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Überladung – Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Bußgeldkatalog Überladung LKW
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeugführer
...um 2 bis 5 %30€
...um über 5 %80€1 P
...um über 10 %110€1 P
...um über 15 %140€1 P
...um über 20 %190€1 P
...um über 25 %285€1 P
...um über 30 %380€1 P
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeughalter
...um 2 bis 5 %35€
...um über 5 %140€1 P
...um über 10 %235€1 P
...um über 15 %285€1 P
...um über 20 %380€1 P
...um über 25 %425€1 P
...um über 30 %425€1 P
Bußgeldkatalog Überladung PKW
Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter
...um über 5 %10€
...um über 10 %30€
...um über 15 %35€
...um über 20 %95€1 P
...um über 25 %140€1 P
...um über 30 %235€1 P

P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot

Stand: 09.11.2021

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Bußgeldkatalog: Überladung KFZ

Das eigene Fahrzeug dient dem Menschen nicht nur zur Fortbewegung, es dient in vielen Fällen auch zum Transport von unterschiedlichen Dingen. Seien es dringend benötigte Baustoffe für ein Projekt oder andere schwere Dinge, die von einem Ort zum nächsten Transport werden müssen – nicht selten wird das Fahrzeug angesichts der Masse, die bewegt werden will, vor große Herausforderungen gestellt. Obgleich die räumlichen Gegebenheiten eines Fahrzeugs dies vielleicht ermöglichen sollten gibt es dennoch im Hinblick auf das Gewicht Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Eine Überladung des Fahrzeugs kann nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, sie kann vielmehr auch sehr schnell teuer werden.

Auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung ist die Überladung des Fahrzeugs ein Verkehrsverstoß. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Fall durchaus drastische Konsequenzen in Form von Bußgeldern oder sogar Punkten vor.

Überladung vermeiden und die Gewichtsgrenzen beachten

PKW überladen - Bußgelder
Symbolfoto: Von Vadim Georgiev /Shutterstock.com

Zunächst muss erst einmal gesagt werden, dass jede Ladung entsprechend gesichert werden muss. Auch wenn der Fahrzeugführer die Sicherung der Ladung penibel beachtet darf jedoch bei Weitem nicht unbegrenzt an Ladung mitgenommen werden. Die Frage, wie schwer das Fahrzeug am Ende sein darf, ist daher vor der Fahrt auf jeden Fall zu klären. Das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs hängt entscheidend mit der Art des Kraftfahrzeuges zusammen.

Die Fahrzeugarten sind

  • PKW
  • LKW
  • Wohnmobil
  • Omnibus

Bei einem leichten PKW gilt ein zulässiges Gesamtgewicht (ohne etwaigen Anhänger gerechnet) von 2,8 Tonnen. Bei einem Transporter, der als schwerer PKW gilt, darf das zulässige Gesamtgewicht 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Ein Anhänger darf gewichtstechnisch nicht schwerer sein als sein Eigengewicht sowie dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.

Bei einem leichten LKW, der ohne Anhänger unterwegs ist, darf das zulässige Gesamtgewicht 7,5 Tonnen nicht überschreiten. Bei schweren LKWs beträgt dieser Wert 18 Tonnen. Überdies kommt es bei LKWs auch stark darauf an, wie viele Achsen der Anhänger besitzt.

Das zulässige Gesamtgewicht

Bevor die Fahrt bzw. der Transport gestartet wird sollte ein Fahrzeugbesitzer auf jeden Fall erst einmal einen Blick in den vorhandenen Fahrzeugschein werfen, da hier das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs aufgeführt ist. Für gewöhnlich beträgt das maximale Gewicht einer Zuladung bei einem normalen Fahrzeug 600 Kilogramm. Was sich auf den ersten Blick als durchaus viel darstellt kann jedoch gerade bei Umzügen oder Transporten von vielen Baumaterialien schnell erreicht sein. Es kommt in der gängigen Praxis sehr häufig vor, dass ein Fahrzeug bei einem Umzug oder zu Beginn einer Urlaubsreise regelrecht vollgestopft wird, sodass die maximalen 600 Kilogramm Zuladung sehr schnell überschritten sind. Dies für das Fahrzeug nicht gerade gut, da die Achslast eines Fahrzeugs begrenzt ist und dementsprechend teure und schwere Schäden an dem Fahrzeug entstehen können. Überdies kann es bei einer Verkehrskontrolle, die auf den Autobahnen in Europa durchaus häufig auftreten, teuer werden. Der Vorwurf „Überladung des Fahrzeugs“ ist kein Kavaliersdelikt und allein schon aus diesem Grund sollte das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf keinen Fall überschritten werden.

Auch wenn die mathematischen Fähigkeiten nicht bei jedem Menschen gleichermaßen gut ausgeprägt sind, so sollte sich ein Fahrzeugbesitzer vor dem Beginn der Fahrt diese Mühe schon machen.

Im Grunde genommen sind nur zwei Gewichtsgrößen erforderlich

  • das Leergewicht des Fahrzeugs
  • das Gewicht der Zuladung

Diese beiden Größen geben dann Aufschluss über das Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu Beginn der Fahrt. Sollte das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs während der Fahrt überschritten sein, so drohen Bußgelder gemäß der Bußgeldtabelle. Diese Bußgelder beginnen bei 10 Euro und bewegen sich bis zu einem Maximalwert von 235 Euro je nach Schwere der nachgewiesenen Überladung.

Es droht bei einer Überladung zwar kein Fahrverbot, allerdings können Punkte als Konsequenz verhängt werden.

Ein Fehler, den viele Fahrzeugbesitzer bei der Berechnung des zulässigen Gesamtgewichts begehen, ist, nur die Ladung als Zuladung zu berechnen. Das Leergewicht des Fahrzeugs unter Berücksichtigung eines vollen Tanks sowie die Zuladung muss gerechnet werden und selbstverständlich darf auch das Gewicht der Insassen des Fahrzeugs nicht vergessen werden.

Die Bußgelder im Überblick

Wenn es zu einer Verkehrskontrolle kommt und der Verdacht einer Überladung im Raum steht, so wird – ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsmessung letztlich auch – durch die Ordnungshüter eine Toleranz in Abzug gebracht. Diese Toleranz beträgt fünf 5 Prozent. Überdies ist es auch wichtig zu wissen, welche Bußgelder drohen und ab wann letztlich sogar ein Punkt als Konsequenz der Überladung verhängt wird. Punkte kommen dann ins Spiel, wenn die Überladung sich auf 20 Prozent über dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs beläuft.

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gelten dabei folgende Konsequenzen

  • eine festgestellte Überladung mit 5 Prozent kostet 10 Euro Bußgeld
  • eine festgestellte Überladung mit 10 Prozent kostet 30 Euro Bußgeld
  • eine festgestellte Überladung mit 15 Prozent kostet 35 Euro Bußgeld
  • eine festgestellte Überladung mit 20 Prozent kostet 95 Euro Bußgeld zuzüglich 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • eine festgestellte Überladung mit 25 Prozent kostet 140 Euro Bußgeld zuzüglich 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • eine festgestellte Überladung mit 30 Prozent kostet 235 Euro Bußgeld zuzüglich 1 Punkt im Verkehrszentralregister

Wie bereits erwähnt ist ein Fahrverbot bei einer Überladung des Fahrzeugs nicht zu befürchten. Der Maximalbußgeldbetrag in Höhe von 235 Euro kann sich im Einzelfall auch noch erhöhen, wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch eine unzureichende oder unsichere Sicherung der Ladung festgestellt wird. Dies wird im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Zusammenhang mit der Überladung ebenfalls immer kontrolliert, sodass ein Fahrzeugführer vor Beginn der Reise auch die Sicherung der Ladung im Auge behalten sollte.

Auch wenn ein Fahrverbot nicht ausgesprochen wird können die Ordnungshüter dem Fahrzeugbesitzer bei einer Überladung die Weiterfahrt versagen. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Weiterfahrt des Fahrzeugs erst dann statthaft ist, wenn die Überladung direkt durch den Fahrzeugbesitzer behoben wird. Das Fahrzeug darf dann erst weiterfahren, wenn das Fahrzeug sein zulässiges Gesamtgewicht erreicht hat. Nicht selten bringt eine Überladung, die bei einer Verkehrskontrolle durch die Ordnungshüter festgestellt wurde, für den Fahrzeugbesitzer eine Reihe von Problemen mit sich. Die Dinge, welche die Überladung verursacht haben, müssen ja schließlich irgendwo hin. Bei einer langen Reise ist es enorm ärgerlich, wenn das eigene Hab und Gut auf einem fremden Rastplatz abgestellt werden muss. Auch aus diesem Grund sollte die Überladung eines Fahrzeugs auf jeden Fall vermieden werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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