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Bußgeld in der Probezeit für Fahranfänger

Was Sie in der Probezeit wissen sollten.

Sobald die theoretische und praktische Prüfung bestanden sind, beginnt für alle neuen Autofahrer die Probezeit, in der Sie sich bewähren müssen. Sie stehen in den kommenden zwei Jahren unter genauer Beobachtung. Verkehrspädagogische Erwägungen haben dazu beigetragen, dass Verstöße während der Probezeit strenger bestraft werden. Das Ziel hierbei ist, Fahranfänger zu verantwortungsbewussten Autofahrern zu erziehen. Geschwindigkeitsübertretungen, das Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol am Steuer können schwerwiegende Folgen haben. Der folgende Ratgeber gibt Aufschluss darüber, welche Sanktionen drohen können.

Ab 21 km/ zu schnell in der Probezeit – was passiert nun?

Junger Fahranfänger - Probezeit und Bußgeld
Junger Fahranfänger in der Probezeit – Was ist bei einem Bußgeld zu beachten? Symbolfoto: gvictoria / Bigstock

Vor allem junge Fahranfänger genießen ihre neue Freiheit, da sie nun selbst ein Fahrzeug führen dürfen. Häufig gehört dazu aber auch das Austesten der eigenen Grenzen. Da kommt es häufiger vor, dass Fahranfänger ein wenig schneller als erlaubt fahren. Schnell kommt es dann aber auch zu Fahrfehlern. Regeln werden vergessen oder Schilder übersehen. Was passiert nun genau, wenn der Fahranfänger in seiner Probezeit zu schnell gefahren ist. Wird die Probezeit verlängert und muss er zu einem Aufbauseminar? Dabei kommt es auf die genaue Geschwindigkeit an. Wer bis 20 km/h zu schnell fährt, bewegt sich noch im Feld leichter Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dann ist nur ein Verwarngeld bis maximal 35 Euro fällig. Das ist zwar nicht schön, doch schwerwiegende Folgen sind nicht zu befürchten. Anders sieht es schon aus, wenn der Fahranfänger über 20 km/ zu schnell ist. Dann wird die Probezeit auf ganze vier Jahre verlängert. Er muss außerdem zu einem Aufbauseminar. Darüber hinaus werden alle üblichen Sanktionen fällig, die im Bußgeldkatalog geregelt sind. Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot sind die Folge.

Wenn der Fahranfänger zu schnell fährt – weitere Folgen

Wir wissen nun, dass eine Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h zu schmerzlichen Sanktionen führt. Wer darunter liegt, hat in der Probezeit aber kaum etwas zu befürchten. Alle höheren Geschwindigkeitsverstöße ziehen schwerwiegende Folgen nach sich. Das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit gehört grundsätzlich zu den A-Verstößen, also zu den schwerwiegenden Vergehen. Dem ersten sogenannten A-Verstoß folgt immer die Verlängerung der Probezeit. Zum Aufbauseminar muss der Verkehrssünder ebenfalls. Der zweite A-Verstoß des Fahranfängers hat eine schriftliche Verwarnung zur Folge. Zudem erhält er die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Gesellt sich ein dritter A-Verstoß während der Probezeit hinzu, dann wird dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von sechs Monaten ausgesprochen.

Rote Ampel überfahren – was droht dem Fahranfänger?

Eine rote Ampel zu überfahren und zusätzlich Sachbeschädigung zu begehen oder Verkehrsteilnehmer zu gefährden, sind unterschiedliche Vergehen. Es spielt ebenfalls eine Rolle, ob die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, als der Fahranfänger über die Kreuzung gefahren ist. Dann drohen ein bis mehrere Punkte in der Verkehrssünderkartei. Geldstrafen und sogar der Führerscheinentzug können ebenfalls mögliche Folgen sein.

Bußgeld für Fahranfänger
Währnd der Probezeit gilt ein besonderes Augenmerk und Bedingungen für Fahranfänger. Hier hat ein Bußgeldbescheid unter Umständen eine andere Auswirkung. Symbolfoto: fizkes / Bigstock

Wer eine rote Ampel überfährt, begeht einen A-Verstoß. Das gehört zu den Ordnungswidrigkeiten. Es ist vollkommen unerheblich, ob das Vergehen mit einem Auto oder einem Motorrad verübt wurde. Es wird immer schmerzliche Konsequenzen für den Fahranfänger haben. Jeder A-Verstoß gehört zu den Vergehen, die immer empfindliche Strafen nach sich ziehen werden. Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, muss sich auch zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichten. Ebenso wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Meistens erhalten Fahranfänger in der Probezeit die gleichen Punkte, wie bereits erfahrene Führerscheininhaber. Es gibt jedoch einen gravierenden Unterschied. Fahranfänger haben nicht die Möglichkeit, ihre Punkte wieder abbauen zu können.

Alkohol am Steuer – was passiert mit dem Führerschein auf Probe?

Alkohol zu trinken und Auto zu fahren ist für Fahranfänger prinzipiell verboten. Alle Verstöße werden daher mit einem Punkt in Flensburg bestraft. Außerdem muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Darüber hinaus gelten alle herkömmlichen Vorschriften. Dasselbe gilt auch für Fahrten unter Drogeneinfluss. Was aber passiert, wenn der Führerscheinneuling unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt? Im Bußgeldkatalog wird zwischen Häufigkeit der Trunkenheitsfahrten und Promillegrenze unterschieden, ob es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit oder bereits um eine Straftat handelt. Ab 1,1 Promille begeht der Fahrer eine Straftat, da er absolut fahruntüchtig ist. Er wird mit drei Punkten in Flensburg, Geldstrafe und ab sechs Monaten Führerscheinentzug sanktioniert. Ab einer Promillegrenze von 1,6 wird außerdem die MPU angeordnet. Die Wiedererteilung des Führerscheins ist dann von der positiven Beurteilung der MPU abhängig, da dieser Promillegehalt nur durch Gewohnheitstrinker erreicht werden kann.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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