AG Gelnhausen Az: 44 OWi – 2285 Js 20682/13 Beschluss vom 13.03.2014 Leitsatz: Werden die Messdaten einer kommunalen, stationären Geschwindigkeitsmessanlage laut Vertrag von einer Privatfirma entnommen, welche sodann eine Bildaufbereitung bzw. Bildauflistung durchführt, verstößt dies gegen die Regelungen des einschlägigen Erlasses des Hessischen Innenministeriums vom 06.01.2006. Dies führt zu einem Beweiserhebungs- und verwertungsverbot. Soweit die Originaldaten noch unverändert der Ordnungsbehörde zur Verfügung stehen, kann möglicherweise eine erneute Auswertung, ohne Beteiligung der Privatfirma, erfolgen, sodass die […]