Seit dem 04.12.2010 besteht gemäß § 2 Abs. 3a StVO eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge. Fahrzeugführer die bei winterlichen Verhältnissen (= Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte) ein Fahrzeug mit Sommerreifen führen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro rechnen. Wird der Straßenverkehr durch die falsche Bereifung behindert, so muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro gerechnet werden (bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit 100,00 Euro und bei einer Unfallverursachung aufgrund […]