Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug und die Mitnahme einer zweiten Person damit gesetzlich untersagt. Wer gemeinsam auf dem Trittbrett erwischt wird oder verunglückt, riskiert neben einem Bußgeld für das Fahren zu zweit auch Probleme mit dem Versicherer; der Haftpflichtschutz für Geschädigte entfällt dadurch aber nicht automatisch vollständig.
Übersicht
- E-Scooter zu zweit: Das Wichtigste im Überblick
- Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
- Gibt es eine Ausnahme für das Mitnehmen von Kindern?
- Wie hoch ist das Bußgeld für E-Scooter-Fahrten zu zweit?
- Bußgeld Katalog für Verstöße mit einem E-Scooter 2026
- Wer haftet bei einem E-Scooter-Unfall mit zwei Personen?
- Bußgeld oder Unfall mit dem E-Scooter: Wie verhalte ich mich richtig?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Greift meine private Haftpflicht, wenn ich einen Mitfahrer auf dem E-Scooter verletze?
- Kann der Mietanbieter nach einem Unfall zu zweit Regress gegen mich fordern?
- Mindert mein Mitverschulden als Mitfahrer mein Schmerzensgeld bei einem Unfall?
- Riskiere ich meinen Autofuehrerschein, wenn ich betrunken zu zweit E-Scooter fahre?
- Gilt das Personenbefoerderungsverbot auch auf Privatgelaende ohne Versicherungsschutz-Folgen?

E-Scooter zu zweit: Das Wichtigste im Überblick
- Das Fahren zu zweit kann klein wirken, führt aber sofort zu einem Bußgeld und kann bei Alkohol oder Unfall deutlich schwerere Folgen haben.
- E-Scooter sind rechtlich keine Fahrräder: Die Mitnahme einer zweiten Person ist für normale Fahrten einfach verboten.
- Betroffen ist jeder, der auf einem E-Scooter eine zweite Person mitnimmt oder als Mitfahrer mitfährt.
- Sichern Sie bei Kontrolle oder Unfall sofort die Frist, den Ablauf und die wichtigsten Beweise.
- Das stärkste Mittel ist eine saubere Dokumentation von Fotos, Zeugen, Fahrtdaten und dem genauen Ablauf.
- Im besten Fall bleibt es beim kleinen Verwarnungsgeld; nach einem Unfall geht es oft um Haftung, Kürzungen oder Rückforderungen.
Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Mal eben den Freund auf dem Trittbrett mitnehmen – was nach einer Kleinigkeit aussieht, ist rechtlich klar verboten. § 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) untersagt die Personenbeförderung auf E-Scootern ausdrücklich. Und das hat Konsequenzen, die über ein kleines Bußgeld weit hinausgehen.
„Auf Elektrokleinstfahrzeugen ist die Personenbeförderung […] untersagt.“ (§ 8 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
Der entscheidende Denkfehler: Ein E-Scooter ist kein Fahrrad. Er gilt rechtlich als Kraftfahrzeug – mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 bis höchstens 20 km/h.
Das bedeutet: Die Straßenverkehrsordnung greift vollumfänglich. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern bei einem Unfall eine Haftungsfalle, aus der die eigene Versicherung möglicherweise nicht heraushilft.

Gibt es eine Ausnahme für das Mitnehmen von Kindern?
Viele Eltern gehen davon aus, dass für E-Scooter ähnliche Ausnahmeregelungen gelten wie für Fahrräder. Doch während die Straßenverkehrsordnung den Transport von Kindern auf dem Fahrrad unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, greift beim E-Scooter das strikte gesetzliche Personenbeförderungsverbot. Dieses gilt ohne ausdrückliche Ausnahme für eigene Kinder – auch auf dem vermeintlich kurzen Weg zur Kita oder Schule.
Es gibt für E-Scooter in Deutschland aktuell weder eine gesetzliche Grundlage für Kindersitze noch ist das bloße Aufstellen des Kindes zwischen Fahrer und Lenker zulässig. Wer sein Kind dennoch befördert, riskiert bei einem Sturz die Gesundheit des Kindes. Außerdem kann es je nach Unfallhergang zu Problemen mit Versicherern kommen, etwa zu Leistungskürzungen bei grob fahrlässigem Verhalten. Wird das Kind verletzt, können zudem strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.
Wie hoch ist das Bußgeld für E-Scooter-Fahrten zu zweit?
Das aktuelle Verwarnungsgeld (Stand 2026) für die Mitnahme einer zweiten Person beträgt 10 Euro. Diese Regelung gilt noch bis zum 28. Februar 2027. Ab dem 1. März 2027 tritt eine Verschärfung in Kraft: Das Verwarnungsgeld für das einfache Fahren zu zweit steigt dann auf 25 Euro. Liegt zusätzlich eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung vor, können bereits heute höhere Beträge anfallen. Im reinen Standardfall gibt es jedoch keinen Punkt in Flensburg und kein Fahrverbot.
Wer jetzt denkt, dass er für 10 Euro (bzw. 25 Euro) problemlos davonkommt, liegt in einem wichtigen Punkt falsch: Das finanzielle Risiko ist nicht das eigentliche Problem. Das echte Risiko liegt im Bereich Haftung und – sobald weitere Faktoren hinzukommen – im Fahrerlaubnisrecht.
Bußgeld Katalog für Verstöße mit einem E-Scooter 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Kategorie |
|---|---|---|---|---|
| Fahren auf unzulässigen Verkehrsflächen (z. B. Gehweg, Fußgängerzone) | 15 € | keine | keines | Nutzung von Verkehrsflächen |
| Fahren auf unzulässigen Verkehrsflächen mit Behinderung | 20 € | keine | keines | Nutzung von Verkehrsflächen |
| Fahren auf unzulässigen Verkehrsflächen mit Gefährdung | 25 € | keine | keines | Nutzung von Verkehrsflächen |
| Fahren auf unzulässigen Verkehrsflächen mit Sachbeschädigung | 30 € | keine | keines | Nutzung von Verkehrsflächen |
| Zu zweit auf einem E-Scooter fahren (Personenbeförderung verboten) | 10 € | keine | keines | Personenbeförderung |
| Mit E-Scoitern nebeneinander fahren (statt hintereinander) | 15 € | keine | keines | Fahrverhalten |
| Freihändig fahren | 10 € | keine | keines | Fahrverhalten |
| Abbiegen ohne rechtzeitiges und deutliches Handzeichen | 10 € | keine | keines | Fahrverhalten |
| An ein anderes Fahrzeug anhängen während der Fahrt | 10 € | keine | keines | Fahrverhalten |
| Fahren ohne gültige Versicherungsplakette (Haftpflicht) | 40 € | keine | keines | Zulassung & Versicherung |
| Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) | 70 € | keine | keines | Zulassung & Versicherung |
| Teilnahme am Straßenverkehr mit abgelaufener ABE | 30 € | keine | keines | Zulassung & Versicherung |
| Vorgeschriebene Beleuchtung (Licht) fehlt oder funktioniert nicht | 20 € | keine | keines | Ausrüstung |
| Vorgeschriebene Glocke (Klingel) fehlt oder funktioniert nicht | 15 € | keine | keines | Ausrüstung |
| Einfacher Rotlichtverstoß (Rote Ampel missachtet unter 1 Sekunde) | 60 € | 1 Punkt | keines | Ampelverstoß |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rote Ampel missachtet über 1 Sekunde) | 100 € | 1 Punkt | keines | Ampelverstoß |
| Handy / Mobiltelefon während der Fahrt regelwidrig benutzt | 100 € | 1 Punkt | keines | Handy am Steuer |
| Alkohol am Steuer: Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze (Erstverstoß) | 500 € | 2 Punkte | 1 Monat | Alkohol |
| Alkohol am Steuer: Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze (für Fahranfänger unter 21 Jahren / Probezeit) | 250 € | 1 Punkt | keines | Alkohol |
| Alkohol am Steuer: Ab 1,1 Promille (oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen) | Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 Punkte (bei Entzug) | Entzug der Fahrerlaubnis möglich | Alkohol (Straftat) |
Stand: 2026

Welche Folgen haben Alkohol oder Drogen beim Fahren zu zweit?
Da der E-Scooter rechtlich ein Kraftfahrzeug ist, gelten dieselben strengen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 8. Mai 2023 (Az. 1 Ss 276/22) klargestellt: Eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter führt gesetzlich in der Regel zu der Annahme, dass die Person ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Vom Entzug der Fahrerlaubnis wird deshalb nur in seltenen Ausnahmen abgesehen.
Das ist kein theoretisches Risiko. Wer betrunken zu zweit fährt, hat nicht mehr ein „kleines E-Scooter-Problem“ – sondern steht möglicherweise vor einem Strafverfahren und dem Verlust des Führerscheins. Die Kombination aus Regelverstoß und Alkohol kippt den Fall sofort in ein anderes Terrain. Das Verwarnungsgeld wäre dann das Geringste.

Führerschein in Gefahr? Jetzt rechtzeitig handeln
Wenn nach einer E-Scooter-Fahrt zu zweit auch noch Alkoholvorwürfe im Raum stehen, droht oft der vollständige Entzug der Fahrerlaubnis. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft die Ermittlungsakte auf Verfahrensfehler und erarbeitet eine Strategie, um existenzielle Folgen für Ihre Mobilität abzuwenden.
Viele betrunkene Mitfahrer wiegen sich in falscher Sicherheit, da sie davon ausgehen, dass nur der tatsächliche Lenker ein Strafverfahren und den Verlust seines Führerscheins riskiert. In der anwaltlichen Praxis erleben wir jedoch bei Polizeikontrollen regelmäßig eine unangenehme Kettenreaktion: Springen beim Anblick der Streife beide Personen hastig vom E-Scooter ab, können die Beamten oft nicht mehr rechtssicher feststellen, wer das Fahrzeug wirklich geführt hat. Die typische Folge in der Praxis ist, dass kurzerhand gegen beide Beteiligte formelle Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden. So gerät plötzlich auch der bloße Beifahrer tief in das Visier der Ermittlungsbehörden und muss sich aktiv verteidigen, um schwerwiegende Konsequenzen für die eigene Fahrerlaubnis abzuwenden.

Wer haftet bei einem E-Scooter-Unfall mit zwei Personen?
Hier liegt die eigentliche Gefahr. Viele gehen davon aus, dass bei einem Unfall die Versicherung einspringt – entweder die des Mietanbieters oder die eigene Haftpflicht. Das ist nur bedingt richtig.
Das Straßenverkehrsgesetz kennt normalerweise eine verschuldensunabhängige Halterhaftung: Wer ein Fahrzeug betreibt, haftet für Schäden, auch ohne nachgewiesenen Fehler. Für E-Scooter gilt das nicht. § 8 Nr. 1 StVG schließt die Gefährdungshaftung für Fahrzeuge aus, die nicht schneller als 20 km/h fahren können – und E-Scooter fallen genau in diese Kategorie.
„Die Vorschriften über die Haftung des Halters […] sind nicht anzuwenden, wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde gefahren werden kann.“ (§ 8 Nr. 1 StVG)
Das Amtsgericht Frankfurt hat das am 22. April 2021 (Az. 29 C 2811/20 (44)) konkret bestätigt: Die Haftpflichtversicherung des Halters kann nicht allein wegen der allgemeinen Betriebsgefahr des Scooters in Anspruch genommen werden. Es braucht einen nachweisbaren Fahrfehler.
Wer trägt die Schuld bei einem Unfall zu zweit?
Nach einem Unfall muss also konkret bewiesen werden, wer wie gefahren ist und was den Schaden verursacht hat. Das ist schwieriger als bei einem Auto – und es arbeitet nicht automatisch zugunsten des Geschädigten.
Kommt es bei einer illegalen Fahrt zu zweit zu einem Unfall, wird der Unfallgegner oder seine Versicherung argumentieren, dass die zweite Person auf dem Trittbrett die Beherrschbarkeit des Scooters eingeschränkt und den Unfall mitverursacht hat. Das kann ein starkes Argument sein – und es trifft auch den Mitfahrer selbst: Wer wissentlich auf einem E-Scooter mitfährt, obwohl das verboten ist, riskiert nach § 254 BGB ein Mitverschulden, das seine eigenen Schadenersatzansprüche deutlich kürzen kann.
Ein Rechenbeispiel: Ein unachtsamer Autofahrer nimmt dem E-Scooter die Vorfahrt und der Mitfahrer bricht sich beim darauffolgenden Sturz das Bein. Obwohl der Autofahrer den Unfall rechtlich auslöste, kann dessen Versicherung einwenden, dass der Mitfahrer durch das verbotene Mitfahren auf dem Trittbrett selbst zur Schadensentstehung beigetragen hat. Je nach Einzelfall kann das Schmerzensgeld deshalb deutlich gekürzt werden – etwa wenn das Mitfahren die Instabilität des Scooters erhöht oder den Sturz mitverursacht hat.
Noch eine konkrete Gefahr bei Mietscootern: Viele Nutzer verlassen sich darauf, dass der Anbieter „schon versichert ist“. Das stimmt zwar grundsätzlich – E-Scooter unterliegen der Pflichtversicherung. Aber wenn Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben (und die Mitnahme einer zweiten Person ist fast immer ein solcher Verstoß), können im Innenverhältnis Regressforderungen oder Ersatzansprüche drohen. Die Versicherung kann also zunächst zahlen – anschließend kann je nach Vertrag, Verschulden und Versicherungsrecht eine Rückforderung gegen Sie geprüft werden.
Sobald ein Personenschaden vorliegt, die Versicherung den Regress ankündigt oder Alkohol im Spiel war, sollten Sie den Fall nicht mehr alleine angehen. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann in diesen Situationen den Unterschied zwischen einem überschaubaren und einem existenzbedrohenden Schaden ausmachen.
Bußgeld oder Unfall mit dem E-Scooter: Wie verhalte ich mich richtig?
Ob Polizeikontrolle oder Unfall – die nächsten Stunden und Tage entscheiden darüber, wie gut Sie später dastehen. Hier sind die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge.
Keine spontanen Schuldanerkenntnisse. Weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Unfallgegner noch gegenüber der Versicherung. Sätze wie „Wir waren schuld“ oder „Ich zahle alles“ sind im Moment gefühlt höflich – rechtlich aber gefährlich. Teilen Sie nur überprüfbare Tatsachen mit, keine Wertungen.
Den Anhörungsbogen, den Sie möglicherweise von der Behörde erhalten, sollten Sie besonders vorsichtig behandeln. Er ist kein informelles Gespräch – er ist eine formelle Verfahrenshandlung. Wer dort kurz erklärt, dass man „nur kurz zu zweit gefahren ist“, bestätigt damit den zentralen Vorwurf selbst. Prüfen Sie zuerst, was genau vorgeworfen wird, bevor Sie sich inhaltlich einlassen.
Wenn anschließend ein Bußgeldbescheid kommt, sichern Sie das Zustellungsdatum. Der gelbe Umschlag darf nicht weggeworfen werden. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung – nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben. Wer diese Frist versäumt, verliert das Recht auf Einspruch endgültig.
Zur Frage, ob ein Einspruch sich lohnt: Bei einem reinen Verwarnungsgeld von 10 Euro ohne Unfall und ohne weitere Vorwürfe ist das ohne Rechtsschutzversicherung wirtschaftlich meist nicht sinnvoll. Anders sieht es aus, wenn ein Unfall passiert ist, Zusatzvorwürfe im Raum stehen oder der Fall eskaliert – dann sollten Sie die Frist in jedem Fall wahren und nicht vorschnell zahlen.
Grundsätzlich gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache, wenn es gekracht hat oder weitere Vorwürfe (wie Alkohol) im Raum stehen. Bei einer simplen Polizeikontrolle ohne Unfall stellt sich die Situation für den reinen 10-Euro-Verstoß jedoch anders dar. Bietet Ihnen die Polizei an, das Verwarnungsgeld direkt vor Ort oder per Zahlschein zu akzeptieren, ist dies oft die wirtschaftlich klügste Entscheidung.
Der Grund ist eine häufig übersehene Gebührenfalle: Wird das Verwarnungsgeld nicht akzeptiert oder nicht fristgerecht gezahlt, betreibt die Behörde in der Regel ein reguläres Bußgeldverfahren. In dem dann folgenden formellen Bußgeldbescheid kommen zu den 10 Euro Geldbuße noch Gebühren und Auslagen hinzu, wodurch sich die Kosten des Verfahrens ohne nennenswerten rechtlichen Vorteil deutlich erhöhen.

Was tun, wenn es einen Unfall gegeben hat?
Bei einem Unfall gilt außerdem: Beweise sofort sichern. Fotos vom Scooter, den Fahrzeugpositionen, sichtbaren Schäden und Verletzungen. Bei Mietgeräten: Screenshot der App-Fahrtdaten, Fahrzeug-ID und Route. Zeugen notieren. Nichts löschen. Die aktuelle Rechtslage verlangt bei E-Scooter-Unfällen häufig den konkreten Verschuldensnachweis – ohne Dokumentation fehlt Ihnen das Material für jede spätere Argumentation.
Die Versicherung müssen Sie unverzüglich informieren – aber auch hier gilt: keine unnötigen Wertungen, keine Schuldzuweisungen, nur gesicherte Tatsachen. Bei Personenschäden, hohen Sachschäden oder einer Regressankündigung des Anbieters ist das kein Fall mehr, den Sie ohne anwaltliche Unterstützung führen sollten.
Realistisch betrachtet: Die Verteidigungschancen beim Bußgeld steigen, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifiziert wurde oder die Zwei-Personen-Fahrt nicht sicher belegt ist. Bei einem Unfall geht es häufig nicht darum, alles abzuwehren – sondern die Haftung sauber zu begrenzen, überzogene Forderungen zu kürzen und den Versicherungspfad zu klären. Das gelingt besser mit einer klaren Dokumentation vom ersten Tag an.
Experten Kommentar
Was nach einem Unfall oft für böses Erwachen sorgt: Die Privathaftpflicht des Fahrers ist bei Schäden aus dem Gebrauch eines E-Scooters in der Regel nicht der richtige Versicherungspfad. Der Grund liegt in den Kraftfahrzeug-Ausschlüssen vieler Privathaftpflichtverträge. Entscheidend ist deshalb meist die Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters beziehungsweise bei Mietfahrzeugen der über den Anbieter bestehende Versicherungsschutz.
Das kann trotzdem zu echten Dramen führen, wenn der Kumpel mit gebrochenem Kiefer wochenlang ausfällt und hohe Forderungen im Raum stehen. Wer aus reiner Gefälligkeit jemanden auf das Trittbrett nimmt, riskiert neben eigener Haftung auch Streit über Versicherungsschutz, Mitverschulden und mögliche Rückgriffe im Innenverhältnis. Genau dieses finanzielle Restrisiko hat nachts nach dem Feiern schlichtweg niemand auf dem Schirm.
Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Greift meine private Haftpflicht, wenn ich einen Mitfahrer auf dem E-Scooter verletze?
NEIN, die private Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall in der Regel nicht, da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Gemäß den gängigen Versicherungsbedingungen enthalten Privathaftpflichtverträge eine sogenannte Benzinklausel (Kfz-Ausschluss), wodurch Schäden, die durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs entstehen, regelmäßig vom privaten Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Stattdessen ist für die Regulierung von Personenschäden grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters zuständig, die über die Versicherungsplakette am Fahrzeug identifiziert werden kann. Da das Fahren zu zweit gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verstößt, kann der Versicherer nach der Schadenszahlung im Innenverhältnis Regress prüfen. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung gegen den Fahrer möglich ist, hängt vom konkreten Vertragsverhältnis, dem Verschulden und den versicherungsrechtlichen Grenzen ab.
Kann der Mietanbieter nach einem Unfall zu zweit Regress gegen mich fordern?
JA – Wenn Sie zu zweit auf einem E-Scooter gefahren sind, müssen Sie damit rechnen, dass der Mietanbieter oder dessen Versicherung nach einem Unfall Regress oder Ersatzansprüche prüft. Bei einer unerlaubten Personenmitnahme verstoßen Sie gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und regelmäßig auch gegen die Nutzungsbedingungen der Anbieter, was Auswirkungen auf den Versicherungsschutz im Innenverhältnis haben kann.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietunternehmens kann gesetzlich verpflichtet sein, berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter oder Mitfahrer zunächst zu regulieren, um das Opfer zu schützen. Da das Fahren zu zweit jedoch einen Vertragsverstoß und je nach Versicherungsvertrag auch eine Obliegenheitsverletzung darstellen kann, kommen anschließend Rückforderungen gegen den Fahrer in Betracht. Ob und in welcher Höhe Sie persönlich haften, hängt vom konkreten Vertrag, dem Verschulden, der Kausalität und den versicherungsrechtlichen Grenzen ab. Ein solcher Rückgriff kann im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen.
Um Ihre Rechtsposition zu wahren, sollten Sie unmittelbar nach dem Vorfall Screenshots der App-Fahrtdaten sichern und gegenüber dem Anbieter keine voreiligen Schuldanerkenntnisse abgeben. Eine unüberlegte E-Mail an den Kundenservice, in der Sie die Personenmitnahme einräumen, kann später als Beweis für den Verstoß gewertet werden und Regressforderungen rechtlich erleichtern.
Mindert mein Mitverschulden als Mitfahrer mein Schmerzensgeld bei einem Unfall?
JA – Wer sich wissentlich als Mitfahrer mit auf einen E-Scooter stellt, verstößt gegen das gesetzliche Personenbeförderungsverbot und muss damit rechnen, dass seine Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche wegen Mitverschuldens gekürzt werden. Da die Personenbeförderung gemäß § 8 eKFV ausdrücklich untersagt ist, kann das bloße Mitfahren rechtlich als bewusste Risikoübernahme und sorgfaltswidriges Verhalten gegenüber der eigenen Gesundheit bewertet werden.
Die rechtliche Grundlage für eine solche Kürzung bildet § 254 BGB. Danach hängt der Ersatzanspruch davon ab, ob und in welchem Umfang der Geschädigte den Schaden durch eigenes Verhalten mitverursacht hat. Durch eine zweite Person auf dem Trittbrett kann die Standfestigkeit und Beherrschbarkeit des Scooters erheblich beeinträchtigt werden. Versicherungen können dies nutzen, um eine prozentuale Kürzung der Ansprüche einzuwenden. Da für E-Scooter zudem keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 8 Nr. 1 StVG besteht, ist ein konkreter Nachweis von Verschulden und Verursachungsbeiträgen besonders wichtig.
Selbst wenn der Unfallgegner den Zusammenstoß maßgeblich verursacht hat, kann ein Mitverschulden des Mitfahrers geprüft werden. Entscheidend ist im Einzelfall, ob das verbotene Mitfahren den Unfall oder die Verletzungsfolgen mitverursacht oder verschlimmert hat.
Riskiere ich meinen Autofuehrerschein, wenn ich betrunken zu zweit E-Scooter fahre?
JA – Eine Trunkenheitsfahrt zu zweit auf dem E-Scooter hat Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis, da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und somit dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Führen eines PKW gelten. Das Fahren unter Alkoholeinfluss führt regelmäßig zur Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, was den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat.
Bei E-Scootern liegt ab der 1,1-Promille-Grenze (absolute Fahruntüchtigkeit) eine Straftat gemäß § 316 StGB vor, die den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB begründet. Da die Personenbeförderung untersagt ist, kann das Gefährdungspotenzial im Strafverfahren höher bewertet werden. Das Gericht wertet solch ein Verhalten als Anhaltspunkt für Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Besonders kritisch ist die Situation für Berufskraftfahrer oder Pendler, da die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist für die Neuerteilung nach sich zieht und oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Sollten Sie einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten, empfiehlt es sich dringend, keinerlei Angaben zur Sache zu machen und umgehend einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um den drohenden Verlust der Mobilität durch eine gezielte Verteidigungsstrategie möglicherweise noch abzuwenden.
Gilt das Personenbefoerderungsverbot auch auf Privatgelaende ohne Versicherungsschutz-Folgen?
ES KOMMT DARAUF AN, ob es sich um tatsächlich vom öffentlichen Verkehr abgetrenntes Gelände handelt und ob vertragliche oder versicherungsrechtliche Vorgaben die Nutzung zu zweit untersagen. Während Bußgelder auf umfriedetem, nicht öffentlich zugänglichem Privatgrund entfallen können, kann bei einem Unfall dennoch ein Haftungs- und Rückgriffsrisiko bestehen, wenn die Nutzung zu zweit gegen Nutzungsbedingungen, Herstellervorgaben oder Versicherungsbedingungen verstößt.
Die rechtliche Problematik besteht darin, dass Versicherungsverträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mietanbietern die Personenbeförderung meist auch auf und abseits von Privatgelände untersagen. Im Schadensfall kann der Versicherer berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter zwar zunächst regulieren, wird anschließend im Innenverhältnis aber konsequent einen Regress gegen den Fahrer prüfen.
Zudem greift bei Unfällen auf Privatgelände die zivilrechtliche Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Einem Mitfahrer kann gemäß § 254 BGB ein Mitverschulden angerechnet werden, wenn das verbotene oder vertragswidrige Mitfahren den Unfall oder die Verletzungsfolgen mitverursacht hat. Selbst ohne polizeiliche Sanktionen riskieren Sie daher eine private Haftung und Streit über Versicherungsschutz oder Rückgriffe im Innenverhältnis.
