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Altfälle – Nichterreichen des neuen gesetzlichen THC-Nachweisgrenzwerts nach § 24a Abs. 1aStVG

Ein Autofahrer, der im Juli 2023 mit 2,1 ng/ml THC im Blut am Steuer erwischt wurde, ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen worden. Die Gesetzesänderung vom August 2024 mit dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml kam ihm zugute, obwohl er ursprünglich zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden war. Der Fall zeigt die unmittelbaren Auswirkungen der neuen Cannabis-Regelung im Straßenverkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
  • Datum: 10.10.2024
  • Aktenzeichen: 202 ObOWi 989/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Der Fahrer eines Pkw, der am 30.07.2023 unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr angehalten wurde. Er legte Rechtsbeschwerde gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht ein. Sein Hauptargument war die Veränderung der gesetzlichen Grenzwerte für THC im Blut.
  • Amtsgericht Sonthofen: Ursprünglich die verhängende Instanz, die den Betroffenen verurteilte.
  • Generalstaatsanwaltschaft München: Beantragte, den Betroffenen in Bezug auf das bevorstehende neue Recht freizusprechen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene wurde am 30.07.2023 beim Fahren unter dem Einfluss von THC mit einem Blutwert von 2,1 ng/ml festgestellt. Das Amtsgericht Sonthofen verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot. Nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Bestimmungen, die den THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml erhöht haben, wurde eine Rechtsbeschwerde eingelegt.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Betroffene, angesichts der neuen gesetzlichen Grenzwerte, für sein Verhalten noch geahndet werden kann, obwohl der festgestellte THC-Wert unter dem neuen Grenzwert liegt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Sonthofen wurde aufgehoben, und der Betroffene wurde freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Begründung: Aufgrund der Änderung der Rechtslage, die einen höheren Grenzwert für THC im Blut vorsieht, liegt keine Ordungswidrigkeit mehr vor. Die neue Gesetzgebung wurde als günstiger für den Betroffenen angesehen.
  • Folgen: Der Betroffene muss keine Geldbuße zahlen und erhält kein Fahrverbot. Die Entscheidung macht deutlich, dass eine nachträglich gesetzlich verankerte Erhöhung der Grenzwerte unmittelbare Auswirkungen auf laufende Verfahren hat, soweit das neue Gesetz für den Angeklagten vorteilhafter ist.

Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Auswirkungen auf Fahrerlaubnis und Rechtsprechung

Die gesetzlichen Vorgaben zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr sind seit der Anpassung des § 24a Abs. 1a StVG ein bedeutendes Thema im deutschen Drogenrecht. Insbesondere der THC-Nachweis und die festgelegten Grenzwerte wirken sich direkt auf die Fahrerlaubnis und die rechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß aus. Bei Drogenkontrollen wird besonders darauf geachtet, ob die THC-Nachweisgrenze überschritten wird, was nicht nur zu Bußgeldern führen kann, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.

Vor diesem Hintergrund sind Altfälle von besonderem Interesse, vor allem, wenn der neue gesetzliche THC-Nachweisgrenzwert nicht erreicht wird. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtslage für betroffene Fahrer und kann zudem gesundheitliche Aspekte des THC-Konsums beleuchten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, der diese Thematik beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


THC-Grenzwert-Anpassung führt zu Freispruch nach Cannabisfahrt

Autofahrer übergibt Führerschein an Polizeibeamten nach THC-Test
THC-Grenzwert-Anpassung und Freispruch im Straßenverkehr (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Autofahrer vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen. Der Betroffene war zunächst vom Amtsgericht Sonthofen zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden.

Ursprüngliche Verurteilung wegen Cannabis am Steuer

Der Fall ereignete sich am 30. Juli 2023 gegen 22:53 Uhr. Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle stellte die Polizei beim Fahrer Drogentypische Auffälligkeiten wie verlangsamte Reaktion, Zittern, Augenlid-Flattern und gerötete Augen fest. Nach Verweigerung eines freiwilligen Drogentests wurde eine Blutentnahme angeordnet. Diese ergab einen THC-Wert von 2,1 ng/ml im Blutserum. Das THC stammte nicht aus einem verschriebenen Arzneimittel.

Neue Cannabis-Gesetzgebung verändert rechtliche Grundlage

Am 22. August 2024 trat eine bedeutende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Der Gesetzgeber strich Cannabis aus der Anlage zu § 24a StVG und schuf mit § 24a Abs. 1a StVG einen eigenen Bußgeldtatbestand für das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss. Der neue Wirkungsgrenzwert wurde auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum festgelegt.

Rechtliche Begründung des Freispruchs

Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte fest, dass der beim Betroffenen gemessene THC-Wert von 2,1 ng/ml den neuen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht erreicht. Nach dem Grundsatz der Anwendung des günstigeren Rechts (§ 4 Abs. 3 OWiG) ist die aktuelle Rechtslage maßgebend. Das Verhalten des Betroffenen erfüllt damit weder den Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG noch den des § 24a Abs. 1a StVG in der neuen Fassung.

Kostenfolge und Verfahrensabschluss

Mit dem Freispruch des Betroffenen hob das Gericht das Urteil des Amtsgerichts Sonthofen vom 9. Juli 2024 auf. Die Staatskasse muss die Kosten des Verfahrens sowie die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen tragen. Der Fall verdeutlicht die unmittelbare praktische Auswirkung der neuen Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehrsrecht.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil etabliert einen neuen rechtlichen Umgang mit THC im Straßenverkehr seit August 2024. Der gesetzliche Grenzwert wurde auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum festgelegt, was deutlich höher ist als der vorherige Wert von 1,0 ng/ml. Bei THC-Werten unter 3,5 ng/ml liegt nun keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sofern keine anderen Umstände hinzukommen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, wenn dies für den Betroffenen günstiger ist.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie aktuell ein laufendes Verfahren wegen Fahrens unter Cannabis-Einfluss haben, könnte der neue Grenzwert auch für Sie relevant sein. Bei THC-Werten unter 3,5 ng/ml im Blut haben Sie gute Chancen auf einen Freispruch – vorausgesetzt, das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Auch bereits verhängte Geldbußen und Fahrverbote könnten aufgehoben werden. Für Fahranfänger und Personen in der Probezeit gelten allerdings strengere Regeln mit einem absoluten Cannabis-Verbot am Steuer. Lassen Sie sich bei einem laufenden Verfahren unbedingt anwaltlich beraten, um Ihre Rechte optimal wahrzunehmen.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei THC-Werten unter 3,5 ng/ml und einem laufenden Verfahren können Sie von der neuen Rechtslage profitieren – auch rückwirkend. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre individuelle Situation und bewerten die Erfolgsaussichten einer Verfahrenseinstellung oder Aufhebung bereits verhängter Maßnahmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten nach der aktuellen Gesetzeslage optimal zu nutzen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Konsequenzen hat die neue THC-Grenzwert-Regelung für bereits abgeschlossene Verfahren?

Die neue THC-Grenzwert-Regelung von 3,5 ng/ml ermöglicht eine Überprüfung und mögliche Aufhebung bereits abgeschlossener Verfahren. Dies betrifft insbesondere Fälle, bei denen der gemessene THC-Wert unter dem neuen Grenzwert lag.

Überprüfung von Altfällen

Die Überprüfung der Altfälle begann mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 22. August 2024. Wenn Sie von einem früheren Bußgeldverfahren betroffen sind und Ihr THC-Wert unter 3,5 ng/ml lag, können Bußgeldbescheide per Wiederaufnahme aufgehoben werden.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Überprüfung

Ein konkretes Beispiel zeigt die Erfolgsaussichten: Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einen Autofahrer frei, der ursprünglich wegen eines THC-Wertes von 1,3 ng/ml verurteilt worden war. Das Gericht wandte dabei den Grundsatz des mildesten Gesetzes an.

Praktische Durchführung

Die Überprüfung erfolgt durch die ursprünglich zuständigen Behörden und Gerichte. Sie können einen formlosen Antrag beim Gericht stellen, das die erste Strafe verhängt hat. Die Behörden prüfen dann, ob der gemessene THC-Wert unter dem neuen Grenzwert liegt und ob die sonstigen Voraussetzungen für eine Aufhebung vorliegen.

Rechtliche Folgen bei erfolgreicher Überprüfung

Bei einer erfolgreichen Überprüfung werden:

  • Die Verfahrenskosten von der Landeskasse getragen
  • Die notwendigen Auslagen erstattet
  • Das ursprüngliche Urteil aufgehoben
  • Ein Freispruch ausgesprochen

Die neue Regelung gilt rückwirkend für alle Fälle, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurden, sofern der THC-Wert unter 3,5 ng/ml lag.


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Ab wann und wie kann ich gegen ein bestehendes Urteil wegen THC am Steuer vorgehen?

Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum gilt seit dem 22. August 2024. Für bestehende Urteile ist jedoch der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich.

Rechtliche Ausgangslage

Wenn Sie vor dem 22. August 2024 verurteilt wurden, bleibt der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/ml THC für die rechtliche Beurteilung ausschlaggebend. Die neue Gesetzeslage hat keinen rückwirkenden Einfluss auf bereits rechtskräftige Entscheidungen.

Voraussetzungen für ein Vorgehen

Ein Vorgehen gegen ein bestehendes Urteil ist nur möglich, wenn:

  • Die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist
  • Das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist
  • Die letzte Verwaltungsentscheidung noch nicht bestandskräftig ist

Verfahrensablauf

Wenn Sie unter den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml fallen, können Sie in einem laufenden Verfahren:

  • Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen
  • Rechtsmittel im gerichtlichen Verfahren einlegen
  • Einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen

Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering, wenn die Entscheidung auf Basis der zum Tatzeitpunkt geltenden Rechtslage getroffen wurde. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem aktuellen Beschluss bestätigt, dass der zum Tatzeitpunkt geltende Grenzwert maßgeblich bleibt.

Bei Fahrerlaubnisentziehungen ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung entscheidend. Spätere Rechtsänderungen haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.


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Welche Kosten entstehen bei der Überprüfung eines THC-bezogenen Altfalls?

Grundsätzliche Kostensituation

Bei einem Freispruch aufgrund des neuen THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml trägt die Staatskasse sämtliche Verfahrenskosten. Dies umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen.

Prozesskostenhilfe für das Verfahren

Wenn Sie die Kosten für das Gerichtsverfahren nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Bewilligung hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Bei positiver Entscheidung über die Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten.

Kostenrisiken beachten

Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen Altfall überprüfen lassen. In diesem Fall ist zu beachten:

Die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags führt dazu, dass Sie bereits entstandene Kosten für die Antragstellung und Gerichtskosten selbst tragen müssen.

Bei einem erfolgreichen Verfahren aufgrund des neuen THC-Grenzwerts müssen Sie keine Kosten tragen. Die Landeskasse übernimmt in diesem Fall die Verfahrenskosten und erstattet Ihnen die notwendigen Auslagen.

Besonderheit bei Mischkonsum

In Fällen, bei denen neben THC auch Alkohol im Spiel war, gelten besondere Regelungen. Der neue § 24a Abs. 2a StVG sieht für Mischkonsum eine erhöhte Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vor. Bei reinem Cannabis-Konsum liegt die maximale Geldbuße bei 3.000 Euro.


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Was passiert mit bereits bezahlten Bußgeldern bei THC-Verstößen unter dem neuen Grenzwert?

Bei THC-Werten unter 3,5 ng/ml können bereits bezahlte Bußgelder durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der Gesetzesänderung des § 24a Abs. 1a StVG, die am 22. August 2024 in Kraft getreten ist.

Voraussetzungen für die Rückerstattung

Die Rückerstattung kommt in Betracht, wenn der gemessene THC-Wert unter 3,5 ng/ml lag. Nach dem Grundsatz des § 4 Abs. 3 OWiG muss das mildere Gesetz Anwendung finden. Dies bedeutet, dass der neue, höhere Grenzwert auch rückwirkend gilt.

Verfahren der Rückerstattung

Das Verfahren läuft über eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 Nr. 6 StPO. Der Antrag muss bei der Behörde gestellt werden, die den ursprünglichen Bußgeldbescheid erlassen hat. Die Behörde prüft dann, ob der Bußgeldbescheid aufgrund der neuen Rechtslage aufzuheben ist.

Besonderheiten bei Mischfällen

Bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol oder bei Verstößen von Fahranfängern und Personen unter 21 Jahren gelten besondere Regelungen. In diesen Fällen bleiben die Bußgelder auch bei niedrigeren THC-Werten bestehen, da hier strengere Maßstäbe gelten.

Fristen und Verjährung

Die Wiederaufnahme des Verfahrens muss zeitnah nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung beantragt werden. Die Behörden haben einen Ermessensspielraum bei der Handhabung der Wiederaufnahme von Altfällen. Eine automatische Erstattung erfolgt nicht, Sie müssen selbst aktiv werden.


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Wie wird ein bereits eingetragener Punkteeintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt nach erfolgreicher Anfechtung behandelt?

Die Berechnung des Punktestandes erfolgt erst nach rechtskräftiger Feststellung des Verkehrsverstoßes. Wird ein Bußgeldbescheid oder Strafurteil erfolgreich angefochten, entfällt die Grundlage für den Punkteeintrag.

Auswirkungen der erfolgreichen Anfechtung

Der Punkteeintrag wird rückwirkend ab dem Tattag gelöscht. Dies bedeutet, dass der Punktestand so berechnet wird, als hätte es den Eintrag nie gegeben. Die Fahrerlaubnisbehörde muss in diesem Fall den aktuellen Punktestand neu berechnen.

Bedeutung für bereits verhängte Maßnahmen

Wurden aufgrund des nun erfolgreich angefochtenen Eintrags bereits Maßnahmen wie eine Ermahnung (bei 4-5 Punkten) oder eine Verwarnung (bei 6-7 Punkten) ausgesprochen, werden diese gegenstandslos.

Dokumentation im Fahreignungsregister

Das Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde für das Fahreignungsregister (FAER) wird von der erfolgreichen Anfechtung in Kenntnis gesetzt. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält diese Information ebenfalls und berechnet daraufhin den korrigierten Punktestand.

Bei einem erfolgreichen Einspruch gegen einen THC-bedingten Punkteeintrag nach dem neuen § 24a Abs. 1a StVG wird der Eintrag ebenfalls gelöscht, wenn nachgewiesen wird, dass der gesetzliche Grenzwert von 3,5 Nanogramm nicht überschritten wurde.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wirkungsgrenzwert

Ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert für die Konzentration von Substanzen (hier: THC) im Blut, ab dem eine verkehrsrechtlich relevante Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit angenommen wird. Bei Cannabis liegt dieser seit August 2024 bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Der Wert basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Wird dieser Grenzwert überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, auch wenn keine konkrete Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wurde.


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Drogentypische Auffälligkeiten

Körperliche oder verhaltensbasierte Anzeichen, die auf einen Drogenkonsum hinweisen können. Im Straßenverkehr sind dies etwa verlangsamte Reaktionen, Zittern oder gerötete Augen. Diese Auffälligkeiten berechtigen die Polizei nach § 81a StPO zur Anordnung einer Blutentnahme, wenn ein konkreter Verdacht auf Drogenkonsum besteht. Die Feststellung solcher Auffälligkeiten ist oft Grundlage für weitergehende Untersuchungen.


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Notwendige Auslagen

Kosten, die einer Partei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zwangsläufig entstehen, wie etwa Anwaltskosten, Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Nach § 464a StPO werden diese bei einem Freispruch von der Staatskasse übernommen. Dies gilt auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 46 OWiG. Ein typisches Beispiel sind die Kosten für einen Pflichtverteidiger.


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Generelles Fahrverbot

Eine temporäre Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit nach § 25 StVG. Anders als der Führerscheinentzug ist das Fahrverbot zeitlich begrenzt (1-3 Monate) und die Fahrerlaubnis lebt danach automatisch wieder auf. Bei Cannabis im Straßenverkehr wird es häufig neben einer Geldbuße verhängt.


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Günstigeres Recht

Ein Rechtsgrundsatz (§ 2 Abs. 3 StGB, § 4 Abs. 3 OWiG), wonach bei einer Gesetzesänderung zwischen Tat und Urteil das für den Betroffenen vorteilhaftere Gesetz anzuwenden ist. Dies gilt auch rückwirkend für bereits abgeurteilte Fälle. Im Cannabisbereich führt dies dazu, dass alte Fälle unter 3,5 ng/ml THC neu bewertet werden müssen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Der Paragraph regelt die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, insbesondere das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel. Es wird klargestellt, bei welchen Grenzwerten Bußgeldtatbestände greifen. Im vorliegenden Fall war Feststellung von THC im Blut entscheidend für die Verurteilung des Betroffenen, auch wenn die späteren rechtlichen Änderungen zu einer Neubewertung führten.
  • § 24c StVG n.F. (neu): Diese Vorschrift trat nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 22.08.2024 in Kraft und legt fest, dass bestimmte Grenzwerte für THC im Blut nicht mehr zur Verurteilung führen können, wenn sie einem bestimmten analytischen Nachweisgrenzwert liegen. Der Freispruch des Betroffenen beruht auf der Tatsache, dass sein THC-Wert von 2,1 ng/ml unter dem neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml liegt.
  • § 4 Abs. 3 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Dieser Paragraph behandelt die Rechtsfolgen bei der Aufhebung eines Urteils und regelt den Freispruch. In diesem Fall war er maßgeblich, da das Gericht auf Grund der neuen rechtlichen Situation den Betroffenen freisprechen musste, auch wenn er vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verurteilt wurde.
  • § 79 OWiG (Rechtsbeschwerde): Dieser Paragraph beschreibt die Voraussetzungen und Verfahren für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen Urteile in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die erfolgreiche Rechtsbeschwerde des Betroffenen führte zur Aufhebung des ursprünglichen Urteils, da die Generalstaatsanwaltschaft feststellte, dass keine verfolgbarenden Bußgelder mehr vorlagen.
  • 6. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Dieses Gesetz brachte erhebliche Veränderungen im Umgang mit Verkehrsstraftaten, insbesondere hinsichtlichums von Drogen. Es führte zu neuen Grenzwerten für THC und hatte direkten Einfluss auf den Fall, indem es zur Befreiung des Betroffenen von der Bußgeldahndung beitrug, weil die festgestellte THC-Konzentration nun unter den neuen rechtlichen Anforderungen lag.

Weitere Beiträge zum Thema

  • THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Freispruch nach Gesetzesänderung
    Die Anhebung des THC-Grenzwerts von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml führte zum Freispruch eines Betroffenen, dessen Wert zum Tatzeitpunkt den alten Grenzwert überschritt. Dies unterstreicht die Bedeutung aktueller Gesetzeslagen für die Rechtsprechung und zeigt, wie Gesetzesänderungen direkte Auswirkungen auf individuelle Fälle haben können. → → Auswirkungen der neuen THC-Grenzwerte auf Gerichtsurteile
  • Neuer THC-Grenzwert bei Cannabisfahrt: Freispruch in Dortmund
    Das Amtsgericht Dortmund hat einen neuen Grenzwert für THC im Blut von 3,5 ng/ml festgelegt, der ab dem 1. April 2024 für gerichtliche Entscheidungen maßgeblich ist. Der Betroffene wurde freigesprochen, da seine THC-Konzentration von 3,1 ng/ml unterhalb des neuen Grenzwertes lag. Dieser Fall markiert eine Verschiebung in der Rechtsprechung zum Fahren unter Cannabis-Einfluss. → → Freispruch durch neuen THC-Grenzwert in Dortmund
  • Cannabisfahrt – § 24a StVG – gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC
    Das Gericht entschied, den Betroffenen freizusprechen, da die THC-Konzentration im Blut unter der festgelegten gesetzlichen Grenze lag. Laut Gutachten des Sachverständigen wurde bestätigt, dass der THC-Wert unter dem erforderlichen Grenzwert war. Der gesetzliche Grenzwert für THC im Blut ist entscheidend, um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG nachzuweisen. → → Rechtliche Grundlagen zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Das vorliegende Urteil

BayObLG – Az.: 202 ObOWi 989/24 – Beschluss vom 10.10.2024


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