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Entzug der Fahrerlaubnis wegen MPU-Verweigerung: Wann ist die Untersagung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtswidrig?

Eine betrunkene Fahrradfahrt kann den Autoführerschein kosten, doch ein aktuelles Urteil aus Ansbach zeigt: Selbst bei hohem Promillewert dürfen Behörden nicht jeden Fehler machen. Nachdem ein Mann sein Rad mit über zwei Promille gelenkt hatte, stand sein Autoführerschein auf dem Spiel. Obwohl der Radler nachweislich stark alkoholisiert war, stand am Ende nicht sein Verhalten, sondern ein Formfehler der Behörde im Mittelpunkt. Durfte die Behörde ihm den Führerschein aufgrund einer Anordnung entziehen, die selbst juristisch fehlerhaft war?

Zum vorliegenden Urteil Az.: AN 10 K 21.01601 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach
  • Datum: 11.07.2023
  • Aktenzeichen: AN 10 K 21.01601
  • Verfahren: Klageverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger, Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis und das Verbot, Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, wehrte. Er behauptete, das Fahrrad nur geschoben zu haben und die MPU-Anordnung sei rechtswidrig gewesen.
  • Beklagte: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Kläger die Fahrerlaubnis entzog und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagte, da er ein Fahrrad unter Alkoholeinfluss geführt haben soll und ein angeordnetes Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht vorgelegt hatte.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Dem Kläger wurde die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt, weil er im Verdacht stand, ein Fahrrad mit 2,35 Promille geführt zu haben, und ein daraufhin angeordnetes MPU-Gutachten nicht vorlegte.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: War die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtmäßig, obwohl der Kläger das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorgelegt hat, insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung (Fragestellung)?

Wie hat das Gericht entschieden?

  • Klage stattgegeben: Der Bescheid der Beklagten wurde aufgehoben.
  • Kernaussagen der Begründung:
    • Untersagung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtswidrig: Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist rechtswidrig, da die zugrundeliegende Rechtsnorm (§ 3 FeV) gegen das Grundgesetz verstößt und damit verfassungswidrig ist.
    • MPU-Anordnung fehlerhaft und unteilbar: Die Anordnung zur Vorlage des MPU-Gutachtens war rechtswidrig, weil ihre Fragestellung unverhältnismäßig war, indem sie auch Fragen zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge enthielt. Ein solcher Fehler in einem Teil der Gutachtensanordnung macht die gesamte Anordnung unwirksam, da sie unteilbar ist.
    • Kein Schluss auf Nichteignung zulässig: Da die MPU-Anordnung rechtswidrig war, durfte die Behörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens nicht auf die fehlende Fahreignung des Klägers schließen.
    • Fahrradfahrt wurde als bewiesen angesehen: Das Gericht war trotz der Argumente des Klägers überzeugt, dass der Kläger das Fahrrad tatsächlich unter Alkoholeinfluss geführt hatte. Dies änderte jedoch nichts an der Rechtswidrigkeit der MPU-Anordnung.
  • Folgen für die Klägerin/den Kläger:
    • Der Entzug der Fahrerlaubnis ist aufgehoben.
    • Die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ist aufgehoben.
    • Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Fall vor Gericht


Kann ich meinen Führerschein verlieren, wenn ich betrunken Fahrrad fahre?

Stellen Sie sich vor, Sie waren auf einer Feier und haben mehr getrunken als geplant. Das Auto lassen Sie stehen – eine gute Entscheidung. Aber wie sieht es mit dem Fahrrad aus? Viele glauben, das sei unproblematisch. Doch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auf dem Fahrrad kann weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zum Verlust des Autoführerscheins. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zeigt jedoch, dass die Behörden dabei sehr genau und fehlerfrei arbeiten müssen. Um das zu verstehen, schauen wir uns einen konkreten Fall an.

Was war genau passiert?

Polizist spricht mit Radfahrer an Tankstelle über Fahrerlaubnisentzug aufgrund Alkoholkonsums von 2,35 Promille.
Mit dem Fahrrad unter Alkohol: Welche Strafen drohen und wie die Behörden reagieren, wenn Sie auf zwei Rädern nicht mehr nüchtern sind. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Im Juni 2019 fuhr ein Mann, nennen wir ihn Herrn W., abends mit seinem Fahrrad zu einer Tankstelle. Er war stark alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert, der später durch eine Blutprobe bestätigt wurde: Herr W. hatte 2,35 Promille Alkohol im Blut. Das ist ein Wert, bei dem man als absolut fahruntüchtig gilt, und zwar nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrräder. Ein Polizist vermerkte in seiner Akte, dass eine Videoaufzeichnung der Tankstelle die Fahrradfahrt von Herrn W. eindeutig zeige.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Dieses Verfahren wurde jedoch eingestellt, nachdem Herr W. eine Geldauflage bezahlt hatte. Das ist ein übliches Vorgehen bei weniger schweren Fällen, um die Gerichte zu entlasten. Die Videoaufzeichnung wurde im Zuge dessen vernichtet. Doch damit war die Sache für Herrn W. noch nicht vorbei.

Warum hat die Behörde dem Mann den Führerschein entzogen?

Die Polizei meldete den Vorfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Das ist die Verwaltungsstelle in einer Stadt oder einem Landkreis, die für Führerscheine zuständig ist. Für diese Behörde war der Fall klar: Wer mit 2,35 Promille Fahrrad fährt, bei dem bestehen erhebliche Zweifel, ob er generell zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist. Das Gesetz schreibt in so einem Fall (konkret bei einer Fahrradfahrt mit 1,6 Promille oder mehr) vor, dass die Behörde diese Zweifel klären muss.

Dafür forderte die Behörde Herrn W. auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Viele kennen dieses Gutachten unter dem umgangssprachlichen Begriff „Idiotentest“. Es dient dazu, die Fahreignung einer Person zu überprüfen. Konkret wollte die Behörde wissen, ob bei Herrn W. ein unkontrollierter Alkoholkonsum vorliegt und ob er zukünftig Fahren und Trinken sicher trennen kann. Diese Frage bezog sich dabei sowohl auf fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge (wie Autos) als auch auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (wie Fahrräder).

Herr W. legte dieses Gutachten jedoch nicht fristgerecht vor. Und hier kommt ein wichtiger rechtlicher Mechanismus ins Spiel: Wenn die Behörde berechtigte Zweifel an der Fahreignung hat und ein MPU anordnet, der Betroffene dieses Gutachten aber nicht beibringt, darf die Behörde daraus eine negative Schlussfolgerung ziehen. Das Gesetz (§ 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung) erlaubt der Behörde dann anzunehmen, dass das Gutachten negativ ausgefallen wäre. Die Konsequenz: Die Behörde ging davon aus, dass Herr W. ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen ist, und entzog ihm daraufhin mit einem offiziellen Bescheid die Fahrerlaubnis für alle Klassen. Zusätzlich wurde ihm verboten, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder zu führen.

Womit hat sich der Mann vor Gericht gewehrt?

Herr W. wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und klagte vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Sein Anwalt brachte im Wesentlichen zwei Hauptargumente vor:

  1. Er sei gar nicht gefahren: Herr W. behauptete, er habe das Fahrrad an jenem Abend nur geschoben. Die Aussage der Tankstellenmitarbeiterin sei unzuverlässig und die Videoaufzeichnung, die das Gegenteil beweisen sollte, sei ja vernichtet und damit als Beweis unbrauchbar.
  2. Die Anordnung des Gutachtens war rechtswidrig: Selbst wenn er gefahren wäre, sei die Aufforderung zur MPU fehlerhaft gewesen. Die Fragestellung der Behörde war zu weitreichend, da sie sich auch auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (wie das Fahrrad) bezog. Dies sei unverhältnismäßig und gesetzlich nicht gedeckt. Ein auch nur teilweise fehlerhafter Befehl zur MPU mache, so der Anwalt, die gesamte Anordnung ungültig.

Hat das Gericht dem Mann geglaubt, dass er das Fahrrad nur geschoben hat?

Nein. Das Gericht führte eine umfassende Beweisaufnahme durch, um diese Frage zu klären. Es hörte die Tankstellenmitarbeiterin als Zeugin. Ihre Aussage bewertete das Gericht als schlüssig, detailreich und glaubhaft. Sie konnte die örtlichen Gegebenheiten und den Vorfall widerspruchsfrei schildern.

Im Gegensatz dazu erschienen die Behauptungen von Herrn W., er habe das Rad nur geschoben, wenig überzeugend. Das Gericht zog auch den polizeilichen Vermerk über die Sichtung des Videos als Beweismittel heran. Auch wenn das Video selbst nicht mehr da war, ist der offizielle Vermerk eines Polizeibeamten darüber ein sogenannter Urkundenbeweis – also ein offizielles Schriftstück, das als Beweis dienen kann. Dass das Strafverfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, sah das Gericht als weiteres Indiz dafür, dass Herr W. die ihm vorgeworfene Tat im Grunde eingeräumt hatte.

Das Gericht kam also zu dem klaren Ergebnis: Herr W. ist an jenem Abend mit 2,35 Promille Fahrrad gefahren.

Warum hat der Mann trotzdem gewonnen, obwohl das Gericht ihm nicht glaubte?

Das ist der juristisch entscheidende und spannendste Punkt des Urteils. Obwohl das Gericht davon überzeugt war, dass Herr W. betrunken gefahren ist, gab es ihm am Ende Recht und hob den Entzug des Führerscheins auf. Wie kann das sein?

Der Grund liegt nicht in den Tatsachen des Abends, sondern in einem formalen Fehler der Behörde. Das Gericht konzentrierte sich auf das zweite Argument des Anwalts: die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung. Und hier fand es den entscheidenden Fehler.

Um das zu verstehen, muss man wissen: Die Behörde darf aus der Nichtvorlage eines MPU nur dann negative Schlüsse ziehen, wenn ihre Anordnung zur MPU zu 100 % rechtmäßig war. Ist die Anordnung auch nur in Teilen fehlerhaft, ist der Betroffene nicht verpflichtet, ihr nachzukommen.

Was war der entscheidende Fehler der Behörde?

Die Anordnung der Behörde enthielt eine doppelte Fragestellung. Sie sollte klären, ob Herr W. geeignet ist zum Führen von:
a) fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen (Autos)
b) fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrrädern)

Während Teil a) der Frage (die Eignung für Autos) nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,35 Promille rechtmäßig war, sah das Gericht Teil b) (die Eignung für Fahrräder) als rechtswidrig an. Der Grund dafür ist, dass das Gesetz, das ein generelles Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge ermöglicht (§ 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung), nach Ansicht hoher Gerichte (wie des Bundesverwaltungsgerichts) verfassungswidrig ist. Es ist zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Die Behörde stützte also einen Teil ihrer Frage auf eine rechtlich wackelige Grundlage.

Die Richter in Ansbach stellten fest: Eine MPU-Anordnung ist unteilbar. Ein Bürger kann und muss nicht selbst prüfen, welche Teile einer behördlichen Anordnung rechtmäßig sind und welche nicht. Wenn die Behörde eine gemischte Fragestellung formuliert, bei der ein Teil rechtswidrig ist, „infiziert“ dieser fehlerhafte Teil die gesamte Anordnung.

  • Die Behörde verlangte ein Gutachten zu einer teilweise rechtswidrigen Frage.
  • Da die gesamte Anordnung damit fehlerhaft war, musste Herr W. das Gutachten nicht vorlegen.
  • Folglich durfte die Behörde aus der Nichtvorlage auch nicht schließen, dass Herr W. ungeeignet ist.

Die gesamte Kette der Argumentation der Behörde brach an diesem Punkt zusammen. Der Entzug der Fahrerlaubnis basierte auf einer unzulässigen Schlussfolgerung, die wiederum auf einer rechtswidrigen Gutachtensanordnung beruhte.

Wie hat das Gericht also endgültig entschieden?

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat der Klage von Herrn W. vollumfänglich stattgegeben. Der Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde, mit dem ihm der Führerschein entzogen und das Führen von Fahrrädern verboten wurde, wurde aufgehoben. Die Behörde musste zudem die Kosten des gesamten Verfahrens tragen. Das Gericht betonte, dass die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung eine zwingende Voraussetzung für den Entzug der Fahrerlaubnis ist und hier nicht gegeben war.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach zeigt eindrucksvoll, dass selbst bei erwiesenen Verkehrsverstößen formale Fehler der Behörden zu einer vollständigen Aufhebung von Sanktionen führen können.

  • Unteilbarkeit von behördlichen Anordnungen: Das Urteil verdeutlicht, dass eine MPU-Anordnung als Ganzes rechtmäßig sein muss – enthält sie auch nur teilweise rechtswidrige Fragestellungen, wird die gesamte Anordnung unwirksam und Betroffene sind nicht verpflichtet, das Gutachten vorzulegen.
  • Strenge Anforderungen an Beweismittel: Daraus folgt, dass auch alternative Beweismittel wie polizeiliche Vermerke über vernichtete Videoaufzeichnungen und glaubhafte Zeugenaussagen ausreichen können, um Tatsachen vor Gericht zu belegen, wenn diese schlüssig und widerspruchsfrei sind.
  • Keine Heilung durch korrekte Teile: Das Urteil etabliert das Prinzip, dass Bürger nicht selbst prüfen müssen, welche Teile einer behördlichen Verfügung rechtmäßig sind – eine „Infektion“ der gesamten Anordnung durch rechtswidrige Bestandteile macht negative Schlussfolgerungen aus der Nichtbefolgung unzulässig.

Diese Entscheidung unterstreicht die fundamentale Bedeutung prozeduraler Rechtmäßigkeit im Verwaltungsrecht und schützt Bürger vor den Folgen behördlicher Verfahrensfehler, unabhängig von der materiellen Berechtigung der zugrundeliegenden Vorwürfe.


Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, obwohl die MPU-Anordnung fehlerhaft war? Lassen Sie Ihren individuellen Fall in einer unverbindlichen Ersteinschätzung prüfen.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss zum Entzug des Autoführerscheins führen?

Ja, das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss kann sehr wohl zum Entzug des Autoführerscheins führen. Auch wenn Sie an diesem Abend kein Auto gefahren sind, können ernsthafte Zweifel an Ihrer allgemeinen Fahreignung entstehen.

Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille oder mehr, selbst ohne offensichtliche Ausfallerscheinungen, gelten Sie als absolut fahruntüchtig – und das gilt auch für Fahrräder. In solchen Fällen wird der Vorfall der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gemeldet.

Die Behörde wird Sie dann auffordern, ein medizinisches-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Dieses Gutachten soll klären, ob Sie in der Lage sind, Alkohol und das Führen von Fahrzeugen künftig zu trennen. Wenn Sie das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht einreichen oder es negativ ausfällt, darf die Behörde davon ausgehen, dass Sie zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet sind.

Die direkte Folge ist dann der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge aller Klassen. Zusätzlich kann Ihnen untersagt werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder zu führen. Das zeigt, wie ernst die Konsequenzen einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad sein können.


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Wann wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ernsthafte Zweifel daran hat, ob eine Person zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist. Sie dient dazu, die Fahreignung umfassend zu überprüfen.

Solche Zweifel entstehen typischerweise nach gravierenden Vorfällen im Straßenverkehr, die auf eine fehlende Eignung hindeuten. Ein häufiger Anlass ist das Fahren unter starkem Alkoholeinfluss, auch wenn es sich dabei um ein Fahrrad handelt. Konkret kann eine MPU schon bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad angeordnet werden, wenn der Alkoholwert 1,6 Promille oder mehr beträgt.

Die MPU soll klären, ob ein unkontrollierter Alkoholkonsum vorliegt und ob die betreffende Person zukünftig Fahren und Trinken sicher trennen kann. Diese Überprüfung bezieht sich auf die Eignung zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen (wie Autos) sowie fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (wie Fahrräder).

Wird die angeordnete MPU nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde daraus schließen, dass die Fahreignung nicht gegeben ist, und kann daraufhin die Fahrerlaubnis entziehen.


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Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn eine angeordnete MPU nicht fristgerecht vorgelegt wird?

Wenn eine angeordnete MPU nicht fristgerecht vorgelegt wird, darf die Fahrerlaubnisbehörde annehmen, dass die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und entzieht daraufhin die Fahrerlaubnis. Diese weitreichende Konsequenz tritt jedoch nur ein, wenn die Anordnung zur MPU durch die Behörde selbst vollständig und fehlerfrei war.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) an, wenn begründete Zweifel an der generellen Eignung einer Person zum Führen von Fahrzeugen bestehen, beispielsweise nach einer schwerwiegenden Alkoholfahrt. Dieses Gutachten soll klären, ob ein unkontrollierter Konsum vorliegt und ob die Person Fahren und Trinken zukünftig sicher trennen kann.

Wird das geforderte Gutachten nicht innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist vorgelegt, erlaubt das Gesetz der Behörde, daraus eine negative Schlussfolgerung zu ziehen. Es wird dann angenommen, dass das Gutachten negativ ausgefallen wäre und die Person ungeeignet ist. Die direkte Folge ist der Entzug der Fahrerlaubnis für alle Fahrzeugklassen.

Diese schwerwiegenden Folgen der Nichtvorlage treten allerdings nur dann ein, wenn die Anordnung der MPU durch die Behörde zu 100 Prozent rechtmäßig war. Ist die Anordnung auch nur in Teilen fehlerhaft, muss der Betroffene das Gutachten nicht beibringen, und die Behörde darf daraus keine negativen Schlüsse ziehen.


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Unter welchen Umständen kann eine behördliche Anordnung zur MPU als rechtswidrig gelten?

Eine behördliche Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gilt als rechtswidrig, wenn sie formale Fehler enthält oder auf einer unzulässigen Rechtsgrundlage basiert. Jede solche Anordnung muss vollständig korrekt sein, damit die Behörde bei Nichtbeachtung negative Schlüsse ziehen darf.

Die Anordnung kann insbesondere fehlerhaft sein, wenn die gestellten Fragen an den Gutachter zu weitreichend sind oder einen Bereich betreffen, der gesetzlich nicht gedeckt ist. Im vorliegenden Fall bezog sich die Fragestellung auch auf die Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrräder, obwohl die dafür vorgesehene Rechtsgrundlage als verfassungswidrig gilt.

Ein entscheidender Punkt ist die Unteilbarkeit einer MPU-Anordnung: Ist auch nur ein Teil der gestellten Fragen oder der gesamten Anordnung fehlerhaft oder rechtlich unzulässig, macht dieser Mangel die gesamte Aufforderung zur MPU unwirksam. Ein Bürger ist nicht verpflichtet, selbst zu prüfen, welche Teile einer behördlichen Anordnung rechtmäßig sind.

Daher darf die Behörde aus der Nichtvorlage eines aufgrund solcher Fehler rechtswidrigen Gutachtens keine negativen Schlüsse ziehen, wie zum Beispiel den Entzug des Führerscheins.


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Darf das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, wie Fahrrädern, durch Behörden generell untersagt werden?

Nein, das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern darf durch Behörden nicht generell wegen fehlender Fahreignung untersagt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür wird von hohen Gerichten als zu unbestimmt und potenziell verfassungswidrig angesehen.

Grundsätzlich unterscheiden Juristen zwischen Fahrzeugen, für die man einen Führerschein braucht (wie Autos), und solchen, für die das nicht der Fall ist (wie Fahrräder ohne Motor). Eine Fahrerlaubnis ist per Definition nur für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge notwendig. Ein allgemeines Verbot für das Führen von Fahrrädern, das auf einer fehlenden Fahreignung basiert, ist daher nur unter sehr strengen Voraussetzungen denkbar.

Tatsächlich wird die gesetzliche Vorschrift, die ein solches generelles Verbot von Fahrrädern bei fehlender Fahreignung ermöglichen könnte (§ 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung), vom Bundesverwaltungsgericht als zu unbestimmt und unverhältnismäßig kritisiert. Dies führt dazu, dass Behörden in solchen Fällen keine rechtssichere Grundlage für ein Verbot haben.

Wird bei Zweifeln an der Fahreignung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, muss diese Anordnung vollständig fehlerfrei sein. Bezieht sich die MPU-Anordnung – wie im Fall eines Mannes, der betrunken Fahrrad fuhr – auch auf die Eignung zum Führen von Fahrrädern, ist sie bereits teilweise rechtswidrig. Da eine MPU-Anordnung als Einheit gilt, führt dieser fehlerhafte Teil dazu, dass die gesamte Anordnung ungültig wird. Dadurch darf die Behörde aus einer Nichtvorlage des Gutachtens keine negativen Schlüsse ziehen und den Führerschein nicht entziehen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen. Sie ist in verschiedene Klassen unterteilt (z.B. für Pkw, Motorrad, Lkw) und wird nach dem erfolgreichen Bestehen einer Prüfung erteilt. Der umgangssprachliche „Führerschein“ ist dabei lediglich das Dokument, das diese amtliche Erlaubnis nachweist.

Beispiel: Herr W. wurde nach der betrunkenen Fahrradfahrt seine Fahrerlaubnis für alle Fahrzeugklassen entzogen, was bedeutete, er durfte auch kein Auto mehr fahren.

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Fahrerlaubnisbehörde

Die Fahrerlaubnisbehörde ist eine staatliche Verwaltungsstelle auf Ebene eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, die für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein zuständig ist. Ihre Kernaufgabe ist die Erteilung, aber auch die Überwachung und der Entzug von Fahrerlaubnissen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Sie agiert dabei streng nach den gesetzlichen Vorschriften.

Beispiel: Nachdem ein Bürger auffällig geworden ist, meldet die Polizei den Fall an die Fahrerlaubnisbehörde, die dann weitere Schritte einleiten kann, wie die Anordnung einer MPU.

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Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind Verkehrsmittel, für deren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr keine amtliche Fahrerlaubnis (Führerschein) vorgeschrieben ist. Dazu gehören typischerweise Fahrräder, aber auch bestimmte E-Scooter oder Mofas. Obwohl kein Führerschein nötig ist, gelten auch für diese Fahrzeuge Verkehrsregeln, und das Fahren unter Alkoholeinfluss kann strafbar sein oder zu Konsequenzen für die Fahreignung führen.

Beispiel: Im Fall von Herrn W. war es entscheidend, dass die MPU-Anordnung die Eignung für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder abfragen sollte, da dies als rechtswidrig erachtet wurde.

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Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)

Das medizinisch-psychologische Gutachten (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Begutachtung zur Überprüfung der Fahreignung einer Person. Es soll klären, ob ernsthafte Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Fähigkeit zum sicheren Führen von Fahrzeugen bestehen, beispielsweise nach Drogen- oder Alkoholdelikten. Die MPU soll feststellen, ob der Betroffene aus Fehlern gelernt hat und ein wiederholtes auffälliges Verhalten ausgeschlossen werden kann.

Beispiel: Herr W. sollte eine MPU beibringen, um zu zeigen, dass er Fahren und Trinken in Zukunft trennen kann.

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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit bedeutet, dass eine Handlung, ein Zustand oder ein behördlicher Bescheid gegen geltendes Recht verstößt und somit nicht rechtens ist. Eine rechtswidrige Anordnung ist ungültig und kann von einem Gericht aufgehoben werden. Dieser Grundsatz schützt Bürger vor willkürlichen oder fehlerhaften staatlichen Entscheidungen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall war ein Teil der MPU-Anordnung der Behörde rechtswidrig, was dazu führte, dass die gesamte Anordnung für Herrn W. ungültig war und sein Führerschein nicht entzogen werden durfte.

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Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr ist ein Straftatbestand im deutschen Recht, der das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln beschreibt. Ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration (z.B. 1,6 Promille für Radfahrer, 0,5 Promille für Autofahrer) oder bei auftretenden Ausfallerscheinungen ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar. Das Ziel der Norm ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Beispiel: Herr W. wurde wegen Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad angezeigt, weil er mit 2,35 Promille im Blut unterwegs war.

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Urkundenbeweis

Ein Urkundenbeweis ist ein Beweismittel im juristischen Verfahren, das auf einem schriftlichen Dokument oder einer anderen Form von Urkunde basiert. Solche Urkunden können amtliche Protokolle, Verträge, Gutachten oder Notizen sein. Der Inhalt einer Urkunde dient dabei als Beleg für bestimmte Tatsachen, die vor Gericht relevant sind.

Beispiel: Obwohl das Video von Herrn W.s Fahrt nicht mehr existierte, diente der offizielle polizeiliche Vermerk über die Sichtung des Videos als Urkundenbeweis, um seine Fahrt zu belegen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Untrennbarkeit fehlerhafter behördlicher Anordnungen: Dieses Prinzip besagt, dass wenn eine behördliche Anordnung, die aus mehreren Teilen oder Fragen besteht, auch nur in einem dieser Teile rechtswidrig ist, diese Rechtswidrigkeit die gesamte Anordnung „infiziert“. Es ist nicht die Aufgabe des Bürgers, die Anordnung in rechtmäßige und rechtswidrige Teile aufzuteilen und nur den rechtmäßigen Teil zu befolgen. Wenn ein Teilfehler vorliegt, ist die gesamte Anordnung ungültig und muss nicht befolgt werden.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Dies war der ausschlaggebende Punkt für den Sieg von Herrn W. Obwohl nur ein Teil der MPU-Frage (nach der Fahreignung für Fahrräder) rechtswidrig war, führte dieser Fehler zur vollständigen Ungültigkeit der gesamten MPU-Anordnung. Dadurch durfte die Behörde aus der Nichtvorlage des Gutachtens keine negativen Schlüsse ziehen.

  • Rechtmäßigkeit einer behördlichen Anordnung zur Begutachtung der Fahreignung (vgl. § 11 FeV, § 13 FeV): Eine behördliche Anordnung, wie die Aufforderung zur MPU, ist nur dann wirksam und verpflichtend, wenn sie selbst vollständig rechtmäßig ist. Das bedeutet, sie muss auf einer gültigen Gesetzesgrundlage beruhen, die richtige Verfahrensweise einhalten und darf keine fehlerhaften oder unverhältnismäßigen Inhalte haben. Ist eine behördliche Anordnung fehlerhaft, ist der Bürger nicht verpflichtet, ihr nachzukommen, und die Behörde darf aus der Nichtbefolgung keine negativen Schlüsse ziehen.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Dies war der entscheidende Angriffspunkt von Herrn W.s Anwalt. Er argumentierte, dass die MPU-Anordnung der Behörde fehlerhaft war, weil ein Teil der Fragestellung (bezüglich fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrräder) auf einer rechtlich unsicheren Grundlage basierte und somit selbst rechtswidrig war. Diese Rechtswidrigkeit machte die gesamte Anordnung unwirksam.

  • Rechtsfolge der Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) (§ 11 Abs. 8 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV): Wenn eine Behörde berechtigte Zweifel an der Fahreignung einer Person hat und deshalb die Vorlage eines MPU-Gutachtens anordnet, ist die betroffene Person grundsätzlich verpflichtet, dieses Gutachten fristgerecht vorzulegen. Legt sie das Gutachten nicht oder nicht rechtzeitig vor, darf die Behörde daraus schließen, dass die Person ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Dies ist eine gesetzlich geregelte Vermutung, die es der Behörde ermöglicht, auch ohne das Gutachten eine Entscheidung zu treffen.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Behörde entzog Herrn W. den Führerschein zunächst genau aus diesem Grund: Er hatte das geforderte MPU-Gutachten nicht vorgelegt. Dies war die unmittelbare Begründung für den Führerscheinentzug, bevor das Gericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung selbst prüfte und diese Begründung als unzulässig verwarf.

  • Richterliche Beweiswürdigung: Die richterliche Beweiswürdigung ist das Prinzip, nach dem ein Gericht die im Verfahren erhobenen Beweise (wie Zeugenaussagen, Urkunden, Gutachten) nach freier Überzeugung und sorgfältiger Prüfung bewertet. Es geht darum, die Glaubwürdigkeit von Zeugen und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen zu beurteilen und daraus Rückschlüsse auf den tatsächlichen Sachverhalt zu ziehen. Das Gericht muss seine Überzeugung dabei begründen.

    → Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl Herr W. letztlich gewann, verlor er in diesem Punkt. Das Gericht führte eine umfassende Beweisaufnahme durch, hörte eine Zeugin und berücksichtigte polizeiliche Vermerke. Es kam zu der Überzeugung, dass Herr W. tatsächlich Fahrrad gefahren war, und widerlegte damit seine Behauptung, er habe das Rad nur geschoben. Dieser Punkt zeigt, dass die Tatsachenfeststellung streng von der Rechtsanwendung getrennt ist.


Das vorliegende Urteil


VG Ansbach – Az.: AN 10 K 21.01601 – Urteil vom 11.07.2023


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