Das OLG Dresden hat entschieden, das Urteil des Amtsgerichts Weißwasser aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. Grund hierfür sind lückenhafte Urteilsgründe, insbesondere im Hinblick auf die Beweiswürdigung der Rotlichtdauer. Die Entscheidung betont, dass auch im Bußgeldverfahren die Urteilsgründe eine ausreichende Grundlage für die rechtliche Überprüfung bieten müssen, um eine richtige Rechtsanwendung zu ermöglichen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: ORbs 21 SsBs 54/23 >>> Übersicht0.1 Lichtzeichenmissachtung: Anforderungen an Gerichtsurteile0.2 Lücken in den […]