AG Kiel – Az.: 44 OWi 555 Js-OWi 24618/15 (22/15) – Urteil vom 29.06.2015 Gegen die Betroffene wird wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG in Verbindung mit den §§ 37 II, 49 StVO eine Geldbuße von 300,00 € kostenpflichtig festgesetzt. Ihr wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 100,00 Euro abzutragen. Gründe (abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG) Die Betroffene ist verurteilt worden gemäß dem Bußgeldbescheid […]