Erfolgsaussichten: Erfolgreich wehren gegen Bußgeldbescheid
Die von einer Behörde verschickten Bußgeldbescheide führen bei vielen Bürgern zu einem sofortigen Gehorsam. Aus Angst vor weiteren Konsequenzen werden die geforderten Geldbeträge anstandslos und unverzüglich bezahlt. Dabei ist bei Weitem nicht jeder Bußgeldbescheid gerechtfertigt. Verschiedene Studien und Umfragen zeigen immer wieder, dass bis zu 50 % aller Bußgeldbescheide falsch und somit unwirksam sind. Es kann sich also durchaus lohnen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ob ein solcher Einspruch tatsächlich Erfolg hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Formalien des Einspruchs
Nachdem der Bußgeldbescheid zugegangen ist, bleiben dem Beschuldigten zwei Wochen Zeit, um einen Einspruch zu erheben. Da diese Frist relativ knapp bemessen ist, sollte sich der Betroffene bereits vor dem Erhalt des offiziellen Schreibens überlegen, ob er eventuell Einspruch einlegen möchte. Dem Bußgeldbescheid ist immer eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Ihr lässt sich entnehmen, an welche Adresse der Einspruch geschickt werden muss. Grundsätzlich kann der Einspruch auch die Verwaltungsbehörde geschickt werden, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Neben dem postalischen Weg ist inzwischen auch ein Einspruch per Fax problemlos möglich. Bei einigen Verwaltungsämtern ist es sogar möglich, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid per E-Mail einzulegen. Einige Amtsgerichte sind jedoch immer noch der Meinung, dass ein Einspruch per Mail in jedem Fall unzulässig ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte diesen Weg nicht wählen.
Das Muster des Schreibens
Falls der Betroffene zu der Entscheidung gelangt, dass er einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchte, so sollte er seine Bedenken bezüglich des Bescheids äußern. Dieses Schreiben muss zunächst einmal den Willen erkennen lassen, dass der Verfasser Einspruch erheben möchte. Zwingend erforderlich für einen wirksamen Einspruch sind der richtige Absender und der richtige Empfänger. Ein formal ausgereifter Brief wird von einem juristischen Laien nicht erwartet. Es spielt deshalb auch keine Rolle, ob Einspruch, Widerspruch oder ein ähnliches Wort als Betreff angegeben wird. Der Sachbearbeiter muss lediglich erkennen, dass die Aufhebung des Bescheids erreicht werden soll. Abgeschlossen wird der Einspruch mit Datum, Ort sowie der Unterschrift. Eine Begründung des Einspruchs ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend.
Einspruch mit Hilfe eines Anwalts
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist gänzlich ohne Rechtsanwalt möglich. Dennoch kann jedem nur dringend empfohlen werden, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Für den Laien ohne juristische Vorkenntnisse ist es äußerst schwierig, die eigenen Interessen zu vertreten. Selbst wenn der Betroffene einen Fehler im Bußgeldverfahren entdeckt hat, muss dieser sinnvoll in eine passende Verteidigungstaktik eingebaut werden. Wer zum Beispiel richtigerweise behauptet, dass das Beweisfoto nicht verwertet werden darf, zuvor allerdings schon im Einspruch zugegeben hat, dass er der Fahrer des betreffenden Fahrzeuges war, hat bereits alle Trümpfe wieder verspielt. Ohne die Kenntnis des Verfahrens und der Strafprozessordnung (StPO) ist eine vernünftige Verteidigung demnach nicht möglich. Außerdem kann nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrem Fall vertraut machen.