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Bußgeldverfahren – Mittelgebühr

Anwaltskosten nach einem eingestellten Bußgeldverfahren: Ein Autofahrer wehrte sich erfolgreich gegen einen Vorwurf, doch der wahre Kampf um die Kosten begann erst danach. Obwohl die Justiz den Fall zu seinen Gunsten fallen ließ, weigerte sich die Staatskasse, die komplette Anwaltsrechnung zu begleichen. Dieser Streit zwischen Bürger und Behörde landete vor Gericht und warf die Frage auf, was im Rechtsstreit wirklich als „notwendige“ Ausgabe gilt. Wann sind Anwaltsgebühren angemessen und wer entscheidet darüber, was der Staat erstatten muss?

Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 Qs 118/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Leipzig
  • Datum: 09.04.2024
  • Aktenzeichen: 13 Qs 118/24
  • Verfahrensart: Sofortige Beschwerde
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Betroffene, der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegte und nach Verfahrenseinstellung die Erstattung seiner Anwaltskosten und Auslagen beantragte. Er legte später Beschwerde gegen die Kürzung dieser Kosten ein.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Betroffene erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Nach seinem Einspruch und einer Hauptverhandlung stellte das Amtsgericht Grimma das Verfahren ein. Der Betroffene beantragte die Erstattung seiner Anwaltskosten, die jedoch vom Amtsgericht nur teilweise festgesetzt wurden, woraufhin er Beschwerde einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die vom Betroffenen beantragten Anwaltsgebühren und Auslagen nach der Einstellung eines Bußgeldverfahrens in voller Höhe erstattungsfähig sind, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Gebühren und des Anspruchs auf eine sogenannte Befriedungsgebühr.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Grimma wurde als unbegründet abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht befand, dass die beantragten Gebühren überhöht waren, da das Verfahren als unterdurchschnittlich eingestuft wurde und die Mittelgebühr ausreichend sei. Eine Befriedungsgebühr wurde verneint, da diese nach Durchführung einer Hauptverhandlung grundsätzlich nicht mehr entsteht, selbst wenn das Verfahren später eingestellt wird.
  • Folgen: Der Betroffene muss die Kosten seiner Beschwerde tragen. Es bleibt bei der vom Amtsgericht festgesetzten, geringeren Kostenerstattung.

Der Fall vor Gericht


Wer zahlt den Anwalt, wenn der Staat einen Fehler macht?

Jeder Autofahrer kennt die Sorge: ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine Geschwindigkeitskontrolle oder ein Glas Wein zu viel am Abend zuvor. Schnell kann ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landen. Oft stellt sich dann die Frage: Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten? Was passiert mit den Kosten, wenn sich am Ende herausstellt, dass der Vorwurf unberechtigt war und das Verfahren eingestellt wird? Man würde annehmen, dass der Staat dann vollständig für die Anwaltskosten aufkommen muss. Ein Beschluss des Landgerichts Leipzig zeigt jedoch, dass die Antwort komplizierter ist und nicht jede vom Anwalt gestellte Rechnung vom Staat übernommen wird.

Vom Bußgeldbescheid zur Gerichtsverhandlung

Einem Fahrer wurde vorgeworfen, mit einer zu hohen Alkoholkonzentration im Atem ein Fahrzeug geführt zu haben. Die zuständige Bußgeldbehörde erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid, also ein offizielles Schreiben, das die Strafe festlegt: eine Geldbuße von 1.000 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten. Der Fahrer war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte über seinen Anwalt Einspruch ein, also einen formellen Widerspruch.

Bezirksrevisor prüft Anwaltsrechnung mit rotem Stift, lehnt Kostenkürzung ab.
Bezirksrevisor prüft Anwaltsrechnung. Ein roter Strich markiert Kostenkürzung auf offiziellem Dokument. Erstattung durch Staatskasse abgelehnt. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Dadurch kam der Fall vor das Amtsgericht. Es wurde ein Termin für die Hauptverhandlung, den eigentlichen Gerichtsprozess, angesetzt. In dieser Verhandlung brachte der Anwalt des Fahrers ein entscheidendes Argument vor: Er stellte die Korrektheit der Atemalkoholmessung infrage. Konkret ging es um den zeitlichen Abstand zwischen dem letzten Alkoholkonsum des Fahrers und dem Zeitpunkt der Messung. Dieser Punkt war offenbar so relevant, dass das Gericht weitere Auskünfte einholte. Nach Prüfung dieser Informationen kam das Gericht zu dem Schluss, das Verfahren einzustellen. Es nutzte dafür eine Vorschrift im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 47 Abs. 2 OWiG), die es erlaubt, ein Verfahren zu beenden, wenn die Schuld des Betroffenen als gering anzusehen ist oder ein öffentliches Interesse an der Verfolgung nicht mehr besteht. Für den Fahrer war das ein Erfolg: keine Geldbuße, kein Fahrverbot.

Der Streit um die Rechnung: Was sind „notwendige“ Kosten?

Nach dem gewonnenen Verfahren reichte der Anwalt des Fahrers die Rechnung bei Gericht ein, damit die Staatskasse die Kosten übernimmt. Denn wenn ein Verfahren eingestellt wird, muss die Staatskasse grundsätzlich die notwendigen Auslagen des Betroffenen erstatten. Dazu gehören vor allem die Anwaltsgebühren. Die Rechnung des Anwalts belief sich auf insgesamt 1.631,82 Euro. Doch hier begann der eigentliche Streit, der schließlich vor dem Landgericht landete.

Das Amtsgericht war, nach Rücksprache mit dem Bezirksrevisor (einem Beamten, der für das Gericht Kostenrechnungen prüft), nicht bereit, die volle Summe zu erstatten. Es setzte stattdessen nur einen Betrag von 1.019,36 Euro fest. Fast 600 Euro weniger als gefordert. Doch warum diese Kürzung? Der Streit drehte sich hauptsächlich um zwei Punkte: die generelle Höhe der Anwaltsgebühren und eine spezielle Gebühr, die der Anwalt zusätzlich berechnet hatte. Der Fahrer legte gegen diese Kürzung ein Rechtsmittel ein, eine sogenannte sofortige Beschwerde, um die Entscheidung vom nächsthöheren Gericht, dem Landgericht, überprüfen zu lassen.

Die erste Streitfrage: Wie hoch dürfen die Gebühren sein?

Was ist die „Mittelgebühr“?

Die Bezahlung von Anwälten ist in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Für viele Tätigkeiten gibt dieses Gesetz keinen festen Betrag vor, sondern einen Gebührenrahmen – also einen Mindest- und einen Höchstbetrag. Innerhalb dieses Rahmens muss der Anwalt seine Gebühr nach bestem Ermessen festlegen. Dabei muss er verschiedene Kriterien berücksichtigen, die in § 14 RVG stehen: den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, die Schwierigkeit der Sache, die Bedeutung des Falls für den Mandanten sowie dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Die „Mittelgebühr“ ist dabei der Wert, der genau in der Mitte zwischen der Mindest- und der Höchstgebühr liegt. Sie gilt als angemessen für einen durchschnittlichen Fall. Man kann es sich wie bei einer Autoreparatur vorstellen: Der Austausch einer Zündkerze ist eine Standardaufgabe mit einem Standardpreis (der Mittelgebühr). Eine komplizierte Fehlersuche am Motor ist aufwendiger und rechtfertigt einen höheren Preis. Ein besonders einfacher und schneller Wechsel könnte sogar etwas günstiger sein.

Warum das Gericht hier nur die Mittelgebühr zusprach

Der Anwalt des Fahrers hatte für seine Tätigkeiten Gebühren berechnet, die deutlich über dieser Mittelgebühr lagen. Er argumentierte, der Fall sei wegen der drohenden Konsequenzen – ein hohes Bußgeld und ein langes Fahrverbot – für seinen Mandanten von überdurchschnittlicher Bedeutung gewesen.

Das Gericht sah das jedoch anders. Es prüfte die Kriterien des § 14 RVG und kam zu dem Schluss, dass der Fall keineswegs überdurchschnittlich war, sondern eher unterdurchschnittlich. Die Bedeutung für den Fahrer sei zwar ein Kriterium, aber nicht das einzige. Die Gerichtsakte war mit 41 Seiten sehr dünn und enthielt hauptsächlich Schriftverkehr ohne besondere rechtliche Tiefe. Die juristische Schwierigkeit des Falls beschränkte sich auf die eine Frage nach dem richtigen Messzeitpunkt. Dies sei keine außergewöhnlich komplexe Rechtsfrage. Das Gericht befand daher, dass es dem Fahrer bereits „wohlwollend“ entgegengekommen sei, indem es die Mittelgebühr ansetzte und nicht eine noch niedrigere Gebühr. Die Forderung des Anwalts nach Gebühren über diesem Mittelwert sei daher unbillig, also nicht gerechtfertigt.

Die zweite Streitfrage: Die „Befriedungsgebühr“ – eine Prämie für eine vermiedene Verhandlung?

Was genau ist eine „Befriedungsgebühr“?

Der zweite große Streitpunkt war eine zusätzliche Gebühr, die der Anwalt berechnet hatte: die sogenannte „Befriedungsgebühr“ (offiziell: Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV RVG). Diese Gebühr ist eine Art Bonus für den Anwalt. Er erhält sie, wenn durch seine Mitwirkung eine Hauptverhandlung, also der eigentliche Gerichtstermin, vermieden werden kann. Der Gedanke dahinter ist, die Gerichte zu entlasten. Wenn ein Anwalt es schafft, einen Fall zu klären, bevor es zu einem aufwendigen Prozess kommt, hat er dem Justizsystem Zeit und Geld gespart. Für diese „Befriedung“ des Verfahrens wird er belohnt.

Warum diese Gebühr hier nicht anfiel

Der Anwalt argumentierte, dass seine Tätigkeit letztlich zur Einstellung des Verfahrens und damit zur Vermeidung weiterer Verhandlungstermine geführt habe. Er verwies dabei sogar auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Doch auch hier folgte ihm das Landgericht nicht. Die Begründung ist einfach, aber entscheidend: Die Befriedungsgebühr belohnt die Vermeidung einer Hauptverhandlung. In diesem Fall hatte aber bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden. Der Anwalt hatte seine entscheidenden Argumente zur Messung des Alkoholwerts während dieses Gerichtstermins vorgebracht. Für seine Teilnahme und seine Tätigkeit in diesem Termin hatte er bereits eine sogenannte „Terminsgebühr“ erhalten, die ihm auch in angemessener Höhe zugesprochen wurde.

Das Gericht erklärte, dass man nicht beides haben könne: eine Gebühr für die Teilnahme an der Verhandlung und gleichzeitig eine Bonus-Gebühr für deren Vermeidung. Der Zweck der Befriedungsgebühr sei verfehlt, wenn die entscheidende anwaltliche Leistung erst im Prozess selbst erbracht wird. Selbst das vom Anwalt zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs besage, dass eine Einstellung, die innerhalb einer bereits laufenden Hauptverhandlung erfolgt, keine Befriedungsgebühr mehr auslöst. Eine weitere Tätigkeit des Anwalts außerhalb der Verhandlung, die zur Einstellung geführt hätte, war für das Gericht nicht erkennbar.

Die endgültige Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht kam zu einem klaren Ergebnis: Die Beschwerde des Fahrers war unbegründet. Die vom Amtsgericht vorgenommene Kürzung der Anwaltsrechnung war rechtmäßig. Die geforderten Gebühren waren teilweise überhöht, da der Fall nicht überdurchschnittlich kompliziert war und die Mittelgebühr daher ausreichte. Die zusätzlich geforderte Befriedungsgebühr war gar nicht erst entstanden, weil bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hatte.

Der Fahrer musste daher nicht nur auf den fast 600 Euro Differenz sitzen bleiben, sondern auch die Kosten für das erfolglose Beschwerdeverfahren selbst tragen.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass Autofahrer auch bei erfolgreicher Verteidigung gegen ungerechtfertigte Bußgeldbescheide nicht automatisch alle Anwaltskosten erstattet bekommen. Gerichte prüfen genau, ob die berechneten Gebühren angemessen sind – dabei zählt nicht nur die Bedeutung für den Betroffenen, sondern auch die tatsächliche Schwierigkeit und der Umfang des Falls. Besonders wichtig ist, dass Anwälte keine Bonusgebühr für die „Vermeidung“ einer Verhandlung kassieren können, wenn diese bereits stattgefunden hat. Die Entscheidung macht deutlich, dass sich Betroffene zwar gegen unberechtigte Vorwürfe wehren sollten, aber vorab mit ihrem Anwalt über realistische Kosten sprechen müssen, da sie im Zweifel auf überhöhten Gebühren sitzen bleiben.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss der Staat meine Anwaltskosten übernehmen, wenn ein Bußgeldverfahren eingestellt wird?

Die Frage, ob der Staat Ihre Anwaltskosten übernimmt, wenn ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, hängt entscheidend von der Art der Einstellung ab. Es gibt hier keinen Automatismus, sondern klare rechtliche Regelungen, die dies bestimmen.

Grundsatz der Kostentragung bei Verfahrenseinstellung

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wird ein Bußgeldverfahren unbedingt eingestellt oder die betroffene Person freigesprochen, so trägt in der Regel die Staatskasse die „notwendigen Auslagen“ der betroffenen Person. Zu diesen notwendigen Auslagen gehören normalerweise auch die Gebühren für den eigenen Anwalt. Der Gedanke dahinter ist, dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben sollen, wenn sich der Vorwurf gegen Sie als unbegründet herausstellt oder nicht nachgewiesen werden kann.

Einstellung des Verfahrens: Die entscheidenden Unterschiede

Für die Frage der Kostenerstattung ist es wichtig, zwischen zwei Hauptarten der Verfahrenseinstellung zu unterscheiden:

  • Unbedingte Einstellung: Wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird, ohne dass Sie eine Auflage erfüllen müssen (wie zum Beispiel die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung oder an die Staatskasse), dann übernimmt der Staat in der Regel Ihre notwendigen Auslagen. Dies geschieht, wenn beispielsweise die Ermittlungen ergeben haben, dass der Vorwurf gegen Sie unbegründet ist, oder wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Für Sie als Betroffene(r) bedeutet das: Wird das Verfahren eingestellt, weil sich der ursprüngliche Verdacht nicht bestätigt oder nicht nachweisbar ist, stehen die Chancen gut, dass Ihre Anwaltskosten übernommen werden.
  • Einstellung gegen Auflagen: Anders sieht es aus, wenn das Verfahren gegen die Erfüllung bestimmter Auflagen eingestellt wird. Hierzu gehören häufig die Zahlung einer Geldauflage oder die Erbringung einer bestimmten Leistung. In solchen Fällen tragen Sie als betroffene Person Ihre Anwaltskosten und sonstigen Auslagen selbst. Die Einstellung gegen Auflagen ist oft eine Art Kompromiss: Das Verfahren wird beendet, ohne dass es zu einem förmlichen Urteil kommt, aber im Gegenzug müssen Sie eine bestimmte Auflage erfüllen. Die Staatskasse sieht sich in diesem Fall nicht als Verursacher der Kosten, da das Verfahren nicht mangels Schuld, sondern aufgrund einer Einigung beendet wurde. Die Entscheidung über eine solche Einstellung liegt oft im Ermessen (Entscheidungsspielraum) der Behörde oder des Gerichts.

Was sind „notwendige Auslagen“?

Unter „notwendigen Auslagen“ versteht man Kosten, die für eine angemessene Verteidigung erforderlich waren. Dazu zählen üblicherweise:

  • Die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts (gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG).
  • Fahrtkosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung von Terminen entstanden sind.
  • Gegebenenfalls Kosten für notwendige Gutachten, die zur Klärung der Sache beauftragt wurden.

Wichtig ist hier, dass die Kosten objektiv notwendig waren, um Ihre Rechte zu verteidigen. Für Sie bedeutet das, dass nicht jede erdenkliche Ausgabe, sondern nur die vernünftigerweise für die Verteidigung erforderlichen Kosten erstattet werden.


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Was bedeutet Mittelgebühr und wie beeinflusst sie die Erstattung meiner Anwaltsrechnung im Bußgeldverfahren?

Die Mittelgebühr ist ein zentraler Begriff im deutschen Anwaltsvergütungsrecht, das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Sie stellt eine Orientierung für die angemessene Höhe einer Anwaltsgebühr dar, wenn der Gesetzgeber für eine bestimmte Tätigkeit keine feste Gebühr, sondern einen Gebührenrahmen (also eine Spanne von einer Mindest- bis zu einer Höchstgebühr) vorsieht.

Was ist die Mittelgebühr?

Stellen Sie sich vor, für eine bestimmte Tätigkeit eines Anwalts gibt es nicht nur einen Preis, sondern eine Preisspanne, zum Beispiel von 50 bis 500 Euro. Die Mittelgebühr ist hier der Wert, der als „durchschnittlich“ oder „typisch“ in dieser Spanne angesehen wird. Sie liegt oft rechnerisch in der Mitte des vorgegebenen Rahmens. Für viele Tätigkeiten im Bußgeldverfahren gibt es solche Gebührenrahmen. Ein Anwalt kann seine Gebühr innerhalb dieses Rahmens nach seinem Ermessen festlegen.

Wie die Anwaltsgebühr festgelegt wird

Die konkrete Höhe der Anwaltsgebühr innerhalb des Rahmens hängt von mehreren Faktoren ab, die der Anwalt bei seiner Entscheidung berücksichtigen muss. Dazu gehören:

  • Der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit: War der Fall sehr komplex, mussten viele Akten gewälzt oder aufwendige Recherchen betrieben werden?
  • Die Bedeutung der Angelegenheit für Sie als Mandanten: Ging es um hohe Strafen oder weitreichende Konsequenzen?
  • Das Vermögen und die Einkommensverhältnisse des Mandanten: Dieser Faktor spielt bei der Erstattung der Gebühren durch Dritte (wie ein Gericht) in der Regel keine Rolle, ist aber für die Festsetzung durch den Anwalt relevant.
  • Das Haftungsrisiko des Anwalts: Wie hoch war das Risiko, das der Anwalt durch seine Beratung oder Vertretung eingegangen ist?

Je mehr positive Faktoren für einen Fall sprechen (z.B. hohe Schwierigkeit), desto eher kann der Anwalt eine Gebühr wählen, die über der Mittelgebühr liegt. Bei einem sehr einfachen oder gewöhnlichen Fall ist eher eine Gebühr im unteren Bereich des Rahmens angemessen.

Auswirkungen auf die Kostenerstattung im Bußgeldverfahren

Wenn Sie ein Bußgeldverfahren gewinnen, kann es sein, dass die Staatskasse oder eine andere Partei die Kosten Ihres Anwalts übernehmen muss. Hier kommt die Mittelgebühr ins Spiel und beeinflusst maßgeblich, welcher Teil Ihrer Anwaltsrechnung tatsächlich erstattet wird.

Die Gerichte oder die zuständigen Kostenbeamten prüfen in einem solchen Fall, ob die von Ihrem Anwalt angesetzte Gebühr „angemessen“ war. Dabei wird oft die Mittelgebühr als Maßstab für einen „durchschnittlichen“ Fall herangezogen.

  • Standardfälle im Bußgeldverfahren: Viele Bußgeldverfahren, wie zum Beispiel typische Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße, gelten rechtlich als eher unkompliziert und „durchschnittlich“.
  • Erstattungspraxis der Gerichte: Wenn Ihr Anwalt in einem solchen durchschnittlichen Fall eine Gebühr oberhalb der Mittelgebühr berechnet hat, wird das Gericht diese zusätzliche Gebühr oft nicht erstatten. Es wird argumentiert, dass für einen standardmäßigen Fall keine Gebühr über der Mittelgebühr gerechtfertigt ist. Die Erstattung wird dann auf die Höhe der Mittelgebühr gekürzt.
  • Abweichung von der Mittelgebühr: Eine Gebühr oberhalb der Mittelgebühr wird von Gerichten in der Regel nur dann vollständig erstattet, wenn der Fall nachweislich und objektiv schwieriger oder umfangreicher war als ein durchschnittliches Bußgeldverfahren. Dies könnte der Fall sein bei komplexen Beweisfragen, vielen Zeugen, umfangreicher Akteneinsicht oder einer besonders hohen Bedeutung des Verfahrens für Sie, etwa wegen drohenden Fahrverbots mit beruflichen Konsequenzen.

Für Sie als Laie bedeutet das, dass eine von Ihrem Anwalt berechnete Gebühr nicht automatisch in voller Höhe erstattet wird, selbst wenn Sie das Verfahren gewinnen. Die Erstattung richtet sich nach der gerichtlichen Einschätzung, ob die Angelegenheit über das „normale“ Maß hinausging und somit eine höhere Gebühr als die Mittelgebühr gerechtfertigt war.


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Nach welchen Kriterien beurteilen Gerichte die Höhe der Anwaltskosten im Bußgeldverfahren als angemessen oder notwendig?

Gerichte beurteilen die Höhe der Anwaltskosten im Bußgeldverfahren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses spezielle Gesetz legt fest, wie Anwälte ihre Leistungen abrechnen dürfen. Für Bußgeldverfahren gibt es oft sogenannte Rahmengebühren. Das sind Spannen – also ein Mindest- und ein Höchstbetrag –, innerhalb derer sich die Anwaltskosten bewegen dürfen.

Kriterien für die Festlegung und gerichtliche Überprüfung der Gebührenhöhe

Ein Anwalt legt seine Gebühr innerhalb dieser gesetzlichen Spanne nach „billigem Ermessen“ fest. Das bedeutet, die Gebühr muss im konkreten Fall gerecht und angemessen sein. Wenn Gerichte die Höhe dieser Kosten überprüfen, etwa bei einem Streit über die Rechnung oder wenn es um die Erstattung von Kosten geht, prüfen sie, ob dieses „billiges Ermessen“ korrekt ausgeübt wurde. Dabei berücksichtigen sie insbesondere folgende Faktoren:

  • Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit: Hier wird beurteilt, wie viel Arbeitsaufwand der Anwalt hatte und wie komplex der Fall war.
    • War es ein einfacher Fall, der wenig Recherche oder nur wenige Schreiben erforderte, wie beispielsweise eine klare Falschpark-Angelegenheit, bei der Sie den Verstoß eingestanden haben und der Anwalt nur kurz mit der Behörde kommunizieren musste?
    • Oder war der Fall komplex, weil etwa Gutachten geprüft, Zeugen befragt, mehrere Schriftsätze bei Gericht eingereicht oder Termine wahrgenommen werden mussten? Ein Beispiel wäre ein Fall mit strittiger Beweislage, wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der die Messung angezweifelt wird.
  • Bedeutung der Angelegenheit für den Betroffenen: Dieser Punkt beleuchtet, welche persönlichen oder finanziellen Auswirkungen der Ausgang des Bußgeldverfahrens für Sie haben könnte.
    • Geht es um eine geringe Ordnungswidrigkeit mit einem kleinen Verwarnungsgeld und ohne weitere Folgen? Die Bedeutung ist dann meist gering.
    • Oder stehen erhebliche Konsequenzen wie ein hohes Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) oder sogar ein Fahrverbot im Raum, das Ihre berufliche Existenz oder private Mobilität stark einschränken würde? In solchen Fällen ist die Bedeutung für Sie sehr hoch, und dies kann eine entsprechend höhere Gebühr rechtfertigen.
  • Verantwortung des Rechtsanwalts: Dieser Faktor betrachtet, wie viel rechtliche Verantwortung der Anwalt in dem konkreten Fall trägt.
    • Fälle, die zu weitreichenden Konsequenzen für den Betroffenen führen können (z.B. der mögliche Verlust des Arbeitsplatzes durch ein Fahrverbot), erfordern vom Anwalt eine besonders hohe Sorgfalt und Verantwortung. Dies kann sich ebenfalls auf die angemessene Gebührenhöhe auswirken.

Gerichte wägen diese Faktoren sorgfältig ab, um festzustellen, ob die vom Anwalt in Rechnung gestellte Gebühr im Einzelfall gerechtfertigt und notwendig ist. Eine Gebühr, die im oberen Bereich des gesetzlichen Gebührenrahmens liegt, muss beispielsweise durch einen deutlich erhöhten Aufwand, eine besondere Schwierigkeit des Falls oder eine sehr hohe Bedeutung für den Betroffenen begründet sein.


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Was kann ich tun, wenn das Gericht meine Anwaltskosten im Bußgeldverfahren nur teilweise erstattet?

Wenn ein Gericht in einem Bußgeldverfahren entscheidet, wer die Kosten des Verfahrens tragen muss, legt es in der Regel auch fest, in welcher Höhe die notwendigen Auslagen – zu denen auch die Anwaltskosten gehören – erstattet werden. Es kommt vor, dass das Gericht die entstandenen Anwaltskosten nur teilweise als erstattungsfähig ansieht. In einem solchen Fall gibt es festgelegte Schritte, um diese Entscheidung überprüfen zu lassen.

Prüfung der gerichtlichen Kostenentscheidung

Gerichte orientieren sich bei der Festsetzung der zu erstattenden Anwaltskosten an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten üblich und damit in der Regel auch erstattungsfähig sind. Wenn eine Teilerstattung erfolgt, bedeutet dies oft, dass das Gericht bestimmte Positionen oder die Höhe der geltend gemachten Kosten nicht als „notwendige Auslagen“ im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ansieht. Die Beurteilung, welche Auslagen notwendig waren, liegt im Ermessen des Gerichts.

Die Sofortige Beschwerde als Rechtsmittel

Sollten Sie mit der Höhe der festgesetzten Anstattung der Anwaltskosten nicht einverstanden sein, sieht das Gesetz ein spezielles Rechtsmittel vor: die sofortige Beschwerde. Dieses Rechtsmittel ermöglicht es, die Entscheidung des Gerichts über die Kostenfestsetzung durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb einer Woche, nachdem Ihnen die gerichtliche Kostenentscheidung schriftlich mitgeteilt wurde, eingelegt werden. Sie wird entweder bei dem Gericht eingereicht, das die ursprüngliche Kostenentscheidung getroffen hat, oder direkt bei dem zuständigen Beschwerdegericht. In der Beschwerde muss begründet werden, warum die erfolgte Kostenerstattung aus Ihrer Sicht unzureichend ist und welche Kostenpositionen in welcher Höhe zusätzlich erstattet werden sollten. Das Beschwerdegericht prüft dann, ob die gerichtliche Entscheidung über die Anwaltskosten rechtlich korrekt war.

Was dies für Betroffene bedeutet

Die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde zeigt, dass eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten im Bußgeldverfahren nicht endgültig sein muss, wenn sie als nicht korrekt empfunden wird. Das Rechtssystem bietet Mechanismen zur Überprüfung solcher Entscheidungen. Für Sie als betroffene Person bedeutet dies, dass es einen vorgegebenen Weg gibt, eine aus Ihrer Sicht unzureichende Kostenerstattung nicht einfach hinnehmen zu müssen, sondern diese einer weiteren gerichtlichen Prüfung zuzuführen. Es ist wichtig, die Frist von einer Woche genau zu beachten, da nach deren Ablauf eine Überprüfung der Kostenentscheidung in der Regel nicht mehr möglich ist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördliches Schreiben, mit dem ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht oder andere Ordnungswidrigkeiten geahndet wird, meist durch eine Geldbuße. Er stellt die formelle Festsetzung der Strafe dar und gilt als Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsrechts. Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene Einspruch einlegen, wodurch das Verfahren in vielen Fällen vor Gericht weitergeführt wird. Beispiel: Wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen, kann Ihnen die Behörde einen Bußgeldbescheid zusenden, der z. B. ein Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister anordnet.

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Einstellung des Verfahrens (§ 47 Abs. 2 OWiG)

Die Einstellung des Verfahrens ist eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, das Bußgeldverfahren ohne ein Urteil oder Bußgeldbescheid zu beenden. Nach § 47 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann das Verfahren eingestellt werden, wenn die Schuld des Betroffenen als gering angesehen wird oder kein öffentliches Interesse an seiner Verfolgung mehr besteht. Dies bedeutet, dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl kein förmliches Urteil über die Schuld gefällt wird. Beispiel: Werden Zweifel an der Beweislage deutlich, etwa weil die Atemalkoholmessung unsicher ist, kann das Gericht das Verfahren einstellen, um eine unnötige Verhandlung zu vermeiden.

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Mittelgebühr

Die Mittelgebühr ist ein Begriff aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bezeichnet die durchschnittliche Gebühr zwischen der Mindest- und der Höchstgebühr innerhalb eines gesetzlichen Gebührenrahmens. Anwälte dürfen ihre Gebühren im Rahmen dieses Rahmens nach „billigem Ermessen“ festlegen. Die Mittelgebühr gilt für einen normalen, durchschnittlichen Fall als angemessen; sie dient Gerichten häufig als Maßstab für die Erstattung von Anwaltskosten. Beispiel: Bei einem einfachen Bußgeldverfahren wie einem geringen Tempoverstoß entspricht die Mittelgebühr dem üblichen Satz, während bei besonders komplexen Fällen eine höhere Gebühr möglich ist.

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Befriedungsgebühr (zusätzliche Verfahrensgebühr)

Die Befriedungsgebühr ist eine zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG, die ein Anwalt erhält, wenn er durch seine Tätigkeit das Bußgeldverfahren beendet, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Sie honoriert, dass der Anwalt durch seine Mitwirkung den Aufwand und die Kosten für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft reduziert hat. Voraussetzung ist, dass das Verfahren vor der ersten mündlichen Verhandlung erledigt wird; nach Beginn der Hauptverhandlung entsteht diese Gebühr nicht mehr. Beispiel: Wenn durch erfolgreiche Verhandlungen oder Einwendungen des Anwalts die Behörde den Bußgeldbescheid zurücknimmt, bevor ein Gerichtstermin stattfindet, fällt diese Gebühr an.

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Sofortige Beschwerde

Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Bußgeldverfahren, mit dem Entscheidungen über Kostenfestsetzungen oder andere Nebenentscheidungen bei Gericht schnell überprüft werden können. Sie muss innerhalb von einer Woche nach Zustellung der Entscheidung eingelegt werden und ermöglicht es, die teilweise Kürzung von Anwaltskosten oder andere Streitpunkte durch eine höhere Instanz kontrollieren zu lassen. Beispiel: Wenn das Gericht nur einen Teil Ihrer Anwaltsrechnung erstattet und Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie eine sofortige Beschwerde einreichen, um die Entscheidung überprüfen zu lassen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbesondere § 14 RVG: Dieses Gesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten Deutschland. § 14 RVG ist hierbei entscheidend, da er die Kriterien für die Bemessung von sogenannten Rahmengebühren festlegt, wenn das Gesetz keine feste Gebühr vorschreibt. Der Anwalt muss seine Gebühr innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Sache und den Einkommensverhältnissen des Mandanten nach billigem Ermessen bestimmen. Die sogenannte Mittelgebühr ist dabei der Wert, der für einen durchschnittlichen Fall als angemessen gilt und als Ausgangspunkt dient. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Im vorliegenden Fall stritt das Gericht über die Angemessenheit der vom Anwalt verlangten Gebühren und lehnte eine Überschreitung der Mittelgebühr nach Prüfung der Kriterien des § 14 RVG ab.
  • Vergütungsverzeichnis (VV RVG), Nr. 5115 VV RVG: Die Nummer 5115 des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) regelt die „zusätzliche Verfahrensgebühr“, umgangssprachlich oft als Befriedungsgebühr bezeichnet. Diese Gebühr ist ein Bonus für den Anwalt, wenn durch seine Mitwirkung eine Hauptverhandlung vermieden wird oder das Verfahren vorzeitig endet, ohne dass es zu einem Gerichtstermin kommt. Sie soll Anwälte motivieren, zur Entlastung der Gerichte beizutragen und Konflikte frühzeitig zu lösen. Die Gebühr fällt also an, wenn der Anwalt durch geschicktes Vorgehen den Prozess überflüssig macht. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht lehnte die Forderung nach dieser Gebühr ab, da im vorliegenden Fall bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hatte und die entscheidende anwaltliche Leistung erst dort erbracht wurde.
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), insbesondere § 47 Abs. 2 OWiG: Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) regelt das Verfahren bei geringfügigen Rechtsverstößen. § 47 Abs. 2 OWiG ermöglicht es dem Gericht, ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit einzustellen, wenn die Schuld des Betroffenen als gering anzusehen ist oder kein öffentliches Interesse an der weiteren Verfolgung besteht. Diese Vorschrift bietet einen Ermessensspielraum, um in bestimmten Fällen von einer Bestrafung abzusehen und das Verfahren zu beenden, ohne dass es zu einem Urteil kommt. Es ist eine häufig genutzte Möglichkeit, Verfahren effizient und verhältnismäßig abzuschließen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Verfahren gegen den Fahrer wurde vom Amtsgericht gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, was der Auslöser für die Kostenerstattungspflicht der Staatskasse war.
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 46 in Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO) §§ 464, 467 StPO: Das Kostenrecht bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 46 OWiG nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere §§ 464 ff. StPO. Grundsätzlich trägt bei einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen. Dies stellt sicher, dass Unschuldige nicht mit unnötigen finanziellen Belastungen durch ein Verfahren belegt werden. Die Frage, was als „notwendige Auslagen“ gilt, ist dabei oft Gegenstand gerichtlicher Überprüfungen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Der gesamte Streit um die Anwaltskosten basierte auf der Pflicht der Staatskasse, die notwendigen Auslagen des Fahrers nach der Einstellung des Verfahrens zu erstatten, deren Umfang hier jedoch strittig war.

Das vorliegende Urteil


LG Leipzig – Az: 13 Qs 118/24 – Beschluss vom 09.04.2024


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