AG Emmendingen, Az: 5 OWi 530 Js 24840/12, Urteil vom 26.02.2014 1. Die Betroffenen P. Sch., B. B., O. Sch., M. W. und S. M. werden freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last. Gründe I. Den Betroffenen … werden jeweils Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, teilweise innerhalb, teilweise außerhalb geschlossener Ortschaften, begangen zwischen März 2012 und Januar 2013, zur Last gelegt. Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgten jeweils mit […]