AG Leipzig – Az.: 250 OWi 2316/16 jug – Beschluss vom 20.10.2016 1. Es wird festgestellt, dass das mit Bußgeldbescheid vom 11.02.2016 (Az.: …) angeordnete 1monatige Fahrverbot bereits am 06.09.2016 begonnen hat und mit Ablauf des 05.10.2016 geendet hat. 2. Die vom Betroffenen beantragte, von der Stadt Leipzig abgelehnte Parallelvollstreckung des o.g. Fahrverbotes mit dem Fahrverbot aus dem Bußgeldbescheid vom 15.06.2016 (Az.: …), rechtskräftig ebenfalls seit dem 06.09.2016, wird für zulässig erklärt. Gründe Gegen den Betroffenen […]