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Bildung Rettungsgasse – Anforderungen an Urteilsfeststellungen

Ein Autofahrer, der die Rettungsgasse missbrauchte, scheitert mit seiner Rechtsbeschwerde in Berlin. Das Gericht bestätigt: Wer die lebensrettende Gasse für 500 Meter als Abkürzung nutzt, muss mit Fahrverbot rechnen. Ein Urteil, das die Bedeutung der Rettungsgasse unterstreicht und Autofahrer zur Vorsicht mahnt.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen.
  • Der Senat stellte fest, dass die vorgebrachten Rügen unzulässig waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten.
  • Die Beurteilung der Sachlage durch das Amtsgericht wurde vom Senat als zutreffend erachtet.
  • Es wurde festgestellt, dass eine Rettungsgasse gebildet wurde, was auf sich bewegende oder stehende Fahrzeuge hinweist.
  • Die Argumentation des Betroffenen konnte nicht überzeugend nachgewiesen werden.
  • Der Senat stellte fest, dass das Überholen in einer Rettungsgasse eine Verletzung von Verkehrsregeln darstellt.
  • Das Amtsgericht begründete die Rechtsfolgen des Urteils korrekt.
  • Der Betroffene hat ein Regelfahrverbot verhängt bekommen.
  • Es gab keine relevanten Umstände, die gegen das Fahrverbot sprechen würden.
  • Der Betroffene muss die Kosten seines Rechtsmittels selbst tragen.

Rettungsgasse im Straßenverkehr: Wichtige rechtliche Vorgaben und Urteile

Im Straßenverkehr haben Rettungsgassen eine entscheidende Bedeutung für die Verkehrssicherheit und die schnelle Erreichbarkeit von Einsatzkräften im Notfall. Die richtige Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur eine ethische Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer, sondern auch eine rechtliche Vorgabe, die gesetzliche Normen und Vorschriften umfasst. Bei einem Verkehrsunfall kann das Versäumnis, eine Rettungsgasse zu bilden, gravierende Folgen haben, sowohl für die Betroffenen als auch für die Einsatzkräfte, die schnellstmöglich am Unfallort sein müssen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Beteiligten über die Anforderungen und Kriterien zur Bildung einer Rettungsgasse informiert sind.

Die Rechtslage rund um die Rettungsgasse ist geprägt von klaren Vorgaben, die das Verhalten von Verkehrsteilnehmern regeln. Diese Vorschriften beinhalten nicht nur die grundlegenden Anforderungen, sondern auch spezielle Urteilsfeststellungen, die im Falle eines Verstoßes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Falschparken oder das Missachten der Rettungsgasse kann dazu führen, dass nicht nur Bußgelder verhängt werden, sondern auch eine mögliche Verantwortung im Rahmen des Verkehrsrechts entsteht. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und rechtlichen Aspekte rund um die Bildung einer Rettungsgasse eindrucksvoll verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Berliner Gericht bestätigt Fahrverbot für Benutzen der Rettungsgasse

Missbrauch der Rettungsgasse - Gerichtsurteil
Das Kammergericht Berlin hat die Verurteilung eines Autofahrers wegen Missbrauchs einer Rettungsgasse bestätigt und somit die rechtlichen Konsequenzen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung betont.(Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Kammergericht Berlin die Verurteilung eines Autofahrers wegen Missbrauchs einer Rettungsgasse bestätigt. Der Betroffene hatte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 5. Dezember 2022 Rechtsbeschwerde eingelegt, die nun als „offensichtlich unbegründet“ verworfen wurde.

Missbrauch der Rettungsgasse führt zu Verurteilung

Der Fall dreht sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), konkret gegen §§ 11 Abs. 2 und 49 Abs. 1 Nr. 11. Das Amtsgericht hatte festgestellt, dass sich auf der betreffenden Straße eine Rettungsgasse gebildet hatte. In dieser Situation fuhr der Betroffene mindestens 500 Meter weit durch die Gasse, wie ein polizeilicher Zeuge glaubhaft bekundet hatte.

Gericht widerlegt Argumente des Betroffenen

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen enthielt mehrere Rügen, die das Kammergericht allesamt zurückwies. Der Einwand, er habe lediglich „rechtsseitig überholt“, wurde als nicht vereinbar mit den Feststellungen des Amtsgerichts bewertet. Das Kammergericht betonte, dass der Begriff „Rettungsgasse“ impliziere, dass die Fahrzeuge entweder standen oder langsam fuhren, wie es § 11 Abs. 2 StVO vorsieht.

Rechtliche Einordnung und Konsequenzen

Das Gericht stellte klar, dass § 11 Abs. 2 StVO als speziellere Norm gegenüber dem allgemeinen Verbot des Rechtsüberholens (§ 5 Abs. 1 StVO) zu betrachten sei. Somit würde jedes Überholen unter den Bedingungen einer Rettungsgasse automatisch einen Verstoß gegen § 11 Abs. 2 StVO darstellen.

Die vom Amtsgericht verhängten Rechtsfolgen, insbesondere das Regelfahrverbot, wurden vom Kammergericht als fehlerfrei bestätigt. Es betonte, dass das Amtsgericht sich „ausdrücklich und nachgerade vorbildlich“ mit der Möglichkeit befasst habe, von einem Fahrverbot abzusehen, dies aber im vorliegenden Fall nicht für angemessen hielt.

Finanzielle Folgen für den Betroffenen

Als Konsequenz seiner erfolglosen Rechtsbeschwerde muss der Betroffene die Kosten des Verfahrens tragen. Dies ergibt sich aus den §§ 46 Abs. 1 OWiG und 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Rettungsgasse im Straßenverkehr und die rechtlichen Konsequenzen bei Missbrauch. Es zeigt auch, dass Gerichte solche Verstöße ernst nehmen und bereit sind, die vorgesehenen Sanktionen, einschließlich Fahrverbote, konsequent durchzusetzen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil bekräftigt die strikte Auslegung des Verbots, Rettungsgassen zu befahren. Es stellt klar, dass § 11 Abs. 2 StVO als speziellere Norm jedes Befahren einer Rettungsgasse erfasst, unabhängig von der Argumentation des „Rechtsüberholens“. Die konsequente Verhängung des Regelfahrverbots unterstreicht den hohen Stellenwert der Rettungsgasse im Verkehrsrecht und die geringe Toleranz der Gerichte gegenüber solchen Verstößen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil verdeutlicht die strenge Handhabung von Verstößen gegen die Rettungsgassenvorschrift. Als Autofahrer müssen Sie wissen, dass jegliches Befahren einer Rettungsgasse, selbst wenn Sie meinen, nur rechts zu überholen, als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Die Konsequenzen sind ernst: Es droht ein Regelfahrverbot, von dem Gerichte nur selten absehen. Zudem tragen Sie im Falle einer erfolglosen Anfechtung die gesamten Verfahrenskosten. Um teure und zeitaufwändige rechtliche Folgen zu vermeiden, ist es ratsam, Rettungsgassen unter allen Umständen zu respektieren und nicht zu befahren.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik beantworten wir häufig gestellte Fragen zu zentralen Themen im Verkehrsrecht. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Missbrauch der Rettungsgasse – Gerichtsurteil, das wichtige rechtliche Aspekte und Konsequenzen beleuchtet. Informieren Sie sich hier umfassend und verständlich über die wesentlichen Punkte, die Sie kennen sollten.

 

Was genau versteht man unter einer Rettungsgasse und warum ist sie so wichtig?

Eine Rettungsgasse ist ein freigehaltener Fahrweg auf mehrspurigen Straßen, der bei stockendem Verkehr oder Stau gebildet wird, um Einsatzfahrzeugen wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten eine schnelle Durchfahrt zu ermöglichen. Sie ist von entscheidender Bedeutung, da jede Minute zählt, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Rechtliche Grundlage und Bildung

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse ist in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Sie gilt auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen.

Bei zwei Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und auf der rechten Spur nach rechts aus. Bei drei oder mehr Fahrstreifen bilden Sie die Gasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben liegenden Spur. Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einer dreispurigen Autobahn: Auf der linken Spur fahren Sie ganz nach links, auf der mittleren und rechten Spur jeweils nach rechts.

Bedeutung für Rettungseinsätze

Die Rettungsgasse ermöglicht es Einsatzkräften, schnell und ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Dies kann über Leben und Tod entscheiden. Wenn Sie eine Rettungsgasse bilden, tragen Sie aktiv dazu bei, dass Verletzte schneller versorgt werden können. Zudem verringern Sie das Risiko von Folgeunfällen, da Einsatzfahrzeuge nicht gezwungen sind, gefährliche Ausweichmanöver durchzuführen.

Konsequenzen bei Missachtung

Das Nichtbilden oder unerlaubte Benutzen einer Rettungsgasse wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot. Diese Strafen verdeutlichen, wie ernst der Gesetzgeber die Bedeutung der Rettungsgasse nimmt.

Bedenken Sie: Wenn Sie im Stau stehen und eine Rettungsgasse bilden, können Sie damit maßgeblich zur Rettung von Menschenleben beitragen. Es ist eine einfache Handlung mit potenziell großer Wirkung.


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Welche Sanktionen drohen, wenn man eine Rettungsgasse missbraucht?

Wenn Sie eine Rettungsgasse missbrauchen, müssen Sie mit erheblichen Sanktionen rechnen. Das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet.

Bußgeld und Punkte

Die Grundsanktion für das unbefugte Benutzen einer Rettungsgasse beträgt 240 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Diese Strafe gilt, wenn Sie die Rettungsgasse lediglich befahren, ohne dass es zu weiteren Komplikationen kommt.

Fahrverbot

Zusätzlich zum Bußgeld und den Punkten wird in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das bedeutet, Sie dürfen für einen Monat kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen.

Verschärfte Sanktionen bei Behinderung oder Gefährdung

Sollten Sie durch Ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer behindern, erhöht sich das Bußgeld auf 280 Euro. Bei einer Gefährdung anderer steigt die Geldbuße sogar auf 300 Euro. In beiden Fällen bleiben die zwei Punkte und das einmonatige Fahrverbot bestehen.

Höchststrafe bei Sachbeschädigung

Die schwerste Sanktion droht, wenn durch das Befahren der Rettungsgasse eine Sachbeschädigung verursacht wird. In diesem Fall beträgt das Bußgeld 320 Euro, ebenfalls verbunden mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.

Bedenken Sie, dass diese Sanktionen nicht nur gelten, wenn Sie aktiv durch die Rettungsgasse fahren, sondern auch, wenn Sie sich unberechtigt an Einsatzfahrzeuge anhängen. Die Strafen sind bewusst hoch angesetzt, um die Wichtigkeit der Rettungsgasse für Notfalleinsätze zu unterstreichen und Missbrauch effektiv zu verhindern.


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Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, wenn man gegen ein Urteil wegen Missbrauchs der Rettungsgasse vorgehen möchte?

Gegen ein Urteil wegen Missbrauchs der Rettungsgasse stehen Ihnen je nach Instanz verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung:

Einspruch gegen einen Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erfolgen. Durch den Einspruch kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts

Wurden Sie in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht verurteilt, können Sie innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung Berufung einlegen. Die Berufung führt zu einer komplett neuen Verhandlung vor dem Landgericht. Hier können Sie neue Beweise vorbringen und Ihre Argumente erneut darlegen.

Revision gegen ein Urteil des Landgerichts

Gegen Urteile des Landgerichts – sei es in erster Instanz oder nach einer Berufung – ist nur die Revision zum Oberlandesgericht möglich. Die Revisionsfrist beträgt ebenfalls eine Woche nach Urteilsverkündung. Bei der Revision wird das Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft, eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt.

Sprungrevision

In bestimmten Fällen können Sie gegen ein Urteil des Amtsgerichts auch direkt Sprungrevision zum Oberlandesgericht einlegen und so die Berufungsinstanz überspringen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie nur Rechtsfehler rügen möchten.

Bei der Wahl des richtigen Rechtsmittels sollten Sie bedenken: Die Berufung ermöglicht eine vollständige neue Verhandlung, während die Revision nur Rechtsfehler korrigieren kann. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Gericht den Sachverhalt falsch festgestellt hat, ist die Berufung der bessere Weg. Sehen Sie hingegen Fehler in der rechtlichen Bewertung, könnte eine Revision zielführender sein.


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Unter welchen Voraussetzungen kann ein Fahrverbot wegen Missbrauchs der Rettungsgasse ausgesprochen werden?

Ein Fahrverbot wegen Missbrauchs der Rettungsgasse kann unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen werden:

Grundsätzlich droht ein einmonatiges Fahrverbot, wenn Sie eine Rettungsgasse missbrauchen oder nicht ordnungsgemäß bilden. Dies gilt auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung.

Tatbestandsvoraussetzungen

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse entsteht, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. In diesem Moment müssen Sie sofort handeln – eine Überlegungsfrist gibt es nicht.

Schwere des Verstoßes

Die Höhe des Bußgeldes und die Anordnung eines Fahrverbots hängen von der Schwere des Verstoßes ab:

  • Bei einfacher Nichtbildung der Rettungsgasse: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.
  • Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Bei Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Bei Verursachung eines Unfalls: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Gerichtliche Würdigung

Bei der Entscheidung über ein Fahrverbot berücksichtigen Gerichte:

  • Die konkrete Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer
  • Die Dauer der Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Ihr Verhalten nach dem Vorfall
  • Ihre persönlichen Umstände (z.B. berufliche Konsequenzen eines Fahrverbots)

Beachten Sie: Selbst wenn Sie innerorts ein Einsatzfahrzeug behindern, kann ein Fahrverbot drohen. Zwar besteht dort keine explizite Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, Sie müssen jedoch trotzdem „Freie Bahn“ schaffen.

Besondere Umstände

In besonders schweren Fällen, etwa bei massiver Gefährdung von Einsatzkräften oder wenn es zu Unfällen kommt, können sogar Geld- oder Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer die Signale eines Einsatzfahrzeugs wahrnehmen, müssen Sie umgehend reagieren. Eine Ablenkung durch Gespräche oder Radiomusik wird von Gerichten nicht als Entschuldigung akzeptiert.


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Welche Kosten können in einem Verfahren wegen Missbrauchs der Rettungsgasse auf den Betroffenen zukommen?

Bei einem Verfahren wegen Missbrauchs der Rettungsgasse können auf den Betroffenen verschiedene Kostenarten zukommen:

Bußgeld

Das Bußgeld für das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse beträgt mindestens 240 Euro. Je nach Schwere des Verstoßes kann es sich auf bis zu 320 Euro erhöhen. Wenn Sie beispielsweise durch Ihr Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht haben, müssen Sie mit einem höheren Bußgeld rechnen.

Gerichtskosten

Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, fallen Gerichtskosten an. Diese betragen in der Regel 10% der verhängten Geldbuße, mindestens jedoch 50 Euro und höchstens 15.000 Euro. Stellen Sie sich vor, Sie wurden zu einem Bußgeld von 280 Euro verurteilt – dann würden die Gerichtskosten 50 Euro betragen.

Anwaltskosten

Wenn Sie sich für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt entscheiden, kommen Anwaltskosten hinzu. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen von der Höhe des Bußgeldes ab. Bei einem Bußgeld von 240 Euro können die Anwaltskosten beispielsweise rund 350 Euro betragen.

Zusätzliche Auslagen

Neben den genannten Kosten können noch weitere Auslagen anfallen. Dazu gehören etwa Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher. Wenn in Ihrem Fall beispielsweise ein Gutachten zur Klärung des Sachverhalts nötig ist, können die Kosten dafür mehrere hundert Euro betragen.

Kostenübernahme bei erfolglosem Einspruch

Ist Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolglos, müssen Sie in der Regel sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Das bedeutet, dass zu dem ursprünglichen Bußgeld noch die Gerichtskosten, Ihre eigenen Anwaltskosten und gegebenenfalls weitere Auslagen hinzukommen.

Wichtig zu wissen: Die Gesamtkosten können schnell ein Vielfaches des ursprünglichen Bußgeldes betragen. Bei einem Bußgeld von 240 Euro können die Gesamtkosten inklusive Anwalts- und Gerichtskosten leicht 700 Euro oder mehr erreichen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Rettungsgasse: Die Rettungsgasse ist ein Platz zwischen den Fahrspuren auf Autobahnen oder stark befahrenen Straßen, der gebildet wird, um Rettungsfahrzeugen eine schnelle Durchfahrt zu ermöglichen. Wenn Fahrzeuge bei einem Stau oder Unfall stehen, müssen Autofahrer auf den äußeren Fahrspuren nach links oder rechts ausweichen, um eine Gasse zu schaffen. Diese Regelung ist lebenswichtig, da in Notsituationen jede Minute zählt. Die Missachtung der Rettungsgasse kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch dazu führen, dass Einsatzkräfte nicht rechtzeitig helfen können.
  • Regelfahrverbot: Ein Regelfahrverbot ist eine Standardmaßnahme, die ein Gericht für Verkehrsteilnehmer verhängt, die gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. Bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten wird ein Fahrverbot in der Regel als angemessene Strafe betrachtet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Dauer des Verbots kann variieren, hängt jedoch von der Schwere des Verstoßes ab. In dem vorliegenden Fall wurde das Regelfahrverbot gegen den Autofahrer ausgesprochen, weil er die Rettungsgasse für eine Abkürzung missbraucht hatte.
  • Missbrauch: Unter Missbrauch versteht man die unerlaubte oder nicht zweckgerechte Nutzung von Dingen oder Rechten. Im rechtlichen Kontext wird der Begriff häufig verwendet, um Handlungen zu beschreiben, die gegen die Regulierungen einer Norm verstoßen. Im Fall des Autofahrers, der die Rettungsgasse missbrauchte, bedeuten seine Handlungen, dass er eine Vorschrift, die dazu dient, Leben zu retten, bewusst ignoriert hat, was strafrechtliche Konsequenzen hatte.
  • Rechtsbeschwerde: Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Entscheidung eines Gerichts angefochten werden kann. Sie dient dazu, die Überprüfung der Entscheidung durch ein höheres Gericht zu erwirken. Rechtsbeschwerden sind in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und müssen konkret begründet werden. Im Fall des Autofahrers wurde seine Rechtsbeschwerde als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft, was bedeutete, dass die Überprüfung des Urteils durch das Obergericht für nicht notwendig erachtet wurde.
  • Ordnungswidrigkeit: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Rechtsverletzung, die nicht als Straftat gilt, aber dennoch mit einer Geldbuße oder anderen Maßnahmen geahndet werden kann. Verkehrswidrigkeiten, wie das Fahren in einer Rettungsgasse, fallen typischerweise in diese Kategorie. Ordnungswidrigkeiten sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt, das die rechtlichen Rahmenbedingungen und Sanktionen festlegt. Das Fahren in einer Rettungsgasse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Fahrverbote nach sich ziehen kann.
  • Verkehrsrecht: Verkehrsrecht ist der Teil des Rechts, der sich mit den Vorschriften und Gesetzen im Straßenverkehr befasst. Es regelt alles, was das Fahren von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen betrifft, einschließlich der Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer. Im deutschen Recht umfasst das Verkehrsrecht unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die Einhaltung und Durchsetzung dieser Regelungen ist wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr und beinhaltet umfassende Vorschriften, die Verstöße und deren Konsequenzen definieren.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Rechtsbeschwerden im Ordnungswidrigkeitenrecht. Insbesondere bezieht er sich auf die Überprüfung von Entscheidungen, die in erster Instanz bei Amtsgerichten getroffen wurden. Im vorliegenden Fall wurde die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als offensichtlich unbegründet verworfen, was bedeutet, dass der Senat keine weitergehende Prüfung der Angelegenheit für notwendig erachtete und die angefochtene Entscheidung bestätigte.
  • § 11 Abs. 2 StVO: Diese Norm behandelt das Verhalten von Fahrzeugen bei der Bildung von Rettungsgassen im Straßenverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 StVO müssen Fahrzeuge zum Stehen kommen oder mit Schrittgeschwindigkeit fahren, um eine Rettungsgasse zu bilden. Im vorliegenden Fall haben die Urteilsfeststellungen darauf hingewiesen, dass eine Rettungsgasse gebildet wurde, was die Verurteilung des Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen diese Regel bestätigte.
  • § 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO: Dieser Paragraph führt spezifische Verkehrsverstöße auf, die mit Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Dazu gehört beispielsweise das unzulässige Überholen unter missachteten Verkehrsregeln. In diesem Fall wurde beurteilt, dass der Betroffene gegen diese Vorschrift verstoßen hat, weil die Beweise darauf hindeuteten, dass er nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten und somit die Regeln missachtet hat.
  • § 5 Abs. 1 StVO: Hier wird das Verbot des Rechtsüberholens behandelt. Diese Norm soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, indem sie sichergestellt, dass Fahrzeuge nicht rechts überholt werden. Im Urteil wurde anerkannt, dass bei einer nicht ordnungsgemäßen Rettungsgassen-Bildung und dem Überholen unter diesen Bedingungen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 StVO verletzt wurde, was zur Verurteilung des Betroffenen führte.
  • § 46 Abs. 1 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Kostentragung bei Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er besagt, dass die Kosten eines Rechtsmittels von dem Betroffenen zu tragen sind, wenn seine Beschwerde nicht erfolgreich ist. In diesem Fall ist der Betroffene damit belastet worden, die Kosten für sein Rechtsmittel zu zahlen, da die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen wurde und sein Antrag auf abweichende Entscheidungen abgelehnt wurde.

Das vorliegende Urteil

KG Berlin – Az.: 3 ORbs 43/23 – 162 Ss 21/23 – Beschluss vom 15.03.2023


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