| Verstoß | Konsequenzen |
|---|---|
| 1. A-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
| A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht | Besonderes Aufbauseminar |
| 1. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
| 2. A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
| 1. B-Verstoß | keine Probezeitmaßnahmen |
| 2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
| 1. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
| 2. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
| 3. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
| 4. B-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
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