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Änderungen und Erhöhungen des Bußgeldkataloges zum 01.05.2014

Die Bußgelder von nachfolgenden Verkehrsverstößen werden zum 01.05.2014 teilweise erheblich erhöht:

– Winterreifenpflicht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahrgutfahrzeugen oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (Anhebung von 50 € auf 65 €),

– Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich gemacht (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– falsche Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (Anhebung von 40 € auf 60 €, bei Gefährdung Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Missachtung der Kindersicherungspflicht (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– Verstoß gegen Ladungssicherungspflichten und Personenbeförderungspflichten (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Übermäßige Straßenbenutzung (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Schaffung von Verkehrshindernissen (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Vorfahrt- oder Rotlichtverstoß (Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– verbotswidrig im Tunnel gewendet (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Zuwiderhandlungen gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– Fahren ohne Zulassung (Anhebung von 50 € auf 70 €),

– Versäumnis der Frist für die Hauptuntersuchungspflicht um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Missachtung Betriebsverbot bei Kfz (Anhebung von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €),

– Verstoß gegen Abmessung von Kfz und Kfz-Kombinationen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– gegen Kurvenlaufeigenschaften verstoßen (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Verstoß gegen die erforderliche Bereifung (Anhebung von 50 € auf 60 €),

– Handyverbot (Anhebung von 40 € auf 60 €),

– Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) (Anhebung von 50 € auf 70 €).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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