Ein Autofahrer in Bayern, der mit 1,52 Promille einen Unfall verursachte, muss sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, bevor er seinen Führerschein zurückerhält. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Behörde, die den Blutalkoholwert zum Unfallzeitpunkt auf mindestens 1,6 Promille zurückgerechnet hatte. Obwohl der Strafbefehl nur den niedrigeren Wert der späteren Blutentnahme enthielt, sah das Gericht die Anordnung der MPU als rechtmäßig an.