Die Möglichkeit des Einspruchs
Wenn man als Verkehrsteilnehmer zu schnell gefahren ist oder sein Auto an einem Ort abgestellt hat, an dem dies nicht erlaubt war, stellt die zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid zu. Obwohl die meisten Betroffenen aus Unsicherheit die Forderung ohne weitere Überprüfung bezahlen, kann sich ein Einspruch gegen die Bestrafung durchaus lohnen. Zahlreiche Studien belegen, dass viele Bußgeldbescheide Fehlinformationen oder Messfehler enthalten und somit unwirksam sind. Doch wie kann man überhaupt Einspruch einlegen? Und wie läuft das weitere Verfahren nach Einlegung des Einspruchs ab?
Form und Inhalt des Einspruchs
Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides hat der Beschuldigte zwei Wochen Zeit um Einspruch zu erheben. Diese Frist beginnt an dem Tag, an welchem der Bescheid im Briefkasten lag. Der Einspruch sollte nach Möglichkeit ebenfalls per Post übermittelt werden. Im Bedarfsfall kann die Erklärung auch via Fax abgegeben werden. Von einer Übermittlung per E-Mail ist eher abzuraten; einige Behörden erkennen diese Methode zwar an, andere hingegen nicht. Eine einheitliche Rechtslage wurde in diesem Bereich bislang nicht geschaffen. Richtiger Adressat des Schreibens ist diejenige Verwaltungsbehörde, welche im Bußgeldbescheid benannt wird. Sollte eine dieser Formalien nicht eingehalten werden, kann das zuständige Amt den Einspruch als unzulässig deklarieren. Auch wenn die Einspruchserklärung keiner Form folgt, müssen einige Inhaltspunkte beachtet werden. So sollte zum Beispiel jedes Einspruchsschreiben das zugeteilte Aktenzeichen sowie Ort, Datum und die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Eine Begründung ist zwar keine Pflicht, dennoch erhöht eine solche die Chancen, dass die Behörde den Bescheid noch einmal überprüft.
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Das Zwischenverfahren
Kommt die Verwaltungsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Einspruch in zulässiger Weise erhoben wurde, wird der Bußgeldbescheid in einem Zwischenverfahren nochmals auf seine Richtigkeit überprüft. Im Zuge dessen fordert die Behörde den Betroffenen zu einer schriftliche Stellungnahme auf. Hier kann der Beschuldigte beispielsweise Zeugen benennen oder den Aussteller des Bescheides auf mögliche Fehler hinweisen. Auf diese Weise kann die Erfolgsaussicht des Einspruchs unter Umständen erhöht werden. Entscheidet sich die Behörde dennoch für die Aufrechterhaltung des Bußgeldbescheides, werden alle gesammelten Dokumente an den zuständigen Staatsanwalt weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nun über den weiteren Fortgang.
Das gerichtliche Verfahren
Stellt die Staatsanwaltschaft das Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht ein, entscheidet das Amtsgericht über den Einspruch. Sofern das Gericht das Verfahren nicht einstellt, kommt es nun zur eigentlichen Hauptverhandlung. In der Gerichtsverhandlung wird der Widerspruch vom Bußgeldbescheid noch einmal thematisiert. Schließlich entscheidet das Amtsgericht über den Ausgang des Verfahrens. Obwohl jeder Bürger das Recht hat sich selbst zu verteidigen und die ersten Schritte zum Einspruch fast jeder bewältigen kann, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in vielen Fällen äußerst ratsam. Vor allem im Hinblick auf eine eventuelle Vertretung gegenüber der Behörde oder im Prozess ist der Betroffene mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf der sicheren Seite.
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