Skip to content
Menü

Kfz Zulassung – Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Ein nicht zugelassenes Fahrzeug wurde an einer Stelle abgestellt, wo es den Verkehr gefährdet oder erschwert hatte60€1 P
Ein Fahrzeug wurde ohne Zulassung gefahren70€1 P
Eine meldepflichtige Änderung wurde nicht unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet15€
Keine unverzügliche Beantragung der Zuteilung eines neuen Kennzeichens trotz Ortswechsel15€
Ein Fahrzeug mit Betriebsverbot im Straßenverkehr betrieben40€
Keine unverzügliche Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde über den Wechsel des Fahrzeughalters40€
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde beim Fahren des Fahrzeugs nicht mitgeführt10€
Weigerung des Fahrer auf Verlangen einer zuständigen Person die Zulassungsbescheinigung Teil 1 auszuhändigen/vorzuzeigen10€
Ein zulassungsfreies Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, obwohl es keine erforderliche EG-Typgenehmigung bzw. Einzelgenehmigung besitzt70€1 P
Ein zulassungsfreies Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne vorgeschriebenes Kennzeichen in Betrieb gesetzt40€
Ein zulassungsfreies Fahrzeug wurde auf einer öffentlichen Straße ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb gesetzt40€
Ein zulassungsfreies Fahrzeug wurde in Betrieb gesetzt, ohne die erforderlichen Bescheinigungen mitzuführen10€
Weigerung des Fahrer eines zulassungsfreien Fahrzeugs, auf Verlangen einer zuständigen Person, die erforderlichen Bescheinigungen auszuhändigen/vorzuzeigen10€

P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot

Stand: 09.11.2021

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen
Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Wissenswertes aus dem Verkehrsrecht einfach erklärt

Weitere interessante Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!