Rechtmäßiger Führerscheinentzug bei 2,56 Promille Alkohol am Steuer Im vorliegenden Fall des VG Gelsenkirchen, Az.: 7 K 919/14, geht es um die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme von Alkoholmissbrauch, nachdem der Kläger eine Blutalkoholkonzentration von 2,56 Promille aufwies und nicht nachweisen konnte, das Führen von Fahrzeugen und Alkoholkonsum sicher trennen zu können. Die Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung wurde abgewiesen, da der Kläger das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorlegte und somit seine Nichteignung zum Führen […]