Sachverhalt & Ergebnis Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgeworfen am 14.02.2017 in Mannheim, BAB 6 in Fahrtrichtung MA-HN bei einer Geschwindigkeit von 120 hm/h den erforderlichen Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der Abstand soll 25,00 m betragen haben und somit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Die Abstandsmessung erfolgte mittels Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung. Bei dem Betrieb des Brückenabstandsmessgeräts mit dem Zusatz-Modul VKS-Selekt gibt es Möglichkeiten die […]