Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert | 20€ | ||
Beim Überholen | |||
... Seitenabstand nicht eingehalten (1 Meter bei mehrspurigen Fahrzeugen (Auto, LKW,..), 1,5 Meter bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Motorrad,...) | 30€ | ||
... Geschwindigkeit erhöht | 30€ | ||
... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende | 80€ | 1 P | |
... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende mit Sachbeschädigung. | 120€ | 1 P | |
... den nachfolgenden Verkehr gefährdet | 80€ | 1 P | |
Überholen auf der rechten Spur | |||
... innerorts | 30€ | ||
... innerorts mit Sachbeschädigung | 35€ | ||
... außerorts | 100€ | 1 P | |
... außerorts mit Gefährdung anderer | 120€ | 1 P | |
... außerorts mit Sachbeschädigung | 145€ | 1 P | |
Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen | 70€ | 1 P | |
Überholen | |||
...am Fußgängerübergang | 80€ | 1 P | |
... bei unklarer Verkehrslage | 100€ | 1 P | |
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot | 150€ | 1 P | |
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung | 250€ | 2 P | 1 M und je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung | 300€ | 2 P | 1 M |
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
Stand: 09.11.2021
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?
Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!
Bußgeldkatalog: Überholen
Der Überholvorgang gehört auf deutschen Straßen regelrecht zum Alltag. Gern wird dabei jedoch der Umstand außer Acht gelassen, dass es sich bei diesem Vorgang um einen der gefährlichsten Vorgänge des ganzen Straßenverkehrs handelt und dass es dementsprechend auch beim Überholvorgang einige Kriterien zu beachten gibt. Falsches Überholen bringt durchaus drastische Strafen mit sich, doch nicht jeder Autofahrer weiß, wie hoch die Strafe letztlich ausfällt.
Zunächst muss erst einmal geschaut werden, ob das Überholen auf der Strecke überhaupt erlaubt ist. Es gibt durchaus Strecken, auf denen ein permanentes Überholverbot vorherrscht.
Sollte ein Autofahrer im Überholverbot dennoch überholen, so wird damit kein Kavaliersdelikt begangen. Das Straßenverkehrsrecht sieht für den Überholvorgang im Überholverbot Bußgelder sowie Punkte und im besonders schweren Fall auch ein Fahrverbot vor. Welche Strafe letztlich droht, hängt mit der Schwere des Vergehens zusammen, welche sich aus den Folgen des Überholvorgangs im Überholverbot heraus ergibt.
Die Definition des Überholens
Als Überholvorgang wird eben jener Vorgang bezeichnet, bei welchem ein Fahrzeug schneller an dem vorderen Fahrzeug vorbeifährt. Beide Fahrzeuge fahren dabei in die gleiche Richtung. Obgleich der Überholvorgang vom reinen Prinzip her auch als Vorbeifahren bezeichnet werden kann gibt es durchaus Unterschiede zwischen diesen beiden Vorgängen. Im Gegensatz zum Überholvorgang befindet sich bei dem Vorbeifahren das vordere Fahrzeug in einem Stillstand oder es steht kurz vor dem Stillstand.
Welche Folgen drohen bei rechtswidrigen Überholvorgängen?
Sollte ein Autofahrer beim rechtswidrigen Überholvorgang von den Ordnungshütern gestellt werden droht zunächst ein Bußgeld von maximal 70 Euro nebst einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Sollte dieser Vorgang innerorts mit einer normal üblichen Geschwindigkeit erfolgt sein, so droht ein Bußgeld in Höhe von maximal 30 Euro.
Wann startet der Überholvorgang überhaupt?
Im Zusammenhang mit dem Überholvorgang ist auch die Frage sehr interessant, wann dieser Vorgang überhaupt beginnt. Gerade dann, wenn auf der Strecke phasenweise ein Überholverbot vorherrscht, ist dies ganz besonders wichtig für das Ausmaß der drohenden Konsequenzen. Viele Autofahrer geben sich dem Irrglauben hin, dass der Überholvorgang mit dem sogenannten „Ausscheren“ aus der Fahrspur beginnt. Rechtlich gesehen ist dies jedoch falsch, da der Überholvorgang bereits früher beginnt. Um dies zu verdeutlichen wird an dieser Stelle in Beispiel mit einer zweispurigen Fahrbahn herangezogen, auf welcher sich sowohl links als auch rechts zwei Fahrzeuge in die gleiche Richtung bewegen. Fährt das Fahrzeug auf der rechten Seite völlig ohne grundlos schneller als das Fahrzeug auf der rechten Seite, so liegt ein Fall eines rechtswidrigen Überholverbotes vor.
Generell gilt in Deutschland ein Verbot des „Rechtsüberholens“. Es kann jedoch Situationen geben (z. B. Nötigung), in denen das „Rechtsüberholen“ alternativlos ist und damit auch straffrei bleibt.
Für ein grundloses „Rechtsüberholen“ droht ein Bußgeld von maximal 100 Euro sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister. Sollte daraus ein Unfall entstehen, so wird dem Überholenden zudem grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt, sodass es im Hinblick auf den Versicherungsschutz noch schlimmere finanzielle Folgen geben kann.
Die Voraussetzungen, die für einen erlaubten Überholvorgang vorliegen müssen
Unabhängig davon, ob der Überholvorgang innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerhalb von geschlossenen Ortschaften erfolgen soll, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Hierbei gilt es zu beachten, dass sowohl der Überholende als auch der Überholte gewisse Voraussetzungen beachten müssen.
Die Voraussetzungen, die der Überholende beachten muss, sind
- die Fahrbahnbreite muss dergestalt groß sein, damit der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern bzw. 1 Meter – je nach Art des überholten Fahrzeugs) eingehalten werden kann
- die Geschwindigkeit muss für einen gefahrlosen Überholvorgang ausreichend hoch sein, d. h. minimal ein Drittel der Geschwindigkeit, welche das vordere Fahrzeug fährt. Als Faustregel gilt: 20 Km/h mehr als der Überholte!
- die Sicht muss derartig gut sein, dass der Gegenverkehr gut eingesehen werden kann
- eine Gefährdung oder Beeinträchtigung des Gegenverkehrs darf nicht vorliegen
- eine Behinderung des Überholten darf nicht erfolgen
- durch den Überholvorgang dürfen auch hintere Fahrzeuge nicht gefährdet werden
- der Zustand der Fahrbahn muss ausreichend Sicherheit bieten
Die Voraussetzungen, welche der Überholte beachten muss
- die eigene Geschwindigkeit darf während eines Überholvorgangs eines anderen Fahrzeugs nicht erhöht werden
- das Fahrzeug sollte möglichst weit nach rechts gesteuert werden
- eine Behinderung des Überholenden darf nicht erfolgen
Bei einer Missachtung dieser Verhaltensregeln droht ein Bußgeld in Höhe von maximal 30 Euro!
Die typischen Überholfehler
Am häufigsten kommt es in Deutschland auf den Autobahnen zu Überholfehlern. In den meisten Fällen wird dabei rechts überholt, was eine massive Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Aber auch im normalen Straßenverkehr kommt es sehr häufig zu Fehlern.
Diese sind in der Regel
- die Unterschätzung der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs
- das „Heranhängen“ an ein Fahrzeug im Überholvorgang
- die Behinderung von überholenden Fahrzeugen durch Geschwindigkeitserhöhungen
- nicht genügend Platz in der Fahrspur für ein sicheres Wiedereinscheren des Überholenden
Auch wenn auf manchen Strecken überhaupt kein Überholverbot vorliegt kann es durchaus vorkommen, dass ein Überholvorgang nicht sicher ist. Autofahrer sollten sich daher immer den Grundsatz vor Augen führen, dass im absoluten Zweifel lieber von dem Überholvorgang abgesehen werden sollte. Bei schlechter Sicht oder bei extremer Nässe bzw. Schnee oder einer Fahrbahn im schlechten Zustand ist von einem Überholvorgang eher abzusehen. Auch auf kurvenreichen Strecken oder in sehr unübersichtlichen Streckengebieten sollte ein Autofahrer lieber nicht überholen, um das eigene Leben sowie das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Eine durchgezogene Straßenmarkierungslinie ist ebenfalls ein sehr eindeutiges Indiz darauf, dass ein Überholvorgang an dieser Stelle keine gute Idee darstellt.
Sollten Sie ein Bußgeld wegen eines rechtswidrigen Überholvorganges erhalten haben oder durch einen rechtswidrigen Überholvorgang einer anderen Person einen Schaden erlitten haben, so können Sie mithilfe eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts Hilfe erhalten. In sehr vielen Fällen bedarf es dieser Hilfe, damit die Folgen abgemildert bzw. entsprechende Ansprüche durchgesetzt werden können. Sie sollten als Geschädigter die Sache nicht auf sich beruhen lassen und alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, damit der Schaden entsprechend durch einen Schadenersatz ausgeglichen wird. Nicht selten werden derartige Ansprüche vor Gericht durchgesetzt, sodass die anwaltliche Vertretung ohnehin unerlässlich ist. Wir als langjährig erfahrene Rechtsanwaltskanzlei haben in der Vergangenheit bereits sehr viele derartige Fälle bearbeitet und zur Zufriedenheit unserer Mandanten abgewickelt. Ein Bußgeldbescheid oder auch ein etwaiges Fahrverbot, welches in besonders schweren Fällen ausgesprochen wird, kann natürlich auch überprüft und in einem Widerspruchsverfahren abgeändert werden. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie mit uns einen Termin, in welchem Sie den aktuellen Sachverhalt darlegen. Wir überprüfen den Fall für Sie und geben auch gleich direkt einen Einblick auf Ihre Chancen. Wenn Sie uns beauftragen werden wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.