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Auto abgeschleppt: Wann ist Ihr Fahrzeug weg? Regeln, Gründe & Ihre Rechte.

In welchen Fällen darf ein Auto abgeschleppt werden?

Ein lautes Knistern, ein Ruck, und schon schwebt Ihr Eigentum hilflos über dem Asphalt. Doch wann ist dieser Schockmoment des Abschleppens überhaupt rechtens, und welche verborgenen Spielregeln legen fest, ob Ihr Wagen verschwinden darf? Wir tauchen tief in die rechtlichen Grauzonen dieses alltäglichen Ärgernisses ein, um zu enthüllen, wann Sie wirklich zahlen müssen und wann Sie sich wehren können.

Blaues Auto wird abgeschleppt. In welchen Fällen ist das erlaubt?
Abschleppen Auto: Wann ist Ihr Fahrzeug weg? Alle Regeln im Überblick. | Symbolbild: KI generiertes Bild

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Abschleppen dient der Gefahrenabwehr oder Störungsbeseitigung (Polizeigesetze/StVO) und muss dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (Ultima Ratio) folgen.
  • Häufige Gründe: Blockieren von Rettungswegen, Parken im absoluten Halteverbot (keine zusätzliche Behinderung nötig) oder erhebliche Behinderung im eingeschränkten Halteverbot.
  • Mobile Halteverbote: Die Schilder benötigen mindestens 72 Stunden Vorlauf; korrekt geparkte Fahrzeuge dürfen nicht sofort abgeschleppt werden.
  • Behörden müssen bei sichtbarem Hinweis (Handynummer) kurz nachforschen (ca. 5 Min.), bevor abgeschleppt wird.
  • Auf Privatgrundstücken ist Abschleppen erlaubt, doch das Versetzen des Fahrzeugs hat oft Vorrang vor vollständiger Entfernung.
  • Alle Kosten (Abschlepp-, Verwaltungs- und Standgebühren) trägt in der Regel der Fahrzeughalter.

Ihr Auto am Haken? Wann das Abschleppen wirklich erlaubt ist – und was Sie wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie kommen zu Ihrem Parkplatz zurück, und Ihr Auto ist weg. Abgeschleppt! Ein Schreckmoment, der nicht nur Nerven, sondern oft auch viel Geld kostet. Viele Autofahrer fragen sich dann: durfte das überhaupt sein? Genau um diese Frage geht es. Das Abschleppen von Fahrzeugen ist ein alltägliches Ärgernis, aber auch ein notwendiges Instrument, um Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Doch die Regeln dafür sind komplex und für Laien oft undurchsichtig. Wann genau darf die Polizei oder das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug entfernen lassen? Und welche Rechte haben Sie als Betroffener?

Die rechtliche Spielwiese: Warum überhaupt abgeschleppt wird

Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist kein Willkürakt, sondern eine Maßnahme, die auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruht. Im Kern geht es immer darum, Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen. Die wichtigsten Regelwerke hierfür sind die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer und die bundesweit gültige Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ergänzend können auch Regelungen aus dem Verwaltungsvollstreckungsrecht oder sogar dem Abfallrecht eine Rolle spielen.

Das Fundament: Die Ermächtigungsgrundlage

Damit die Behörden ein Fahrzeug abschleppen dürfen, benötigen sie eine sogenannte Ermächtigungsgrundlage. Das ist, vereinfacht gesagt, die gesetzliche Erlaubnis für ihr Handeln. Diese findet sich meist in den Polizeigesetzen der Länder, die den Behörden erlauben, zur Gefahrenabwehr tätig zu werden. Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug, das beispielsweise eine Rettungsgasse blockiert, stellt eine solche Gefahr dar. Auch die StVO selbst, etwa durch § 44, kann bei Gefahr im Verzuge vorläufige Maßnahmen ermöglichen.

Nicht mit Kanonen auf Spatzen: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Ein ganz entscheidender Punkt bei jeder Abschleppmaßnahme ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser besagt, dass die Maßnahme – also das Abschleppen – nicht über das hinausschießen darf, was zur Erreichung des Ziels notwendig ist. Es muss immer geprüft werden, ob es kein milderes, aber ebenso wirksames Mittel gibt. Das Abschleppen soll immer das letzte Mittel (ultima ratio) sein. Was bedeutet das konkret? Die Behörden müssen abwägen. Ist es Tag oder Nacht? Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen? Wie gefährlich ist die Situation wirklich? Ein Auto, das nachts in einer kaum befahrenen Seitenstraße etwas unglücklich steht, wird möglicherweise anders bewertet als ein Fahrzeug, das zur Hauptverkehrszeit eine vielbefahrene Kreuzung blockiert.

Wenn Ihr Auto im öffentlichen Raum zum Problem wird: Die häufigsten Abschleppgründe

Im Alltag sind es vor allem Verstöße im öffentlichen Verkehrsraum, die zum Einsatz des Abschlepphakens führen. Hier ein Überblick über die typischsten Szenarien:

Alarmstufe Rot: Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und akute Gefährdung

Die wohl unstrittigsten Fälle für ein Abschleppen sind jene, in denen ein Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet oder behindert. Das leuchtet unmittelbar ein, denn hier geht es um die Sicherheit aller. Ein klassisches Beispiel ist das Blockieren eines Rettungswegs oder einer Feuerwehrzufahrt. Hier verstehen die Behörden zu Recht keinen Spaß. Auch das Parken direkt in einer unübersichtlichen Kurve kann eine akute Gefahr darstellen und ein Abschleppen rechtfertigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu klargestellt: Ein bloßer Verstoß gegen Parkregeln allein reicht nicht immer aus. Aber wenn durch das Falschparken andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, ist ein Abschleppen regelmäßig geboten. Die Störung der öffentlichen Sicherheit, die von einem solchen Fahrzeug ausgeht, kann oft nur durch dessen Entfernung beseitigt werden.

Tabuzone Gehweg: Wenn Fußgänger ausgebremst werden

Das Parken auf Gehwegen ist laut Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich verboten. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Stellt ein Fahrzeug auf dem Gehweg eine unmittelbare Störung der öffentlichen Sicherheit dar, weil es den Fußgängerverkehr behindert, kann es abgeschleppt werden. Schließlich ist der Gehweg, wie der Name schon sagt, den Fußgängern vorbehalten.

Klare Ansage: Das absolute Halteverbot

Steht Ihr Auto im absoluten Halteverbot, ist die Rechtslage meist eindeutig. Hier ist keine zusätzliche konkrete Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erforderlich, damit die Polizei das Fahrzeug abschleppen lassen darf. Die Missachtung eines absoluten Halteverbots wird per se als Störung der Verkehrsordnung angesehen.

Mit Einschränkung: Das eingeschränkte Halteverbot

Anders sieht es beim eingeschränkten Halteverbot aus. Hier ist das Abschleppen in der Regel nur dann erlaubt, wenn eine tatsächliche Verkehrsbehinderung vorliegt. Interessant ist hierzu eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 10.09.2009 – 20 K 8222/08): Dort wurde das Abschleppen eines Fahrzeugs als rechtmäßig bewertet, das ohne erkennbare Ladetätigkeit länger als drei Minuten im eingeschränkten Halteverbot stand und dadurch einen Lastkraftwagen am Wegfahren hinderte.

Zettel an der Scheibe: Die Nachforschungspflicht der Behörden

Was ist, wenn Sie nur kurz weg sind und einen Zettel mit Ihrer Handynummer hinterlassen haben? Grundsätzlich ist eine Abschleppmaßnahme nicht verhältnismäßig, wenn der Fahrer durch zumutbare Nachforschungen in unmittelbarer Nähe erreicht werden kann. Ein von außen deutlich sichtbarer Hinweis am Fahrzeug, dass man sich in direkter Nähe befindet und über eine angegebene Handynummer erreichbar ist, kann eine solche Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde begründen. Aber Achtung: Der dafür in Betracht kommende Zeitraum ist kurz – in der Regel wird hier von etwa fünf Minuten ausgegangen.

Wenn das Fahrzeug selbst zum Störfaktor wird

Nicht nur das „Wie“ und „Wo“ des Parkens kann zum Abschleppen führen, sondern auch der Zustand oder Status des Fahrzeugs selbst.

Ohne Nummernschild unterwegs: Fahrzeuge ohne Zulassung

Ein Fahrzeug ohne gültige Kennzeichen hat auf öffentlichen Straßen nichts verloren. Nach § 32 der StVO ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug gilt als ein solcher Gegenstand. Ein Abschleppen kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn eine Behinderung nach allgemeiner Lebenserfahrung möglich ist oder nicht ausgeschlossen werden kann.

Rostlauben und Wracks: Wenn das Auto zum Abfall wird

Auch Schrottfahrzeuge, deren Instandsetzung unwirtschaftlich oder unmöglich ist, Fahrzeugwracks, bei denen der Halter das Eigentum aufgegeben hat, oder betriebsunfähige Kraftfahrzeuge können abgeschleppt werden. Die schnelle Beseitigung solcher Fahrzeuge liegt im öffentlichen Interesse, denn sie können:

  • die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden,
  • die Umwelt beeinträchtigen und
  • das Orts- oder Landschaftsbild verunstalten.

Der „Rote Punkt“: Eine letzte Warnung

Um Unklarheiten zu beseitigen, bevor abfall- oder straßenrechtliche Maßnahmen ergriffen werden, setzen Behörden oft auf eine sichtbare Aufforderung. Dabei wird ein runder, meist roter Aufkleber (mindestens 12 cm Durchmesser) am Fahrzeug angebracht, der den Halter auffordert, das Fahrzeug zu entfernen. Reagiert der Halter nicht innerhalb einer bestimmten Frist (oft ein Monat, gemäß § 20 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrwG), kann das Fahrzeug als Abfall eingestuft und entsprechend behandelt werden.

Überraschung über Nacht: Mobile Halteverbote

Mobile Halteverbote, die temporär für Baustellen, Umzüge oder Veranstaltungen eingerichtet werden, sind ein häufiger Grund für Ärger – und Abschleppmaßnahmen.

Spielregeln für temporäre Verbote: Vorlaufzeiten sind entscheidend

Damit ein mobiles Halteverbot wirksam ist und Fahrzeuge dort abgeschleppt werden dürfen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Die Halteverbotsschilder müssen zuvor genehmigt und rechtzeitig aufgestellt werden, damit sich Autofahrer darauf einstellen können. Als ausreichend gilt hier oft eine Vorlaufzeit von 72 Stunden, wobei die Rechtsprechung von drei vollen Kalendertagen ausgeht. Wichtig: Der Tag, an dem die Schilder aufgestellt werden, zählt dabei nicht mit.

Geparkt, weggefahren, abgeschleppt: Was Gerichte zu nachträglichen Verboten sagen

Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil 24. Mai 2018, Az.; BVerwG 3 C 25.16) hat sich mit einem Fall beschäftigt, der für viele Autofahrer relevant ist. Eine Klägerin hatte ihr Fahrzeug am 19. August 2013 legal in Düsseldorf geparkt und war dann in den Urlaub geflogen. Am Vormittag des 20. August wurden mobile Halteverbotsschilder aufgestellt. Das Halteverbot galt vom 23. bis 24. August. Am Nachmittag des 23. August wurde das Fahrzeug der Klägerin abgeschleppt. Das Gericht entschied hier, dass Autofahrer, die verkehrsgerecht parken, nach dem nachträglichen Aufstellen eines Halteverbots nicht sofort abgeschleppt werden können. Es muss eine angemessene Reaktionszeit geben. Dies unterstreicht die Bedeutung der korrekten Vorlaufzeiten.

Schutz und Sicherstellung: Wenn die Polizei Ihr beschädigtes Auto abschleppt

Es gibt auch Situationen, in denen die Polizei ein Fahrzeug abschleppt, um es zu schützen.

Nach Unfall oder Einbruch: Abschleppen zur Gefahrenabwehr

Die Polizei darf beschädigte Fahrzeuge nach den allgemeinen Polizeigesetzen der Bundesländer abschleppen lassen. Solche Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr und dem Schutz des Fahrzeughalters. Es soll verhindert werden, dass das Fahrzeug weiter beschädigt oder gestohlen wird. Eine solche Sicherstellung ist gerechtfertigt, wenn:

  • der Ort, an dem das Fahrzeug steht, Besorgnis erregt, dass weitere Schäden oder Diebstahl drohen könnten, oder
  • der Wert des Fahrzeugs eine solche Schutzmaßnahme rechtfertigt.

Wer trägt die Kosten für die Sicherstellung?

Die Kosten für eine solche Sicherstellungsmaßnahme muss in der Regel der Halter des Fahrzeugs tragen. Gerichte sehen dies als gerechtfertigt an, wenn der Wert des Autos deutlich über den Kosten der Sicherungsmaßnahme liegt. Es ist also ein zweischneidiges Schwert: einerseits Schutz, andererseits Kosten.

Mein Parkplatz, meine Regeln: Abschleppen von Privatgrundstücken

Nicht nur im öffentlichen Raum, auch auf Privatgrundstücken kann falsch geparkten Autos der Haken drohen.

Das Recht des Eigentümers: Falschparker auf privaten Flächen

Besitzer von privaten Grundstücken haben grundsätzlich das Recht, unrechtmäßig geparkte Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Dies ist etwa der Fall, wenn jemand auf einem Supermarktparkplatz parkt, ohne dort Kunde zu sein. Auch wenn die auf einem Parkplatz ausgeschilderte maximale Parkdauer überschritten wird, kann das Abschleppen zulässig sein. Der Grundstücksbesitzer hat ein erkennbares Interesse daran, seine Parkflächen für den von ihm gewünschten Zweck freizuhalten.

Mildere Mittel auch hier? Das Versetzen als Alternative

Auch wenn es sich um Privatgrund handelt, spielt der Gedanke der Verhältnismäßigkeit eine Rolle, wenn auch oft anders bewertet als bei behördlichen Maßnahmen. Grundsätzlich sollten rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge nur so weit entfernt werden, wie es unbedingt erforderlich ist. Befinden sich in unmittelbarer Nähe geeignete, freie Parkplätze, sollte das Fahrzeug dorthin versetzt und nicht gleich zu einem weiter entfernten Verwahrplatz abgeschleppt werden. Dies entspricht dem Grundsatz, das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu wählen.

Kurz erklärt: Was ist eigentlich „Gefahr im Verzug“?

Dieser Begriff taucht im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen häufig auf. „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass eine Situation so dringlich ist, dass ein sofortiges Handeln erforderlich ist, um eine drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden.

Die sonst üblichen Verfahrenswege, wie etwa das Abwarten auf eine richterliche Anordnung oder das Ausfindigmachen des Verantwortlichen, können dann übersprungen werden. Ein typisches Beispiel ist eine blockierte Feuerwehrzufahrt bei einem Brand in der Nähe. Hier muss sofort gehandelt werden, daher wird das Fahrzeug ohne langes Zögern abgeschleppt. Die Einschätzung, ob Gefahr im Verzug vorliegt, treffen die Beamten vor Ort.

Was bedeutet das alles für Sie als Autofahrer?

Die Frage „Wann darf mein Auto abgeschleppt werden?“ ist nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten. Es kommt immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Die zentrale Frage: Liegt eine Störung oder Gefahr vor?

Ob im öffentlichen Raum oder auf Privatgrund: Dreh- und Angelpunkt ist oft, ob von dem Fahrzeug eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgeht, andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder private Besitzrechte verletzt werden.

Die Rolle der Verhältnismäßigkeit

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist Ihr wichtigster Verbündeter. Er zwingt die Behörden (und in gewissem Maße auch Privateigentümer), abzuwägen und nicht vorschnell zum Mittel des Abschleppens zu greifen, wenn es mildere Alternativen gibt. Allerdings ist die Schwelle für ein „milderes Mittel“ oft niedrig angesetzt, besonders wenn eine klare Behinderung oder ein Verstoß gegen ein absolutes Halteverbot vorliegt.

Kosten im Blick behalten

Das Abschleppen ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Zu den reinen Abschleppkosten kommen oft noch Verwaltungsgebühren und Standgebühren für die Verwahrung des Fahrzeugs hinzu. Diese Kosten muss in der Regel der Störer, also der Falschparker bzw. Fahrzeughalter, tragen.

Praktische Tipps zur Vermeidung

  • Achten Sie genau auf Verkehrszeichen, insbesondere auf Halte- und Parkverbote.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen, Geh- und Radwegen.
  • Informieren Sie sich bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) über möglicherweise eingerichtete mobile Halteverbote. Ein Zettel mit „Bin im Urlaub“ schützt nicht vor dem Abschleppen, wenn die Vorlauffrist eingehalten wurde.
  • Halten Sie Ihr Fahrzeug zugelassen und versichert.
  • Auf Privatgrundstücken (Supermarkt, fremde Einfahrten) nur mit Erlaubnis parken.

Das Wissen um die rechtlichen Rahmenbedingungen kann Ihnen helfen, teure Überraschungen zu vermeiden. Es zeigt aber auch, dass das Abschleppen ein notwendiges Instrument ist, um das geordnete Miteinander im Straßenverkehr und den Schutz von Rechten zu gewährleisten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Abschleppmaßnahme in Ihrem Fall rechtmäßig war, kann eine juristische Beratung sinnvoll sein, um Ihre Optionen zu prüfen. Doch im besten Fall kommt es gar nicht erst so weit – durch vorausschauendes und rücksichtsvolles Parken.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Abschleppen von Fahrzeugen

Nachfolgend beantworten wir die häufigsten Fragen zu unserem Artikel über das Abschleppen von Fahrzeugen und dessen Auswirkungen für Sie als Autofahrer.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mein Auto wurde abgeschleppt, als ich im Urlaub war, weil über Nacht ein mobiles Halteverbot eingerichtet wurde. Ist das rechtens?

Das ist eine ärgerliche Situation, die leider vorkommen kann. Entscheidend ist hier die sogenannte Vorlaufzeit, mit der mobile Halteverbote angekündigt werden müssen. Gerichte gehen meist von mindestens drei vollen Kalendertagen aus, wobei der Tag des Aufstellens der Schilder nicht mitzählt. Wenn diese Frist eingehalten wurde, nachdem Sie Ihr Fahrzeug dort legal abgestellt hatten, kann das Abschleppen tatsächlich rechtmäßig sein. Der Hinweis im Artikel, dass ein Zettel „Bin im Urlaub“ nicht schützt, wenn die Vorlauffrist beachtet wurde, unterstreicht dies. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, dass nicht sofort abgeschleppt werden darf, aber eine angemessene Reaktionszeit muss gegeben sein – die durch die Vorlauffrist abgedeckt sein soll.


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Darf ein Supermarkt mein Auto einfach von seinem Parkplatz abschleppen lassen, nur weil ich dort länger als erlaubt oder ohne Einkauf geparkt habe?

Ja, das darf er grundsätzlich. Der Parkplatz eines Supermarktes ist Privatgrundstück. Der Eigentümer (oder der von ihm beauftragte Betreiber) hat das Recht zu bestimmen, wer unter welchen Bedingungen dort parken darf. Wenn Sie gegen die ausgeschilderten Parkregeln verstoßen – zum Beispiel die maximale Parkdauer überschreiten oder parken, ohne Kunde zu sein – stören Sie sein Besitzrecht. Der Eigentümer hat ein berechtigtes Interesse daran, die Parkflächen für seine Kunden freizuhalten und kann Ihr Fahrzeug daher auf Ihre Kosten abschleppen lassen. Hier greift nicht primär die Straßenverkehrs-Ordnung, sondern das Recht des Eigentümers, sein Grundstück nach seinen Vorstellungen zu nutzen.


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Ich habe nur ganz kurz im eingeschränkten Halteverbot gestanden und einen Zettel mit meiner Handynummer an die Scheibe gelegt. Muss die Behörde mich nicht anrufen, bevor sie abschleppt?

Die Behörden haben eine sogenannte Nachforschungspflicht, wenn der Fahrer durch zumutbare Nachforschungen in unmittelbarer Nähe erreicht werden kann. Ein gut sichtbarer Zettel mit einer Handynummer kann diese Pflicht begründen. Allerdings ist der Zeitraum, den die Behörden dafür aufwenden müssen, sehr kurz – der Artikel nennt hier als Richtwert etwa fünf Minuten. Wenn Sie also nur „ganz kurz“ weg waren und diese fünf Minuten überschritten wurden oder keine Ladetätigkeit erkennbar war und eine Behinderung vorlag, kann das Abschleppen trotz Zettel verhältnismäßig gewesen sein. Es gibt keine Garantie, dass angerufen wird, besonders wenn die Situation als dringlich eingeschätzt wird.


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Mit welchen Kosten muss ich ungefähr rechnen, wenn mein Auto abgeschleppt wird, und wer muss das bezahlen?

Die Kosten für das Abschleppen können, wie im Artikel erwähnt, richtig teuer werden und variieren stark je nach Stadt, Tageszeit und Aufwand. Sie setzen sich meist aus mehreren Posten zusammen: den eigentlichen Abschleppkosten des beauftragten Unternehmens, Verwaltungsgebühren der Behörde und oft auch Standgebühren für die Verwahrung des Fahrzeugs. Es ist nicht ungewöhnlich, dass hierfür mehrere hundert Euro anfallen. Bezahlen muss diese Kosten in der Regel der Störer, also der Falschparker oder der Halter des Fahrzeugs. Auch wenn Sie zu Ihrem Fahrzeug zurückkehren, während der Abschleppwagen bereits bestellt, aber noch nicht mit dem Verladen begonnen hat, können Kosten für die vergebliche Anfahrt („Leerfahrt“) fällig werden.


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Was passiert, wenn mein Auto beim Abschleppen beschädigt wird? Wer haftet dafür?

Sollte Ihr Fahrzeug während des Abschleppvorgangs oder bei der anschließenden Verwahrung beschädigt werden, ist das natürlich besonders ärgerlich. Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Das kann das Abschleppunternehmen sein, wenn dessen Mitarbeiter unsorgfältig gearbeitet haben. Wurde das Abschleppen von einer Behörde angeordnet, kann unter Umständen auch eine Haftung der Behörde (Amtshaftung) in Betracht kommen. Wichtig ist, eventuelle Schäden sofort bei Abholung des Fahrzeugs zu dokumentieren und dem Abschleppdienst bzw. der Behörde zu melden. Die Klärung der Haftungsfrage kann im Einzelfall komplex sein und erfordert möglicherweise eine genaue Prüfung der Umstände.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

Abschleppen: Kein Willkürakt, sondern Ultima Ratio

Die Analyse verdeutlicht: Das Abschleppen ist kein behördlicher Willkürakt, sondern das äußerste Mittel (Ultima Ratio) zur Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung. Entscheidend ist stets die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, die als wichtiges Korrektiv dient und im Einzelfall auch mildere Mittel fordert.

Für Autofahrer bleibt die zentrale Erkenntnis, dass das Verständnis dieser komplexen, aber nachvollziehbaren Regeln der beste Schutz vor dem teuren Haken ist. Es ist ein Appell an vorausschauendes Parken und gegenseitige Rücksichtnahme, um Konflikte und Kosten von vornherein zu vermeiden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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