Skip to content
Menü

Bußgeld für Verkehrsverstöße im Ausland: Muss man zahlen?

Knöllchen aus dem Ausland: Zahlen oder ignorieren?

Blitzer im Ausland? Ein Strafzettel aus dem Urlaub flattert ins Haus und Sie fragen sich, ob Sie die Strafe überhaupt zahlen müssen? Tatsächlich ist das nicht immer der Fall! Wir klären auf, wann Sie ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen müssen und welche Rechte Sie haben.

Bussgeldbescheide aus dem Ausland - Wann muss ich zahlen?
Symbolabbildung: Ideogram gen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

Bußgelder im Ausland – Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • EU-weite Vollstreckung: Bußgelder ab 70 Euro (inkl. aller Kosten wie z.B. Verfahrenskosten) aus EU-Ländern können in Deutschland vollstreckt werden. Dies basiert auf dem EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI. Ausnahme: Für Österreich gilt aufgrund eines bilateralen Abkommens eine Grenze von 25 Euro.
  • Zuständigkeit in Deutschland: Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz. Ausländische Behörden müssen den Bußgeldbescheid dorthin schicken, wo er geprüft und gegebenenfalls vollstreckt wird.
  • Nicht-EU-Länder: Die Vollstreckung von Bußgeldern aus Nicht-EU-Staaten ist deutlich komplizierter und hängt von bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ab (z.B. gibt es ein solches Abkommen mit der Schweiz).
  • Bagatellbußgelder (unter 70 Euro): Innerhalb der EU werden diese in der Regel nicht grenzüberschreitend vollstreckt. Dennoch sollten sie nicht ignoriert werden, da sie bei einer Wiedereinreise in das betreffende Land zu Problemen führen können (z.B. erhöhte Bußgelder, Verweigerung der Einreise).
  • Verjährung: Die Verjährungsfrist richtet sich nach den Gesetzen des Landes, in dem der Verstoß begangen wurde. Es gilt also nicht automatisch deutsches Recht.
  • Was tun bei Erhalt eines Bußgeldbescheids aus dem Ausland?
    • Bescheid sorgfältig prüfen: Stimmen die persönlichen Daten? Was genau wird vorgeworfen? Wann und wo soll der Verstoß stattgefunden haben? Welche Fristen gelten für einen möglichen Einspruch?
    • Entscheidung treffen: Soll das Bußgeld bezahlt oder Einspruch eingelegt werden? Wichtig: Die Fristen für einen Einspruch müssen unbedingt eingehalten werden.
    • Bei Zahlung: Achten Sie auf die korrekte Angabe des Aktenzeichens und bewahren Sie den Zahlungsbeleg gut auf.
  • Fahrverbote und Punkte: Im EU-Ausland ausgesprochene Fahrverbote gelten nicht in Deutschland. Ebenso werden keine Punkte im deutschen Fahreignungsregister eingetragen. Allerdings bleiben die Bußgelder selbst vollstreckbar.

Zusätzliche wichtige Informationen:

  • Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland wird nicht automatisch in Deutschland vollstreckt. Es bedarf eines Ersuchens des Tatlandes an das Bundesamt für Justiz.
  • Das Bundesamt für Justiz prüft, ob der ausländische Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, bevor es weitere Schritte einleitet.
  • Viele ausländische Behörden versenden die Bußgeldbescheide mittlerweile in deutscher Sprache.

Bußgelder aus dem Ausland: Die rechtliche Situation in der EU

Die Frage nach der Vollstreckbarkeit ausländischer Bußgelder beschäftigt viele Verkehrsteilnehmer. Während früher ausländische Bußgeldbescheide häufig ignoriert werden konnten, hat sich die Rechtslage innerhalb der EU grundlegend geändert. Seit dem 28. Oktober 2010 können Geldbußen inklusive Verfahrenskosten ab 70 Euro aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden, wobei für Österreich aufgrund eines Sonderabkommens bereits eine Grenze von 25 Euro gilt.

Grenzüberschreitende Vollstreckung innerhalb der EU

Die Vollstreckung von Bußgeldern zwischen EU-Mitgliedstaaten basiert auf dem EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI. Dieser ermöglicht die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen ab einem Betrag von 70 Euro. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch die §§ 86 ff. des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Entscheidend für die Vollstreckbarkeit sind mehrere Voraussetzungen:

  • Der Bußgeldbescheid muss rechtskräftig sein
  • Die Bagatellgrenze von 70 Euro muss überschritten werden (inklusive Verfahrenskosten)
  • Der Verstoß muss auch nach deutschem Recht strafbar sein

Beispiel: Geschwindigkeitsübertretung in Frankreich

Frankreich gilt als Vorreiter bei der konsequenten Verfolgung ausländischer Verkehrssünder. Ein typischer Fall: Ein deutscher Autofahrer wird auf der A6 mit 160 km/h statt erlaubter 130 km/h geblitzt. Der französische Bußgeldbescheid über 135 Euro wird zunächst an die deutsche Anschrift zugestellt. Die Besonderheit im französischen Verfahren liegt in der automatisierten Verfolgung über das Centre National de Traitement in Rennes.

Deutsche Fahrzeughalter erhalten standardisierte Bescheide in deutscher Sprache. Bei Nichtbeachtung droht die Vollstreckung in Deutschland durch deutsche Behörden. Die Rechtsschutzmöglichkeiten sind dabei begrenzt: Einwände gegen den ausländischen Bußgeldbescheid müssen grundsätzlich im Ausstellungsstaat erhoben werden.

Deutsche Gerichte prüfen lediglich, ob die formellen Voraussetzungen für eine Vollstreckung vorliegen. Für die praktische Handhabung bedeutet dies: Ausländische Bußgeldbescheide aus EU-Staaten sollten ernst genommen werden. Eine Ignorierung kann zu erhöhten Kosten durch das Vollstreckungsverfahren führen. Bei berechtigten Einwänden empfiehlt sich eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der ausstellenden ausländischen Behörde.

Die grenzüberschreitende Vollstreckung hat sich als effektives Instrument zur Durchsetzung von Verkehrsvorschriften etabliert. Die technische Vernetzung der Behörden und standardisierte Verfahren ermöglichen eine zunehmend effiziente Verfolgung von Verkehrsverstößen über Landesgrenzen hinweg.

Bußgelder unter 70 Euro: Was Sie wissen müssen

Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern ab 70 Euro ist innerhalb der EU klar geregelt. Doch wie sieht es mit niedrigeren Beträgen aus? Die 70-Euro-Grenze wurde im EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI bewusst gewählt, da bei geringeren Summen die Verwaltungskosten für eine grenzüberschreitende Vollstreckung den eigentlichen Bußgeldbetrag meist übersteigen würden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese kleineren Bußgelder einfach ignoriert werden können. Besonders interessant ist die Handhabung solcher Bagatellbußgelder in verschiedenen europäischen Ländern. Einige Staaten haben dafür spezielle Verfahren entwickelt:

  • Italien nutzt Inkassobüros zur Eintreibung von Bußgeldern
  • Österreich hat sein System mit der digitalen Vignette verknüpft

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mehrere kleine Verstöße zusammenkommen. Die Behörden haben durchaus die Möglichkeit, verschiedene Kleinstbeträge zusammenzufassen und als Gesamtsumme zu vollstrecken. Überschreitet diese die 70-Euro-Grenze, greift der normale EU-Vollstreckungsmechanismus.

Im praktischen Umgang mit kleinen Bußgeldern empfiehlt sich eine pragmatische Herangehensweise. Die Entscheidung über eine Zahlung sollte von verschiedenen Faktoren abhängen: Planen Sie weitere Reisen in das betreffende Land? Wie häufig durchqueren Sie es? Wie hoch sind die Überweisungskosten im Verhältnis zum Bußgeld? Die meisten Länder bieten inzwischen Online-Zahlungsmöglichkeiten an.

Auch wenn keine unmittelbare Vollstreckung droht, können ignorierte Bagatellbußgelder verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Erhöhung des ursprünglichen Bußgeldbetrags
  • Schwierigkeiten bei der nächsten Einreise
  • Negative Einträge in nationalen Datenbanken
  • Erschwerende Wirkung bei künftigen Verstößen

Für den einmaligen Verstoß im Urlaubsland ist eine zeitnahe Zahlung meist der einfachste Weg – vorausgesetzt, die Überweisungskosten stehen in einem vernünftigen Verhältnis zum Bußgeld. Bei beruflich bedingten häufigen Einreisen sollten Bagatellbußgelder grundsätzlich zeitnah beglichen werden. Hier kann sich sogar die Einrichtung eines lokalen Zahlungskontos lohnen. Die Dokumentation erhaltener Bußgeldbescheide ist in jedem Fall ratsam – unabhängig von der Höhe des Betrags.

Dies erleichtert nicht nur die eigene Übersicht, sondern kann auch bei späteren Nachfragen der Behörden hilfreich sein. Eine kurze Prüfung der Rechtmäßigkeit lohnt sich ebenfalls, denn auch bei geringen Beträgen können Fehler vorkommen.

Verkehrsverstöße in Nicht-EU-Ländern: Was gilt für Sie?

Die Durchsetzung von Verkehrsverstößen über Landesgrenzen hinweg gestaltet sich außerhalb der Europäischen Union deutlich komplexer als innerhalb der EU. Während innerhalb der EU einheitliche Vollstreckungsmechanismen existieren, gelten für Nicht-EU-Länder andere rechtliche Rahmenbedingungen.

Begrenzte Vollstreckungsmöglichkeiten in Deutschland

Die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide aus Nicht-EU-Staaten unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Beschränkungen. Grundsätzlich können Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern nur dann in Deutschland vollstreckt werden, wenn entsprechende bi- oder multilaterale Abkommen bestehen. Die rechtliche Durchsetzung erfolgt dabei nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Für EU-Länder gilt eine Bagatellgrenze von 70 Euro, unterhalb derer keine Vollstreckung erfolgt. Eine Ausnahme bilden bestimmte schwerwiegende Verstöße wie Rotlichtverstöße, Trunkenheitsfahrten und Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Beispiel: Parkverstoß in der Schweiz

Die Schweiz nimmt als direkter Nachbar Deutschlands eine Sonderstellung ein. Aufgrund bilateraler Abkommen zwischen beiden Ländern können Schweizer Behörden Bußgelder unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland vollstrecken lassen. Dies betrifft insbesondere:

  • Bußgelder ab einer Höhe von 80 Schweizer Franken oder 70 Euro

Die Schweizer Behörden sind dabei für ihre konsequente Verfolgung von Verkehrsverstößen bekannt. Ein typischer Fall: Ein deutscher Autofahrer erhält wegen Falschparkens in Zürich einen Bußgeldbescheid über 100 Schweizer Franken. Seit dem 1. Mai 2024 kann die Forderung durch ein Rechtshilfeersuchen auch in Deutschland vollstreckt werden. Besondere Bedeutung kommt der korrekten Zustellung der Bußgeldbescheide zu. Die Schweizer Behörden müssen nachweisen können, dass der Bescheid dem Betroffenen ordnungsgemäß zugestellt wurde. Erfolgt dies nicht, ist eine spätere Vollstreckung in Deutschland ausgeschlossen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Verjährungsfristen richten sich nach Schweizer Recht und sind teilweise deutlich länger als in Deutschland. Verkehrsverstöße verjähren dort nach drei Jahren, bei schweren Verstößen nach sieben Jahren. Die Höhe der Bußgelder in der Schweiz übersteigt dabei oft deutlich das deutsche Niveau. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts kann in der Schweiz mit einem Bußgeld von mehreren hundert Franken geahndet werden. Bei besonders schweren Verstößen drohen sogar Freiheitsstrafen.

Verjährung und Zustellung: Wann verfallen Bußgelder?

Die Durchsetzung von Bußgeldern unterliegt sowohl zeitlichen als auch formellen Grenzen. Verjährungsfristen und Zustellungsvorschriften bilden dabei den rechtlichen Rahmen, der für die Wirksamkeit von Bußgeldbescheiden entscheidend ist. Besondere Bedeutung erlangt diese Thematik im europäischen Kontext, wo unterschiedliche nationale Regelungen aufeinandertreffen.

Unterschiedliche Verjährungsfristen in Europa

Die Verjährung von Bußgeldern folgt in den europäischen Ländern unterschiedlichen Regelungen. In Deutschland gilt nach § 26 StVG für Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich eine Verfolgungsverjährungsfrist von drei Monaten. Diese beginnt mit der Begehung der Ordnungswidrigkeit. Nach Erlass eines Bußgeldbescheids oder Erhebung der öffentlichen Klage verlängert sich die Frist auf sechs Monate. In anderen europäischen Ländern gelten teils deutlich längere Fristen:

  • Österreich: 12 Monate Verfolgungsverjährung
  • Schweiz: 3 Jahre bei Übertretungen (leichte Verstöße)
  • Italien: bis zu 5 Jahre bei bestimmten Verkehrsverstößen

Bei grenzüberschreitenden Fällen ist besonders zu beachten, dass die Verjährungsfrist des Tatortstaates maßgeblich ist. Dies kann dazu führen, dass ein in Deutschland bereits verjährter Verstoß im Ausland noch vollstreckbar ist.

Zustellungsprobleme und ihre Bedeutung

Die ordnungsgemäße Zustellung eines Bußgeldbescheids ist von zentraler rechtlicher Bedeutung. Sie unterbricht die Verjährungsfrist und setzt die Einspruchsfrist in Gang. Nach deutschem Recht muss die Zustellung innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen, wobei der Versuch der Zustellung grundsätzlich nicht ausreicht. Typische Zustellungsprobleme entstehen durch:

  • Unzureichende Adressermittlung im Ausland
  • Fehlerhafte Übersetzungen der Bescheide
  • Verzögerungen im internationalen Postverkehr

Die rechtlichen Folgen fehlerhafter Zustellung sind weitreichend. Ein nicht ordnungsgemäß zugestellter Bußgeldbescheid entfaltet keine Rechtswirkung. Dies gilt auch im europäischen Kontext, wobei die Anforderungen an eine wirksame Zustellung durch die EU-Richtlinie 2015/413 teilweise harmonisiert wurden. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass die Zustellung im Ausland regelmäßig längere Zeit in Anspruch nimmt.

Die Behörden müssen dabei die Vorschriften des internationalen Rechtshilfeverkehrs beachten. Eine direkte Postzustellung ist in den meisten EU-Ländern unter Beachtung der jeweiligen nationalen Formvorschriften möglich Die Rechtsprechung hat verschiedene Grundsätze entwickelt, die bei Zustellungsproblemen zu beachten sind. So muss etwa bei Auslandszustellungen eine angemessene Übersetzung beigefügt werden, und die Behörden müssen nachweisen können, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um eine ordnungsgemäße Zustellung zu bewirken.

Ihre Rechte bei ausländischen Bußgeldbescheiden

Die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide innerhalb der EU folgt seit 2010 einheitlichen Regelungen. Der EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI ermöglicht die grenzüberschreitende Durchsetzung von Geldsanktionen ab 70 Euro (für Österreich gilt aufgrund eines bilateralen Abkommens eine niedrigere Grenze von 25 Euro), was die Rechtsdurchsetzung im europäischen Straßenverkehr grundlegend verändert hat.

Einspruch einlegen: So funktioniert’s

Die Einspruchsmöglichkeiten gegen ausländische Bußgeldbescheide richten sich primär nach dem Recht des ausstellenden Staates. Entscheidend ist dabei die korrekte Form und Frist der Einspruchserhebung: Bei Erhalt eines ausländischen Bußgeldbescheids muss zunächst die Einspruchsfrist ermittelt werden.

Diese variiert erheblich zwischen den EU-Staaten: Während in Italien eine 60-Tage-Frist gilt, haben Betroffene in Österreich nur 14 Tage Zeit für den Einspruch. Der Einspruch ist grundsätzlich bei der ausstellenden Behörde einzulegen. Dies muss in der jeweiligen Landessprache oder einer dort zugelassenen Amtssprache erfolgen, mit Ausnahme von Südtirol, wo auch Deutsch möglich ist. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Persönliche Daten und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Konkrete Einwände gegen den Vorwurf
  • Beweismittel oder entlastende Unterlagen

Länderübergreifende Rechtsmittel und Fristen

Die Rechtsmittelverfahren unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat erheblich. Das deutsche Bundesamt für Justiz prüft bei eingehenden ausländischen Vollstreckungsersuchen die formellen Voraussetzungen: Die Vollstreckung kann verweigert werden, wenn:

  • Der Bußgeldbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde
  • Die Mindesthöhe von 70 Euro nicht erreicht wird
  • Die Verjährung nach deutschem Recht eingetreten ist

Besondere Bedeutung kommt der Dokumentation des Zustellungszeitpunkts zu. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-671/18) muss der Betroffene tatsächlich Kenntnis von dem Bußgeldbescheid erlangt haben. Eine fiktive Zustellung reicht nicht aus. Bei grenzüberschreitenden Verfahren empfiehlt sich die Einschaltung spezialisierter Rechtsbeistände, die mit den jeweiligen nationalen Besonderheiten vertraut sind. Die Kosten hierfür können allerdings den Bußgeldbetrag übersteigen. Die Vollstreckungsverjährung richtet sich primär nach dem Recht des ersuchenden Staates. Die deutsche Verjährungsfrist von drei Jahren bzw. fünf Jahren bei Bußgeldern über 1.000 EUR kommt erst zur Anwendung, wenn ein Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Justiz rechtskräftig geworden ist. Diese Frist wird durch jede Vollstreckungshandlung unterbrochen. Erfolgversprechende Einwände beziehen sich häufig auf:

  • Fehlerhafte Identifikation des Fahrers
  • Mängel bei der Messung oder Dokumentation
  • Verletzung von Verfahrensrechten

Bei der Verteidigung gegen ausländische Bußgeldbescheide ist stets zu beachten, dass die Einlegung eines Rechtsmittels die Vollstreckung nicht automatisch hemmt. Hierfür bedarf es einer gesonderten Anordnung der zuständigen Behörde.

Folgen der Nichtzahlung: Rechtliche Konsequenzen im In- und Ausland

Die Nichtzahlung von rechtskräftig festgestellten Forderungen zieht weitreichende Folgen nach sich. Diese beschränken sich nicht nur auf das Inland, sondern können auch erhebliche Auswirkungen bei Auslandsreisen sowie im jeweiligen Ausland auf die Fahrerlaubnis und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit haben.

Konsequenzen bei erneuter Einreise ins Ausland

Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldforderungen wurde in den vergangenen Jahren erheblich vereinfacht. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Brüssel-Ia-Verordnung sowie weitere EU-Verordnungen, die die unmittelbare Anerkennung von Vollstreckungstiteln ermöglichen. Dies bedeutet konkret: Bei einer Einreise in EU-Mitgliedstaaten können offene Forderungen direkt vor Ort vollstreckt werden.

Die Vollstreckungsbehörden haben dabei Zugriff auf spezifische Datenbanken wie EUCARIS für Verkehrsdelikte und das Schengener Informationssystem (SIS). In der Praxis kann dies zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen, etwa wenn bei der Einreise Vermögenswerte gepfändet oder Sicherheitsleistungen verlangt werden.

Besonders problematisch wird es bei wiederholter Zahlungsverweigerung: Während innerhalb der EU die Vollstreckung nach einheitlichen Regeln erfolgt, können Staaten außerhalb der EU aufgrund ihrer eigenen Einreisebestimmungen die Einreise verweigern oder andere Maßnahmen ergreifen, wenn nachweislich Forderungen nicht beglichen wurden.

Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis und Kreditwürdigkeit

Die Nichtzahlung kann direkte Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben. Bei wiederholten oder beharrlichen Verstößen gegen Verkehrsvorschriften und dem Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Entzug erfolgt dabei durch die zuständige Verwaltungsbehörde nach vorheriger Androhung. Im wirtschaftlichen Bereich sind die Folgen ebenfalls gravierend:

  • Negative Einträge bei Auskunfteien können die Kreditwürdigkeit nachhaltig beeinträchtigen
  • Die Wiederherstellung der Bonität ist von verschiedenen Faktoren abhängig
  • Die Verjährungsfristen für Bußgelder variieren je nach EU-Land erheblich: von einem Jahr in Frankreich bis zu fünf Jahren in Italien

Benötigen Sie Hilfe?

Bußgelder aus dem Ausland? Vermeiden Sie teure Fehler und unnötigen Ärger!

Ein Urlaub oder eine Geschäftsreise ins Ausland kann schnell teuer werden, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Ob Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken oder andere Verkehrsverstöße – die Rechtslage im Ausland ist oft kompliziert und unterscheidet sich deutlich von den deutschen Regelungen.

Kennen Sie diese Probleme?

  • Sprachbarrieren: Der Bußgeldbescheid ist in einer Fremdsprache verfasst und Sie verstehen nicht genau, was Ihnen vorgeworfen wird.
  • Unklare Rechtslage: Sie sind unsicher, ob das Bußgeld rechtmäßig ist und ob es in Deutschland vollstreckt werden kann.
  • Hohe Kostenrisiken: Bei Nichtbeachtung drohen Mahngebühren, Inkassoverfahren und sogar die Vollstreckung in Deutschland – was die Kosten erheblich in die Höhe treiben kann.
  • Zeitaufwand und Stress: Die Auseinandersetzung mit ausländischen Behörden ist zeitaufwendig, nervenaufreibend und oft frustrierend.

Die Lösung: Professionelle Unterstützung durch unsere Kanzlei!

Wir sind spezialisiert auf Verkehrsrecht und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit ausländischen Bußgeldbescheiden.

Wir bieten Ihnen:

  • Verständliche Beratung: Wir übersetzen den Bußgeldbescheid und erklären Ihnen die Rechtslage in verständlicher Sprache.
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit: Wir prüfen, ob das Bußgeld rechtmäßig ist und ob formelle Fehler vorliegen, die einen Einspruch rechtfertigen.
  • Vertretung gegenüber ausländischen Behörden: Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den ausländischen Behörden und vertreten Ihre Interessen professionell.
  • Vermeidung unnötiger Kosten: Wir helfen Ihnen, unnötige Kosten durch Mahngebühren, Inkassoverfahren oder Vollstreckung zu vermeiden.
  • Entlastung und Sicherheit: Wir nehmen Ihnen den Stress und den Aufwand ab und sorgen dafür, dass Sie sich um wichtigere Dinge kümmern können.

Handeln Sie jetzt!

Ignorieren Sie keinen Bußgeldbescheid aus dem Ausland! Je schneller Sie handeln, desto besser können wir Ihnen helfen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung! So funktioniert es:

  1. Sie senden uns Ihren Bußgeldbescheid.
  2. Wir prüfen den Fall und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.
  3. Bei Bedarf übernehmen wir die Vertretung Ihrer Interessen.

Vermeiden Sie unnötigen Ärger und hohe Kosten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Bußgeldbescheid überprüfen lassen

Praktische Handlungstipps im Verkehrsrecht

Die effektive Reaktion auf einen ausländischen Bußgeldbescheid erfordert systematisches und überlegtes Vorgehen. Die folgenden praktischen Handlungsempfehlungen helfen Ihnen, im Ernstfall richtig zu reagieren.

Erste Schritte nach Erhalt eines Bußgeldbescheids

Wenn Sie einen ausländischen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie diesen zunächst sorgfältig prüfen. Achten Sie besonders auf die formellen Anforderungen nach § 66 OWiG. Der Bescheid muss präzise Angaben zu Ort, Zeit und Art des Verstoßes enthalten. Notieren Sie sich das Datum des Erhalts – dies ist entscheidend für die Berechnung der Einspruchsfrist. Die Einspruchsfristen sind in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt, ein neuer EU-Beschluss sieht vor, dass Bußgeldbescheide künftig innerhalb von 11 Monaten zugestellt werden müssen. Nach deutschem Recht beträgt die Frist zwei Wochen ab Zustellung.

Dokumentation und Beweissicherung

Legen Sie sich eine Akte für den Vorgang an. Heften Sie den Original-Bußgeldbescheid ab und fertigen Sie Kopien für eventuelle Schriftwechsel an. Falls Fotos vom Verstoß beigefügt sind, prüfen Sie diese genau. Achten Sie auf Details wie Kennzeichen, Zeitstempel und Geschwindigkeitsangaben.

Sammeln Sie zudem alle relevanten Unterlagen, die Ihre Position stützen könnten. Dazu gehören etwa Mietwagenverträge, Hotelrechnungen oder Tankbelege, die belegen können, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt nicht am Ort des Verstoßes waren.

Entscheidung über das weitere Vorgehen

Nach der ersten Prüfung müssen Sie entscheiden, ob Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren oder Einspruch einlegen wollen. Folgende Faktoren sollten Sie dabei berücksichtigen: Die Höhe des Bußgelds spielt eine wichtige Rolle.

Bei Beträgen unter 70 Euro ist eine grenzüberschreitende Vollstreckung in der EU zwar nicht vorgesehen, dennoch kann eine Zahlung sinnvoll sein – etwa wenn Sie das Land häufiger bereisen.

Formfehler sollten Sie genau prüfen lassen, da diese unter Umständen zur Unwirksamkeit des Bescheids führen können. Substantielle Einwände, etwa gegen die Messmethode oder die Fahrer-Identifikation, haben bessere Chancen.

Professionelle Unterstützung einholen

Bei höheren Bußgeldern oder komplexen Sachverhalten sollten Sie anwaltliche Hilfe in Erwägung ziehen. Ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs besser einschätzen und kennt die Besonderheiten des jeweiligen Landes.

Die Kosten für einen Anwalt sollten dabei in einem vernünftigen Verhältnis zur Bußgeldhöhe stehen. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Nutzen Sie dieses Angebot, um die Sinnhaftigkeit rechtlicher Schritte zu prüfen.

Zahlung und Dokumentation

Entscheiden Sie sich für die Zahlung des Bußgelds, sollten Sie unbedingt auf die korrekte Angabe des Aktenzeichens achten. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg sorgfältig auf – idealerweise zusammen mit dem Bußgeldbescheid. Dies kann bei späteren Rückfragen wichtig sein. Viele ausländische Behörden bieten mittlerweile Online-Zahlungsmöglichkeiten an. Diese können eine praktische Alternative zu internationalen Überweisungen darstellen. Achten Sie aber darauf, dass Sie eine Bestätigung der Zahlung erhalten.

Langfristige Dokumentation

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten müssen Sie die Unterlagen mindestens drei Jahre aufbewahren.

Dies gilt besonders für Zahlungsnachweise. Bei Punkteverstößen oder wiederholten Zuwiderhandlungen kann eine längere Aufbewahrung sinnvoll sein. Führen Sie am besten eine persönliche Verkehrsakte, in der Sie alle Vorfälle dokumentieren. Dies hilft nicht nur bei eventuellen Rückfragen der Behörden, sondern gibt Ihnen auch einen Überblick über Ihre Verkehrsverstöße – was für künftige Fälle relevant sein kann.

Checkliste: Ausländischer Bußgeldbescheid – Was tun?

Sofort nach Erhalt:

□ Eingangsdatum auf dem Bescheid notieren

□ Einspruchsfrist im Bescheid identifizieren und Fristende ausrechnen

□ Prüfen: Stimmen die persönlichen Daten? (Name, Anschrift, Fahrzeug)

□ Bußgeldhöhe und Verstoß prüfen – ist die Summe über oder unter 70 Euro?

Wichtige Prüfpunkte:

□ Verstoß nachvollziehbar? (Ort, Datum, Uhrzeit)

□ Beweisfotos oder Messprotokolle vorhanden?

□ War ich zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vor Ort?

□ Wurde der Bescheid in verständlicher Sprache zugestellt?

Entscheidung treffen:

□ Bei Beträgen unter 70 Euro: Reise ich häufiger in dieses Land?

□ Bei Beträgen über 70 Euro: Bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit?

□ Kosten-Nutzen-Abwägung eines möglichen Einspruchs durchführen

Bei Zahlung:

□ Zahlungsfrist im Blick behalten

□ Günstigste Zahlungsmethode wählen (Online-Zahlung, Überweisung)

□ Aktenzeichen bei der Überweisung exakt angeben

□ Zahlungsbestätigung sichern und abheften

Bei Einspruch:

□ Frist unbedingt einhalten

□ Einspruch in der geforderten Form einlegen (meist schriftlich)

□ Beweise und Unterlagen beifügen (Kopien, keine Originale)

□ Empfangsbestätigung aufbewahren

Dokumentation:

□ Kopie des Bußgeldbescheids anfertigen

□ Alle Schriftwechsel aufbewahren

□ Zahlungsbelege sichern

□ Unterlagen mindestens 2 Jahre aufbewahren

Sonderfall schwerer Verstoß:

□ Bei Fahrverboten oder Punkten: Sofort Anwalt kontaktieren

□ Bei mehreren Verstößen: Gesamtübersicht erstellen

□ Bei hohen Summen: Rechtschutzversicherung kontaktieren

Vorbeugung für die Zukunft:

□ Verkehrsregeln des Reiselandes recherchieren

□ Navigations-App mit Tempolimits installieren

□ Wichtige Behördennummern im Reiseland notieren

□ Wichtige Behördennummern im Reiseland notieren

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!