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Bußgeldkatalog und Punktereform ab dem 01.05.2014 – Vorsicht!

Bußgeldkatalog 2016 und Punktereform 2014

Wann gibt es Punkte? Das neue Punktesystem (ab 01.05.2014) sieht eine Eintragung nur noch für Ordnungswidrigkeiten vor, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 € geahndet werden. Darüber hinaus werden nur noch solche Verstöße im Verkehrszentralregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Straftaten werden eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet sind oder wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Immer eingetragen werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Trunkenheit im Verkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

PUNKTE JE TAT

Ordnungswidrigkeit

1 Punkt

Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot 2 Punkte
Straftat 2 Punkte
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

3 Punkte

Wie viele Punkte gibt es für einen Verstoß? Verstöße werden je nach Schweregrad mit  1-3 Punkten geahndet. Einzelheiten können Sie der Übersicht entnehmen. Das Punktesystem unterscheidet zwischen drei Phasen. Wer 1-3 Punkte hat, befindet sich in der Vormerkungsphase. Bei 4-5 Punkten erfolgen eine gebührenpflichtige Ermahnung und eine Aufforderung zur Änderung des Fahrverhaltens. (Ermahnungsphase) Ferner wird die Teilnahme an einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Hat der Betroffene 6 oder 7 Punkte erreicht, wird er gebührenpflichtig verwarnt. (Verwarnungsphase) Nun ist ein Punkteabbau durch ein Seminar nicht mehr möglich. Ein Pflichtseminar ohne die Möglichkeit des Punktabbaus ist nicht vorgesehen. Mit 8 Punkten ist „der Lappen weg“.

Was passiert mit den alten Punkten? Die alten Punkte werden nicht getilgt, sondern umgerechnet. Dafür werden zunächst jene Punkte gelöscht, die nach dem neuen System nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Die verbleibenden Punkte werden dann – wie aus der Tabelle ersichtlich – umgerechnet.

UMRECHNUNG DER PUNKTE

altes Punktekonto

neues Punktekonto

1-3

1

4-5

2

6-7

3

8-10

4

11-13

5

14-15

6

16-17

7

18 oder mehr

8

Ist es möglich Punkte abzubauen? Das neue Recht sieht bei einem Punktestand von fünf Punkten oder weniger die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vor. Die Absolvierung eines solchen Seminars wird mit dem Abbau eines Punktes belohnt. Ein weitergehender Punktabbau ist nicht mehr möglich. Die Teilnahme am Seminar zum Punktabbau ist innerhalb von fünf Jahren nur einmal möglich.

Für Verkehrsteilnehmer, die nach altem Recht unter acht Punkte angesammelt haben kann es empfehlenswert sein vor Mai 2014 (Inkrafttreten der neuen Regelungen) ein Aufbauseminar zu absolvieren. Dieses wird mit einem Abzug von bis zu vier Punkten honoriert. Auf diese Weise ist ein deutlich weitergehender Punktabbau als nach neuem Recht vorgesehen möglich. Der Verkehrsteilnehmer kann so beispielsweise sein Punktekonto von 7 Punkten nach altem Recht auf 1 Punkt nach neuem Recht reduzieren!

Punkte entstehen nach neuem Recht am Tattag. Damit ist es nicht mehr möglich durch Einlegung von Rechtsmitteln und der zwischenzeitlichen Teilnahme an einem Seminar den Punktestand zu verringern.

Wann werden Punkte aus dem Register gelöscht? Jeder Verstoß wird einzeln getilgt. Je nach Punktzahl des einzelnen Verstoßes bestehen unterschiedlich lange Tilgungsfristen: 1 Punkt: 2,5 Jahre; 2 Punkte: 5 Jahre; 3 Punkte: 10 Jahre

ERHÖHTE BUßGELDER

 

Verstoß

altes Recht

neues Recht

Handy

40 €

60 €

Winterreifenpflicht

40 €

60 €

Schulbus

40 €

60 €

Schulbus   mit Gefährdung

50 €

70 €

Kind   nicht gesichert

40 €

60 €

Kind   nicht gesichert mit Gefährdung

50 €

70 €

Zeichen   / Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt

50 €

70 €

einfacher   Vorfahrtsverstoß

50 €

70 €

Fußgängergefährdung   im Fußgängerbereich

40 €

60 €

Fahren   ohne Zulassung

50 €

70 €

Keine   / falsche Ladungssicherung

50 €

60 €

TÜV   mehr als 8 Monate überzogen

40 €

60 €

Fahren   ohne Begleitung als 17jähriger

50 €

70 €

Einfahrt   in Umweltzone ohne Plakette

40 €

80 €

fehlendes   Kennzeichen

40 €

60 €

abgedecktes   Kennzeichen

50 €

65 €

Verstoß   gegen Fahrtenbuchauflage

50 €

100 €

Sonn-/Feiertagsverbot   für LKW

380 €

570 €

Alle aufgelisteten Verstöße mit Ausnahme der fünf letztgenannten werden mit einem Punkt sanktioniert.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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