Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Fahrverbot für erlaubnisfreie Fahrzeuge aufgrund von Alkoholkonsum rechtmäßig sein kann, wenn die Person als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen eingestuft wird. Die Beschwerde gegen einen früheren Beschluss, der ein solches Fahrverbot bestätigte, wurde abgelehnt. Dabei spielte die Weigerung des Betroffenen, ein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, eine entscheidende Rolle. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 MB 24/22 >>> ÜbersichtAlkohol am Steuer: Untersagung erlaubnisfreier FahrzeugeDie rechtliche Auseinandersetzung um die FahrerlaubnisDas […]