Das Verkehrszentralregister (sog. „Flensburger Punktesystem“ – VZR) wird zum 01.05.2014 grundlegend reformiert: 1. Was ändert sich grundsätzlich? Das Register wird umbenannt, es heißt ab dem 01.05.2014 „Fahreignungsregister“ (= FAER). Der Führerschein wird nicht mehr ab 18 Punkten, sondern bereits ab 8 Punkten entzogen. Zugleich wird jedoch die Anzahl der Punkte, die für einen einzelnen Verstoß vergeben werden, geändert. Ferner werden bestimmte Verstöße, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, nicht mehr im Fahreignungsregister eingetragen. […]