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Bußgeldverfahren – Umfang des Akteneinsichtsrechts der Verteidigung

Ein Autofahrer sollte nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der A27 eine hohe Geldbuße zahlen. Doch seine Verteidigung wollte die Blitzerdaten genauer prüfen – und stieß auf Widerstand seitens der Behörden. Dieses Vorgehen wertet das Oberlandesgericht Celle nun als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Das ursprüngliche Urteil ist deshalb kassiert.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ss (OWi) 264/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Celle
  • Datum: 22.02.2022
  • Aktenzeichen: 2 Ss (OWi) 264/21
  • Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Betroffene, der gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt hat.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn überschritten zu haben. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob die Verweigerung der Einsichtnahme in Unterlagen des Geschwindigkeitsmessgeräts (Lebensakte, Bedienungsanleitung) die Rechte des Betroffenen auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzt hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Oberlandesgericht hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
  • Begründung: Die Rechtsbeschwerde war erfolgreich, weil die Verweigerung der Einsichtnahme in die Lebensakte/Wartungsnachweise und die Bedienungsanleitung des Messgeräts das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzte. Solche Unterlagen können wichtige Informationen für die Verteidigung enthalten.
  • Folgen: Die Verfahrensfehler führten zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Die Sache muss nun vom Amtsgericht neu verhandelt und entschieden werden, wobei die Informationsrechte des Betroffenen zu beachten sind.

Der Fall vor Gericht


OLG Celle stärkt Verteidigungsrechte: Fehlende Einsicht in Blitzer-Daten führt zu neuem Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß auf A27

Ein Autofahrer wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn A 27 bei Achim-Nord belangt. Das Amtsgericht Achim verurteilte ihn zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot.

Silberner Wagen auf Autobahn mit Blitzkasten bei Geschwindigkeitserfassung, Fahrer überrascht, Leitplanken, Bäume, blauer Himmel.
Auto auf Autobahn bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Rechtliche Fragen zur Akteneinsicht und Messgeräte-Genauigkeit. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Dagegen wehrte sich der Fahrer erfolgreich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle. Der Grund: Ihm und seiner Verteidigung wurde die Einsichtnahme in wichtige Unterlagen zum verwendeten Messgerät verweigert. Das OLG Celle entschied, dass dies einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren darstellt und hob das Urteil auf. Die Sache muss nun vor dem Amtsgericht neu verhandelt werden.

Ausgangslage: Geschwindigkeitsmessung auf der A27 und Verurteilung durch das Amtsgericht Achim

Dem betroffenen Autofahrer wurde vorgeworfen, die auf der A 27 im Bereich der Anschlussstelle Achim-Nord in Fahrtrichtung Norden geltende Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 41 km/h überschritten zu haben. Das eingesetzte Messgerät registrierte eine Geschwindigkeit von 161 km/h. Die zuständige Bußgeldbehörde erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid. In der anschließenden Gerichtsverhandlung bestätigte das Amtsgericht Achim den Vorwurf der fahrlässigen Ordnungswidrigkeit. Es verhängte eine Geldbuße von 160 Euro und zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat. Gegen diese Entscheidung legte der Autofahrer über seine Verteidigung Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht ein. Er machte geltend, dass sowohl formelles als auch materielles Recht verletzt worden sei, insbesondere sei seine Verteidigung unzulässig beschränkt worden.

Streitpunkt Akteneinsicht: Verweigerter Zugang zu Lebensakte und Bedienungsanleitung des Messgeräts

Im Zentrum des Streits stand die Frage der Akteneinsicht. Bereits im Verfahren bei der Bußgeldbehörde und später vor dem Amtsgericht hatte die Verteidigung des Autofahrers wiederholt beantragt, verschiedene Unterlagen und Daten einsehen zu dürfen. Besonders wichtig waren dabei die sogenannte Lebensakte des Messgeräts – also Nachweise über Wartungen, Reparaturen, eventuelle Störungen und Reinigungen – sowie die Bedienungsanleitung des Geräts. Die Bußgeldbehörde lehnte die Einsichtnahme jedoch ab, teilweise unter Verweis auf interne Behördenerklärungen. Auch das Amtsgericht verweigerte den Zugang, bei der Bedienungsanleitung unter anderem mit dem Argument möglicher Urheberrechtsverletzungen. Ein Antrag des Autofahrers auf eine gerichtliche Entscheidung über die verweigerte Akteneinsicht nach § 62 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie ein in der Hauptverhandlung gestellter Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, bis die Unterlagen vorliegen, blieben ohne Erfolg. Die Verteidigung sah sich dadurch gehindert, die Korrektheit der Messung umfassend zu überprüfen und mögliche Fehlerquellen aufzudecken.

OLG Celle hebt Urteil auf: Verfahrensfehler wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

Das Oberlandesgericht Celle gab der Rechtsbeschwerde des Autofahrers statt. Es hob das Urteil des Amtsgerichts Achim mitsamt den getroffenen Feststellungen auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück. Das OLG begründete seine Entscheidung maßgeblich mit der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf effektive Verteidigung.

Verstoß gegen Faires Verfahren: Fehlender Zugang zu Wartungsnachweisen und Bedienungsanleitung rechtswidrig

Das OLG Celle stellte klar, dass das Amtsgericht dem Antrag der Verteidigung auf Aussetzung der Hauptverhandlung hätte stattgeben müssen. Grund hierfür war die zuvor erfolgte Verweigerung des Zugangs zur Lebensakte (Wartungsnachweise) und zur Bedienungsanleitung des verwendeten Geschwindigkeitsmessgeräts.

Das Gericht betonte die Bedeutung des Grundsatzes des fairen Verfahrens, der sich aus dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ableitet und auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt. Dieser Grundsatz, bekräftigt durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), sichert dem Betroffenen das Recht zu, sich wirksam verteidigen zu können. Dazu gehört essenziell das Recht auf Kenntnis von Informationen, die für die Entscheidung relevant sein können, auch wenn diese Informationen nicht Teil der ursprünglichen Verfahrensakte sind. Nur so kann die Verteidigung eigenständig nach möglichen Fehlern oder entlastenden Umständen suchen.

Das OLG führte aus, dass ein Zugangsrecht zu Informationen, die zwar nicht in der Akte, aber bei der Bußgeldbehörde vorhanden sind, grundsätzlich besteht. Voraussetzung ist, dass die gewünschten Informationen konkret benannt werden, einen sachlichen und zeitlichen Bezug zum Vorwurf haben und aus Sicht der Verteidigung für die Klärung des Sachverhalts relevant erscheinen können. Dabei muss auf die Perspektive der Verteidigung abgestellt werden, die jeder denkbaren Aufklärungsmöglichkeit nachgehen darf.

Relevanz der Lebensakte: Warum Wartungsnachweise für die Verteidigung wichtig sind

Die Verweigerung der Einsicht in die Lebensakte bzw. die Wartungsnachweise des Messgeräts stellt laut OLG Celle einen erheblichen Verfahrensfehler dar. Solche Unterlagen können wichtige Hinweise auf technische Probleme, unsachgemäße Handhabung oder Wartungsmängel enthalten, die die Genauigkeit der Messung am Tattag beeinträchtigt haben könnten. Die Ablehnung des Einsichtsgesuchs durch die Behörde und das Amtsgericht, gestützt auf unzureichende oder unvollständige Erklärungen der Behörde, war daher nicht haltbar.

Das OLG stellte zudem klar, dass sich das Einsichtsrecht nicht nur auf den Zeitraum bis zum Tattag beschränkt. Auch Informationen über Ereignisse nach dem Messtag, bis hin zur nächsten Eichung oder sogar bis zur Hauptverhandlung, können relevant sein, da sie Rückschlüsse auf den Zustand des Geräts zum Tatzeitpunkt zulassen könnten. Ebenso wenig ist das Recht auf Informationen über eichpflichtige Maßnahmen beschränkt; auch nicht eichpflichtige Reparaturen, Störungen oder Reinigungen können aufschlussreich sein. Das Amtsgericht hätte darauf hinwirken müssen, dass die zuständige Behörde (hier die Polizeiinspektion Verden/Osterholz) vollständige Auskunft über alle relevanten Vorgänge im maßgeblichen Zeitraum gibt. Dabei verwies das OLG auch auf die gesetzliche Pflicht des Geräteverwenders, bestimmte Wartungsnachweise gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 4 Mess- und Eichgesetz (MessEG) aufzubewahren.

Bedienungsanleitung des Messgeräts: Urheberrecht kein Hindernis für Einsichtnahme

Auch die Verweigerung der Einsicht in die Bedienungsanleitung des Blitzers wertete das OLG Celle als rechtswidrig. Die Bedienungsanleitung ist ein zentrales Dokument, um zu überprüfen, ob das Messgerät entsprechend den Herstellervorgaben aufgestellt und bedient wurde. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Bedienungsanleitung kann zur Ungenauigkeit oder Unverwertbarkeit einer Messung führen.

Das Argument des Amtsgerichts, die Einsichtnahme könne wegen urheberrechtlicher Bestimmungen verweigert werden, wies das OLG entschieden zurück. Es verwies auf § 45 Absatz 1 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Diese Vorschrift erlaubt ausdrücklich die Vervielfältigung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die Verwendung in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren. Dieses Recht steht allen Verfahrensbeteiligten, also auch der Verteidigung, zu. Das Amtsgericht hätte die Bedienungsanleitung daher selbst anfordern und der Verteidigung zur Verfügung stellen müssen. Ein bloßer Hinweis, die Verteidigung könne die Anleitung ja bei der Behörde einsehen, reicht nicht aus.

Die Verfahrensfehler bezüglich der Lebensakte und der Bedienungsanleitung waren nach Ansicht des OLG Celle so gravierend, dass sie zwingend zur Aufhebung des Urteils führen mussten.

Hinweise für das neue Verfahren: Offene Fragen zu Rohmessdaten und Wechselverkehrszeichen

Das OLG Celle gab dem Amtsgericht für die neue Hauptverhandlung noch weitere Hinweise mit auf den Weg, die sich auf zusätzliche von der Verteidigung aufgeworfene Punkte beziehen:

Zugang zu Rohmessdaten und Statistikdatei: Rechtslage noch ungeklärt – BGH-Entscheidung abwarten

Eine weitere offene Frage betrifft das Recht auf Einsicht in die Rohmessdaten der gesamten Messreihe und die zugehörige Statistikdatei, die ebenfalls nicht Teil der ursprünglichen Akte waren. Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Fairness in Bußgeldverfahren wird diese Frage von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt. Einige Gerichte halten diese Daten, gestützt auf Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), für nicht relevant zur Überprüfung der Einzelmessung. Andere Gerichte sehen dies aus der Verteidigungsperspektive anders und bejahen ein Zugangsrecht. Da das OLG Zweibrücken diese Frage dem Bundesgerichtshof (BGH) zur Klärung vorgelegt hat, hat das OLG Celle keine eigene abschließende Entscheidung getroffen. Es legte dem Amtsgericht nahe, entweder die Entscheidung des BGH abzuwarten oder die Daten vorsorglich anzufordern und der Verteidigung zugänglich zu machen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ): Relevanz der Daten für mögliches Fahrverbot

Von Bedeutung könnten auch Daten der Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ) auf der A 27 sein. Diese wären relevant, wenn der Autofahrer erst an der Anschlussstelle Achim-Nord auf die Autobahn aufgefahren wäre. In diesem Fall hätte er die möglicherweise weiter entfernte feste Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wahrnehmen können. Relevant ist dies, weil die Messstelle sich nur 61 Meter hinter der Anzeige der WVZ befand. Dies unterschreitet den in Niedersachsen empfohlenen Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Messstelle deutlich. Eine Messung kurz nach Bekanntgabe einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung kann nach der Rechtsprechung zu einem geringeren Schuldgehalt führen. Dies könnte im Ergebnis dazu führen, dass von dem Regelfahrverbot nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) abgesehen wird oder das Verfahren unter Umständen sogar nach § 47 OWiG eingestellt werden kann.

Die bisherigen Feststellungen des Amtsgerichts dazu, ob der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung kennen musste, waren laut OLG unklar. Die Begründung, der Fahrer sei ortskundig, nur weil er in Bremen wohnt, sei nicht ausreichend. Für die neue Verhandlung muss daher geklärt werden, wo der Autofahrer auf die Autobahn aufgefahren ist. Gegebenenfalls muss durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden, ob die gemessene Geschwindigkeit von 161 km/h überhaupt erreichbar war, wenn man erst an der Anschlussstelle Achim-Nord aufgefahren ist.

Sollte ein Auffahren an dieser Anschlussstelle nicht ausgeschlossen werden können, besteht grundsätzlich ein Zugangsrecht der Verteidigung zu den Daten der WVZ. Allerdings befinden sich diese Daten bei einer anderen Behörde (Amt für Straßen- und Verkehr in Bremen). Das OLG neigt der Ansicht zu, dass das Zugangsrecht sich primär auf Informationen bei der Bußgeldbehörde selbst bezieht. Es regte jedoch an, dass das Amtsgericht zur Beschleunigung des Verfahrens die Daten dennoch von sich aus anfordern könnte.

Personalausweis-Foto: Kein Verwertungsverbot bei eingeräumter Fahrereigenschaft

Die von der Verteidigung ebenfalls gerügte Anforderung einer Kopie des Personalausweises des Autofahrers vom Bürgeramt durch die Bußgeldbehörde, die möglicherweise datenschutzrechtlich bedenklich war, spielt für die Verurteilung laut OLG keine Rolle. Der Autofahrer hatte bereits zugegeben, selbst gefahren zu sein. Das Lichtbild aus dem Ausweis war daher für den Nachweis der Fahrereigenschaft nicht mehr erforderlich, ein mögliches Verwertungsverbot hätte keine Auswirkungen gehabt.

Fahrverbot trotz Schuldspruch? Lange Verfahrensdauer kann entscheidend sein

Abschließend wies das OLG Celle darauf hin, dass bei einer erneuten Verurteilung und der Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die grundsätzlich ein Fahrverbot nach sich zieht, die inzwischen vergangene erhebliche Zeit seit der Tat zu berücksichtigen ist. Wenn seit dem Verkehrsverstoß eine lange Zeit vergangen ist (nach ständiger Rechtsprechung oft ab etwa zwei Jahren), kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, insbesondere wenn sich der Betroffene in der Zwischenzeit verkehrsrechtlich beanstandungsfrei verhalten hat. Dies dient dem Zweck des Fahrverbots als erzieherische Maßnahme, der nach langer Zeit oft nicht mehr erreicht wird.

Das Urteil des OLG Celle (Az.: 2 Ss (OWi) 264/21) unterstreicht damit die Wichtigkeit umfassender Informations- und Zugangsrechte für Betroffene und ihre Verteidiger in Ordnungswidrigkeitenverfahren, gerade wenn es um standardisierte Messverfahren wie Geschwindigkeitskontrollen geht. Die effektive Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren erfordern Transparenz bezüglich der verwendeten Technik und der Messumstände.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das OLG Celle stärkt die Verteidigungsrechte von Verkehrsteilnehmern, indem es klarstellt, dass Betroffenen Zugang zu allen relevanten Unterlagen wie Wartungsnachweisen und Bedienungsanleitungen von Messgeräten gewährt werden muss. Die Weigerung von Behörden, solche Informationen herauszugeben, stellt einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren dar und kann zur Aufhebung eines Urteils führen. Diese Entscheidung gibt Betroffenen ein wichtiges Instrument an die Hand, um sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren, und verpflichtet Behörden zu mehr Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet Akteneinsicht im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren?

Akteneinsicht in einem Bußgeldverfahren bedeutet, dass Sie das Recht haben, die von der zuständigen Behörde über Sie und den vorgeworfenen Verstoß gesammelten Informationen und Dokumente einzusehen. Es ist, als würden Sie „hinter die Kulissen“ blicken, um zu verstehen, auf welcher Grundlage der Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wurde.

Was gehört typischerweise zur Akte?

In der Akte finden sich alle Unterlagen, die für das Verfahren relevant sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Anhörungsbogen oder die Aussage, die Sie eventuell gemacht haben.
  • Messprotokolle bei Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen.
  • Fotos (z.B. Blitzerfotos), die den Verstoß dokumentieren sollen.
  • Zeugenaussagen oder Berichte von Polizeibeamten.
  • Technische Unterlagen zum verwendeten Messgerät (z.B. Eichscheine, Wartungsprotokolle).
  • Der Bußgeldbescheid selbst.

Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Entscheidung der Behörde.

Warum ist Akteneinsicht wichtig?

Die Akteneinsicht ermöglicht es Ihnen, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe im Detail nachzuvollziehen. Sie können prüfen, welche Beweismittel die Behörde verwendet, um Ihnen den Verstoß nachzuweisen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie die Möglichkeit haben:

  • Die Richtigkeit der Messungen oder anderer Beweismittel zu überprüfen.
  • Mögliche Fehler im Verfahren oder bei der Beweiserhebung zu erkennen.
  • Sich ein vollständiges Bild von der Situation zu machen, bevor Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Das Recht auf Akteneinsicht ist ein wichtiges Element, um faire Verfahren zu gewährleisten.


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Welche Rechte habe ich als Betroffener in einem Bußgeldverfahren bezüglich der Beweismittel?

Als Betroffener in einem Bußgeldverfahren haben Sie wichtige Rechte, wenn es um die Beweismittel geht, die gegen Sie verwendet werden. Das Grundprinzip ist, dass Sie verstehen können müssen, auf welcher Grundlage der Vorwurf gegen Sie beruht.

Dazu gehört zunächst das Recht auf Akteneinsicht. Das bedeutet, Sie dürfen in die vollständigen Verfahrensakten einsehen. In diesen Akten sind alle Dokumente, Fotos, Messprotokolle, Zeugenaussagen und andere Unterlagen gesammelt, die im Zusammenhang mit Ihrem Fall stehen. Wenn beispielsweise die Geschwindigkeit gemessen wurde, finden Sie dort Details zum Messgerät und zum Messvorgang.

Dieses Recht auf Einblick ermöglicht es Ihnen, die verwendeten Beweismittel genau zu prüfen. Sie können sich selbst ein Bild davon machen, wie der Vorwurf entstanden ist und welche Informationen die Behörde hat.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist Ihr Recht, die Korrektheit und Zuverlässigkeit der Beweismittel in Frage zu stellen. Wenn Sie Zweifel an der Messung, einem Foto oder anderen Beweisen haben, können Sie dies äußern. Sie sind nicht verpflichtet, die vorgelegten Beweise einfach hinzunehmen.

Die zuständige Behörde hat die Pflicht, die Beweismittel transparent zu machen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Dies ist Teil eines fairen Verfahrens. Sie erhalten so die Chance, Ihre Sicht der Dinge darzulegen und eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten bei der Beweiserhebung aufzuzeigen.

Für Sie bedeutet das, dass Sie nicht im Dunkeln tappen müssen, sondern das Recht haben, die Grundlagen des Vorwurfs zu erfahren und diese zu hinterfragen.


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Was bedeutet „faires Verfahren“ im Kontext eines Bußgeldverfahrens und welche Rolle spielt dabei die Akteneinsicht?

Ein faires Verfahren in einem Bußgeldverfahren bedeutet im Kern, dass die Behörde auf der einen Seite und Sie als betroffene Person auf der anderen Seite grundsätzlich gleiche Möglichkeiten haben, ihre Sichtweise darzulegen und Beweise zu prüfen. Es geht darum, dass das Verfahren ausgewogen ist und Ihnen die Chance gibt, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen.

Stellen Sie sich das wie ein Spiel mit klaren Regeln vor, bei dem beide Seiten ihre Karten sehen dürfen, um die Strategie der Gegenseite zu verstehen und darauf reagieren zu können. Dieses Prinzip des fairen Verfahrens ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaats.

Die Rolle der Akteneinsicht

Die Akteneinsicht ist dabei ein zentrales Recht und ein unverzichtbarer Baustein für ein faires Verfahren. Die Akte enthält alle Informationen, die die Behörde gesammelt hat und auf denen der Bußgeldbescheid basiert. Dazu gehören zum Beispiel Messprotokolle bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Zeugenaussagen oder Stellungnahmen von Polizeibeamten.

Für Sie als betroffene Person bedeutet die Akteneinsicht, dass Sie erfahren können, welche Beweise genau gegen Sie vorliegen. Sie können die Unterlagen selbst prüfen und nachvollziehen, wie die Behörde zu ihrer Entscheidung gekommen ist.

Ohne Akteneinsicht wüssten Sie nicht genau, worauf sich der Vorwurf stützt. Sie könnten die Beweise nicht überprüfen, Fehler entdecken oder Argumente vorbringen, die die Sichtweise der Behörde entkräften.

Deshalb ist die Akteneinsicht so wichtig: Sie ermöglicht Ihnen, Ihre Verteidigung effektiv vorzubereiten. Sie haben die Grundlage, um auf die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu reagieren und Ihre Rechte im Verfahren wahrzunehmen. Dieses Recht auf Akteneinsicht ist im Gesetz verankert.


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Was kann ich tun, wenn mir die Akteneinsicht in einem Bußgeldverfahren verweigert wird?

In einem Bußgeldverfahren ist die Akteneinsicht ein wichtiges Recht. Sie ermöglicht es Ihnen, alle Dokumente und Informationen einzusehen, die Grundlage des Verfahrens gegen Sie sind. Dazu gehören beispielsweise der Bußgeldbescheid, Beweisfotos, Messprotokolle oder Zeugenaussagen. Dieses Recht ist entscheidend, um zu verstehen, worum es genau geht und wie Sie sich verteidigen können.

Wenn Ihnen die Akteneinsicht von der zuständigen Behörde oder dem Gericht verweigert wird, stellt dies grundsätzlich einen Verfahrensfehler dar. Das bedeutet, dass bei der Bearbeitung Ihres Falles ein wichtiger rechtlicher Schritt übergangen oder falsch gemacht wurde. Denn ohne Kenntnis der Akte ist eine angemessene Verteidigung oft nicht möglich. Für Sie bedeutet die Verweigerung, dass Ihnen wichtige Informationen fehlen, um Ihre Situation richtig einschätzen zu können.

Gegen eine solche Verweigerung können Sie sich wehren. Eine zentrale Möglichkeit ist, einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. Damit bitten Sie ein zuständiges Gericht, die Entscheidung der Behörde oder des Gerichts, Ihnen die Akteneinsicht zu verweigern, zu überprüfen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Verweigerung rechtmäßig war oder nicht.

Wenn das Gericht feststellt, dass die Verweigerung der Akteneinsicht unrechtmäßig war, muss Ihnen die Einsicht in die Akte gewährt werden. Das Bußgeldverfahren kann in der Zwischenzeit ausgesetzt werden, bis Sie die Möglichkeit hatten, die Akte einzusehen und sich entsprechend vorzubereiten. Die Gewährung der Akteneinsicht ist eine Voraussetzung für ein faires Verfahren.

Sich gegen die Verweigerung der Akteneinsicht zur Wehr zu setzen, insbesondere durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, ist der rechtliche Weg, um sicherzustellen, dass Ihr Recht auf Information und eine faire Chance zur Verteidigung gewahrt bleibt. Es geht darum, dass Sie auf gleicher Augenhöhe mit der Behörde oder dem Gericht agieren können, indem Sie die gleichen Informationen haben, die auch gegen Sie verwendet werden.


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Welche Bedeutung haben Wartungsprotokolle und Bedienungsanleitungen von Messgeräten (z.B. Blitzer) im Bußgeldverfahren?

Wenn Ihnen in einem Bußgeldverfahren ein Verstoß vorgeworfen wird, der auf einer Messung basiert – wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung, die mit einem „Blitzer“ festgestellt wurde – dann ist die Genauigkeit dieser Messung von zentraler Bedeutung. Stellen Sie sich das wie bei einer Waage vor: Nur wenn die Waage richtig eingestellt ist und gut funktioniert, ist das Messergebnis verlässlich.

Genau hier kommen die Wartungsprotokolle und die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts ins Spiel. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen. Die Bedienungsanleitung beschreibt, wie das Gerät technisch funktioniert und wie es korrekt bedient und aufgestellt werden muss, um fehlerfreie Messergebnisse zu erzielen. Die Wartungsprotokolle dokumentieren, ob und wann das Gerät überprüft, kalibriert oder repariert wurde. Auch gesetzlich vorgeschriebene Eichungen müssen hier vermerkt sein.

Warum sind diese Dokumente wichtig?

Für Sie als Betroffener im Bußgeldverfahren sind diese Unterlagen relevant, weil sie Auskunft darüber geben, ob die Messung nach den Regeln der Technik und den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde.

  • Die Bedienungsanleitung zeigt, welche Schritte bei der Messung eingehalten werden müssen und welche Bedingungen (z.B. Aufstellwinkel, Abstand) erfüllt sein müssen.
  • Die Wartungsprotokolle und Eichscheine belegen, dass das Gerät regelmäßig überprüft und für die Messung freigegeben war.

Wenn diese Dokumente fehlen, unvollständig sind oder zeigen, dass das Gerät nicht richtig bedient oder gewartet wurde, kann dies Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses begründen. Solche Zweifel können im Bußgeldverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn eine Messung muss einwandfrei sein, um als Grundlage für einen Bußgeldbescheid zu dienen. Es geht also darum zu prüfen, ob bei der Messung alles „mit rechten Dingen“ zugegangen ist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Lebensakte des Messgeräts

Die Lebensakte eines Messgeräts umfasst sämtliche Dokumente, die Auskunft über die Nutzung, Wartung, Reparaturen, Störungen und Reinigung des Geräts geben. Sie dient dazu, den technischen Zustand und die Funktionsfähigkeit des Messgeräts über die Zeit nachvollziehbar zu machen. Im Bußgeldverfahren ist die Einsicht in diese Akten entscheidend, um prüfen zu können, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß gearbeitet hat. Ohne diese Informationen ist eine verlässliche Überprüfung der Messgenauigkeit nicht möglich, was die Verteidigung erheblich behindert.

Beispiel: Wenn eine Waage im Geschäft seit Monaten nicht geeicht oder repariert wurde, kann ihre Messung unzuverlässig sein – ähnlich verhält es sich mit einem Blitzer ohne aktuelle Wartungsnachweise.


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Akteneinsicht nach § 62 OWiG

§ 62 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelt das Recht der Beteiligten, in Ordnungswidrigkeitenverfahren Einsicht in die Akten zu nehmen. Dieses Recht stellt sicher, dass Betroffene und deren Verteidiger Zugang zu den Beweismitteln und Unterlagen erhalten, die für die Entscheidung der Behörde oder des Gerichts relevant sind. Wird die Akteneinsicht verweigert, kann dies die Verteidigung unmöglich machen und zu einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren führen. Das Gesetz verpflichtet die Behörden, die Akten offen zu legen, damit die Betroffenen sich sachgerecht verteidigen können.

Beispiel: Ein Autofahrer darf die Fotos und Messprotokolle einsehen, die die Polizei über seinen Verkehrsverstoß gesammelt hat, um die Messung kontrollieren zu können.


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Recht auf ein faires Verfahren

Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats, das sich aus dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ableitet. Es sichert zu, dass jede Person im Verfahren die Möglichkeit hat, sich wirksam zu verteidigen. Dazu gehört insbesondere, dass sie Zugang zu allen entscheidungserheblichen Informationen und Beweismitteln erhält. Im Bußgeldverfahren umfasst dies auch das Recht, Einsicht in die Dokumente zu bekommen, auf denen ein Bußgeldbescheid basiert. Wird diese Verteidigungsmöglichkeit eingeschränkt, kann das Verfahren als unfair und rechtswidrig angesehen werden.

Beispiel: Wenn ein Autofahrer keine Unterlagen über die Funktionsweise eines Messgeräts einsehen darf, kann er nicht prüfen, ob das Gerät richtig bedient wurde – das widerspricht dem fairen Verfahren.


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§ 31 Absatz 2 Nr. 4 Mess- und Eichgesetz (MessEG)

§ 31 Abs. 2 Nr. 4 des Mess- und Eichgesetzes verpflichtet den Verwender von eichpflichtigen Messgeräten dazu, bestimmte Aufzeichnungen und Nachweise zur Wartung und Instandhaltung der Geräte aufzubewahren. Diese Dokumentationspflicht soll sicherstellen, dass die Geräte ordnungsgemäß funktionieren und Messfehler rechtzeitig erkannt werden. Im Bußgeldverfahren ist diese Vorschrift relevant, weil sie einen Rechtsanspruch auf Einsicht in die Wartungsunterlagen (Lebensakte) schafft. Ohne die Einhaltung dieser Vorgaben droht die Rechtmäßigkeit der Messungen infrage gestellt zu werden.

Beispiel: Ein Blitzer muss regelmäßig geeicht und überprüft werden – die Nachweise dafür müssen dokumentiert sein, ähnlich wie bei einem Heizungsprüfer, der seine Prüfprotokolle aufbewahren muss.


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Urheberrechtliche Schranken für gerichtliche Verfahren (§ 45 UrhG)

§ 45 Abs. 1 und 3 des Urheberrechtsgesetzes erlaubt die Vervielfältigung und Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zweck von Gerichts- oder behördlichen Verfahren. Dies bedeutet, dass Dokumente wie Bedienungsanleitungen von Messgeräten trotz Urheberrecht der Hersteller im Rahmen eines Bußgeldverfahrens der Verteidigung zugänglich gemacht werden müssen. Die Verteidigung hat also Anspruch auf Einsicht, um zu prüfen, ob das Messgerät korrekt verwendet wurde. Urheberrechte dürfen so das Recht auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigen.

Beispiel: Auch wenn eine Bedienungsanleitung für ein Gerät normalerweise nicht kostenlos weitergegeben wird, muss sie im Prozess zugänglich sein, weil das Verfahrensrecht hier Vorrang hat.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Grundgesetz (GG) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip: Dieses Grundrecht gewährleistet das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die verbindliche Anwendung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG stützte die Aufhebung des Urteils maßgeblich auf die Verletzung dieses Verfahrensgrundsatzes, da die fehlende Akteneinsicht die Verteidigung erheblich einschränkte und somit das faire Verfahren beeinträchtigte.
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) § 62: Regelt das Recht auf Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und die Möglichkeit, bei verweigerter Einsicht eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Verweigerung der Einsichtnahme in Wartungsnachweise und Bedienungsanleitung wurde im Verfahren unter Verweis auf § 62 OWiG angefochten; das Gericht hätte auf den Antrag zur Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Unterlagen eingehen müssen.
  • Mess- und Eichgesetz (MessEG) § 31 Abs. 2 Nr. 4: Verpflichtet zur ordnungsgemäßen Führung von Wartungs- und Reparaturnachweisen (Lebensakte) für Messgeräte, die für verbindliche Messungen eingesetzt werden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bußgeldbehörde und das Amtsgericht waren verpflichtet, vollständige Wartungs- und Prüfprotokolle bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße und überprüfbare Messung sicherzustellen; die Verweigerung der Akteneinsicht widerspricht dieser Vorschrift. Die genaue Referenz könnte auf offiziellen Seiten wie gesetze-im-internet nicht verfügbar sein, da die Suchergebnisse keinen direkten Link lieferten.
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 45 Abs. 1 und 3: Erlaubt die Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke für amtliche oder gerichtliche Zwecke ohne Zustimmung des Rechteinhabers. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG verwies darauf, dass die Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung des Messgeräts durch die Verteidigung nicht wegen Urheberrechtsverletzungen verweigert werden darf, da § 45 Abs. 1 und 3 UrhG eine legitime Nutzung im Verfahren ermöglicht.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 25: Regelt insbesondere das Fahrverbot als Nebenfolge bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG empfahl, bei einer erneuten Verurteilung die verhängte Fahrverbotsdauer unter Berücksichtigung der Verfahrensdauer zu prüfen, da ein Fahrverbot nach längerer Zeit möglicherweise nicht mehr angemessen ist, vgl. § 25 StVG.
  • Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen fairen Verwaltungs- und Strafprozess (einschließlich BVerfG-Entscheidungen): Legt die Verpflichtung fest, der Verteidigung uneingeschränkten Zugang zu relevanten Informationen und Beweismitteln zu gewähren. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das OLG stellte klar, dass auch Informationen außerhalb der Akte, vor allem Messgerätedaten und Unterlagen bei der Bußgeldbehörde, der Verteidigung zugänglich gemacht werden müssen, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen und Rechtsschutz zu gewährleisten.

Das vorliegende Urteil


OLG Celle – Az.: 2 Ss (OWi) 264/21 – Beschluss vom 22.02.2022


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