Eine Vollstreckung von Bußgeldern aus dem EU-Ausland in Höhe von über 70,00 € ist ab dem 27.10.2010 in Deutschland möglich.
Die Vollstreckung eines EU-Bußgeldbescheides, welcher auf einer Halterhaftung basiert, darf in Deutschland jedoch nicht vorgenommen werden.
Hinsichtlich der Vollstreckung des Bußgeldbescheides ist nicht auf den Tattag abzustellen, sondern auf das Ausstellungsdatum des Bußgeldbescheides, so dass auch Bußgelder für vor dem 27.10.2010 begangene Taten noch in Deutschland vollstreckt werden können.
Vorsicht: In anderen EU-Ländern gilt die grundsätzliche Halterhaftung, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Eine generelle Halterhaftung für Verkehrsverstöße gibt es jedoch nach deutschem Recht nicht.