Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde von der Stadt Bielefeld vorgeworfen, am 06.08.2017 auf der BAB A 2, mittlere Spur, in Fahrtrichtung Hannover die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 85 km/h überschritten zu haben. Die Messung erfolgte mittels einer Sensormessung mit dem Gerät TRAFFIPAX Traffistar S 330. Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 330 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, […]