Ein Autofahrer, der in Deutschland wegen Drogen am Steuer seinen Führerschein verlor, scheiterte mit dem Versuch, die deutsche MPU durch eine Schweizer Fahreignungsprüfung zu umgehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellte klar, dass ausländische Prüfungen nicht automatisch in Deutschland anerkannt werden und die strengen Anforderungen der MPU weiterhin gelten. Der Fall beleuchtet die komplexen Regeln zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse und die Hürden für Verkehrssünder, die versuchen, deutsche Auflagen zu umgehen.