Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Siegen zur Last gelegt sich als Verkehrsteilnehmer nicht so verhalten zu haben, dass kein anderer geschädigt wurde und sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an den Unfall beteiligt war, ermöglicht […]