Skip to content
Menü

Beibringung medizinisch-psychologisches Gutachten bei Verstößen vor Cannabislegalisierung

Wegen einer Autofahrt unter Cannabiseinfluss musste ein Mann seinen Führerschein abgeben. Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Behörde, die dem Fahrer nach einer Kontrolle mit erhöhtem THC-Wert im Blut die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Der Mann hatte sich geweigert, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, um seine Fahreignung nachzuweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Köln
  • Datum: 21.05.2024
  • Aktenzeichen: 23 L 855/24
  • Verfahrensart: Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Der Inhaber einer Fahrerlaubnis, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er argumentiert, dass die angeordnete Untersuchung auf Grundlage alter Rechtslage überflüssig sei, da die Fahrerlaubnis nach neuer Rechtslage zurückgegeben werden müsste.
  • Antragsgegnerin: Die Fahrerlaubnisbehörde, die die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung aufgrund Cannabiskonsums und mangelndem Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren anordnete.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller führte ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis, was zu einem festgestellten THC-Wert von 2,2 ng/ml im Blut führte. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete daraufhin die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, das der Antragsteller nicht fristgerecht einreichte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grundlage der alten Rechtslage rechtmäßig ist, obwohl die neue Rechtslage eine andere Beurteilung der Eignung vorsehen könnte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Ordnungsverfügung rechtmäßig ist. Der Antragsteller hat Cannabiskonsum und Fahren nicht getrennt und die gesetzlichen Grenzwerte überschritten, was seine Nichteignung begründet. Die Behörde durfte die Fahreignung aufgrund nicht eingereichter Gutachten verneinen.
  • Folgen: Der Antragsteller bleibt ohne Fahrerlaubnis, und muss die Verfahrenskosten tragen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Grenzwerte und der Notwendigkeit, die Trennung von Konsum und Fahrfähigkeit nachzuweisen.

Konsequenzen der Cannabislegalisierung: MPU und Drogendelikte im Verkehr

Die Cannabislegalisierung in Deutschland hat weitreichende Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer und deren rechtliche Verantwortung. Insbesondere bei Drogendelikten im Straßenverkehr spielen medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) eine zentrale Rolle, um die Eignung von Fahrern umfassend zu bewerten.

Wer gegen Verkehrsvorschriften verstößt und Drogen konsumiert, muss oft eine verpflichtende psychologische Untersuchung durchlaufen. Diese dient nicht nur der Ahndung, sondern auch der Prävention und Rehabilitation. Der folgende Fall zeigt exemplarisch, wie komplexe rechtliche Auflagen bei Drogendelikten im Straßenverkehr gehandhabt werden und welche Konsequenzen ein solcher Verstoß haben kann.

Der Fall vor Gericht


Kölner Verwaltungsgericht bestätigt Cannabis-bedingte Fahrerlaubnissentziehung

Mann in legerer Kleidung sitzt am Tisch, während Beamter im Anzug Dokumente präsentiert, im Gerichtssaal.
Fahrerlaubnissentzug bei Cannabiskonsum | Symbolfoto: Flux gen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die sofortige Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums bestätigt. Der betroffene Fahrerlaubnisinhaber hatte sich geweigert, ein von der Behörde gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.

Behördliche Zweifel nach Cannabisfahrt

Auslöser des Falls war eine Autofahrt unter Cannabiseinfluss am 6. April 2023. Bei einer Kontrolle wurde im Blut des Fahrers eine THC-Konzentration von 2,2 ng/ml nachgewiesen – mehr als doppelt so hoch wie der kritische Grenzwert von 1,0 ng/ml, ab dem von einer möglichen Beeinträchtigung der Fahrsicherheit auszugehen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde stufte den Fahrer als gelegentlichen Cannabiskonsumenten ein, da er keine nachvollziehbare Erklärung für einen einmaligen Probierkonsum lieferte.

Rechtmäßige Gutachtenanforderung

Die Behörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Dabei sollte geklärt werden, ob der Fahrer künftig zwischen Cannabiskonsum und Autofahren trennen kann. Die Anordnung stützte sich auf die damals gültige Fahrerlaubnisverordnung, die bei gelegentlichem Cannabiskonsum und weiteren Eignungszweifeln eine solche Untersuchung ermöglichte. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht.

Führerscheinentzug nach Verweigerung der Begutachtung

Da der Fahrer das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegte, durfte die Behörde nach geltendem Recht auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen. Der dagegen gerichtete Eilantrag des Betroffenen blieb erfolglos. Das Gericht betonte das überwiegende öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Entziehung zum Schutz von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer – selbst wenn dem Betroffenen dadurch berufliche Nachteile entstehen sollten.

Neue Rechtslage ändert nichts am Ergebnis

Der Einwand des Fahrers, die Entziehung sei wegen der seit April 2024 geänderten Rechtslage nicht mehr gerechtfertigt, überzeugte das Gericht nicht. Auch nach der neuen Fahrerlaubnisverordnung sei bei einer THC-Konzentration von 2,2 ng/ml und einem Verstoß gegen das Trennungsgebot nicht sicher von einer Fahreignung auszugehen. Das Gericht hält weiterhin an dem in der Rechtsprechung anerkannten kritischen Wert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum fest.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht bestätigt, dass die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt ist, bei Verweigerung oder nicht fristgerechter Beibringung eines angeforderten medizinischen Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu schließen. Diese Schlussfolgerung ist jedoch nur zulässig, wenn die Gutachtenanforderung rechtmäßig und verhältnismäßig war. Besonders wichtig ist, dass die Begutachtungsanordnung für den Betroffenen klar verständlich sein und den konkreten Anlass sowie die behördlichen Bedenken nachvollziehbar darlegen muss.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert werden, ein medizinisches Gutachten vorzulegen, sollten Sie diese Aufforderung sehr ernst nehmen. Die Behörde muss Ihnen dabei genau erklären, warum sie an Ihrer Fahreignung zweifelt. Ignorieren Sie die Aufforderung nicht, denn die Behörde darf dann davon ausgehen, dass Sie nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Prüfen Sie die Anforderung sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten, bevor Sie sich gegen die Begutachtung entscheiden. Eine Verweigerung des Gutachtens führt meist zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Benötigen Sie Hilfe?

Fahrerlaubnisentzug droht?

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein schwerwiegender Eingriff, der Ihre Mobilität und Ihren Alltag stark einschränken kann. Gerade bei Verdacht auf Drogenkonsum ist die Rechtslage komplex und die Behörden haben einen großen Ermessensspielraum. Wir helfen Ihnen, die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahmen zu überprüfen und Ihre Rechte zu wahren. Dabei stehen wir Ihnen mit unserer Expertise im Verkehrsrecht zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie für Ihr individuelles Anliegen. Sprechen Sie uns an, um Ihre Situation zu besprechen und die bestmöglichen Chancen für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis auszuloten.

Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche THC-Grenzwerte gelten aktuell im Straßenverkehr?

Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein einheitlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für Autofahrer über 21 Jahre außerhalb der Probezeit.

Allgemeine Grenzwerte und Sanktionen

Wenn Sie mit einem THC-Wert von mehr als 3,5 ng/ml am Steuer erwischt werden, droht Ihnen:

  • Ein Bußgeld von 500 Euro
  • Ein einmonatiges Fahrverbot
  • Zwei Punkte in Flensburg

Bei einem zweiten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro mit einem dreimonatigen Fahrverbot. Ab dem dritten Verstoß werden 1.500 Euro Bußgeld fällig.

Besondere Regelungen für bestimmte Fahrergruppen

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein strengerer Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Bei Überschreitung wird ein Bußgeld von 250 Euro verhängt.

Mischkonsum mit Alkohol

Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol ist im Straßenverkehr komplett verboten. Bei Verstößen wird ein erhöhtes Bußgeld von 1.000 Euro fällig. Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld auf bis zu 2.000 Euro steigen.

Medizinische Ausnahmen

Wenn Sie Cannabis als ärztlich verschriebenes Medikament einnehmen, sind Sie von den THC-Grenzwerten ausgenommen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie das Cannabis für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben bekommen haben und nachweisen können.


zurück

Was passiert, wenn ich ein gefordertes MPU-Gutachten nicht vorlege?

Die Nichtvorlage eines angeordneten MPU-Gutachtens führt dazu, dass die Fahrerlaubnisbehörde von Ihrer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen darf. Dies gilt auch seit der Cannabis-Legalisierung am 01.04.2024 unverändert weiter.

Rechtliche Konsequenzen

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen und das geforderte Gutachten nicht fristgerecht einreichen, wird die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen. Bei einem Antrag auf Neuerteilung führt die Nichtvorlage zur Ablehnung des Antrags.

Wichtige Handlungsoptionen

Sie haben bei einer MPU-Anordnung grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Das Gutachten fristgerecht beibringen
  • Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen
  • Die Frist verstreichen lassen

Ein negatives MPU-Gutachten müssen Sie nicht bei der Behörde einreichen, da es Ihr Eigentum ist. In diesem Fall können Sie den Antrag auf Neuerteilung ohne Angabe von Gründen zurückziehen.

Finanzielle Aspekte

Die fehlende Finanzierung der MPU ist rechtlich kein anerkannter Grund für die Nichtvorlage. Die Behörden gehen davon aus, dass Sie, wenn Sie ein Fahrzeug führen möchten, auch die Kosten für notwendige Untersuchungen aufbringen können – ähnlich wie TÜV-Gebühren oder Reparaturkosten. Bei echten finanziellen Engpässen müssen Sie dies durch entsprechende Dokumente zweifelsfrei nachweisen.


zurück

Welche Rechte habe ich bei der Anordnung einer MPU wegen Cannabiskonsums?

Bei der Anordnung einer MPU wegen Cannabiskonsums stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, die sich durch das neue Cannabisgesetz seit dem 01.04.2024 grundlegend geändert haben.

Prüfung der MPU-Anordnung

Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine MPU nur noch in bestimmten Fällen anordnen:

  • Bei Anzeichen für Cannabismissbrauch
  • Bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss
  • Wenn die Fahrerlaubnis bereits früher aus diesen Gründen entzogen wurde

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Ein Widerspruch gegen die MPU-Anordnung selbst ist nicht möglich, da sie keinen eigenständigen Verwaltungsakt darstellt. Stattdessen können Sie:

Die Frist zur Vorlage des Gutachtens anfechten. Hierfür gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids.

Parallel zum Widerspruch können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. Bei Erfolg dürfen Sie vorläufig weiter Auto fahren, bis über Ihren Widerspruch entschieden wurde.

Besondere Regelungen seit April 2024

Der neue § 13a FeV bietet wichtige Verteidigungsmöglichkeiten:

Bei einmaligem Cannabiskonsum ohne weitere belastende Umstände darf die Behörde keine MPU mehr automatisch anordnen. Dies gilt auch für bereits laufende Verfahren.

Bei einer Ersttat mit Cannabis im Straßenverkehr entfällt in der Regel die MPU-Pflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der THC-Grenzwert deutlich überschritten wurde.

Vorgehen bei älteren MPU-Anordnungen

Wenn Ihre MPU-Anordnung vor dem 01.04.2024 erfolgte, wird sie nicht automatisch unwirksam. Sie können jedoch:

Eine Überprüfung nach der neuen Rechtslage beantragen. Die Behörde muss dann prüfen, ob die MPU-Anordnung nach den neuen Regelungen noch gerechtfertigt ist.

Bei bereits erfolgtem Führerscheinentzug können Sie unter den neuen, erleichterten Voraussetzungen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.


zurück

Wie wirkt sich die Cannabis-Legalisierung auf frühere Führerscheinentzüge aus?

Die Cannabis-Legalisierung seit dem 1. April 2024 hat bedeutende Auswirkungen auf frühere Führerscheinentzüge. Der neue § 13a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) stellt Cannabis mit Alkohol gleich und ermöglicht in bestimmten Fällen die Rückgabe des Führerscheins ohne MPU.

Voraussetzungen für eine Neuerteilung ohne MPU

Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der gemessene THC-Wert lag unter 3,5 ng/ml Blutserum (seit 1. Juli 2024) oder unter 1,5 ng/ml Blutserum (vor 1. Juli 2024)
  • Es handelte sich um einen einmaligen Verstoß
  • Es lag kein Mischkonsum mit Alkohol vor
  • Es existieren keine Hinweise auf Cannabismissbrauch oder -abhängigkeit

Neue Regelungen für die MPU-Anordnung

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird nach der neuen Rechtslage nur noch angeordnet bei:

  • Wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss
  • Tatsachen, die einen Cannabismissbrauch vermuten lassen
  • Vorliegen einer diagnostizierten Cannabisabhängigkeit

Regionale Unterschiede in der Umsetzung

Die Handhabung der neuen Regelungen unterscheidet sich regional. Während einige Führerscheinstellen, wie beispielsweise in Berlin, bereits bei Ersttätern ohne MPU den Führerschein neu erteilen, verlangen andere Behörden weiterhin eine MPU. Die Entscheidung über die direkte Neuerteilung des Führerscheins wird im Einzelfall getroffen.

Verjährungsregelungen

Wenn Sie eine MPU-Anordnung nicht erfüllen möchten, beginnt die Tilgungsfrist erst 5 Jahre nach dem Entzug des Führerscheins und dauert dann 10 Jahre. Mit der zusätzlichen Überliegefrist von einem Jahr verjährt eine MPU-Anordnung effektiv nach 16 Jahren.


zurück

Was bedeutet das Trennungsgebot zwischen Cannabiskonsum und Fahren?

Das Trennungsgebot ist eine rechtliche Anforderung, die von Cannabiskonsumenten verlangt, den Konsum strikt von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Sie müssen in der Lage sein, den Cannabiskonsum so zu gestalten, dass keine Beeinträchtigung Ihrer Fahrtüchtigkeit eintritt.

Rechtliche Grundlagen und Grenzwerte

Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Bei Überschreitung dieses Wertes wird ein Verstoß gegen das Trennungsgebot angenommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot mit einem Grenzwert von 1,0 ng/ml.

Konsequenzen bei Verstößen

Wenn Sie gegen das Trennungsgebot verstoßen, drohen folgende Konsequenzen:

  • Erstmaliger Verstoß: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte
  • Mischkonsum mit Alkohol: 1.000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte

Besonderheiten bei medizinischem Cannabis

Wenn Sie Cannabis als ärztlich verschriebenes Medikament einnehmen, gilt das Medizinalprivileg. In diesem Fall müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Medikament bestimmungsgemäß nach ärztlicher Verordnung einnehmen. Bei Zweifeln an der korrekten Einnahme oder der Selbstbewertung Ihrer Fahrtauglichkeit kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Wichtig: Ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot führt nicht automatisch zum Führerscheinentzug**. Die Fahrerlaubnisbehörde muss eine individuelle Prognose erstellen, ob Sie auch zukünftig nicht in der Lage sein werden, Konsum und Fahren zu trennen. Seit der Cannabis-Legalisierung zum 01.04.2024 ist eine MPU nur noch erforderlich, wenn ein Cannabismissbrauch oder eine Abhängigkeit vorliegt.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

THC-Konzentration im Blut

Die THC-Konzentration im Blut ist ein Messwert, der die Menge des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol im Blutserum angibt, gemessen in Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). Ab einem Wert von 1,0 ng/ml wird von einer möglichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ausgegangen. Diese Grenze basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist in der Rechtsprechung fest etabliert. Nach § 24a StVG ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter THC-Einfluss eine Ordnungswidrigkeit. Beispiel: Ein Fahrer mit 2,2 ng/ml THC im Blut hat mehr als die doppelte Menge des Grenzwerts im Körper.


Zurück

Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)

Eine von Fachärzten und Verkehrspsychologen durchgeführte Untersuchung zur Beurteilung der Fahreignung. Sie wird bei Zweifeln an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, basierend auf §§ 11, 13, 14 FeV. Die MPU prüft körperliche und psychische Voraussetzungen sowie das Risiko zukünftiger Verkehrsverstöße. Bei Drogenauffälligkeit wird besonders das Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren untersucht. Wer die MPU verweigert, riskiert den Führerscheinentzug.


Zurück

Gelegentlicher Cannabiskonsument

Eine rechtliche Einstufung von Personen, die Cannabis mehr als einmalig, aber nicht regelmäßig konsumieren. Diese Klassifizierung ist relevant für die Beurteilung der Fahreignung nach der Fahrerlaubnisverordnung. Bei gelegentlichen Konsumenten wird besonders geprüft, ob sie zwischen Konsum und Führen eines Kraftfahrzeugs trennen können. Die Einstufung erfolgt durch die Behörde anhand verschiedener Indizien wie Konsummuster oder THC-Werte. Beispiel: Wenn keine plausible Erklärung für einmaligen Konsum vorliegt.


Zurück

Trennungsgebot

Das rechtliche Prinzip, dass Cannabiskonsum und Führen eines Kraftfahrzeugs strikt voneinander getrennt werden müssen. Es basiert auf § 14 FeV und verlangt von Konsumenten die zuverlässige Trennung zwischen Konsum und aktiver Teilnahme am Straßenverkehr. Ein Verstoß liegt vor, wenn unter Cannabiseinfluss gefahren wird. Die Fähigkeit zur Einhaltung des Trennungsgebots ist zentrale Voraussetzung für die Fahreignung bei Cannabiskonsumenten.


Zurück

Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Der rechtliche Zustand, wenn eine Person die erforderlichen körperlichen, geistigen oder charakterlichen Eigenschaften zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen nicht erfüllt (§ 2 StVG, § 11 FeV). Dies kann durch Drogenauffälligkeit, Verweigerung einer MPU oder andere schwerwiegende Verstöße festgestellt werden. Die Nichteignung führt zum Führerscheinentzug. Beispiel: Wer eine angeordnete MPU verweigert, gilt automatisch als nicht geeignet.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG: Dieser Paragraph des Straßenverkehrsgesetzes regelt die Voraussetzungen für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Er legt fest, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn der Inhaber die erforderliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besitzt. Im vorliegenden Fall stützt sich die Ordnungsverfügung auf § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, um die Fahrerlaubnis des Antragstellers aufgrund vermeintlicher Ungeeignetheit zu entziehen.
  • § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV a.F.: Die Fahrerlaubnis-Verordnung in ihrer alten Fassung beschreibt in diesem Absatz die Kriterien für die Feststellung der Fahreignung. Sie bestimmt, dass die Fahrerlaubnisentziehung erfolgt, wenn körperliche oder geistige Mängel vorliegen, die die sichere Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen. Im aktuellen Fall wurde festgestellt, dass der Antragsteller aufgrund der gelegentlichen Einnahme von Cannabis die nötige Eignung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV a.F. nicht erfüllt.
  • § 11 Abs. 1 Satz 1 FeV a.F.: Dieser Abschnitt der Fahrerlaubnis-Verordnung regelt den Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde. Er legt fest, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn der Inhaber sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Das Gericht hat im vorliegenden Fall auf § 11 Abs. 1 Satz 1 FeV a.F. zurückgegriffen, um die rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers zu bestätigen.
  • § 80 Abs. 5 VwGO: Dieser Paragraph der Verwaltungsgerichtsordnung behandelt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Klagen. Er ermöglicht, dass die Klage vorläufig Wirkung entfaltet, wenn das Interesse des Klägers an der Aufschiebung die öffentlichen Interessen überwiegt. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der Klage nicht wiederhergestellt wird, da die Ordnungsverfügung als offensichtlich rechtmäßig eingestuft wurde.
  • § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV a.F.: Diese Bestimmung regelt die Konsequenzen, wenn der Betroffene sich weigert, sich untersuchen zu lassen oder das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegt. In einem solchen Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde die Nichteignung des Betroffenen feststellen und die Fahrerlaubnis entziehen. Im aktuellen Fall hat der Antragsteller der Anordnung des Gutachtens nicht nachgekommen, woraufhin die Behörde gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV a.F. die Fahrerlaubnis entzogen hat.

Das vorliegende Urteil


VG Köln – Az.: 23 L 855/24 – Beschluss vom 21.05.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!