AG Neunkirchen, Az.: 19 OWi 68 Js 778/15 (234/15), Urteil vom 27.04.2016 In der Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Neunkirchen — Richter in Bußgeldsachen — in der öffentlichen Hauptverhandlung vom 20.04.2016 und 27.04.2016 für Recht erkannt: Der Betroffene wird freigesprochen Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Landeskasse. Angewendete Vorschriften: § 46 OWiG i.V.m 467 StPO Gründe: Dem Betroffenen wird vorgeworfen, am 17,03.2015 in Neunkirchen, L124, Westspange. Höhe Haus […]