerteilung stellen

Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dies geschieht nicht automatisch. Wenn Sie den Antrag erst später stellen möchten, ist das auch möglich.

Erfüllung behördlicher Auflagen

Je nach Grund des Führerscheinentzugs kann die Behörde verschiedene Auflagen für die Wiedererteilung festlegen:

  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Bei Alkohol- oder Drogendelikten sowie bei wiederholten Verkehrsverstößen ist oft eine MPU erforderlich. Sie müssen dabei Ihre Fahreignung nachweisen.
  • Abstinenznachweis: Bei suchtbedingten Verstößen kann ein Nachweis über eine längere Abstinenzphase gefordert werden.
  • Aufbauseminare: In manchen Fällen müssen Sie an Schulungen zur Verbesserung Ihrer Fahrkompetenz teilnehmen.
  • Erneute Fahrprüfung: Wenn Sie längere Zeit nicht gefahren sind, kann eine neue praktische und/oder theoretische Prüfung notwendig sein.

Nachweis der Fahreignung

Sie müssen der Behörde Ihre körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweisen. Dies kann ärztliche Gutachten oder den erfolgreichen Abschluss der MPU umfassen.

Begleitung des Verfahrens

Wenn Sie alle Auflagen erfüllt haben, prüft die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag. Bei positivem Bescheid erhalten Sie Ihre neue Fahrerlaubnis. Beachten Sie, dass dieser Prozess mehrere Wochen oder Monate dauern kann.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, können Sie Ihre Fahrerlaubnis in Deutschland auf legalem Weg wiedererlangen. Eine Umgehung dieser Vorschriften, etwa durch den Erwerb eines ausländischen Führerscheins, ist nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben.


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Was bedeutet die Wohnsitzauflage bei EU-Führerscheinen und wie wird sie überprüft?

Die Wohnsitzauflage ist ein zentrales Element des EU-Führerscheinrechts. Sie besagt, dass Sie Ihren Führerschein nur in dem EU-Land erwerben dürfen, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Diese Regelung soll den sogenannten Führerscheintourismus verhindern.

Definition des ordentlichen Wohnsitzes

Als ordentlicher Wohnsitz gilt der Ort, an dem Sie sich mindestens 185 Tage im Kalenderjahr aufhalten. Dabei kommt es auf Ihre persönlichen und beruflichen Bindungen an. Wenn Sie beispielsweise in Deutschland arbeiten, aber Ihre Familie in einem anderen EU-Land lebt, gilt der Ort Ihrer persönlichen Bindungen als ordentlicher Wohnsitz – vorausgesetzt, Sie kehren regelmäßig dorthin zurück.

Überprüfung der Wohnsitzauflage

Die Überprüfung der Wohnsitzauflage erfolgt in der Regel durch die Führerscheinbehörden des ausstellenden Landes. Sie müssen bei der Beantragung des Führerscheins Nachweise über Ihren Wohnsitz vorlegen. Dies können sein:

  • Meldebescheinigung
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge mit Adresse
  • Steuerbescheide

Konsequenzen bei Verletzung der Wohnsitzauflage

Wenn Sie die Wohnsitzauflage verletzen, indem Sie beispielsweise einen Führerschein in Polen erwerben, obwohl Sie dort keinen ordentlichen Wohnsitz haben, kann dies schwerwiegende Folgen haben. In Deutschland kann Ihr Führerschein in diesem Fall als ungültig betrachtet werden. Wenn Sie damit fahren, droht Ihnen eine Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Besonderheiten für Studenten

Für Studenten gibt es eine Sonderregelung: Wenn Sie in einem anderen EU-Land studieren, können Sie dort nach sechs Monaten Aufenthalt einen Führerschein beantragen, ohne dass sich Ihr ordentlicher Wohnsitz ändert.

Die Wohnsitzauflage ist ein komplexes Thema im EU-Führerscheinrecht. Wenn Sie einen Führerschein in einem anderen EU-Land erwerben möchten, sollten Sie sich genau über die geltenden Bestimmungen informieren. Die korrekte Einhaltung der Wohnsitzauflage ist entscheidend für die Gültigkeit Ihres Führerscheins in allen EU-Ländern.


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Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wohnsitzauflage

Die Wohnsitzauflage ist eine Bedingung, die besagt, dass der Inhaber eines Führerscheins seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Land der Führerscheinausstellung haben muss, damit der Führerschein auch in anderen Ländern anerkannt wird. Diese Vorschrift soll verhindern, dass Personen in ein anderes Land reisen, um unter weniger strengen Bedingungen einen Führerschein zu erwerben („Führerscheintourismus“). Ein Beispiel ist der Fall eines deutschen Staatsbürgers, der für weniger als die erforderlichen 185 Tage in Polen gemeldet war, um dort einen Führerschein zu erhalten. Da er die Wohnsitzauflage nicht erfüllte, wurde sein Führerschein in Deutschland nicht anerkannt.

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Scheinwohnsitz

Ein Scheinwohnsitz liegt vor, wenn jemand offiziell an einem Ort gemeldet ist, dort jedoch nicht tatsächlich wohnt. Ein solcher Scheinwohnsitz wird oft genutzt, um bestimmte rechtliche Vorteile zu erlangen, wie zum Beispiel die Umgehung von strengeren Vorschriften für den Erwerb eines Führerscheins in einem anderen Land. Im besprochenen Fall hatte der Kläger versucht, einen Scheinwohnsitz in Polen anzugeben, um den strengeren deutschen Regelungen zu entkommen, was letztlich zur Ungültigkeit seines polnischen Führerscheins in Deutschland führte.

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Führerscheintourismus

Führerscheintourismus beschreibt das Phänomen, dass Personen in andere Länder reisen, um dort einfacher oder schneller einen Führerschein zu erwerben, insbesondere um nationale Vorschriften zu umgehen, die den Erwerb oder die Wiedererteilung eines Führerscheins erschweren. So versuchte der Kläger in diesem Fall, nach dem Entzug seines deutschen Führerscheins durch den Erwerb eines polnischen Führerscheins dem deutschen Fahrverbot zu entkommen.

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Anerkennung ausländischer Führerscheine

Die Anerkennung ausländischer Führerscheine bedeutet, dass ein in einem Land ausgestellter Führerschein auch in anderen Ländern anerkannt wird. In der EU gibt es Regelungen, nach denen EU-Mitgliedsstaaten die Führerscheine anderer EU-Staaten anerkennen müssen. Dabei müssen jedoch die Vorschriften des Wohnsitzlandes, wie zum Beispiel die Wohnsitzauflage, berücksichtigt werden. Der Kläger in diesem Fall erfüllte nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung seiner polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland, da er keinen wirklichen Wohnsitz in Polen hatte.

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Gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen

Dieses Prinzip bezieht sich darauf, dass EU-Länder sich gegenseitig die Gültigkeit ihrer ausgestellten Fahrerlaubnisse anerkennen müssen. Die Richtlinie 2006/126/EG hebt dies hervor, jedoch unter der Bedingung, dass die nationalen Vorschriften, insbesondere die Wohnsitzauflage, eingehalten werden. Im behandelten Fall wurde die gegenseitige Anerkennung durch das deutsche Gericht verweigert, da die Wohnsitzauflage bei der Ausstellung der polnischen Fahrerlaubnis nicht beachtet wurde.

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Rechtsfolge bei Verstößen gegen die Wohnsitzauflage

Rechtsfolgen sind die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Verstoß gegen bestimmte Vorschriften ergeben. Im Kontext des Verstoßes gegen die Wohnsitzauflage beim Erwerb eines EU-Führerscheins können diese Konsequenzen die Nichtanerkennung des Führerscheins im Wohnsitzland sein, ein Bußgeld oder andere rechtliche Sanktionen. Im beschriebenen Fall führte der Verstoß gegen die Wohnsitzauflage zur Aberkennung des Rechts, den polnischen Führerschein in Deutschland zu nutzen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Fahrerlaubnis in Deutschland. Insbesondere wird festgelegt, dass nur bestimmte Personen die Fahrerlaubnis erlangen und behalten dürfen, wenn sie die rechtlichen, körperlichen und geistigen Eignungen nachweisen können. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrerlaubnis des Klägers wegen fehlender Abstinenzfähigkeit entzogen, was direkt auf die Anwendung dieses Paragraphen hinweist.
  • § 46 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Die Fahrerlaubnis-Verordnung konkretisiert die Vorschriften des StVG und behandelt die Anordnung von Ermittlungen zur Eignung von Fahrerlaubnisinhabern. In diesem Fall ordnete der Beklagte die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens an, welches negativ ausfiel, was zur Konsequenz hatte, dass die Fahrerlaubnis des Klägers entzogen wurde.
  • § 28 Abs. 4 FeV: Dieser Paragraph behandelt die Bedingungen für die Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland. Ein maßgeblicher Punkt ist, dass der Fahrerlaubnisinhaber seinen gewöhnlichen Wohnsitz in dem Land haben muss, aus dem die Fahrerlaubnis stammt. Da der Kläger in Deutschland gemeldet war, stellt sich die Frage, ob er tatsächlich die Voraussetzungen erfüllte, um die polnische Fahrerlaubnis hier nutzen zu können.
  • Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG (EU-Fahrerlaubnisrichtlinie): Diese Richtlinie regelt die Harmonisierung von Fahrerlaubnissen innerhalb der EU. Sie stellt sicher, dass Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat erteilt werden, auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Dennoch müssen die Vorschriften des Wohnsitzlandes beachtet werden. Bei dem Kläger wurde die polnische Fahrerlaubnis als ungültig anerkannt, da er die Wohnsitzvoraussetzungen nicht erfüllt habe.
  • § 167 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Dieser Paragraph regelt die Kostenentscheidung in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Hierbei wird festgelegt, dass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Der Kläger hat in diesem Fall die Klage verloren und muss somit die Kosten übernehmen, was durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bestätigt wurde.

Das vorliegende Urteil

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 4 LB 32/23 – Beschluss vom 26.10.2023


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