Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille | 500€ | 2 P | 1 M |
... zum zweiten Mal | 1,000€ | 2 P | 3 M |
... zum dritten Mal | 1,500€ | 2 P | 3 M |
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden | 3 P | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen | |
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille | 3 P | Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen | |
In der Probezeit | |||
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen | 250€ | 1 P | |
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren | 500€ | 2 P | 1 M |
... zum zweiten Mal | 1,000€ | 2 P | 3 M |
... zum dritten Mal | 1,500€ | 2 P | 3 M |
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht | 3 P | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen | |
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren | 3 P | Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen |
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
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