Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Auswirkungen eines aktuellen Gerichtsurteils
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Punkte in Flensburg?
- Welche Rechtsmittel kann ich gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
- Was bedeutet der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen?
- Welche Beweismittel werden bei Geschwindigkeitsverstößen anerkannt?
- Wie hoch sind die Verfahrenskosten bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall betrifft eine Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der das Gericht eine zuvor festgestellte Übertretung trotz späterer Geschwindigkeitsreduktion nicht rückgängig macht.
- Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Freiburg wurde als unbegründet abgelehnt.
- Die gesetzliche Regelung erlaubt eine Rechtsbeschwerde nur, wenn es zur Fortbildung des materiellen Rechts oder wegen Versagung rechtlichen Gehörs erforderlich ist. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor.
- Die Richterin stellte fest, dass die Schuld des Betroffenen durch ein standardisiertes Messverfahren korrekt ermittelt wurde.
- Eine mögliche Geschwindigkeitsreduktion nach der Übertretung ist rechtlich nicht relevant für die Beurteilung der ursprünglichen Tat.
- Die Argumentation des Betroffenen, dass sein Verhalten durch einen weiteren Verkehrsteilnehmer erzwungen wurde, wurde als unbegründet erachtet.
- Der Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren wurde nicht verletzt. Der Zweifelssatz wurde als korrekt angewendet bewertet.
- Die Kosten des abgelehnten Rechtsmittels sind vom Betroffenen zu tragen.
- Eine analoge Anwendung von § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG auf andere Grundrechtsverstöße wurde ausgeschlossen.
- Das Gericht nutzte die vorliegenden Videoaufnahmen und Messfotos als Beweisgrundlage für sein Urteil.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Auswirkungen eines aktuellen Gerichtsurteils
Die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit. Geschwindigkeitsmessungen sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrskontrolle und dienen der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat nicht nur rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern, sondern kann auch die Fahrerlaubnis gefährden.
Die Relevanz der Geschwindigkeit im Straßenverkehr zeigt sich nicht zuletzt in der Verkehrserziehung und der Prävention von Geschwindigkeitsverstößen. Bei Geschwindigkeitsveränderungen können Autobesitzer und Verkehrssünder mit verschiedenen Konsequenzen rechnen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall behandelt, der die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsveränderung nach Geschwindigkeitsmessung veranschaulicht.
Der Fall vor Gericht
Geschwindigkeitsüberschreitung und Abstandsverstoß vor OLG Karlsruhe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Rechtsmittel eines Autofahrers gegen ein Bußgeld wegen zu geringer Fahrzeugabstände bei überhöhter Geschwindigkeit zurückgewiesen. Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau zu einer Geldbuße von maximal 100 Euro verurteilt, nachdem er mit 84 km/h (nach Toleranzabzug) unterwegs war und dabei den erforderlichen Sicherheitsabstand unterschritt.
Videobeweise belegen Verkehrsverstoß
Die Tat wurde durch ein standardisiertes Messverfahren dokumentiert. Dabei stützten sich die Richter auf Videoaufzeichnungen und Messfotos, die den Abstandsverstoß eindeutig belegten. Der Autofahrer hatte zwar argumentiert, sein Verhalten sei durch einen nachfolgenden Verkehrsteilnehmer veranlasst worden. Diese Einlassung wurde vom Gericht jedoch nach Auswertung der Beweismittel zurückgewiesen. Die Tatrichterin stellte fest, dass das Verhalten des Betroffenen durchaus vorwerfbar war.
Verzögerung nach Messung ohne rechtliche Relevanz
Ein zentraler Punkt in der Argumentation des Betroffenen war, dass er seine Geschwindigkeit kurz nach der Messung verringert habe. Das OLG Karlsruhe stellte hierzu klar, dass eine nachträgliche Verminderung der Geschwindigkeit nichts an der bereits erfolgten Verwirklichung des Bußgeldtatbestands ändere. Das Amtsgericht musste sich daher mit diesem Vortrag im Urteil nicht weiter auseinandersetzen.
Rechtliche Grenzen der Beschwerdemöglichkeiten
Der Betroffene hatte in seiner Beschwerde eine Verletzung des Zweifelsgrundsatzes und eine unzulässige Beschränkung seiner Verteidigung geltend gemacht. Das OLG wies diese Argumentation zurück und betonte, dass der Zweifelssatz keine Beweisregel sei, sondern lediglich eine Entscheidungsregel darstelle. Diese verpflichte den Richter nur dazu, verbleibenden Zweifeln Rechnung zu tragen. Eine Verletzung dieses Grundsatzes lag nach Auffassung des Gerichts nicht vor.
Kostenpflicht für erfolgloses Rechtsmittel
Das OLG Karlsruhe verwarf den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde als unbegründet. Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt die Rechtsbeschwerde damit als zurückgenommen. Die Kosten des Rechtsmittels muss der Betroffene tragen. Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde wäre nur möglich gewesen, wenn dies zur Fortbildung des materiellen Rechts geboten gewesen wäre oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs hätte aufgehoben werden müssen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Eine nachträgliche Geschwindigkeitsreduzierung nach der Messung hat keinen Einfluss auf die Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Urteil stellt klar, dass der Verstoß im Moment der Messung bereits vollendet ist und späteres Abbremsen daran nichts mehr ändert. Auch die Behauptung, man sei durch einen dicht auffahrenden Verkehrsteilnehmer zu dem Verhalten gezwungen worden, wird bei eindeutiger Beweislage durch Messfotos und Videoaufzeichnungen nicht als Entschuldigung anerkannt.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie geblitzt wurden, hilft es nicht, direkt danach vom Gas zu gehen – der Verstoß ist bereits in dem Moment geschehen, als die Messung erfolgte. Auch die häufig vorgebrachte Ausrede, ein Drängler hätte Sie zu schnellerem Fahren gezwungen, wird vom Gericht nicht akzeptiert, wenn Fotos oder Videos den Verstoß dokumentieren. Bei Bußgeldern unter 100 Euro haben Sie zudem nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten für Rechtsbeschwerden, die sich im Zweifel auch nicht lohnen – denn scheitert Ihr Einspruch, müssen Sie zusätzlich die Verfahrenskosten tragen.
Komplexe Verkehrsordnungswidrigkeiten erfordern eine sorgfältige rechtliche Betrachtung der individuellen Umstände. Bei Geschwindigkeitsübertretungen und den damit verbundenen Konsequenzen unterstützen wir Sie mit einer fundierten juristischen Einschätzung Ihrer konkreten Situation. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg werden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eingetragen. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften.
Punktevergabe innerorts
Wenn Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, gilt folgende Staffelung:
- Bei 21 bis 30 km/h zu schnell: 1 Punkt
- Ab 31 km/h zu schnell: 2 Punkte
Punktevergabe außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Regelungen:
- Bei 21 bis 40 km/h zu schnell: 1 Punkt
- Ab 41 km/h zu schnell: 2 Punkte
Besondere Verkehrssituationen
Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel oder Schnee wird bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung strenger geahndet. In diesem Fall erhalten Sie bereits einen Punkt bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Auswirkungen der Punktevergabe
Die Punktevergabe folgt einem Stufensystem:
- Bei 4 oder 5 Punkten erfolgt eine kostenpflichtige Ermahnung
- Bei 6 oder 7 Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen
- Bei 8 Punkten droht der Führerscheinentzug
Welche Rechtsmittel kann ich gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Gegen einen Bußgeldbescheid steht Ihnen als wichtigstes Rechtsmittel der Einspruch zur Verfügung. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids.
Form und Einreichung des Einspruchs
Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingereicht werden, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Eine Einreichung per E-Mail genügt den Formvorschriften nicht. Sie können den Einspruch entweder per Brief oder Fax einreichen.
Inhaltliche Anforderungen
Im ersten Schritt muss der Einspruch nicht begründet werden. Eine spätere Begründung ist jedoch sinnvoll für den weiteren Verfahrensverlauf. Der Einspruch kann auch auf bestimmte Teile des Bußgeldbescheids beschränkt werden, etwa nur auf die Höhe der Geldbuße.
Ablauf nach Einspruchseinlegung
Nach Einlegung des Einspruchs gibt es mehrere mögliche Verfahrenswege:
Die Behörde prüft zunächst den Einspruch im Zwischenverfahren. Dabei kann sie zusätzliche Ermittlungen durchführen. Wird der Einspruch nicht im Zwischenverfahren erledigt, kommt es zur Hauptverhandlung vor Gericht. Hier müssen Sie sich persönlich verantworten.
Rechtsbeschwerde als weiteres Rechtsmittel
Nach einem Urteil des Amtsgerichts können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde einlegen. Dies ist möglich, wenn:
- Das Bußgeld mehr als 250 Euro beträgt
- Ein Fahrverbot verhängt wurde
- Der Einspruch durch Urteil als unzulässig verworfen wurde
Die Frist für die Rechtsbeschwerde beträgt eine Woche nach Urteilsverkündung oder Zustellung. Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils begründet werden.
Was bedeutet der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen?
Der Toleranzabzug ist ein standardisierter Wert, der von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen wird, um technisch bedingte Messungenauigkeiten auszugleichen.
Höhe des Toleranzabzugs
Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h vom Messergebnis abgezogen. Liegt die gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h, beträgt der Toleranzabzug 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Besondere Messverfahren
Bei Videonachfahrsystemen gelten aufgrund der höheren Fehleranfälligkeit größere Toleranzen: 5 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 5 Prozent bei Geschwindigkeiten über 100 km/h.
Praktische Bedeutung
Wenn Sie beispielsweise innerorts mit 51 km/h in einer 30er-Zone gemessen werden, zieht die Behörde zunächst 3 km/h Toleranz ab. Die für den Bußgeldbescheid relevante Geschwindigkeit beträgt dann 48 km/h. Diese verringerte Geschwindigkeit ist maßgeblich für die Höhe des Bußgelds und mögliche weitere Sanktionen wie Punkte oder Fahrverbote.
Der Toleranzabzug erfolgt automatisch durch die Messgeräte oder wird bei der Auswertung manuell berücksichtigt. Die Werte sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgegeben und gelten bundesweit einheitlich.
Welche Beweismittel werden bei Geschwindigkeitsverstößen anerkannt?
Bei Geschwindigkeitsverstößen werden nur standardisierte Messverfahren als Beweismittel vor Gericht anerkannt. Diese Verfahren müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und geeicht sein.
Anerkannte Messverfahren
Die wichtigsten standardisierten Messverfahren sind:
- Radarmessverfahren
- Lasermessverfahren
- Lichtschrankenmessverfahren
- Nachfahrmessungen
- Videogestützte Messungen
Rechtliche Voraussetzungen
Für die Anerkennung als Beweismittel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Das Messgerät muss zum Zeitpunkt der Messung eine gültige Eichung besitzen. Das Messpersonal muss eine spezielle Schulung für das jeweilige Gerät nachweisen können. Die Messung muss nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.
Besonderheiten der Beweisführung
Bei standardisierten Messverfahren gilt eine reduzierte Beweispflicht. Das bedeutet, das Gericht muss grundsätzlich nur:
- das verwendete Messverfahren
- die gemessene Geschwindigkeit
- den Toleranzabzug
feststellen. Wenn Sie konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, müssen Sie technische Fehlfunktionen substantiiert vortragen. Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Messung reicht nicht aus.
Messdatenzugang
Sie haben das Recht, Einsicht in die Messunterlagen zu nehmen, insbesondere in:
- die Lebensakte des Messgeräts
- den Eichschein
- die Rohmessdaten
Diese Unterlagen müssen jedoch nicht automatisch vorgelegt werden. Ein Anspruch auf Einsicht besteht nur, wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für Messfehler darlegen können.
Wie hoch sind die Verfahrenskosten bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entstehen verschiedene Kostenarten, die sich nach dem Verfahrensverlauf und der Höhe des ursprünglichen Bußgeldes richten.
Grundlegende Gerichtskosten
Die Gerichtsgebühren betragen standardmäßig 10 Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 55 Euro. Bei einer Rücknahme des Einspruchs vor der Hauptverhandlung reduzieren sich die Kosten auf 0,25 Prozent des Bußgeldes, mindestens aber 17 Euro.
Anwaltskosten
Die Anwaltsgebühren setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Eine Grundgebühr zwischen 33 und 187 Euro
- Eine Verfahrensgebühr zwischen 22 und 616 Euro, abhängig von der Bußgeldhöhe
- Terminsgebühren für jeden Verhandlungstag
Zusätzliche Verfahrenskosten
Im Verlauf des Verfahrens können weitere Kosten entstehen:
- Verwaltungsgebühren der Bußgeldbehörde
- Gutachterkosten, die mehrere hundert Euro betragen können
- Auslagen für Zustellungen und weitere Verwaltungsakte
Kostenübernahme
Bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse sämtliche Verfahrenskosten. Bei einer Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens müssen Sie als Betroffener die Kosten tragen. Die ursprünglichen Verwaltungsgebühren des Bußgeldbescheids bleiben bei einer Rücknahme des Einspruchs bestehen.
**Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sicherheitsabstand
Definition: Der Sicherheitsabstand ist der Mindestabstand, den ein Fahrzeug zum vorausfahrenden Fahrzeug halten muss, um bei plötzlichem Anhalten oder Bremsen einen sicheren Stopp zu ermöglichen. In Deutschland richtet sich dieser Abstand nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 4 StVO). Ein zu geringer Sicherheitsabstand erhöht das Risiko von Auffahrunfällen und wird mit Bußgeldern oder anderen Maßnahmen geahndet.
Beispiel: Auf der Autobahn sollte der Abstand in Metern in etwa der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen, d.h. bei 84 km/h sollte der Abstand mindestens 42 Meter betragen.
Standardisiertes Messverfahren
Definition: Ein standardisiertes Messverfahren bezieht sich auf eine offiziell anerkannte Methode zur Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung. Diese Verfahren sind technisch genormt und sollen eine hohe Genauigkeit und Zuverlässigkeit gewährleisten. Häufig kommen hierbei Radar- oder Lasermessgeräte zum Einsatz, die regelmäßig gewartet und geeicht werden müssen.
Beispiel: Das Videonachfahrsystem ist ein solches standardisiertes Verfahren, das die Geschwindigkeit von Fahrzeugen mittels Videotechnik misst und dokumentiert.
Toleranzabzug
Definition: Der Toleranzabzug ist eine festgelegte Abweichung, die bei Geschwindigkeitsmessungen berücksichtigt wird, um Messungenauigkeiten auszugleichen. In der Regel werden bei Geschwindigkeitsverstößen einige km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, um Messfehler oder andere Einflüsse auszugleichen.
Beispiel: Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 84 km/h kann im Rahmen eines Toleranzabzugs beispielsweise 3 km/h abgezogen werden, sodass für die Ahndung 81 km/h relevant sind.
Zweifelsgrundsatz
Definition: Der Zweifelsgrundsatz ist ein Grundsatz im deutschen Strafrecht, der besagt, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird („in dubio pro reo“). Der Grundsatz wirkt als Entscheidungsregel und regelt, dass verbleibende Zweifel an der Schuld des Angeklagten zu dessen Gunsten berücksichtigt werden müssen.
Beispiel: Wenn es Zweifel an der Genauigkeit der Messung eines Verkehrsverstoßes gibt, könnte dies zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden. Das OLG stellte jedoch klar, dass der Zweifelsgrundsatz keine Beweisregel ist und im vorliegenden Fall nicht verletzt wurde.
Rechtsbeschwerde
Definition: Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im deutschen Recht, das zur Überprüfung eines Urteils durch eine höhere Instanz dient. Sie kann bei Entscheidungen im Bußgeldverfahren angewendet werden, wenn es um die Nachprüfung des rechtlichen Gehörs, die Fortbildung des Rechts oder schwerwiegende Verfahrensfehler geht.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wollte der Autofahrer eine Rechtsbeschwerde einlegen, da er der Meinung war, seine Verteidigungsrechte seien eingeschränkt worden. Das OLG wies die Beschwerde als unbegründet zurück, da keine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt wurde.
Vorwerfbarkeit
Definition: Vorwerfbarkeit bezeichnet im rechtlichen Kontext die persönliche Verantwortbarkeit eines Verhaltens. Es beinhaltet, dass einem Delinquenten sein Verhalten rechtlich vorgeworfen werden kann, weil er es wissentlich und willentlich begangen hat. Es ist ein wichtiges Element der Schuld im Strafrecht.
Beispiel: Im Fall des Autofahrers stellte das Gericht fest, dass sein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes ihm vorwerfbar war, da es keinerlei Entschuldigung oder rechtfertigenden Grund für sein Verhalten gab.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 80 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht. Insbesondere wird festgelegt, unter welchen Umständen eine Rechtsbeschwerde zugelassen werden kann, etwa wenn das Urteil zur Fortbildung des materiellen Rechts beiträgt oder das rechtliche Gehör verletzt wurde. Im vorliegenden Fall wurde die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen, da kein Fall für eine Zulassung vorlag.
- § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG: In diesem speziellen Absatz wird betont, dass eine Rechtsbeschwerde nur zulässig ist, wenn die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts notwendig ist oder ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vorliegt. Da im Fall keine dieser Voraussetzungen gegeben war, wurde der Antrag des Betroffenen abgelehnt, was zeigt, dass die Anforderungen an eine Rechtsbeschwerde sehr spezifisch sind.
- § 473 StPO (Strafprozessordnung): Dieser Paragraph klärt die Kostenentscheidung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er regelt, dass der Verlierer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass der Betroffene die Kosten seines Rechtsmittels übernehmen muss, was eine gängige Praxis in Bußgeldverfahren ist.
- § 46 Abs. 1 OWiG: Hier wird die Strafzumessung im Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt. Die Vorschrift legt Kriterien fest, die bei der Bemessung der Geldbuße zu berücksichtigen sind. Der im vorliegenden Fall verhängte Bußgeldbetrag von unter 100 Euro muss vor dem Hintergrund dieser Vorschrift betrachtet werden, da bei der Höhe des Bußgeldes oftmals auch die individuellen Umstände des Einzelfalls eine Rolle spielen.
- Zweifelssatz (§ 261 StPO): Dieser Grundsatz besagt, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist. Er spielt im Kontext des vorliegenden Urteils eine Rolle, da der Betroffene behauptete, seine Geschwindigkeit reduziert zu haben, was jedoch vom Gericht nicht als relevant erachtet wurde. Der Zweifel, ob die Geschwindigkeit tatsächlich verringert wurde, führte nicht zu einer Änderung der Entscheidung, was den Umgang mit Zweifeln in Bußgeldverfahren widerspiegelt.
Das vorliegende Urteil
OLG Karlsruhe – Az.: 2 ORbs 35 Ss 147/23 – Beschluss vom 20.04.2023
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