AG Zeitz, Az: 13 OWi 712 Js 209328/15, Urteil vom 01.12.2015 Der Betroffene ist gemäß dem Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt vom 07.07.2015 – 38.08.066477.0 – des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels (Methamphetamin 49 ng/ml, Methylendioxyamphetamin 26 ng/ml, Methylendioxymethamphetamin 523 ng/ml) schuldig. Er wird zu einer Geldbuße von € 1.100,- verurteilt. Dem Betroffenen wird gestattet, die Geldbuße in 11 monatlichen Raten á € 100,- zu zahlen, zahlbar jeweils bis zum […]