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Bussgeldverfahren – Herausgabe digitale Falldatei mit der Rohmessdaten nebst Token und Passwort

Das Blitzerfoto ist nur ein Teil der Geschichte. Juristen kämpfen zunehmend um die digitalen Daten, die hinter der Geschwindigkeitsmessung stehen – die sogenannten Rohdaten. Ein aktuelles Gerichtsurteil verschafft nun neue Einblicke und stärkt das Recht von Autofahrern auf diese entscheidenden Messdaten.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi 6/25 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Dortmund
  • Datum: 04. März 2025
  • Verfahrensart: Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Grundsatz des fairen Verfahrens

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Betroffene, vertreten durch seinen Verteidiger, der den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt hat.
  • Beklagte: Die zuständige Verwaltungsbehörde, gegen die sich der Antrag richtete.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Es handelte sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Einspruch gegen den behördlichen Bescheid beantragte der Verteidiger Einsicht in digitale Messdaten und Protokolle, was die Verwaltungsbehörde nicht vollständig gewährte. Daraufhin stellte der Verteidiger einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung.
  • Kern des Rechtsstreits: Der zentrale Streitpunkt war, ob dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits vor Abgabe des Verfahrens an das Gericht ein Recht auf Einsicht in digitale Messdaten und Protokolle der Geschwindigkeitsmessung zusteht. Dies wurde basierend auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens beurteilt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht ordnete die Herausgabe der digitalen Falldatei und der Messreihe an. Die Einsicht in Ersteinrichtung- und Aufbauprotokolle wurde hingegen abgelehnt.
  • Begründung: Das Gericht stützte sich auf den Grundsatz des fairen Verfahrens, der ein Recht auf Erweiterte Akteneinsicht in vorhandene, verteidigungsrelevante Messdaten gewährt. Die beantragten Protokolle wurden abgelehnt, da diese nach Auskunft der Behörde nicht existierten.
  • Folgen: Die Verwaltungsbehörde muss dem Verteidiger die digitalen Falldaten und die Messreihe zur Verfügung stellen. Die begehrten Aufbauprotokolle muss die Behörde nicht gewähren, da sie nicht vorhanden sind.

Der Fall vor Gericht


AG Dortmund stärkt Verteidigerrechte: Anspruch auf digitale Messdaten und Rohdaten bei Blitzer-Verfahren vor Gerichtsübergabe

Das Amtsgericht Dortmund hat in einem Beschluss vom 04. März 2025 klargestellt, in welchem Umfang ein Anwalt Einsicht in digitale Messdaten einer Geschwindigkeitskontrolle verlangen kann, noch bevor das Bußgeldverfahren von der Verwaltungsbehörde an das Gericht abgegeben wurde. Diese Entscheidung betrifft insbesondere den Zugriff auf die Digitale Falldatei, Rohmessdaten, die gesamte Messreihe des Tattages sowie dazugehörige Zugangsdaten wie Token und Passwort.

Ausgangslage: Streit um Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Bussgeldverfahren – Herausgabe digitale Falldatei mit der Rohmessdaten nebst Token und Passwort
Symbolbild: KI generiertes Bild

Der Fall begann mit einem typischen Szenario: Einem Autofahrer wurde vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels eines mobilen Messgeräts festgestellt, das aus einem Fahrzeug heraus betrieben wurde. Gegen den daraufhin erlassenen Bescheid der Behörde – mutmaßlich ein Bußgeldbescheid – legte der betroffene Fahrer über seinen Anwalt Einspruch ein.

Der Knackpunkt war jedoch, dass die zuständige Verwaltungsbehörde das Verfahren trotz des Einspruchs zunächst nicht an die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht weiterleitete, wie es für das gerichtliche Hauptverfahren üblich ist. In dieser Phase beantragte der Anwalt bei der Behörde eine umfassende Akteneinsicht, die über die üblichen Dokumente hinausging. Er forderte explizit die Herausgabe der digitalen Falldatei des Geschwindigkeitsverstoßes, einschließlich der zugrundeliegenden Rohmessdaten sowie der benötigten Token und Passwörter, um diese Daten auswerten zu können. Darüber hinaus verlangte er Zugriff auf die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe vom betreffenden Tattag und Einsicht in ein Ersteinrichtungs- und Aufbauprotokoll für das spezifische Messgerät samt Gehäuse.

Da die Verwaltungsbehörde diesem umfangreichen Akteneinsichtsgesuch nicht (oder nur teilweise) nachkam, wandte sich der Anwalt an das Amtsgericht Dortmund. Er stellte einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), um die Behörde zur Herausgabe der Unterlagen und Daten zu verpflichten.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund: Zugang zu digitalen Messdaten gewährt, Protokolle abgelehnt

Das Amtsgericht Dortmund prüfte den Antrag des Verteidigers und traf eine differenzierte Entscheidung:

  1. Herausgabe der digitalen Daten angeordnet: Das Gericht verpflichtete die Verwaltungsbehörde, dem Anwalt die digitale Falldatei inklusive der Rohmessdaten, der dazugehörigen Token und Passwörter sowie die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe für den Tattag zur Verfügung zu stellen.
  2. Akteneinsicht in Protokolle abgelehnt: Den Antrag auf Einsichtnahme in ein Ersteinrichtungs- und Aufbauprotokoll für das Messgerät wies das Gericht jedoch zurück.

Das Gericht stellte zunächst klar, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig war, obwohl die Verwaltungsbehörde das Verfahren noch nicht formell an die Justiz übergeben hatte. Eine Nachfrage bei der Behörde hatte bestätigt, dass das Verfahren dort trotz des Einspruchs noch unbearbeitet lag.

Begründung Teil 1: Faires Verfahren erfordert erweiterte Akteneinsicht in digitale Blitzer-Daten und Rohmessdaten

Die zentrale Stütze für die Gewährung des Zugangs zu den digitalen Messdaten war der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des fairen Verfahrens. Das Amtsgericht Dortmund leitete daraus ein Recht der Verteidigung auf eine sogenannte erweiterte Akteneinsicht ab. Dieses Recht geht über die reine Einsicht in die Papierakte hinaus.

Es umfasst demnach alle Unterlagen und Daten, die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind und von denen sich der Anwalt eine effektivere Gestaltung seiner Verteidigung versprechen kann. Entscheidend ist dabei, ob diese Informationen potenziell geeignet sind, die amtliche Messung zu überprüfen oder mögliche Fehlerquellen aufzudecken. Das Gericht zog hierbei einen wichtigen Vergleich: Zur erweiterten Akteneinsicht gehören insbesondere solche Unterlagen und Daten, die auch einem Sachverständigen auf dessen Anforderung hin zur Verfügung gestellt werden müssten, wenn dieser die Korrektheit der Messung überprüfen soll.

Nach Auffassung des Gerichts fallen die vom Anwalt geforderten digitalen Informationen eindeutig unter diesen erweiterten Akteneinsichtsanspruch. Dazu zählen ausdrücklich die digitale Falldatei, die Rohmessdaten (idealerweise unverschlüsselt oder mit den nötigen Schlüsseln), die zugehörigen Token und Passwörter für den Zugriff sowie die digitalen Falldaten der gesamten Messreihe des fraglichen Tages. Die Messreihe kann wichtig sein, um Auffälligkeiten im Messbetrieb oder Serienfehler zu erkennen. Das Gericht stützte sich hierbei auch auf anerkannte juristische Kommentare (namentlich Krenberger/Krumm zum OWiG), die diesen Umfang der Akteneinsicht bestätigen.

Verfügbarkeit entscheidend: Gericht bestätigt Anspruch auf vorhandene Rohmessdaten und Messreihen

Ein entscheidender Punkt für die positive Entscheidung bezüglich der digitalen Daten war deren tatsächliche Existenz. Das Gericht hatte bei der Verwaltungsbehörde nachgefragt, und diese bestätigte, dass die spezifisch angeforderten digitalen Daten grundsätzlich noch vorhanden waren. Da diese Daten existieren und unter das Recht auf erweiterte Akteneinsicht fallen, weil sie für eine effektive Verteidigung und die Überprüfung der Messung relevant sein können, musste die Behörde zur Herausgabe verpflichtet werden. Die Verteidigung erhält somit die Möglichkeit, die Messung detailliert zu analysieren, ähnlich wie es ein Gutachter tun würde.

Begründung Teil 2: Kein Recht auf Einsicht in nicht existente Aufbauprotokolle bei mobiler Messung aus Fahrzeug

Anders entschied das Gericht jedoch bezüglich der ebenfalls beantragten Ersteinrichtungs- und Aufbauprotokolle für das Messgerät. Hier lehnte das Amtsgericht den Antrag ab. Der Grund war einfach: Diese Protokolle existierten nicht.

Die Verwaltungsbehörde hatte dem Gericht glaubhaft dargelegt, dass solche Protokolle im konkreten Fall nicht erstellt wurden. Die Begründung dafür lag in der Art der Messung: Es handelte sich um eine mobile Geschwindigkeitsmessung, die aus einem Fahrzeug heraus durchgeführt wurde. Bei dieser spezifischen Messmethode seien solche detaillierten Aufbau- und Einrichtungsprotokolle, wie sie vielleicht bei stationären Blitzern üblich sind, nicht angefertigt worden.

Das Gericht folgte dieser nachvollziehbaren Auskunft. Der Grundsatz lautet: Was nicht existiert, kann auch nicht Gegenstand einer Akteneinsicht sein, selbst nicht im Rahmen der erweiterten Akteneinsicht. Man kann keinen Zugang zu etwas verlangen, das schlicht nicht vorhanden ist. Daher wurde der Antrag des Anwalts in diesem Punkt als unbegründet zurückgewiesen.

Fazit des Urteils: Wichtiger Schritt für die Verteidigung bei Blitzern, aber Grenzen der Akteneinsicht durch Existenz der Daten

Zusammenfassend stärkt der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund die Rechte von Betroffenen und ihren Verteidigern in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er bestätigt den Anspruch auf Zugang zu essenziellen digitalen Messdaten wie Rohdaten und der gesamten Messreihe, und das bereits im Verwaltungsverfahren, bevor der Fall vor Gericht landet. Dies basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens und ermöglicht eine frühzeitige und fundierte Überprüfung der Messung. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Verteidigung Anspruch auf dieselben Daten hat, die auch ein Sachverständiger zur Begutachtung benötigen würde.

Gleichzeitig zeigt der Beschluss aber auch die Grenzen der Akteneinsicht: Das Recht auf Einsicht besteht nur für tatsächlich vorhandene Unterlagen und Daten. Wenn bestimmte Dokumente, wie im Fall der Aufbauprotokolle für die mobile Messung, nachweislich nicht erstellt wurden und somit nicht existieren, kann auch keine Einsicht gewährt werden. Die Existenz der begehrten Information ist somit eine zwingende Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf erweiterte Akteneinsicht.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stärkt die Verteidigerrechte in Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsverstößen durch den Anspruch auf umfassende digitale Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten, Zugangsdaten und komplette Messreihe) bereits vor Gerichtsübergabe. Betroffene Autofahrer erhalten dadurch die Möglichkeit, Blitzer-Messungen frühzeitig und gründlich auf Fehler überprüfen zu lassen, was ihre Position gegenüber der Behörde deutlich verbessert. Die Entscheidung verdeutlicht jedoch auch, dass nur tatsächlich existierende Unterlagen verlangt werden können – nicht vorhandene Dokumente wie Aufbauprotokolle bei mobilen Messungen müssen nicht herausgegeben werden.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist die Herausgabe von Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wichtig?

Rohmessdaten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im Grunde die unverarbeiteten, ursprünglichen Informationen, die das Messgerät während der Geschwindigkeitskontrolle erfasst. Stellen Sie sich das wie die einzelnen Bausteine oder Sensorwerte vor, aus denen das Endergebnis – die gemessene Geschwindigkeit – erst berechnet wird.

Diese Rohdaten sind deshalb wichtig, weil sie die eigentliche Grundlage für die Messung bilden. Das Messergebnis, das später im Bußgeldbescheid genannt wird, ist das Ergebnis einer Verarbeitung dieser Rohdaten durch die interne Software des Messgeräts.

Die Grundlage der Messung überprüfen

Die Herausgabe der Rohmessdaten ermöglicht eine Überprüfung des gesamten Messvorgangs von Grund auf. Man kann quasi nachvollziehen, wie das Endergebnis zustande gekommen ist. Durch die Analyse dieser Daten lässt sich feststellen, ob das Messgerät technisch korrekt funktioniert hat, ob es entsprechend den Vorgaben aufgestellt und bedient wurde oder ob es äußere Einflüsse gab, die das Ergebnis eventuell verfälscht haben könnten.

Nur wenn diese Rohdaten zugänglich sind, können mögliche Fehlerquellen aufgedeckt werden, die bei der reinen Betrachtung des fertigen Messergebnisses (der Zahl auf dem Bescheid) verborgen bleiben. Solche Fehler können beispielsweise in der Funktionsweise des Geräts selbst liegen, durch eine falsche Bedienung entstehen oder durch Umgebungsbedingungen beeinflusst werden.

Die Richtigkeit der Messung hinterfragen

Wenn die Rohmessdaten Auffälligkeiten zeigen oder nicht eindeutig nachvollziehbar sind, kann dies bedeuten, dass die gesamte Messung nicht zuverlässig ist. In solchen Fällen kann die Richtigkeit der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und damit die Berechtigung des Bußgeldbescheids in Frage gestellt werden. Die Daten dienen also als wichtiges Werkzeug, um die Messung zu kontrollieren und zu prüfen, ob alles korrekt abgelaufen ist.


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Was bedeutet „faires Verfahren“ im Zusammenhang mit Bußgeldverfahren und Akteneinsicht?

Das Prinzip des fairen Verfahrens

Der Grundsatz des „fairen Verfahrens“ ist ein sehr wichtiges Recht für jeden Bürger in Deutschland. Er bedeutet, dass Sie, wenn Ihnen ein Vorwurf gemacht wird, die Möglichkeit haben müssen, sich angemessen gegen diesen Vorwurf zu verteidigen. Dieses Recht ist fundamental und gilt in allen rechtlichen Verfahren, also auch, wenn es um ein Bußgeldverfahren geht, zum Beispiel wegen eines Verkehrsverstoßes.

Ziel ist es, eine Art Waffengleichheit herzustellen: Die Behörde, die Ihnen den Vorwurf macht, stützt sich auf bestimmte Informationen und Beweise. Das faire Verfahren soll sicherstellen, dass auch Sie oder die Person, die Sie rechtlich vertritt, Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten, die für die Entscheidung im Verfahren eine Rolle spielen.

Akteneinsicht als wichtiger Bestandteil

Die Akteneinsicht ist in diesem Zusammenhang ein zentraler Baustein des fairen Verfahrens in einem Bußgeldverfahren. Akteneinsicht bedeutet, dass Sie oder eine Person, die Sie beauftragen, die Gelegenheit bekommen, die Unterlagen einzusehen, die die Bußgeldstelle in Ihrem Fall gesammelt hat und auf die sie ihren Vorwurf stützt.

Durch die Akteneinsicht können Sie die Beweislage der Behörde nachvollziehen. Sie sehen beispielsweise, welche Fotos, Messprotokolle oder Zeugenaussagen vorliegen. Dies ist entscheidend, um prüfen zu können, ob die Beweismittel vollständig und korrekt sind oder ob es Gründe gibt, den Vorwurf der Behörde anzufechten.

Bei technischen Messungen, wie sie häufig bei Verkehrsverstößen (z.B. Geschwindigkeit oder Abstand) verwendet werden, kann eine erweiterte Akteneinsicht notwendig sein, um das Verfahren als fair zu betrachten. Dies kann auch den Zugang zu Rohmessdaten umfassen. Das sind die ursprünglichen, unverarbeiteten Daten, die das Messgerät aufgezeichnet hat. Die Prüfung dieser Daten kann wichtig sein, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Messung selbst zu überprüfen. Ohne Einsicht in diese Details kann es schwierig sein, technische Messungen effektiv zu hinterfragen.


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Kann ich als Betroffener auch vor der Gerichtsverhandlung Akteneinsicht in die Rohmessdaten beantragen?

Ja, als Betroffener in einem Bußgeldverfahren haben Sie grundsätzlich das Recht, die Akte einzusehen, und das in der Regel bereits, nachdem Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben. Dieses Recht besteht also auch schon vor einer möglichen Gerichtsverhandlung.

Sobald Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, ändert sich die Art des Verfahrens. Die Akte wird dann oft an die Staatsanwaltschaft oder direkt an das Gericht weitergeleitet. In dieser Phase gelten für die Akteneinsicht Regeln, die denen in Strafverfahren ähneln und Ihnen umfangreichere Rechte einräumen, als wenn die Akte noch rein bei der Bußgeldstelle liegt.

Zur Akte gehören grundsätzlich alle relevanten Dokumente, die Grundlage für den Bußgeldbescheid waren. Dazu zählen bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen, die mit technischen Geräten gemessen wurden, typischerweise auch die sogenannten Rohmessdaten.

Rohmessdaten sind die unverarbeiteten, ursprünglichen Informationen, die das Messgerät während des Vorgangs aufgezeichnet hat. Sie sind nicht die bereits berechnete Geschwindigkeit oder die festgestellte Rotlichtzeit, sondern die detaillierten Daten, aus denen diese Werte abgeleitet wurden. Stellen Sie sich das wie die einzelnen Pinselstriche eines Bildes vor, bevor es fertig ist.

Für Sie als Betroffener bedeutet dieses Recht auf Akteneinsicht, dass Sie die Möglichkeit haben, frühzeitig alle relevanten Unterlagen zu prüfen. Das schließt die Rohmessdaten ein, um die Genauigkeit und Richtigkeit der Messung nachvollziehen zu können. Dies ist wichtig, um sich auf das weitere Verfahren vorzubereiten und informierte Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu treffen, noch bevor es zu einem Gerichtstermin kommt.

Das Recht auf Akteneinsicht und die Herausgabe der Rohmessdaten dienen dazu, Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich effektiv zu verteidigen und die Grundlagen des Vorwurfs zu überprüfen.


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Welche Arten von Messdaten und Dokumenten kann ich im Rahmen der Akteneinsicht verlangen?

Wenn es in einem Verfahren um Messungen geht, zum Beispiel bei Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen im Straßenverkehr, ist die Akteneinsicht ein wichtiges Recht. Sie ermöglicht es Ihnen oder einer Person Ihres Vertrauens, die Grundlage der gegen Sie erhobenen Vorwürfe genau zu prüfen.

Die Akte enthält alle relevanten Dokumente und Daten, die im Rahmen der Ermittlungen oder des Verfahrens gesammelt wurden. Dazu gehören grundsätzlich alle Schriftstücke und digitalen Informationen, die mit dem konkreten Fall und der Messung zusammenhängen.

Zu den typischen Unterlagen und Daten, die im Rahmen der Akteneinsicht angefordert und geprüft werden können, gehören unter anderem:

  • Die digitale Falldatei: Dies ist oft die zentrale digitale Akte, die alle relevanten Informationen elektronisch speichert.
  • Die Rohmessdaten: Das sind die ursprünglichen, unverarbeiteten Daten, die das Messgerät aufgezeichnet hat. Ihre Überprüfung kann zeigen, wie die Messung tatsächlich abgelaufen ist.
  • Die Messprotokolle: Diese Dokumente beschreiben, wie die Messung durchgeführt wurde, wer sie gemacht hat und welche Ergebnisse erzielt wurden.
  • Informationen zu den Geräteeinstellungen: Details darüber, wie das verwendete Messgerät zum Zeitpunkt der Messung konfiguriert war.
  • Die Eichscheine: Diese weisen nach, dass das Messgerät regelmäßig geeicht, also auf seine Genauigkeit überprüft wurde, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Informationen zur Messmethode: Details darüber, wie die spezifische Art der Messung funktioniert und welche Besonderheiten sie aufweist.
  • Möglicherweise auch Schulungsnachweise des Personals, das die Messung durchgeführt hat, oder Wartungsnachweise für das Gerät.
  • Sehr wichtig sind oft auch Fotos oder Videos der Messsituation, die den Kontext und mögliche Fehlerquellen (wie z.B. die korrekte Aufstellung des Geräts) dokumentieren können.

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jedes dieser Dokumente oder jeder Datensatz in jedem Fall gleich relevant ist. Die Bedeutung der einzelnen Unterlagen hängt stark davon ab, um welche Art von Messung es sich handelt, welches Gerät verwendet wurde und welche konkreten Zweifel an der Messung bestehen.

Die Akteneinsicht dient dazu, die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Messung sowie das gesamte Verfahren zu überprüfen. Durch die genaue Prüfung dieser Dokumente können mögliche Fehler im Messvorgang, bei der Eichung des Geräts oder im Protokoll entdeckt werden.

Grundsätzlich haben Sie das Recht auf Einsicht in alle Teile der Akte, die für Ihre Verteidigung relevant sein können. Die Entscheidung, welche spezifischen Unterlagen im Einzelfall besonders wichtig sind und angefordert werden sollten, erfordert eine genaue Kenntnis des Verfahrens und der technischen Hintergründe der Messung.


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Was kann ich tun, wenn die Behörde mir die Akteneinsicht in die Rohmessdaten verweigert?

Wenn Sie in einem Verfahren von einer Behörde belangt werden, zum Beispiel nach einer Geschwindigkeits- oder Rotlichtmessung, haben Sie grundsätzlich das Recht, die Unterlagen einzusehen, die die Grundlage des Vorwurfs bilden. Dazu gehören auch die sogenannten Rohmessdaten. Das sind die ursprünglichen, unverarbeiteten Messergebnisse, die das Messgerät aufgezeichnet hat. Diese Daten sind oft sehr wichtig, um zu prüfen, ob die Messung korrekt abgelaufen ist.

Manchmal verweigert die Behörde die Einsicht in diese technischen Daten. Eine solche Verweigerung kann jedoch Ihr Recht auf ein gerechtes Verfahren beeinträchtigen. Denn ohne die Einsicht in die Rohmessdaten kann es schwierig sein, mögliche Fehler bei der Messung oder am Messgerät zu erkennen und sich wirksam zu verteidigen.

Wenn die Behörde Ihnen die Akteneinsicht in die Rohmessdaten verweigert, können Sie diese Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Es gibt spezifische rechtliche Möglichkeiten, um dies zu veranlassen. Dazu kann gehören, dass Sie bei dem für Ihren Fall zuständigen Gericht beantragen, die Akteneinsicht anzuordnen. Auch Verfahrensschritte wie ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder eine Beschwerde können Mittel sein, um die Frage der Akteneinsicht dem Gericht zur Entscheidung vorzulegen.

Das zuständige Gericht wird dann prüfen, ob die Verweigerung der Akteneinsicht zulässig war oder ob sie gewährt werden muss, damit Sie Ihre Rechte im Verfahren umfassend wahrnehmen können. Die Rechtsprechung hat in vielen Fällen die Bedeutung der Rohmessdaten für die Überprüfung von Messungen und damit das Recht auf deren Einsicht betont.

Wichtige Punkte zur Akteneinsicht in Rohmessdaten:

  • Recht auf Akteneinsicht: Sie haben grundsätzlich das Recht, die behördlichen Unterlagen einzusehen.
  • Wichtigkeit der Rohmessdaten: Diese Daten sind oft entscheidend, um Messungen auf Richtigkeit zu überprüfen.
  • Eingriff in faires Verfahren: Eine Verweigerung der Einsicht kann Ihr Recht auf angemessene Verteidigung einschränken.
  • Gerichtliche Überprüfung: Sie können die Verweigerung durch die Behörde von einem Gericht prüfen lassen.
  • Entscheidung durch Gericht: Das zuständige Gericht entscheidet darüber, ob die Akteneinsicht gewährt werden muss.

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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – Fragen Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erweiterte Akteneinsicht

Die erweiterte Akteneinsicht bezeichnet das Recht des Betroffenen oder seines Verteidigers, nicht nur die üblichen Papierakten, sondern auch alle vorhandenen digitalen und technisch relevanten Unterlagen und Daten einzusehen, die zur Vorbereitung der Verteidigung notwendig sind. Sie geht über die einfache Sichtung von Dokumenten hinaus und umfasst beispielsweise auch Rohmessdaten und digitale Falldateien. Grundlage dafür ist der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. § 62 OWiG), der sicherstellen soll, dass die Verteidigung die Messung umfassend überprüfen kann.

Beispiel: Ein Anwalt fordert als Teil der erweiterten Akteneinsicht die digitalen Messdaten eines Blitzergeräts, um zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt durchgeführt wurde.


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Rohmessdaten

Rohmessdaten sind die unverarbeiteten, ursprünglichen technischen Aufzeichnungen eines Messgeräts während einer Messung, zum Beispiel einer Geschwindigkeitskontrolle. Sie beinhalten die Basisinformationen, aus denen die endgültige Geschwindigkeitsangabe berechnet wird. Die Einsicht in diese Daten ermöglicht eine genaue Nachprüfung, ob technische Fehler oder Störungen während der Messung auftraten.

Beispiel: Statt nur das Ergebnis „120 km/h“ zu sehen, kann ein Sachverständiger die Rohmessdaten analysieren und feststellen, ob das Gerät möglicherweise falsche Signale aufgezeichnet hat.


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Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62 OWiG)

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ermöglicht es einer Partei, bei Streitigkeiten über Akteneinsicht in Bußgeldverfahren ein Gericht anzurufen, um eine verbindliche Entscheidung zur Herausgabe der geforderten Unterlagen zu erwirken. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Verwaltungsbehörde die Herausgabe verweigert oder nur teilweise gewährt. Das Gericht überprüft dann, ob der Anspruch auf Akteneinsicht besteht.

Beispiel: Wenn die Behörde wichtige digitale Messdaten nicht herausgeben möchte, kann der Anwalt beim Amtsgericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, damit das Gericht den Umfang der Akteneinsicht verbindlich regelt.


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Digitale Falldatei

Die digitale Falldatei ist die elektronische Sammlung aller für den konkreten Messfall relevanten Daten, also alle gespeicherten Informationen über eine einzelne Verkehrsüberwachung. Sie enthält z. B. Messdaten, Zeitstempel, Einstellungen des Messgeräts sowie Bedienungs- und Messprotokolle. Die Datei bildet die zentrale Grundlage für den Bußgeldbescheid und ist daher für die Verteidigung besonders wichtig.

Beispiel: Die digitale Falldatei speichert die gesamte Messreihe eines bestimmten Tages, sodass man sehen kann, wie mehrere Messungen verlaufen sind und ob es Auffälligkeiten oder Fehler gibt.


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Grundsatz des fairen Verfahrens

Der Grundsatz des fairen Verfahrens ist ein verfassungsmäßiges Recht (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 EMRK), das sicherstellt, dass jemand, der beschuldigt wird, die Möglichkeit hat, sich angemessen zu verteidigen. Dies umfasst das Recht auf umfassende Akteneinsicht und eine gleichberechtigte Beteiligung am Verfahren. Im Kontext von Bußgeldverfahren heißt das, dass die Verteidigung Zugang zu allen relevanten Informationen – auch technischen Messdaten – erhalten muss, um den Vorwurf überprüfen und ggf. widerlegen zu können.

Beispiel: Um einen Bußgeldbescheid anzufechten, muss der Betroffene die Rohmessdaten einsehen dürfen, da sonst keine faire Verteidigung möglich ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 62 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Regelt das Recht auf Einsicht in die Akten bei Ordnungswidrigkeitenverfahren und bestimmt, dass auf Antrag eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, wenn die Behörde die Akteneinsicht verweigert oder beschränkt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Grundlage für den Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung zur umfassenden Akteneinsicht noch vor Übergabe des Verfahrens an das Gericht.
  • Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 6 EMRK): Gewährleistet die Möglichkeit der effektiven Verteidigung, was auch Zugang zu relevanten Beweismitteln und Unterlagen umfasst, die für die Überprüfung der gegen den Betroffenen erhobenen Vorwürfe notwendig sind. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Begründet den Anspruch auf erweiterte Akteneinsicht in digitale Messdaten und Rohwissenschaften, um die Messung kontrollieren und verteidigen zu können.
  • § 147 OWiG – Ermittlungsakte und Akteneinsicht: Legt fest, dass die Ermittlungsakte den Beteiligten zugänglich sein muss, wenn diese für die Verteidigung erforderlich ist, und dass alle für den Verteidiger relevanten Informationen offengelegt werden sollen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Unterstützt den Umfang der Akteneinsicht über reine Papierunterlagen hinaus, insbesondere die Herausgabe der elektronischen Dateien und Zugangsdaten.
  • Recht auf Zugang zu elektronischen Unterlagen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kombiniert mit Beweissicherungsinteressen: Die DSGVO regelt zwar den Schutz personenbezogener Daten, jedoch darf im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einsicht in elektronische Daten erfolgen, soweit diese für das Verfahren relevant sind und die Verteidigungsrechte gewahrt bleiben. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Ermöglicht die Herausgabe und Auswertung der digitalen Messdaten und Token, wobei datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden müssen.
  • Grundsatz „Was nicht existiert, kann nicht Gegenstand der Akteneinsicht sein“ (Praxisrechtsprechung): Es besteht kein Anspruch auf Unterlagen, die nachweislich nicht erstellt oder vorhanden sind, selbst wenn sie im Einzelfall wünschenswert oder hilfreich wären. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Grundlage für die Ablehnung der Einsicht in Ersteinrichtungs- und Aufbauprotokolle, da diese für das mobile Messgerät nicht existieren.
  • Verwaltungsverfahrensrechtliche Regelungen (z. B. § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz – Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren): Ermöglicht grundsätzlich Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren, jedoch können einzelne Einschränkungen bestehen, insbesondere hinsichtlich besonders schutzwürdiger Daten oder technischer Geheimnisse. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Trotz des laufenden Verwaltungsverfahrens bestätigte das Gericht die Zulässigkeit des Antrags auf erweiterte Akteneinsicht vor Weiterleitung des Verfahrens an die Justiz.

Das vorliegende Urteil


AG Dortmund – Az.: 729 OWi 6/25 [b] – Beschluss vom 04.03.2025


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