Ein Autofahrer, der die Rettungsgasse missbrauchte, scheitert mit seiner Rechtsbeschwerde in Berlin. Das Gericht bestätigt: Wer die lebensrettende Gasse für 500 Meter als Abkürzung nutzt, muss mit Fahrverbot rechnen. Ein Urteil, das die Bedeutung der Rettungsgasse unterstreicht und Autofahrer zur Vorsicht mahnt.