Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde von der Stadt der Fernuniversität Hagen vorgeworfen, am 01.02.2017 in Hagen, auf der BAB 45, in Fahrtrichtung Dortmund, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 40 km/h überschritten zu haben. Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 120 EUR, wobei sich der Gesamtbetrag durch Gebühren und Auslagen auf 148,50 EUR belief. Die Messung erfolgte mit dem Gerät Poliscan Speed. https://www.bussgeldsiegen.de/poliscan-speed/ Wurde bei Ihnen auch eine […]