Bislang wurde lediglich für die Nutzung von einem Handy/Smartphone am Steuer ein Bußgeld verhängt. Ab dem 19.10.2017 gilt: Inbegriffen sind nun neben dem Handy auch alle technischen Geräte, also auch Tablets, Laptops und ähnliches, welche Sie beim Fahren mit der Hand bedienen. Freisprechanlagen sind jedoch weiterhin erlaubt, sofern diese per Sprachsteuerung bedient werden. Von den neuen Regeln sind im übrigen auch Radfahrer betroffen. Eine ebenfalls immer wieder strittige Frage nach der Nutzung von Handys am […]