Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Fahrerlaubnis auf Probe: Risiken und rechtliche Konsequenzen für Fahranfänger
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Verstöße führen während der Probezeit zum Führerscheinentzug?
- Wie läuft das Stufensystem bei Verstößen in der Probezeit ab?
- Was bedeutet die verkehrspsychologische Beratung und welche Folgen hat deren Ablehnung?
- Welche Rechtsmittel stehen nach einem Führerscheinentzug zur Verfügung?
- Wie lange dauert die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug in der Probezeit?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Gießen
- Datum: 09.12.2024
- Aktenzeichen: 6 L 4196/24.GI
- Verfahrensart: Widerspruchsverfahren gegen die Anordnung der Führerscheinablieferung
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Person, die den Widerspruch gegen die Anordnung der Führerscheinablieferung eingelegt hat; beruft sich darauf, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs insbesondere bei angedrohter Entziehung des Führerscheins im Wege der Ersatzvornahme greifen soll.
- Verwaltungsbehörde: Behörde, die den Bescheid vom 23. Oktober 2024 erlassen hat, mit dem die Ablieferung des Führerscheins angeordnet wurde.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller legte am 29. Oktober 2024 Widerspruch gegen den Bescheid vom 23. Oktober 2024 ein, in dem die Ablieferung seines Führerscheins angeordnet wurde. Der Widerspruch soll aufschiebende Wirkung entfalten, soweit ihm bei nicht fristgerechter Ablieferung die Entziehung des Führerscheins im Wege der Ersatzvornahme angedroht wird.
- Kern des Rechtsstreits: Es wird geprüft, ob der Widerspruch vorläufigen Vollzug (aufschiebende Wirkung) genießt, wenn dem Antragsteller die Entziehung des Führerscheins bei Fristversäumnis durch Ersatzvornahme angedroht wird.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Widerspruch erhält aufschiebende Wirkung, soweit die Entziehung des Führerscheins durch Ersatzvornahme angedroht wurde; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Begründung: Die aufschiebende Wirkung wird zugesprochen, wenn die Entziehung des Führerscheins bei nicht fristgerechter Ablieferung angedroht wird; ein vorläufiger Verzicht auf den in anderen Teilen beantragten Schutz wurde nicht gewährt.
- Folgen: Der Antragsteller muss die Verfahrenskosten tragen; der Streitwert wurde auf 2.500 € festgesetzt.
Fahrerlaubnis auf Probe: Risiken und rechtliche Konsequenzen für Fahranfänger
Die Fahrerlaubnis auf Probe ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verkehrsrechts, besonders für Fahranfänger. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und junge Fahrer zu einem verantwortungsbewussten Fahrverhalten in der Probezeit zu erziehen. Während der Probezeit, die in der Regel zwei Jahre dauert, gelten besondere Regeln. Verstöße gegen diese Regeln können zu empfindlichen Konsequenzen führen. Dazu gehören die Anordnung eines Aufbauseminars, die Verlängerung der Probezeit oder im schlimmsten Fall der Führerscheinentzug. Auch Punkte in Flensburg, die durch Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder Drogen am Steuer verursacht werden, können eine Rolle spielen.
Ein Fahrerlaubnisentzug kann weitreichende Folgen haben. Nicht nur, dass man für eine bestimmte Zeit nicht mehr fahren darf (Fahrverbot oder Führerscheinsperre), oft ist auch die Wiedererlangung des Führerscheins an Bedingungen geknüpft. Dazu kann beispielsweise eine MPU Vorbereitung gehören, um die Fahreignung nachzuweisen. Auch das Führungszeugnis kann im Rahmen des Fahrerlaubnis-Rechts eine Rolle spielen. Edge Cases bei Verkehrsstrafen und ein Bußgeldbescheid können den Prozess zusätzlich verkomplizieren. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem drohenden Fahrerlaubnisentzug frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Im folgenden Beitrag wird ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema zusammengefasst und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Führerscheinentzug bei Fahranfänger nach mehrfachen Verstößen rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei einem Fahranfänger bestätigt. Der Betroffene hatte innerhalb seiner Probezeit mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen und musste sich bereits einem Aufbauseminar unterziehen.
Wiederholte Verkehrsverstöße während der Probezeit
Dem Fahrer wurde 2020 die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L auf Probe erteilt. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung musste er zunächst an einem Aufbauseminar teilnehmen, das er im November 2021 absolvierte. Im Juni 2022 wurde er erneut mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h außerorts auffällig, wofür er ein Bußgeld von 100 Euro zahlen musste.
Verwarnung und weitere Verstöße
Die Fahrerlaubnisbehörde verwies den Fahrer daraufhin im Januar 2023 schriftlich auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Trotz dieser Verwarnung beging er 2024 zwei weitere Verstöße – verbotenes Parken auf einem Gehweg in Köln sowie eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Gerichtliche Bestätigung der Führerscheinentziehung
Das Verwaltungsgericht bestätigte die daraufhin erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis als rechtmäßig. Die gesetzlich vorgeschriebene Stufenfolge von Maßnahmen – Aufbauseminar, Verwarnung mit Beratungsempfehlung und schließlich Führerscheinentzug – sei ordnungsgemäß eingehalten worden. Der Einwand des Fahrers, die Frist für die freiwillige Beratung sei einen Tag zu kurz bemessen gewesen, wurde vom Gericht als unerheblich eingestuft. Nach Auffassung der Richter hätte auch eine korrekte Fristsetzung nichts an der Entscheidung des Fahrers geändert, die angebotene Beratung nicht wahrzunehmen.
Voraussetzungen für den Führerscheinentzug
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist nach dem Straßenverkehrsgesetz zwingend vorgesehen, wenn ein Fahrer nach Ablauf der Beratungsfrist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht. Das Stufensystem aus Aufbauseminar, Verwarnung und Führerscheinentzug soll Fahranfängern die Möglichkeit geben, ihr Verhalten zu überdenken. Erst wenn sie dennoch weitere Verstöße begehen, gilt die Annahme eines uneinsichtigen Mehrfachtäters als gerechtfertigt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die strenge Stufenfolge bei Verstößen in der Probezeit: Nach einem ersten Verstoß erfolgt die Teilnahme am Aufbauseminar, bei weiteren Verstößen eine Verwarnung mit Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung und schließlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Besonders wichtig ist die korrekte Fristsetzung für die Verkehrspsychologische Beratung – diese muss exakt zwei Monate betragen. Fehlerhafte Fristen können die Rechtmäßigkeit der Führerscheinentziehung gefährden.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis noch in der Probezeit haben, müssen Sie besonders vorsichtig fahren, da bereits wenige Verstöße schwerwiegende Konsequenzen haben können. Achten Sie bei einer Verwarnung genau auf die gesetzte Frist zur verkehrspsychologischen Beratung – diese muss exakt zwei Monate betragen. Dokumentieren Sie sorgfältig den Erhalt behördlicher Schreiben und die Teilnahme an angeordneten Maßnahmen. Im Falle einer drohenden Führerscheinentziehung kann eine fehlerhafte Fristsetzung in der vorherigen Verwarnung ein wichtiger Ansatzpunkt für den Widerspruch sein.
Benötigen Sie Hilfe?
Führerscheinentzug in der Probezeit – Eine kritische Überprüfung Ihrer Situation
Verstöße während der Probezeit können bereits bei geringfügigen Fehlern zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Insbesondere die exakte Fristsetzung für die verkehrspsychologische Beratung und die genaue Dokumentation behördlicher Schreiben spielen hier eine zentrale Rolle. Eine sorgfältige Analyse der festgelegten Fristen und Maßnahmen ermöglicht es, Fehlerquellen zu identifizieren, die im Rahmen der rechtlichen Bewertung von großer Bedeutung sind. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren individuellen Fall präzise zu prüfen und die relevanten Aspekte des Urteils systematisch zu beleuchten. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, sich umfassend über Ihre Rechtslage zu informieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Verstöße führen während der Probezeit zum Führerscheinentzug?
In der Probezeit wird der Führerschein entzogen, wenn Sie drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begehen. Der Führerscheinentzug in der Probezeit bedeutet nicht nur ein temporäres Fahrverbot, sondern Sie müssen die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen.
A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße)
Ein A-Verstoß liegt vor, wenn Sie beispielsweise:
- mehr als 20 km/h zu schnell fahren
- eine rote Ampel überfahren
- mit dem PKW plus Anhänger mehr als 15 km/h zu schnell fahren
Ablauf bis zum Führerscheinentzug
Nach dem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich Ihre Probezeit automatisch um zwei Jahre. Sie müssen dann an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wenn Sie in der verlängerten Probezeit einen weiteren A-Verstoß begehen, erhalten Sie zunächst eine schriftliche Verwarnung.
Konsequenzen des Führerscheinentzugs
Bei Erreichen der kritischen Anzahl von Verstößen wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Die Sperrfrist kann sich in schweren Fällen auf bis zu fünf Jahre verlängern. Nach Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie den Führerschein nicht automatisch zurück. Die Behörde kann zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine erneute Fahrschulausbildung anordnen.
Während des Führerscheinentzugs wird die Probezeit unterbrochen. Nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beginnt eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der noch verbliebenen Restdauer.
Wie läuft das Stufensystem bei Verstößen in der Probezeit ab?
Das Stufensystem bei Verstößen in der Probezeit besteht aus drei aufeinander aufbauenden Stufen mit jeweils verschärften Maßnahmen.
Erste Stufe
Wenn Sie einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, greifen sofort die Maßnahmen der ersten Stufe. Diese umfassen die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Zweite Stufe
Falls Sie nach Teilnahme am Aufbauseminar während der verlängerten Probezeit erneut auffällig werden – sei es durch einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße – erfolgt eine schriftliche Verwarnung. In diesem Fall wird Ihnen nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Dritte Stufe
Werden Sie nach Ablauf der zweimonatigen Frist erneut durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auffällig, erreichen Sie die dritte und letzte Stufe. Diese führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird für mindestens drei Monate entzogen.
Beispiele für Verstöße
Ein A-Verstoß liegt etwa vor bei:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Überfahren einer roten Ampel
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Handynutzung am Steuer
B-Verstöße sind beispielsweise:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Überzogene Hauptuntersuchung
- Nicht vorschriftsmäßige Ladungssicherung
Die Probezeit beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis und dauert zunächst zwei Jahre. Während dieser Zeit werden Verkehrsverstöße besonders streng geahndet, um Fahranfänger zu einer vorsichtigen und regelkonformen Fahrweise anzuhalten.
Was bedeutet die verkehrspsychologische Beratung und welche Folgen hat deren Ablehnung?
Die verkehrspsychologische Beratung ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme, die Fahranfängern in der Probezeit nach wiederholten Verkehrsverstößen empfohlen wird. Sie zielt darauf ab, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen und das Verkehrsverhalten zu verbessern.
Ablauf und Inhalt
In persönlichen Beratungsgesprächen werden Ihre Einstellung zum Straßenverkehr und mögliche Verhaltensdefizite analysiert. Die Beratung hilft Ihnen dabei, problematische Verhaltensmuster zu erkennen und Strategien für eine sichere Verkehrsteilnahme zu entwickeln.
Rechtliche Besonderheiten
Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist nicht verpflichtend. Wenn Sie nach einem Aufbauseminar erneut durch Verkehrsverstöße auffallen, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung zur Beratungsteilnahme. Die Beratung muss innerhalb einer Zweimonatsfrist nach der Verwarnung begonnen werden.
Konsequenzen bei Ablehnung
Eine Ablehnung der Beratung hat zunächst keine direkten negativen Folgen. Allerdings riskieren Sie bei weiteren Verstößen den sofortigen Führerscheinentzug. Wenn Sie nach Ablauf der Zweimonatsfrist einen weiteren A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen – unabhängig davon, ob Sie später noch an einer Beratung teilnehmen.
Praktische Auswirkungen
Die Beratung bietet die letzte Chance, Ihr Fahrverhalten zu reflektieren und zu verbessern. Anders als früher können durch die Teilnahme keine Punkte mehr abgebaut werden. Der eigentliche Nutzen liegt in der Verhaltensänderung und der damit verbundenen Vermeidung weiterer Verstöße.
Welche Rechtsmittel stehen nach einem Führerscheinentzug zur Verfügung?
Die verfügbaren Rechtsmittel hängen davon ab, ob der Führerscheinentzug auf einer behördlichen oder richterlichen Entscheidung basiert.
Rechtsmittel bei behördlicher Entscheidung
Bei einer Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde steht Ihnen der Widerspruch zur Verfügung. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Parallel können Sie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht stellen, um die sofortige Vollziehung des Entzugs auszusetzen.
Rechtsmittel bei richterlicher Entscheidung
Wenn ein Gericht den Führerscheinentzug angeordnet hat, können Sie folgende Rechtsmittel nutzen:
- Bei einem Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen
- Gegen ein Urteil ist die Berufung oder Revision möglich
- Bei einer vorläufigen Entziehung steht Ihnen die Beschwerde zu, die Sie bei Gericht, Polizei oder Staatsanwaltschaft einreichen können
Sperrfristverkürzung
Nach rechtskräftigem Führerscheinentzug besteht die Möglichkeit, eine Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen. Dies ist frühestens nach der Hälfte der verhängten Sperrzeit möglich. Bei einer ablehnenden Entscheidung können Sie Beschwerde einlegen.
Fristen und Formalien
Der Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen muss innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht und ausführlich begründet werden. Bei einer richterlichen Entscheidung beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug in der Probezeit?
Grundlegende Sperrfristdauer
Die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug in der Probezeit beträgt mindestens sechs Monate. Je nach Schwere des Verstoßes kann sich diese Frist auf bis zu fünf Jahre verlängern.
Faktoren für die Sperrfristdauer
Die konkrete Dauer der Sperrfrist wird vom Gericht anhand mehrerer Faktoren festgelegt:
- Bei Ersttätern liegt die Sperrfrist typischerweise zwischen 9 und 12 Monaten
- Wenn in den letzten 3 Jahren bereits eine Sperrfrist verhängt wurde, beträgt die neue Sperrfrist mindestens ein Jahr
- Die Schwere des Verstoßes und das persönliche Verhalten spielen eine wichtige Rolle
Beginn und Ablauf der Sperrfrist
Die Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft des Gerichtsurteils. Wurde der Führerschein bereits vor der Verhandlung vorläufig entzogen, etwa bei einer Verkehrskontrolle, wird diese Zeit auf die Sperrfrist angerechnet.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Nach Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie den Führerschein nicht automatisch zurück. Sie müssen die Fahrerlaubnis neu beantragen. Dabei können zusätzliche Auflagen erforderlich sein, wie:
- Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Eine erneute Fahrschulausbildung
- Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
Wenn Sie die neue Fahrerlaubnis erhalten, beginnt eine neue Probezeit. Sie müssen dann erneut zwei Jahre ohne schwerwiegende Verstöße fahren.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrerlaubnis auf Probe
Ein spezielles System für Fahranfänger in Deutschland, bei dem der Führerschein zunächst nur unter besonderen Auflagen erteilt wird. Die Probezeit beträgt standardmäßig zwei Jahre und kann bei Verstößen verlängert werden. Während dieser Zeit gelten strengere Regeln und ein mehrstufiges Sanktionssystem bei Verkehrsverstößen. Grundlage ist § 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz).
Beispiel: Ein 18-jähriger Fahrer erhält seinen Führerschein zunächst auf Probe. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss er ein Aufbauseminar absolvieren und seine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Aufbauseminar
Eine verpflichtende Schulungsmaßnahme für Fahranfänger, die während der Probezeit durch Verkehrsverstöße auffällig geworden sind. Das Seminar dient der Nachschulung und Sensibilisierung für verkehrssicheres Verhalten. Die Teilnahme ist die erste Stufe im Sanktionssystem der Probezeit nach § 2b StVG und § 36 FeV.
Beispiel: Nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung muss ein Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen, das aus mehreren Unterrichtseinheiten besteht.
Verkehrspsychologische Beratung
Eine präventive Maßnahme für auffällige Fahranfänger, die nach dem Aufbauseminar erneut durch Verstöße auffallen. Die freiwillige Beratung soll helfen, problematisches Fahrverhalten zu erkennen und zu ändern. Sie ist die zweite Stufe vor dem Führerscheinentzug gemäß § 4a StVG.
Beispiel: Ein Fahrer erhält nach wiederholten Verstößen die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen, um seinen Führerschein zu behalten.
Schwerwiegende Zuwiderhandlung
Besonders gefährliche oder gravierende Verstöße gegen Verkehrsvorschriften während der Probezeit. Diese sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert und führen zu strengeren Konsequenzen als leichte Verstöße. Zwei schwerwiegende oder drei weniger schwerwiegende Verstöße führen zum Führerscheinentzug.
Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 2a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten Verkehrsverstößen. Insbesondere werden die verschiedenen Nummern aufgelistet, die unterschiedliche Gründe für eine Fahrerlaubnisentziehung darstellen, wie beispielsweise wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere schwerwiegende Verkehrsdelikte. Die Vorschrift ermöglicht es den Behörden, bei anhaltenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung präventiv die Fahrerlaubnis zu entziehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Im vorliegenden Fall wird § 2a Absatz 2 StVG herangezogen, um die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers aufgrund mehrfacher Verkehrsdelikte zu rechtfertigen. Die wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen und das verbotswidrige Parken erfüllen die Voraussetzungen dieser Vorschrift, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde die Entziehung anordnen möchte.
- § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG): Dieser Paragraph behandelt die Anhörungsrechte der Beteiligten im Verwaltungsverfahren. Er verpflichtet die Behörde, den Betroffenen vor einer entscheidungserhebbenden Maßnahme die Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen und Argumente in die Entscheidungsfindung einfließen.
In dem vorliegenden Fall hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller gemäß § 28 HVwVfG die Möglichkeit eingeräumt, sich zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis zu äußern. Der Antragsteller hat von diesem Recht Gebrauch gemacht, indem er seine Einwände gegen die Verwarnung und die daraus resultierende Fahrerlaubnisentziehung vorgebracht hat.
- Postzustellungsurkunde gemäß § 49 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Die Postzustellungsurkunde ist ein Verfahren zur Zustellung von Verwaltungsakten, wenn der Empfänger nicht persönlich angetroffen wird. Sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine persönliche Übergabe und sichert die rechtzeitige und nachweisbare Zustellung von wichtigen Schriftstücken im Verwaltungsverfahren.
Im vorliegenden Fall wurde die Verwarnung gemäß § 49 VwGO durch eine Postzustellungsurkunde zugestellt. Der Antragsteller bestreitet zunächst den Zugang dieser Verwarnung, doch durch die Vorlage der Postzustellungsurkunde wird der ordnungsgemäße Zugang nachgewiesen, was die Grundlage für die weitere Durchsetzung der Fahrerlaubnisentziehung bildet.
- Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Diese Vorschrift regelt, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt unter bestimmten Voraussetzungen dessen Vollziehung bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird. Dies dient dem Schutz des Antragstellers vor kurzfristigen Nachteilen während des Widerspruchsverfahrens.
In dem vorliegenden Fall hat der Antragsteller einen Widerspruch gegen die Anordnung der Führerscheinablieferung eingelegt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 09.12.2024 besagt, dass dieser Widerspruch die Vollziehung der Anordnung aufschiebend bewirkt, solange die Entziehung der Fahrerlaubnis im Wege der Ersatzvornahme nur angedroht, aber noch nicht vollzogen wurde.
- Verwaltungskosten gemäß § 12 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Diese Bestimmung regelt, wer die Kosten eines Verwaltungsverfahrens trägt. Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Verfahrenskosten, was Antragssteller oder Antragsgegner sein kann, abhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Im vorliegenden Verfahren hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass der Antragsteller die Kosten zu tragen hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sein Widerspruch im Wesentlichen abgelehnt wurde und die Anordnung zur Fahrerlaubnisentziehung bestätigt wurde, wodurch der Antragsteller als unterliegende Partei gilt.
Das vorliegende Urteil
VG Gießen – Az.: 6 L 4196/24.GI – Beschluss vom 09.12.2024
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