AG Wildeshausen, Az.: 3 OWi 859/16, Beschluss vom 05.04.2017 Das Gesuch des Betroffenen, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt …, vom 03.04.2017, die erkennende Richterin … wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird für begründet erklärt. Gründe I. Gegen den Betroffenen ist am 20.07.2016 ein Bußgeldbescheid ergangen, mit dem gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 60,00 € festgesetzt wurde. Vorgeworfen wird ihm, am 22.04.2016 in Wildeshausen als Führer eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt […]