Ein Autofahrer parkte in A-Stadt sein Fahrzeug in der Nähe einer Bushaltestelle – und löste damit einen Rechtsstreit aus, der ihn bis vor das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein führte. Der Mann wehrte sich gegen die Abschleppkosten, die ihm die Stadt in Rechnung stellte, da er die Beschilderung vor Ort als widersprüchlich empfand. Das Gericht entschied jedoch, dass die Abschleppmaßnahme rechtmäßig war und der Autofahrer die Kosten tragen muss.