AG Bergisch-Gladbach, Az.: 48 OWi 35/1 5 [b], Beschluss vom 02.10.2015 In dem Verfahren betreffend den Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach durch den Richter am Amtsgericht am 02.10.2015 beschlossen: Der Verwaltungsbehörde, also dem Rheinisch-Bergischen Kreis – Der Landrat -, Am Rübezahl-wald 7, 51469 Bergisch Gladbach, wird aufgegeben, die gesamte digitale Messdatei, betreffend den Bußgeldvorgang gegen den Betroffenen unter dem Aktenzeichen xxxxx im gerätespezifischen Format und in unverschlüsselter Form, das heißt einschließlich […]