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Anforderungen an Sichtbarkeitsgrundsatz bei Verkehrsschildern

Raser mit 192 km/h auf der A3 erwischt – Freispruch gekippt! Obwohl das Amtsgericht Wiesbaden den Fahrer aufgrund komplexer Beschilderung zunächst freigesprochen hatte, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt nun anders: Die Schilder seien klar erkennbar gewesen und der Fahrer hätte seine Geschwindigkeit rechtzeitig anpassen müssen. Droht dem Temposünder nun doch ein Fahrverbot?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gerichtsurteil behandelt einen Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn, bei dem die Rechtmäßigkeit der angebrachten Verkehrsschilder in Frage gestellt wurde.
  • Der Betroffene wurde ursprünglich freigesprochen, da die Beschilderung als irreführend und nicht sichtbar genug eingeschätzt wurde.
  • Die entscheidende Frage war, ob die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Zusatzzeichen verwirrend und schwer erfassbar waren.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen trotz ihrer Komplexität für einen aufmerksamen Fahrer erkennbar waren.
  • Die Staatsanwaltschaft argumentierte erfolgreich, dass die Beschilderung deutlich genug für jeden durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer sei.
  • Die Beschilderung und deren Häufung wurden als notwendig angesehen, um die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu regeln.
  • Unterschiedliche Zeitangaben auf den Zusatzzeichen waren zur Regelung der Höchstgeschwindigkeit erforderlich und nicht vermeidbar.
  • Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts verwiesen.
  • Es wurde betont, dass Fahrer verantwortungsbewusst fahren müssen, um alle Verkehrszeichen wahrzunehmen.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ähnliche Fälle, da sie die Anforderungen des Sichtbarkeitsgrundsatzes präzisiert.

Urteil fordert klare Sichtbarkeit von Verkehrsschildern für Sicherheit im Straßenverkehr

Im Straßenverkehr spielen Verkehrsschilder eine entscheidende Rolle für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ihre Gestaltung erfolgt nach strengen Normen, die sicherstellen sollen, dass sie sowohl bei optimalen als auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar und lesbar sind.

Dies umfasst nicht nur die Farbwahl und Reflexionseigenschaften von Schildern, sondern auch die Berücksichtigung von Wetterbedingungen, die die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen beeinflussen können. Eine ordnungsgemäße Signalisation ist unerlässlich, um Missverständnisse und Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden.

Der Sichtbarkeitsgrundsatz ist somit ein zentrales Element bei der Verkehrsregelung durch Beschilderung. Er legt fest, unter welchen Bedingungen Verkehrsschilder wahrgenommen werden können und welche Anforderungen an ihre Gestaltung gestellt werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall analysiert, der die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrsschildern in den Fokus rückt.

Der Fall vor Gericht


Richter kippen Freispruch bei Tempoüberschreitung auf A3

Sichtbarkeit und Lesbarkeit von Verkehrsschildern
Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte fest, dass die Verkehrsbeschilderung auf der A3 trotz komplexer Tempobegrenzungen klar erkennbar war, wodurch der Freispruch des Fahrers wegen Geschwindigkeitsübertretung aufgehoben wurde. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Autofahrer wurde auf der A3 bei Wiesbaden mit 192 km/h gemessen – deutlich über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Das Regierungspräsidium K. verhängte daraufhin im Mai 2021 eine Geldbuße von 600 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.

Komplexe Beschilderung führte zunächst zum Freispruch

Das Amtsgericht Wiesbaden sprach den Betroffenen zunächst frei. Die Richter sahen in der Beschilderung einen Verstoß gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz. Auf einem Autobahnabschnitt von etwa 2,1 Kilometern waren mehrere Geschwindigkeitsbegrenzungen mit unterschiedlichen Zeitangaben angebracht. Die erste Begrenzung auf 120 km/h galt von 22 bis 6 Uhr. Bei Kilometer 151,200 folgten zwei übereinander angeordnete Schilder: oben eine 120 km/h-Begrenzung für 6 bis 22 Uhr, darunter eine 100 km/h-Begrenzung für 22 bis 6 Uhr.

OLG Frankfurt hebt Freispruch auf

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob den Freispruch nun auf. Die Richter stellten klar, dass die Beschilderung für einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt auch bei einem „raschen beiläufigen Blick“ erkennbar und erfassbar war. Die unterschiedlichen Tempolimits für Tag und Nacht seien nicht irreführend gewesen.

Gericht widerlegt Argument der Schilderhäufung

Das OLG widersprach der Ansicht des Amtsgerichts, es habe eine unzulässige Häufung von Verkehrszeichen vorgelegen. Die spätere Beschilderung nach der Messstelle sei für den Vorfall unerheblich gewesen, da der Fahrer diese zum Zeitpunkt der Messung noch gar nicht wahrgenommen haben konnte. Ab Kilometer 151,250 hätte der Betroffene seine Geschwindigkeit reduzieren müssen, da die Begrenzung auf 120 km/h klar erkennbar war. Mit 700 Metern bis zur Messstelle hatte er ausreichend Zeit zur Geschwindigkeitsanpassung.

Hohe Überschreitung deutet auf Vorsatz hin

Das OLG Frankfurt verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Amtsgericht Wiesbaden. Die Richter merkten an, dass die deutliche Überschreitung von 72 km/h auf eine bewusste Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung hindeute. Die häufigen Verstöße an der Messstelle seien nicht zwangsläufig auf irreführende Beschilderung zurückzuführen, sondern könnten auch an mangelnder Regelakzeptanz der Autofahrer liegen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Frankfurt macht klar: Auch mehrere Tempolimits mit unterschiedlichen Zeitangaben auf einem Autobahnabschnitt sind für Autofahrer ausreichend erkennbar. Ein Freispruch wegen angeblich verwirrender oder unübersichtlicher Beschilderung ist nicht möglich, wenn die Schilder rechtzeitig vor der Messstelle aufgestellt und bei normaler Aufmerksamkeit wahrnehmbar sind. Die Pflicht zur Beachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt unabhängig davon, ob der Fahrer die genauen Zeitangaben erfassen konnte – entscheidend ist die Wahrnehmung, dass überhaupt ein Tempolimit gilt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Autofahrer müssen Sie Ihre Geschwindigkeit bereits dann anpassen, wenn Sie erkennen können, dass ein Tempolimit gilt – auch wenn Sie die genauen Details der Beschilderung (wie Zeitangaben) im Vorbeifahren nicht vollständig erfassen können. Sie können sich bei einem Verstoß nicht darauf berufen, dass mehrere Schilder mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten oder Zeitangaben Sie verwirrt hätten. Das Gericht erwartet, dass Sie Ihre Fahrweise so anpassen, dass Sie Verkehrszeichen wahrnehmen und rechtzeitig darauf reagieren können. Besonders auf Autobahnen sind Geschwindigkeitsbegrenzungen keine Seltenheit und müssen beachtet werden, auch wenn sie nur temporär gelten.


Jeder Fall hat seine individuellen Besonderheiten – eine frühzeitige juristische Bewertung der konkreten Situation zeigt Ihnen die erfolgversprechendsten Handlungsoptionen auf. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche grundsätzlichen Anforderungen müssen Verkehrsschilder erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein?

Verkehrsschilder müssen den Sichtbarkeitsgrundsatz erfüllen, um ihre Rechtswirkung zu entfalten. Dies bedeutet, dass sie so aufgestellt oder angebracht sein müssen, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann.

Grundlegende Aufstellungsvorschriften

Die Verkehrszeichen müssen grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand in einem Winkel zur Fahrbahn stehen, der eine gute Sichtbarkeit gewährleistet. An einem Pfosten dürfen maximal drei Verkehrszeichen angebracht sein, da sonst die Erfassbarkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Technische Anforderungen

Die Mindesthöhen für die Anbringung von Verkehrsschildern betragen:

  • 2,0 Meter von der Unterkante des Schildes zum Straßenniveau
  • 2,2 Meter bei Fahrradwegen
  • 4,5 Meter bei Schilderbrücken

Unterscheidung nach Verkehrsart

Bei der Aufstellung wird zwischen ruhendem und fließendem Verkehr unterschieden. Für den ruhenden Verkehr gelten weniger strenge Anforderungen. Hier reicht es aus, wenn das Verkehrszeichen durch eine einfache Umschau beim Aussteigen erkennbar ist.

Unwirksamkeitsgründe

Ein Verkehrszeichen verliert seine rechtliche Wirksamkeit, wenn es:

  • durch Witterungseinflüsse unkenntlich geworden ist
  • durch Pflanzen- oder Baumbewuchs verdeckt wird
  • nicht den vorgeschriebenen Aufstellungsrichtlinien entspricht

Die Straßenverkehrsbehörden sind gemäß § 45 StVO für die ordnungsgemäße Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass die Schilder ihre Funktion der Verkehrslenkung und Verkehrssicherheit erfüllen können.


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Ab welcher Entfernung muss ein Verkehrsschild für Autofahrer erkennbar sein?

Die Erkennbarkeit von Verkehrsschildern richtet sich nach dem sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz, der zwischen fließendem und ruhendem Verkehr unterscheidet.

Fließender Verkehr

Im fließenden Verkehr müssen Verkehrsschilder mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassbar sein. Bei Gefahrenzeichen gelten dabei folgende konkrete Abstände:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: kurz vor der Gefahrenstelle
  • Außerhalb von Ortschaften: 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle

Ruhender Verkehr

Beim ruhenden Verkehr gelten weniger strenge Anforderungen. Hier reicht es aus, wenn Sie das Verkehrsschild durch eine einfache Umschau beim Aussteigen erkennen können. Eine weitergehende Nachschaupflicht besteht nur bei besonderen Umständen, etwa bei:

  • Schlechten Sichtverhältnissen durch Dunkelheit
  • Möglicher Verdeckung durch hohe Fahrzeuge
  • Beeinträchtigter Sicht durch Witterungsverhältnisse

Technische Anforderungen

Für die ordnungsgemäße Aufstellung gelten folgende Mindesthöhen:

  • 2,00 Meter über Straßenniveau (allgemein)
  • 2,20 Meter über Radwegen
  • 4,50 Meter an Schilderbrücken
  • 0,60 Meter auf Verkehrsinseln

Die Verkehrsschilder müssen zudem über eine reflektierende Ausführung verfügen, deren Stärke sich nach der zulässigen Geschwindigkeit und der Komplexität des Umfelds richtet.


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Wann liegt eine unzulässige Häufung von Verkehrsschildern vor?

Eine unzulässige Häufung von Verkehrsschildern liegt vor, wenn mehr als drei Verkehrszeichen an einem Standort angebracht sind. Diese Regelung basiert auf dem Sichtbarkeitsgrundsatz, der vorschreibt, dass Verkehrszeichen von einem durchschnittlichen Kraftfahrer mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden können müssen.

Rechtliche Grundlagen der Schilderhäufung

Der Sichtbarkeitsgrundsatz verlangt nicht nur die reine optische Wahrnehmbarkeit, sondern auch die inhaltliche Verständlichkeit der Beschilderung. Bei mehr als drei Verkehrsschildern an einem Standort kann von einem Verkehrsteilnehmer nicht mehr erwartet werden, dass er die Bedeutung aller Schilder in der zur Verfügung stehenden Zeit erfassen und verstehen kann.

Anforderungen an die Schilderaufstellung

Die Verkehrszeichen müssen entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO in bestimmten Höhen angebracht werden:

  • Mindestens 2,00 Meter über dem Straßenniveau
  • Bei Radwegen 2,20 Meter
  • An Schilderbrücken 4,50 Meter
  • Auf Verkehrsinseln mindestens 0,60 Meter

Folgen einer unzulässigen Schilderhäufung

Bei einer unzulässigen Schilderhäufung können die Verkehrszeichen ihre Rechtswirksamkeit verlieren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beschilderung objektiv unklar ist oder eine sinnwidrige Häufung vorliegt. Die Behörden sind verpflichtet, eine übermäßige Beschilderung zu vermeiden und die Anzahl der Verkehrszeichen auf das notwendige Maß zu beschränken.


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Welche Reaktionszeit muss Autofahrern nach einem Verkehrsschild eingeräumt werden?

Die erforderliche Reaktionszeit nach einem Verkehrsschild wird durch bundeslandspezifische Mindestabstände zwischen Beschilderung und Messstelle geregelt. Diese Abstände variieren je nach Bundesland:

Bundeslandspezifische Vorgaben

In Bayern gilt ein Mindestabstand von 200 Metern, während Berlin 75 Meter vor und nach Verkehrsschildern vorschreibt. In Ländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg und Bremen sind 150 Meter vorgesehen.

Wissenschaftliche Grundlagen

Die durchschnittliche Reaktionszeit eines Autofahrers beträgt etwa 180 Millisekunden unter optimalen Bedingungen. Bei notwendiger Blickzuwendung verlängert sich diese Zeit auf circa 350 Millisekunden. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h legt ein Fahrzeug während der Reaktionszeit etwa 2,78 Meter zurück.

Besondere Ausnahmeregelungen

An Gefahrenstellen wie Schulen, Kindergärten oder in Fußgängerzonen dürfen die Mindestabstände unterschritten werden. In Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland sind keine festen Mindestabstände vorgegeben – hier erfolgt die Beurteilung im Einzelfall.

Der Sichtbarkeitsgrundsatz verlangt, dass Verkehrszeichen so aufgestellt werden, dass sie von einem durchschnittlichen Kraftfahrer mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden können. Dies bedeutet auch, dass nicht mehr als drei Verkehrszeichen an einem Pfosten angebracht sein dürfen.


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Wie werden zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen rechtlich korrekt beschildert?

Zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch eine Kombination aus Hauptschild und Zusatzzeichen angeordnet. Das Hauptschild zeigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, während das Zusatzzeichen die zeitliche Beschränkung definiert.

Rechtliche Anforderungen an die Beschilderung

Die zeitliche Beschränkung muss eindeutig und unmissverständlich erkennbar sein. Typischerweise erfolgt dies durch Angaben wie „Mo-Fr 6-18 Uhr“ auf dem Zusatzzeichen. Diese Beschränkungen gelten dann auch an Feiertagen, die auf Werktage fallen – es sei denn, es gibt weitere einschränkende Zusatzzeichen.

Besondere Konstellationen

Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatzzeichen „Schule“ gilt eine Ausnahme: Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wirksam, da der Schutzzweck – die Sicherheit der Schulkinder – an diesem Tag nicht relevant ist.

Sichtbarkeitsanforderungen

Die Beschilderung muss dem Sichtbarkeitsgrundsatz entsprechen. Ein durchschnittlicher Kraftfahrer muss die Geschwindigkeitsbegrenzung und deren zeitliche Einschränkung bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen können. Die Schilder müssen rechts von der Fahrbahn angebracht sein und dürfen nicht durch andere Schilder oder Hindernisse verdeckt werden.

Die Wirksamkeit der zeitlichen Beschränkung beginnt unmittelbar an der Beschilderung. Behördliche Geschwindigkeitskontrollen sind bereits 50 Meter nach dem Schild zulässig.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Sichtbarkeitsgrundsatz

Definition: Der Sichtbarkeitsgrundsatz im Straßenverkehrsrecht legt fest, dass Verkehrsschilder unter Berücksichtigung normaler Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer klar sichtbar und erkennbar sein müssen. Dies erfordert, dass Faktoren wie Beleuchtung, Wetter und Beschilderungshöhe berücksichtigt werden, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Beispiel: Ein Schild, das aufgrund schlechter Beleuchtung oder ungünstiger Platzierung kaum wahrnehmbar ist, würde gegen den Sichtbarkeitsgrundsatz verstoßen.

Relevanz: In dem Fall wurde argumentiert, dass die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung unklar war, aber das OLG stellte fest, dass die Schilder für einen aufmerksamen Fahrer sichtbar waren.


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Fahrverbot

Definition: Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Untersagung der Führung von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Es wird häufig als Strafe für schwerwiegende Verstöße gegen Verkehrsregeln verhängt.

Beispiel: Wenn jemand innerhalb kürzester Zeit mehrfach zu schnell fährt, könnte die zuständige Behörde ein Fahrverbot über mehrere Monate verhängen.

Relevanz: Das Oberlandesgericht bestätigte ein dreimonatiges Fahrverbot, das aufgrund der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt wurde.


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Freispruch

Definition: Ein Freispruch ist ein gerichtliches Urteil, durch das eine angeklagte Person von der Anklage vollständig oder teilweise entlastet wird, weil entweder die Schuld nicht ausreichend bewiesen ist oder keine strafbare Handlung vorliegt.

Beispiel: Ein Freispruch kann ergehen, wenn Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen, wie es zunächst im vorliegenden Fall geschah.

Relevanz: Das Amtsgericht Wiesbaden sprach den Fahrer zunächst frei, da es die Beschilderung als unklar bewertete. Dieses Urteil wurde jedoch durch das OLG aufgehoben.


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Oberlandesgericht (OLG)

Definition: Ein Oberlandesgericht ist in Deutschland ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das als Berufungs- oder Beschwerdeinstanz über Entscheidungen von untergeordneten Gerichten (Amts- oder Landgerichte) entscheidet.

Beispiel: Wenn jemand gegen ein Urteil eines Landgerichts Berufung einlegt, wird der Fall meist vom zuständigen Oberlandesgericht bearbeitet.

Relevanz: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im vorliegenden Fall den Freispruch des Amtsgerichts aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung zurückverwiesen.


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Vorsatz

Definition: Vorsatz bedeutet im Strafrecht, dass jemand eine Tat absichtlich oder wissentlich begeht. Es ist das bewusste Wollen der tatsächlichen Merkmale eines Straftatbestandes.

Beispiel: Ein Fahrer, der um die Geschwindigkeitsbegrenzung weiß und dennoch bewusst schneller fährt, handelt mit Vorsatz.

Relevanz: Das OLG stellte fest, dass die deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf vorsätzliches Handeln hinwies, was die Schwere des Verstoßes erhöhte.


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Geschwindigkeitsbegrenzung

Definition: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine rechtlich festgelegte Regel, die das maximal erlaubte Tempo auf einer bestimmten Strecke vorgibt. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Beispiel: Auf bestimmten Autobahnabschnitten kann die maximale Geschwindigkeit je nach Tageszeit oder Wetter variieren, um den Verkehrsfluss sicher zu gestalten.

Relevanz: Im Fall bestand das Missverständnis aus den verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Tag und Nacht, was die Verteidigung als komplex und unklar ansah.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 1 StVO: Diese Norm regelt die allgemeine Regelung für die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr in Deutschland. Sie gibt den Verkehrsteilnehmern klare Vorgaben, welche Geschwindigkeit anzugeben ist und sorgt somit für einheitliche Verkehrsverhältnisse. Im konkreten Fall steht die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Vordergrund, die der Betroffene zu beachten hatte.
  • § 39 Abs. 3 StVO: Diese Vorschrift befasst sich mit dem Aufstellen und der Anbringung von Verkehrszeichen, insbesondere den Geschwindigkeitsbegrenzungen. Sie legt fest, wie diese Beschilderungen aufgestellt werden müssen, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall wurde die Wirksamkeit der vor der Messstelle aufgestellten Beschilderung angezweifelt, da das Amtsgericht die verschiedenen Geschwindigkeitsbegrenzungen als irreführend empfand.
  • Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO): Diese Vorschriften ergänzen und präzisieren die StVO und richten sich an die zuständigen Behörden zur ordnungsgemäßen Anbringung von Verkehrszeichen. Sie dienen dazu, den Sichtbarkeits- und Erkennbarkeitsgrundsatz zu wahren. Das Amtsgericht berief sich auf diese Vorschriften, als es entschied, dass die vorliegende Beschilderung nicht mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften vereinbar sei und somit nicht den Anforderungen genügt habe.
  • § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Diese Norm behandelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, inklusive Geschwindigkeitsüberschreitungen. Sie stellt die rechtlichen Grundlagen zur Verhängung von Bußgeldern und Maßnahmen wie Fahrverboten bereit. Im Kontext des Falls ist dieser Paragraph relevant, da das Bußgeld und das Fahrverbot im Bußgeldbescheid auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung erlassen wurden.
  • § 80 Absatz 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung): Dieser Paragraph regelt die Rechtsbeschwerde und deren Zulässigkeit im Verwaltungsrecht. Er ist entscheidend, um den Rahmen für die Überprüfung von Entscheidungen im Bußgeldverfahren festzulegen. Im vorliegenden Fall ließ die Staatsanwaltschaft die Rechtsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen, was zu einer Überprüfung der rechtlichen Bewertung der Beschilderung und der Geschwindigkeitsüberschreitungen führte.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Frankfurt a. M. – Az.: 3 ORbs 165/23 – Beschluss vom 28.08.2023


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