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Anordnung einer Vielzahl von Fahrtenbüchern bei Firmenfahrzeugen

Ein Unternehmen, das sich beharrlich weigert, bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen seiner Mitarbeiter zu kooperieren, muss nun für seinen gesamten Fuhrpark Fahrtenbücher führen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte eine entsprechende behördliche Anordnung, nachdem ein Rotlichtverstoß ungesühnt blieb und das Unternehmen sich unkooperativ zeigte. Die Richter sahen darin ein klares Muster und betonten, dass auch bei kleineren Vergehen die Mitwirkungspflicht gilt.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Entscheidung betrifft die Anordnung zur Führung von Fahrtenbüchern für Firmenfahrzeuge aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
  • Der Fall wurde vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht verhandelt, nachdem das Verwaltungsgericht Dresden einen entsprechenden Antrag abgelehnt hatte.
  • Die Antragstellerin konnte nicht nachweisen, dass die Fahrzeuge bestimmten Personen zugeordnet waren, was ihre Mitwirkungspflicht untergrub.
  • Der Geschäftsführer der Antragstellerin gab keine Auskünfte, was als fehlende Mitwirkungsbereitschaft gewertet wurde.
  • Vorangegangene Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen führten ebenfalls zur Anordnung eines Fahrtenbuchs, da die Täter nicht festgestellt werden konnten.
  • Das Gericht sah die Anordnung als gerechtfertigt und ermessensfehlerfrei an, da die Vorgaben als geringfügige Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit bewertet wurden.
  • Unternehmer sollten Fahrtenbücher ohnehin führen, um eine ordnungsgemäße Dokumentation der Geschäftsfahrten zu gewährleisten.
  • Die Entscheidung stärkt die Bedeutung der Kooperation von Fahrzeughaltern bei der Klärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
  • Die Ablehnung der Beschwerde verdeutlicht, dass die Verantwortung bei der Antragstellerin lag, die Fahrer zu benennen.
  • Bei Nichteinhaltung der Anordnung sind rechtliche und organisatorische Konsequenzen für das Unternehmen zu erwarten.

Rechtliche Anforderungen an Fahrtenbuchführung: Ein Fall für die Steuerprüfung

Die Nutzung von Firmenfahrzeugen bringt eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Anforderungen mit sich, die insbesondere die Fahrtenbuchführung betrifft. Ein Fahrtenbuch ist ein wichtiges Dokument, das eine detaillierte Aufzeichnung der Fahrten eines Dienstwagens enthält. Dabei unterscheidet man zwischen privaten und beruflichen Fahrten, da diese für die steuerliche Absetzbarkeit von großer Bedeutung sind. Um den Nachweis über die Kilometerstände und die Nutzung des Fahrzeugs zu erbringen, müssen Unternehmen oft auf elektronische Fahrtenbücher oder spezielle Fahrtenbuchsoftware zurückgreifen.

Die Fahrtenbuchpflicht ergibt sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen der Lohnsteuer sowie der Reisekostenabrechnung. Eine fehlerhafte oder unzureichende Dokumentation kann nicht nur zu Schwierigkeiten bei der Steuererklärung führen, sondern auch im Rahmen einer Betriebsprüfung weitreichende Konsequenzen haben. Nicht selten müssen Unternehmen eine Vielzahl von Fahrtenbüchern vorlegen, um die korrekte Nutzung ihrer Fahrzeuge nachzuweisen.

Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall behandelt, der die Anforderungen an die Fahrtenbuchführung und deren Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge nach wiederholten Verkehrsverstößen

Fahrtenbuchpflicht für Firmenfahrzeuge nach Verkehrsverstößen
Ein Unternehmen muss für seinen gesamten Fuhrpark Fahrtenbücher führen, nachdem es trotz mehrfacher, unaufgeklärter Verkehrsverstöße mit Firmenfahrzeugen keine Mitwirkung bei der Ermittlung der Fahrer leistete. (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Unternehmens gegen eine behördlich angeordnete Fahrtenbuchauflage für seinen gesamten Fuhrpark zurückgewiesen. Die Entscheidung betrifft einen Fall, bei dem mit einem Firmenfahrzeug ein Rotlichtverstoß begangen wurde, ohne dass der verantwortliche Fahrer ermittelt werden konnte.

Hintergründe des Falls und behördliche Anordnung

Mit einem Firmenfahrzeug der Antragstellerin wurde am 9. März 2022 ein Rotlichtverstoß begangen. Die Behörde forderte das Unternehmen auf, den Fahrer zu benennen, erhielt jedoch keine Antwort. Daraufhin ordnete sie an, dass für alle Firmenfahrzeuge sowie künftig zuzulassende Fahrzeuge für ein Jahr Fahrtenbücher zu führen sind. Diese Anordnung wurde für sofort vollziehbar erklärt.

Gerichtliche Entscheidung und Begründung

Das Verwaltungsgericht bestätigte die behördliche Anordnung. Es sah die Voraussetzungen des § 31a Abs. 1 StVZO als erfüllt an. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Einschätzung an und wies die Beschwerde des Unternehmens zurück.

Das Gericht betonte, dass die Erstreckung auf den gesamten Fuhrpark gerechtfertigt sei. Ausschlaggebend war, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Verkehrsverstöße mit verschiedenen Firmenfahrzeugen unaufgeklärt geblieben waren. Das Gericht sah darin ein Muster mangelnder Mitwirkungsbereitschaft der Geschäftsführung bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen.

Bewertung der Verhältnismäßigkeit

Die Richter befanden die Maßnahme für verhältnismäßig, obwohl es sich um eine relativ geringe Zahl von Verstößen über einen längeren Zeitraum handelte. Sie begründeten dies mit dem konsequenten Verhalten der Geschäftsführung, die grundsätzlich nicht bereit schien, ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Fotos der Verkehrsverstöße eine ausreichende Qualität aufwiesen, um zumindest eine Eingrenzung der in Frage kommenden Fahrer zu ermöglichen. Die fehlende Bereitschaft des Unternehmens, selbst diese eingeschränkte Mitwirkung zu leisten, rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts die umfassende Fahrtenbuchauflage.

Folgen für das Unternehmen

Das Unternehmen muss nun für alle seine Fahrzeuge – laut Gerichtsbeschluss 15 an der Zahl – Fahrtenbücher führen. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer eines Jahres und erstreckt sich auch auf zukünftig zugelassene Firmenfahrzeuge.

Das Gericht betonte, dass es sich bei einer Fahrtenbuchauflage für ein Unternehmen um einen eher geringfügigen Eingriff handele. Es argumentierte, dass die Dokumentation von Geschäftsfahrten ohnehin sachgerechtem kaufmännischen Verhalten entspreche und dem Unternehmen daher keine übermäßigen zusätzlichen Pflichten auferlegt würden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die Pflicht von Unternehmen zur aktiven Mitwirkung bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen mit Firmenfahrzeugen. Bei wiederholter Verweigerung dieser Mitwirkung ist eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark als verhältnismäßige Maßnahme gerechtfertigt. Dies gilt selbst bei einer geringen Anzahl von Verstößen, wenn ein Muster mangelnder Kooperationsbereitschaft erkennbar ist. Die Entscheidung stärkt die Durchsetzbarkeit von Verkehrsregeln und betont die Verantwortung von Unternehmen für ihre Fahrzeugflotte.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Firmeninhaber oder Geschäftsführer müssen Sie nach diesem Urteil besonders wachsam sein: Selbst bei wenigen Verkehrsverstößen mit Firmenfahrzeugen kann eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark drohen, wenn Sie nicht aktiv bei der Aufklärung mitwirken. Dies bedeutet konkret, dass Sie bei jedem Verstoß umgehend reagieren, mögliche Fahrer identifizieren und der Behörde melden sollten. Zudem ist es ratsam, ein internes System zur Fahrzeugzuordnung zu etablieren und zu dokumentieren. Die Führung von Fahrtenbüchern für alle Firmenfahrzeuge über ein Jahr kann erheblichen administrativen Aufwand bedeuten, den Sie durch proaktives Handeln vermeiden können.


FAQ – Häufige Fragen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Fahrtenbuchpflicht für Firmenfahrzeuge nach Verkehrsverstößen. Wir bieten Ihnen praxisnahe Lösungen und rechtliche Klarheit, um Ihnen in dieser wichtigen Angelegenheit zu helfen. Entdecken Sie die relevanten Aspekte und sichern Sie sich wertvolle Erkenntnisse für den Umgang mit diesem Thema.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens erfüllt sein?

Eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark eines Unternehmens ist eine weitreichende Maßnahme, die nur unter bestimmten Umständen angeordnet werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind:

Wiederholte Verkehrsverstöße

Es müssen mehrere schwerwiegende Verkehrsverstöße mit Fahrzeugen des Unternehmens begangen worden sein. Ein einmaliger Verstoß reicht in der Regel nicht aus, um eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark zu rechtfertigen. Stellen Sie sich vor, in Ihrem Unternehmen häufen sich Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstöße mit verschiedenen Firmenfahrzeugen.

Nichtermittlung der Fahrer

Bei diesen Verstößen muss es wiederholt nicht möglich gewesen sein, die verantwortlichen Fahrer zu ermitteln. Wenn Sie als Unternehmen regelmäßig nicht in der Lage sind, den Behörden mitzuteilen, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug geführt hat, kann dies eine Fahrtenbuchauflage begründen.

Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft

Das Unternehmen muss eine unzureichende Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Aufklärung der Verkehrsverstöße gezeigt haben. Wenn Sie beispielsweise Anfragen der Behörden ignorieren oder unvollständige Angaben machen, kann dies als mangelnde Mitwirkung ausgelegt werden.

Verhältnismäßigkeit

Die Anordnung muss verhältnismäßig sein. Die Behörde muss abwägen, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist, um zukünftige Verkehrsverstöße zu verhindern und die Ermittlung von Fahrern zu gewährleisten. In einem solchen Fall wird geprüft, ob weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen würden.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage findet sich in § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Paragraph ermöglicht es der zuständigen Behörde, die Führung eines Fahrtenbuchs für ein oder mehrere Fahrzeuge anzuordnen.

Ermessensentscheidung der Behörde

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Sie muss jeden Einzelfall sorgfältig prüfen und ihre Entscheidung begründen. Wenn in Ihrem Unternehmen die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, kann die Behörde eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark in Betracht ziehen.

Zeitliche Begrenzung

Eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark wird in der Regel zeitlich begrenzt angeordnet. Die Dauer hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße ab und kann mehrere Monate bis zu einigen Jahren betragen.

Bedenken Sie, dass eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark erhebliche organisatorische und administrative Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben kann. Sie müssen sicherstellen, dass für jedes Fahrzeug und jede Fahrt die erforderlichen Eintragungen vorgenommen werden.


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Wie können Unternehmen ihrer Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen nachkommen?

Unternehmen haben eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen, die mit ihren Firmenfahrzeugen begangen wurden. Um dieser Pflicht nachzukommen und eine mögliche Fahrtenbuchauflage zu vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

Führung eines internen Fahrtenbuchs

Implementieren Sie ein systematisches internes Fahrtenbuch für alle Firmenfahrzeuge. Darin sollten Sie für jede Fahrt Datum, Uhrzeit, Fahrer, Fahrziel und Kilometerstand festhalten. Diese Aufzeichnungen ermöglichen es Ihnen, im Falle eines Verkehrsverstoßes den verantwortlichen Fahrer schnell zu identifizieren.

Klare Zuständigkeiten und Prozesse

Legen Sie eindeutige Verantwortlichkeiten für die Verwaltung des Fuhrparks fest. Bestimmen Sie einen Mitarbeiter oder eine Abteilung, die für die Beantwortung behördlicher Anfragen zuständig ist. Etablieren Sie klare Prozesse für den Umgang mit Anhörungsbögen und anderen behördlichen Schreiben.

Schulung der Mitarbeiter

Führen Sie regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter durch, die Firmenfahrzeuge nutzen. Informieren Sie sie über ihre Pflichten bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen und die Konsequenzen von Verkehrsverstößen. Betonen Sie die Wichtigkeit der korrekten Dokumentation ihrer Fahrten.

Umgehende und vollständige Beantwortung behördlicher Anfragen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine andere Anfrage zu einem Verkehrsverstoß erhalten, reagieren Sie umgehend und umfassend. Geben Sie alle Informationen weiter, die zur Identifizierung des Fahrers beitragen können. Vermeiden Sie vage oder ausweichende Antworten, da diese als mangelnde Mitwirkung ausgelegt werden können.

Nutzung technischer Hilfsmittel

Erwägen Sie den Einsatz von elektronischen Fahrtenbüchern oder GPS-Tracking-Systemen. Diese können die Dokumentation von Fahrten automatisieren und erleichtern die Nachverfolgung im Falle eines Verstoßes. Beachten Sie dabei jedoch stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Dokumentation aller Maßnahmen

Dokumentieren Sie sorgfältig alle Schritte, die Sie zur Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflicht unternehmen. Dies umfasst die Aufbewahrung von Fahrtenbüchern, Schulungsnachweisen und Kopien von Antworten auf behördliche Anfragen. Diese Dokumentation kann im Falle einer drohenden Fahrtenbuchauflage als Nachweis Ihrer Kooperationsbereitschaft dienen.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen demonstrieren Sie als Unternehmen Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen. Dies kann dazu beitragen, eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden und ein positives Verhältnis zu den Behörden aufzubauen.


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Wie können Unternehmen ihrer Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen nachkommen?

Unternehmen haben eine gesetzliche Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen, die mit ihren Firmenfahrzeugen begangen wurden. Um dieser Pflicht nachzukommen und eine mögliche Fahrtenbuchauflage zu vermeiden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

Führung eines internen Fahrtenbuchs

Implementieren Sie ein systematisches internes Fahrtenbuch für alle Firmenfahrzeuge. Darin sollten Sie für jede Fahrt Datum, Uhrzeit, Fahrer, Fahrziel und Kilometerstand festhalten. Diese Aufzeichnungen ermöglichen es Ihnen, im Falle eines Verkehrsverstoßes den verantwortlichen Fahrer schnell zu identifizieren.

Klare Zuständigkeiten und Prozesse

Legen Sie eindeutige Verantwortlichkeiten für die Verwaltung des Fuhrparks fest. Bestimmen Sie einen Mitarbeiter oder eine Abteilung, die für die Beantwortung behördlicher Anfragen zuständig ist. Etablieren Sie klare Prozesse für den Umgang mit Anhörungsbögen und anderen behördlichen Schreiben.

Schulung der Mitarbeiter

Führen Sie regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter durch, die Firmenfahrzeuge nutzen. Informieren Sie sie über ihre Pflichten bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen und die Konsequenzen von Verkehrsverstößen. Betonen Sie die Wichtigkeit der korrekten Dokumentation ihrer Fahrten.

Umgehende und vollständige Beantwortung behördlicher Anfragen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine andere Anfrage zu einem Verkehrsverstoß erhalten, reagieren Sie umgehend und umfassend. Geben Sie alle Informationen weiter, die zur Identifizierung des Fahrers beitragen können. Vermeiden Sie vage oder ausweichende Antworten, da diese als mangelnde Mitwirkung ausgelegt werden können.

Nutzung technischer Hilfsmittel

Erwägen Sie den Einsatz von elektronischen Fahrtenbüchern oder GPS-Tracking-Systemen. Diese können die Dokumentation von Fahrten automatisieren und erleichtern die Nachverfolgung im Falle eines Verstoßes. Beachten Sie dabei jedoch stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Dokumentation aller Maßnahmen

Dokumentieren Sie sorgfältig alle Schritte, die Sie zur Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflicht unternehmen. Dies umfasst die Aufbewahrung von Fahrtenbüchern, Schulungsnachweisen und Kopien von Antworten auf behördliche Anfragen. Diese Dokumentation kann im Falle einer drohenden Fahrtenbuchauflage als Nachweis Ihrer Kooperationsbereitschaft dienen.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen demonstrieren Sie als Unternehmen Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen. Dies kann dazu beitragen, eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden und ein positives Verhältnis zu den Behörden aufzubauen.


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Welche organisatorischen Maßnahmen können Unternehmen treffen, um eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden?

Unternehmen können mehrere präventive Maßnahmen ergreifen, um eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden:

Klare Zuordnung von Fahrzeugen

Weisen Sie jedem Firmenfahrzeug einen Hauptnutzer zu. Diese Person ist primär für das Fahrzeug verantwortlich und sollte alle Fahrten dokumentieren. Bei Fahrzeugwechsel oder Nutzung durch andere Mitarbeiter muss eine lückenlose Übergabe erfolgen.

Elektronische Fahrtenbücher

Implementieren Sie elektronische Fahrtenbuchsysteme. Diese erfassen automatisch wichtige Daten wie Datum, Strecke und Kilometerstand. So minimieren Sie menschliche Fehler und erleichtern die Dokumentation erheblich. Achten Sie darauf, dass das System den Anforderungen des Finanzamts entspricht.

Schulung der Mitarbeiter

Führen Sie regelmäßige Schulungen für alle Fahrzeugnutzer durch. Informieren Sie über die rechtlichen Konsequenzen von Verkehrsverstößen und die Wichtigkeit korrekter Dokumentation. Sensibilisieren Sie für die Folgen einer Fahrtenbuchauflage für das Unternehmen.

Interne Richtlinien

Erstellen Sie klare Richtlinien zur Fahrzeugnutzung. Definieren Sie, wer Firmenfahrzeuge nutzen darf und unter welchen Bedingungen. Legen Sie fest, wie private Nutzung zu handhaben und zu dokumentieren ist. Kommunizieren Sie diese Richtlinien regelmäßig an alle Mitarbeiter.

Kontrollmechanismen

Etablieren Sie ein internes Kontrollsystem. Überprüfen Sie stichprobenartig die Vollständigkeit und Korrektheit der Fahrtaufzeichnungen. Bei Unregelmäßigkeiten sollten Sie umgehend reagieren und Korrekturmaßnahmen einleiten.

Schnelle Reaktion bei Anfragen

Reagieren Sie umgehend auf behördliche Anfragen zu Verkehrsverstößen. Etablieren Sie einen klaren Prozess, wie solche Anfragen bearbeitet werden. Je schneller und vollständiger Sie antworten, desto geringer ist das Risiko einer Fahrtenbuchauflage.

Wenn Sie diese Maßnahmen konsequent umsetzen, reduzieren Sie das Risiko einer Fahrtenbuchauflage erheblich. Sie schaffen Transparenz, fördern regelkonformes Verhalten und erleichtern im Ernstfall die Zusammenarbeit mit den Behörden. Bedenken Sie, dass eine gute Organisation nicht nur rechtliche Risiken minimiert, sondern auch die Effizienz Ihres Fuhrparkmanagements steigert.


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Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbefolgung einer Fahrtenbuchauflage?

Bei Nichtbefolgung einer Fahrtenbuchauflage drohen erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Zunächst kann ein Bußgeld von 100 Euro verhängt werden, wenn Sie das angeordnete Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führen oder auf Verlangen nicht vorzeigen können. Dies gilt für jedes einzelne Fahrzeug, für das die Auflage erteilt wurde.

Verschärfung der Maßnahmen

Wenn Sie die Fahrtenbuchauflage wiederholt missachten, können die Behörden strengere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört die Verlängerung der Fahrtenbuchpflicht über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus. In extremen Fällen kann sogar die Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet werden.

Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb

Für Unternehmen mit Firmenfahrzeugen kann die Nichtbefolgung besonders schwerwiegende Folgen haben. Wenn für mehrere oder alle Firmenfahrzeuge eine Fahrtenbuchauflage besteht, multipliziert sich der Verwaltungsaufwand. Bei Verstößen drohen dann Bußgelder für jedes einzelne Fahrzeug. Dies kann schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Rechtliche Konsequenzen

Die Nichtbefolgung einer Fahrtenbuchauflage wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Bei wiederholten Verstößen können Sie als unzuverlässig im Sinne des Straßenverkehrsrechts eingestuft werden. Dies kann weitreichende Folgen haben, wie etwa Schwierigkeiten bei der Neuanmeldung von Fahrzeugen oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.

Bedenken Sie: Die Fahrtenbuchauflage dient dazu, zukünftige Verkehrsverstöße aufklären zu können. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, erschweren Sie die Arbeit der Behörden und riskieren weitere rechtliche Schritte gegen sich oder Ihr Unternehmen.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Fahrtenbuch: Ein Fahrtenbuch ist ein Dokument, in dem alle Fahrten eines Fahrzeugs detailliert festgehalten werden. Es enthält Informationen wie das Datum, den Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt, den Zweck der Fahrt und den Fahrer. Dieses Buch hilft nicht nur bei der steuerlichen Absetzbarkeit, indem es private von beruflichen Fahrten trennt, sondern es wird auch von der Behörde gefordert, um die Nutzung von Firmenfahrzeugen nachvollziehen zu können.
  • Fahrtenbuchauflage: Eine Fahrtenbuchauflage ist eine behördliche Anordnung, die ein Unternehmen oder eine Person verpflichtet, für eine bestimmte Zeitspanne Fahrtenbücher für alle oder einige Fahrzeuge zu führen. Diese Maßnahme wird oft verhängt, wenn wiederholt Verkehrsverstöße begangen wurden und der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Eine solche Auflage soll sicherstellen, dass zukünftig eine klare Zuordnung der Fahrzeugnutzung möglich ist.
  • Mitwirkungspflicht: Die Mitwirkungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, bei bestimmten behördlichen Vorgängen aktiv mitzuwirken und notwendige Informationen bereitzustellen. Im Kontext von Verkehrsverstößen bedeutet dies, dass ein Unternehmen oder eine Person verpflichtet ist, behördliche Anfragen zu beantworten, z.B. den Fahrer eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt eines Verstoßes zu benennen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zu Maßnahmen wie der Fahrtenbuchauflage führen.
  • Rotlichtverstoß: Ein Rotlichtverstoß bezeichnet die Missachtung eines roten Ampelsignals im Straßenverkehr. Dieser Verstoß wird als Verkehrsordnungswidrigkeit eingestuft und kann Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen. In dem beschriebenen Fall führte ein solcher Verstoß zur Fahrtenbuchauflage für das gesamte Unternehmen, weil der Fahrer nicht benannt wurde.
  • Verhältnismäßigkeit: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass behördliche Maßnahmen angemessen und gerechtfertigt sein müssen. Das bedeutet, eine Maßnahme darf nicht stärker in die Rechte des Betroffenen eingreifen als notwendig. Im Fall der Fahrtenbuchauflage muss beispielsweise geprüft werden, ob diese Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes steht und ob sie das mildeste Mittel darstellt, um das Ziel zu erreichen.
  • Muster mangelnder Mitwirkungsbereitschaft: Wenn ein Unternehmen oder eine Person wiederholt ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann dies als Muster mangelnder Mitwirkungsbereitschaft bezeichnet werden. Ein solches Verhalten zeigt, dass der Betroffene grundsätzlich nicht bereit ist, bei der Aufklärung von Vorfällen zu helfen. Dies kann dazu führen, dass die Behörden strengere Maßnahmen ergreifen, wie z.B. eine Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark des Unternehmens.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 31a Abs. 1 StVZO: § 31a Abs. 1 StVZO regelt die Anordnung eines Fahrtenbuchs zur Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Die Anordnung ist ein verwaltungsrechtliches Mittel, um die Ahndung von Verkehrsverstößen zu gewährleisten.
  • § 31a Abs. 1 StVZO: Im konkreten Fall wurde die Anordnung zur Fahrtenbuchauflage ausgesprochen, weil der Fahrzeugführer, der mit dem Firmenfahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hatte, nicht ermittelt werden konnte. Da die Antragstellerin den Fahrer trotz mehrmaliger Aufforderung nicht benannte und das Verwaltungsgericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine interne Organisation des Fuhrparks mit fester Fahrerzuordnung sah, wurde die Anordnung erlassen.
  • § 31a Abs. 2 StVZO: § 31a Abs. 2 StVZO regelt die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs und beinhaltet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Anordnung muss verhältnismäßig sein und darf nicht unverhältnismäßig in die Rechte des Betroffenen eingreifen.
  • § 31a Abs. 2 StVZO: In diesem Fall argumentiert die Antragstellerin, dass die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf den gesamten Fuhrpark unverhältnismäßig sei, da sie nach ihrer internen Organisation jedem Fahrzeug einen festen Fahrer zuordne und die Anzahl der nicht aufgeklärten Verkehrsordnungswidrigkeiten im Vergleich zur Größe des Fuhrparks gering sei. Das Gericht hat die Verhältnismäßigkeit jedoch bejaht, da die Antragstellerin keine Belege für die interne Organisation vorlegte und der Geschäftsführer die Mitwirkung verweigerte.
  • § 48 VwVfG: Das Verwaltungsverfahrensgesetz regelt die allgemeine Verfahrensweise und die Rechte der Beteiligten im Verwaltungsrecht. Das Gesetz sieht beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht, auf Anhörung und auf rechtliches Gehör vor, um sicherzustellen, dass die Betroffenen in Verwaltungsverfahren beteiligt werden.
  • § 48 VwVfG: Die Antragstellerin argumentiert, dass das Verwaltungsgericht die im Verfahren vorgelegten Beweismittel nicht ordnungsgemäß geprüft und nicht in ausreichendem Maße Ermittlungen zur Klärung des Falls vorgenommen habe. Sie beruft sich darauf, dass das Gericht verpflichtet gewesen wäre, die Qualität des Beweisfotos zu prüfen und der Antragstellerin Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Damit verweist sie auf die Rechte, die ihr durch § 48 VwVfG im Verwaltungsverfahren zustehen.

Das vorliegende Urteil

 

Sächsisches Oberverwaltungsgericht – Az.: 6 B 64/23 – Beschluss vom 28.06.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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