Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen, am 17.07.2017 das Überholverbotzeichen in Kirchhundem, Kreisstraße 18, Fahrtrichtung Olpe, missachtet zu haben. Das Fahrzeug unseres Mandanten war an ein nahes Familienmitglied verliehen worden und unser Mandant hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, so dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. https://www.bussgeldsiegen.de/bussgeldkatalog/ueberholen/